Universitätsklinikum Köln AöRKölnTED
Reparatur und Instandsetzung von Hörsaalgestühl
Der Leistungsumfang umfasst je Hörsaal Demontage- und Remontagearbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, den Teilaustausch einzelner Komponenten sowie den teilweisen Kompletttausch definierter Sitzbereiche. Darüber hinaus sind - sofern erforderlich - Materiallieferungen (optional) sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen Bestandt...
Building Maintenance
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Universitätsklinikum Köln AöR
- Published:
- July 21, 2026
- Deadline:
- August 24, 2026
- Topic:
- Building Maintenance
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Der Leistungsumfang umfasst je Hörsaal Demontage- und Remontagearbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, den Teilaustausch einzelner Komponenten sowie den teilweisen Kompletttausch definierter Sitzbereiche. Darüber hinaus sind - sofern erforderlich - Materiallieferungen (optional) sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen Bestandteil der Leistung. Die Leistung ist überwiegend eine Dienstleistung (Instandsetzung und Reparatur von Hörsaalbestuhlung) mit untergeordneten Lieferanteilen für Ersatzmaterial und Komponenten. # Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Vergabeverfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. In dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden maximal fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über ihre Beteiligung zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. # Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch rein kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. # Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien. Die Eignung der Bewerber wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: - Kriterium A: Fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal (Qualifikation und Erfahrung der Monteure/Vorarbeiter für Demontage, Montage, Reparatur und Instandsetzung von fest installierten Bestuhlungen/Gestühlen), - Kriterium B: Unternehmensreferenzen zu vergleichbaren Leistungen im Bereich Hörsaalgestühl / fest installierte Bestuhlungen in Versammlungsstätten, - Kriterium C: Kapazitäts- und Terminzusage für die Durchführung der Leistungen im vorgesehenen Ausführungszeitraum (Semesterferien sowie ggf. ergänzender Zeitraum im Wintersemester). Die Eignung wird nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Anforderungen und unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärungen zur Eignung" nachgewiesen. Zur Differenzierung der geeigneten Unternehmen und zur Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf bis zu fünf Bewerber wird eine Bewertungsmatrix (Eignungsmatrix) angewendet. Für jedes Kriterium (A-C) ist eine Mindestpunktzahl festgelegt. Bieter, die in einem der Kriterien die jeweilige Mindestpunktzahl nicht erreichen (insbesondere 0 Punkte erzielen), gelten als nicht geeignet und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. # 3. Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten Die geeigneten Unternehmen werden anhand der erreichten Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Der Auftraggeber beabsichtigt, insgesamt fünf der bestplatzierten geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Soweit auf dem letzten Rang mehr als ein Unternehmen die gleiche Punktzahl erreicht und eine vollständige Gleichwertigkeit vorliegt, ist eine weitere sachliche Differenzierung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber zur Vergabe des letzten Platzes ein Losverfahren anwenden, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. # 4. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der vorstehend beschriebenen Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber lädt anschließend maximal fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. In der Angebotsphase findet keine erneute Eignungsprüfung statt; in dieser Stufe werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet.
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Universitätsklinikum Köln AöRKölnDeadline: Sep 14Der Leistungsumfang umfasst je Hörsaal Demontage- und Remontagearbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, den Teilaustausch einzelner Komponenten sowie den teilweisen Kompletttausch definierter Sitzbereiche. Darüber hinaus sind - sofern erforderlich - Materiallieferungen (optional) sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen Bestandteil der Leistung. Die Leistung ist überwiegend eine Dienstleistung (Instandsetzung und Reparatur von Hörsaalbestuhlung) mit untergeordneten Lieferanteilen für Ersatzmaterial und Komponenten. # Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Vergabeverfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. In dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden maximal fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über ihre Beteiligung zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. # Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch rein kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. # Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien. Die Eignung der Bewerber wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: - Kriterium A: Fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal (Qualifikation und Erfahrung der Monteure/Vorarbeiter für Demontage, Montage, Reparatur und Instandsetzung von fest installierten Bestuhlungen/Gestühlen), - Kriterium B: Unternehmensreferenzen zu vergleichbaren Leistungen im Bereich Hörsaalgestühl / fest installierte Bestuhlungen in Versammlungsstätten, - Kriterium C: Kapazitäts- und Terminzusage für die Durchführung der Leistungen im vorgesehenen Ausführungszeitraum (Semesterferien sowie ggf. ergänzender Zeitraum im Wintersemester). Die Eignung wird nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Anforderungen und unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärungen zur Eignung" nachgewiesen. Zur Differenzierung der geeigneten Unternehmen und zur Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf bis zu fünf Bewerber wird eine Bewertungsmatrix (Eignungsmatrix) angewendet. Für jedes Kriterium (A-C) ist eine Mindestpunktzahl festgelegt. Bieter, die in einem der Kriterien die jeweilige Mindestpunktzahl nicht erreichen (insbesondere 0 Punkte erzielen), gelten als nicht geeignet und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. # 3. Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten Die geeigneten Unternehmen werden anhand der erreichten Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Der Auftraggeber beabsichtigt, insgesamt fünf der bestplatzierten geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Soweit auf dem letzten Rang mehr als ein Unternehmen die gleiche Punktzahl erreicht und eine vollständige Gleichwertigkeit vorliegt, ist eine weitere sachliche Differenzierung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber zur Vergabe des letzten Platzes ein Losverfahren anwenden, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. # 4. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der vorstehend beschriebenen Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber lädt anschließend maximal fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. In der Angebotsphase findet keine erneute Eignungsprüfung statt; in dieser Stufe werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet.Reparatur und Instandsetzung von Hörsaalgestühl
Universitätsklinikum Köln AöRKölnDer Leistungsumfang umfasst je Hörsaal Demontage- und Remontagearbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, den Teilaustausch einzelner Komponenten sowie den teilweisen Kompletttausch definierter Sitzbereiche. Darüber hinaus sind - sofern erforderlich - Materiallieferungen (optional) sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen Bestandteil der Leistung. Die Leistung ist überwiegend eine Dienstleistung (Instandsetzung und Reparatur von Hörsaalbestuhlung) mit untergeordneten Lieferanteilen für Ersatzmaterial und Komponenten. # Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Vergabeverfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. In dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden maximal fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über ihre Beteiligung zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. # Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch rein kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. # Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien. Die Eignung der Bewerber wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: - Kriterium A: Fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal (Qualifikation und Erfahrung der Monteure/Vorarbeiter für Demontage, Montage, Reparatur und Instandsetzung von fest installierten Bestuhlungen/Gestühlen), - Kriterium B: Unternehmensreferenzen zu vergleichbaren Leistungen im Bereich Hörsaalgestühl / fest installierte Bestuhlungen in Versammlungsstätten, - Kriterium C: Kapazitäts- und Terminzusage für die Durchführung der Leistungen im vorgesehenen Ausführungszeitraum (Semesterferien sowie ggf. ergänzender Zeitraum im Wintersemester). Die Eignung wird nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Anforderungen und unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärungen zur Eignung" nachgewiesen. Zur Differenzierung der geeigneten Unternehmen und zur Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf bis zu fünf Bewerber wird eine Bewertungsmatrix (Eignungsmatrix) angewendet. Für jedes Kriterium (A-C) ist eine Mindestpunktzahl festgelegt. Bieter, die in einem der Kriterien die jeweilige Mindestpunktzahl nicht erreichen (insbesondere 0 Punkte erzielen), gelten als nicht geeignet und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. # 3. Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten Die geeigneten Unternehmen werden anhand der erreichten Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Der Auftraggeber beabsichtigt, insgesamt fünf der bestplatzierten geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Soweit auf dem letzten Rang mehr als ein Unternehmen die gleiche Punktzahl erreicht und eine vollständige Gleichwertigkeit vorliegt, ist eine weitere sachliche Differenzierung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber zur Vergabe des letzten Platzes ein Losverfahren anwenden, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. # 4. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der vorstehend beschriebenen Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber lädt anschließend maximal fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. In der Angebotsphase findet keine erneute Eignungsprüfung statt; in dieser Stufe werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet.Reparatur und Instandsetzung von Hörsaalgestühl
Universitätsklinikum Köln AöRKölnDer Leistungsumfang umfasst je Hörsaal Demontage- und Remontagearbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, den Teilaustausch einzelner Komponenten sowie den teilweisen Kompletttausch definierter Sitzbereiche. Darüber hinaus sind - sofern erforderlich - Materiallieferungen (optional) sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen Bestandteil der Leistung. Die Leistung ist überwiegend eine Dienstleistung (Instandsetzung und Reparatur von Hörsaalbestuhlung) mit untergeordneten Lieferanteilen für Ersatzmaterial und Komponenten. # Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Vergabeverfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. In dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden maximal fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über ihre Beteiligung zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. # Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch rein kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. # Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien. Die Eignung der Bewerber wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: - Kriterium A: Fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal (Qualifikation und Erfahrung der Monteure/Vorarbeiter für Demontage, MontReparatur und Instandsetzung von Hörsaalgestühl
Universitätsklinikum Köln AöRKölnDeadline: Aug 24Der Leistungsumfang umfasst je Hörsaal Demontage- und Remontagearbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, den Teilaustausch einzelner Komponenten sowie den teilweisen Kompletttausch definierter Sitzbereiche. Darüber hinaus sind - sofern erforderlich - Materiallieferungen (optional) sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen Bestandteil der Leistung. Die Leistung ist überwiegend eine Dienstleistung (Instandsetzung und Reparatur von Hörsaalbestuhlung) mit untergeordneten Lieferanteilen für Ersatzmaterial und Komponenten. # Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Vergabeverfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. In dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden maximal fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über ihre Beteiligung zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. # Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch rein kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. # Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien. Die Eignung der Bewerber wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: - Kriterium A: Fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal (Qualifikation und Erfahrung der Monteure/Vorarbeiter fRahmenvertrag für Wartungsleistungen RLT-Anlagen
Universitätsklinikum Köln AöRDeadline: Jun 23Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Wartung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden des Universitätsklinikums Köln, einem Krankenhaus der Maximalversorgung und Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Gegenstand sind regelmäßige Wartungs-, Inspektions- und einfache Instandhaltungsleistungen gemäß VDMA 24186-1 zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, hygienegerechten Funktion und Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen. --- Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Verfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach VgV durchgeführt; in dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über eine Teilnahme an einzelnen Losen oder beiden Losen zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt. --- Leistungsumfang und Losaufteilung Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben: - **Los 1** umfasst RLT-Anlagen u. a. in Strahlentherapie, Cyberknife, Stereotaxie, Bettenhaus und Herzzentrum. - **Los 2** umfasst RLT-Anlagen im Zentralklinikum (Bauteile A-F) sowie Hörsaal. Die Wartung erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger technischer Regelwerke (u. a. DIN 31051, VDMA 24186-1, VDI 6022, VDI 3819-1, DIN EN ISO 45001) und ist ausschließlich durch sachkundige Personen mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung (z. B. Elektriker/Elektrotechniker, HLK-Techniker, Mechatroniker, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtungen) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Vorarbeiter als verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort einzusetzen. Die Leistungen werden durch den Auftraggeber bedarfsgerecht im Rahmen von Einzelabrufen abgerufen. --- Vertragslaufzeit Vorgesehen ist grundsätzlich eine jährliche Wartung im Zeitraum Juli bis Dezember. Der Vertrag soll voraussichtlich zum 01.10.2026 beginnen und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30.09.2027 mit automatischer Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren. --- Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. --- Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien für beide Lose gleichermaßen. Die Eignung des Bieters ist nach Maßgabe der dort veröffentlichten Anforderungen (insbesondere fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal, Qualifikation und Personenidentität des Vorarbeiters sowie Unternehmensreferenzen) nachzuweisen. Zur Differenzierung der geeigneten Unternehmen und zur anschließenden Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf bis zu fünf Bewerber wird folgende Bewertungsmatrix angewendet. Die Gesamtpunktzahl ist anonym und objektiv auszuwerten. # 1. Bewertung der Kriterien 1. Kriterium 2.1 - Mindestausbildung des Personals - Alle vorgesehenen Mitarbeiter mit passender Ausbildung nach Ziffer 2.1 nachgewiesen: 10 Punkte - Mindestens eine Person ohne passende Ausbildung oder nicht nachgewiesen: 0 Punkte 2. Kriterium 2.2 - Besondere Qualifikation des Vorarbeiters - Besondere RLT-Qualifikation des Vorarbeiters (gemäß Ziffer 2.2) vollständig und aktuell nachgewiesen: 10 Punkte - Qualifikation nicht oder nicht vollständig nachgewiesen: 0 Punkte 3. Kriterium 3.1 - Unternehmensreferenzen - 3 vollständige, passende Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang; vergleichbar ist insbesondere ein erfolgreich erfüllter, mindestens 4?jähriger Wartungsvertrag über die Wartung von RLT-Anlagen in einem Krankenhausumfeld mit Patientenkontakt innerhalb der letzten 5 Jahre: 15 Punkte - 3 Referenzen, aber maximal eine nicht vollständig oder nicht passend: 10 Punkte - Weniger als 2 geeignete Referenzen oder gravierende Unvollständigkeiten: 0 Punkte # 2. Mindestanforderung (Eignungsschwelle) Ein Bewerber ist als geeignet anzuerkennen, wenn er - im Kriterium 2.1 (Mindestausbildung des Personals) mindestens 5 Punkte erzielt, - im Kriterium 2.2 (Besondere Qualifikation des Vorarbeiters) 10 Punkte erreicht und - insgesamt mindestens 25 Punkte erhält. Erfüllt ein Bewerber diese Mindestanforderungen nicht, wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. # 3. Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten Der Auftraggeber beabsichtigt, insgesamt fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl werden die geeigneten Unternehmen in eine Rangfolge gebracht. Soweit mehr als fünf Unternehmen die gleiche Punktzahl und eine vollständige Gleichwertigkeit aufweisen, ist eine weitere sachliche Unterscheidung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Auswahl der letzten Plätze nach dem Zufallsprinzip vornehmen, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. # 4. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der vorstehend beschriebenen Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber lädt anschließend fünf geeignete Unternehmen für beide Lose zur Angebotsabgabe ein. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase erfolgt nicht; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet.Wartung und Inspektion von stationären Feuerlöschanlagen
medfacilities Betrieb GmbHKölnGegenstand des Auftrags ist ein mehrjähriger Wartungs- und Instandhaltungsvertrag für stationäre Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen, Hydrantenanlagen, Trockensteigleitungen) auf dem Gelände der Uniklinik Köln. Die Leistungen umfassen regelmäßige Kontrollen, Wartungen und einfache Instandhaltungen nach den einschlägigen technischen Regelwerken (VdS CEA 4001, DIN 14462, DIN EN 671?3) sowie den Herstellervorgaben; sie dürfen nur durch ein Unternehmen mit gültiger VdS-Anerkennung für Sprinklerlöschanlagen und sachkundige/befähigte Personen mit entsprechenden Nachweisen erbracht werden. Der Auftragnehmer muss eine qualifizierte Objektleitung mit mehrjähriger Erfahrung in vergleichbaren Feuerlöschanlagen stellen und jederzeit eine ausreichende personelle Besetzung einschließlich Vertretungsregelungen sicherstellen. Zudem ist ein 24/7?Bereitschaftsdienst mit dauerhaft erreichbarer Notrufnummer und einer maximalen Reaktionszeit von 2 Stunden bis zum Eintreffen des Notdienstes vor Ort erforderlich. Die Vergütung erfolgt als Einheitspreisvertrag auf Basis eines Preisblatts je Leistungsposition; die Vertragslaufzeit beträgt bis zu vier Jahre (2 Jahre Grundlaufzeit mit bis zu zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr) Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten: Der Auftraggeber beabsichtigt, bis zu fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl werden die geeigneten Unternehmen in eine Rangfolge gebracht. Soweit mehr als fünf Unternehmen die gleiche Punktzahl und eine vollständige Gleichwertigkeit aufweisen, ist eine weitere sachliche Unterscheidung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Auswahl der letzten Plätze nach dem Zufallsprinzip (Auswahl per Los) vornehmen, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase: Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der beschriebenen Matrix für die Eignungskriterien. Der Auftraggeber lädt anschließend bis zu fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase erfolgt grundsätzlich nicht; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. Erst im Rahmen der Angebotsphase ist eine verbindliche Ortsbesichtigung von ca. drei Stunden für die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter vorgesehen. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt und Besondere Vertragsbedingungen - BVB) werden den Bewerbern zunächst ausschließlich als Entwurfsfassungen zur Verfügung gestellt.Wartung und Inspektion von stationären Feuerlöschanlagen
medfacilities Betrieb GmbHKölnDeadline: Aug 11Gegenstand des Auftrags ist ein mehrjähriger Wartungs- und Instandhaltungsvertrag für stationäre Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen, Hydrantenanlagen, Trockensteigleitungen) auf dem Gelände der Uniklinik Köln. Die Leistungen umfassen regelmäßige Kontrollen, Wartungen und einfache Instandhaltungen nach den einschlägigen technischen Regelwerken (VdS CEA 4001, DIN 14462, DIN EN 671?3) sowie den Herstellervorgaben; sie dürfen nur durch ein Unternehmen mit gültiger VdS-Anerkennung für Sprinklerlöschanlagen und sachkundige/befähigte Personen mit entsprechenden Nachweisen erbracht werden. Der Auftragnehmer muss eine qualifizierte Objektleitung mit mehrjähriger Erfahrung in vergleichbaren Feuerlöschanlagen stellen und jederzeit eine ausreichende personelle Besetzung einschließlich Vertretungsregelungen sicherstellen. Zudem ist ein 24/7?Bereitschaftsdienst mit dauerhaft erreichbarer Notrufnummer und einer maximalen Reaktionszeit von 2 Stunden bis zum Eintreffen des Notdienstes vor Ort erforderlich. Die Vergütung erfolgt als Einheitspreisvertrag auf Basis eines Preisblatts je Leistungsposition; die Vertragslaufzeit beträgt bis zu vier Jahre (2 Jahre Grundlaufzeit mit bis zu zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr) Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten: Der Auftraggeber beabsichtigt, bis zu fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl werden die geeigneten Unternehmen in eine Rangfolge gebracht. Soweit mehr als fünf Unternehmen die gleiche Punktzahl und eine vollständige Gleichwertigkeit aufweisen, ist eine weitere sachliche Unterscheidung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Auswahl der letzten Plätze nach dem Zufallsprinzip (Auswahl per Los) vornehmen, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase: Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der beschriebenen Matrix für die Eignungskriterien. Der Auftraggeber lädt anschließend bis zu fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase erfolgt grundsätzlich nicht; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. Erst im Rahmen der Angebotsphase ist eine verbindliche Ortsbesichtigung von ca. drei Stunden für die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter vorgesehen. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt und Besondere Vertragsbedingungen - BVB) werden den Bewerbern zunächst ausschließlich als Entwurfsfassungen zur Verfügung gestellt.Wartung und Inspektion von stationären Feuerlöschanlagen
medfacilities Betrieb GmbHKölnDeadline: Aug 11Gegenstand des Auftrags ist ein mehrjähriger Wartungs- und Instandhaltungsvertrag für stationäre Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen, Hydrantenanlagen, Trockensteigleitungen) auf dem Gelände der Uniklinik Köln. Die Leistungen umfassen regelmäßige Kontrollen, Wartungen und einfache Instandhaltungen nach den einschlägigen technischen Regelwerken (VdS CEA 4001, DIN 14462, DIN EN 671?3) sowie den Herstellervorgaben; sie dürfen nur durch ein Unternehmen mit gültiger VdS-Anerkennung für Sprinklerlöschanlagen und sachkundige/befähigte Personen mit entsprechenden Nachweisen erbracht werden. Der Auftragnehmer muss eine qualifizierte Objektleitung mit mehrjähriger Erfahrung in vergleichbaren Feuerlöschanlagen stellen und jederzeit eine ausreichende personelle Besetzung einschließlich Vertretungsregelungen sicherstellen. Zudem ist ein 24/7?Bereitschaftsdienst mit dauerhaft erreichbarer Notrufnummer und einer maximalen Reaktionszeit von 2 Stunden bis zum Eintreffen des Notdienstes vor Ort erforderlich. Die Vergütung erfolgt als Einheitspreisvertrag auf Basis eines Preisblatts je Leistungsposition; die Vertragslaufzeit beträgt bis zu vier Jahre (2 Jahre Grundlaufzeit mit bis zu zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr) Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten: Der Auftraggeber beabsichtigt, bis zu fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl werden die geeigneten Unternehmen in eine Rangfolge gebracht. Soweit mehr als fünf Unternehmen die gleiche Punktzahl und eine vollständige Gleichwertigkeit aufweisen, ist eine weitere sachliche Unterscheidung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Auswahl der letzten Plätze nach dem Zufallsprinzip (Auswahl per Los) vornehmen, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase: Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der beschriebenen Matrix für die Eignungskriterien. Der Auftraggeber lädt anschließend bis zu fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase erfolgt grundsätzlich nicht; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. Erst im Rahmen der Angebotsphase ist eine verbindliche Ortsbesichtigung von ca. drei Stunden für die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter vorgesehen. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt und Besondere Vertragsbedingungen - BVB) werden den Bewerbern zunächst ausschließlich als Entwurfsfassungen zur Verfügung gestellt.Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes
Vergabestelle Landeshauptstadt StuttgartStuttgartPhase 1 – Teilnahmewettbewerb Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Konzessionsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Konzessionsbekanntmachung fordert der Konzessionsgeber alle an der Konzession interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb); Sofern die interessierten Unternehmen Fragen zu den den Teilnahmewettbewerb betreffenden Unterlagen, dem Konzessionsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten; Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen (u.a. Eignungskriterien) sowie Bestimmung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (Abschluss Teilnahmewettbewerb) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die „Bewerbungsbedingungen (Teilnahmewettbewerb)“, die Gegenstand der im Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen sind. Phase 2 – Angebots und Verhandlungsphase Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anfang Angebotsphase); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote; Einladung zu Verhandlungsgesprächen; Verhandlungsgespräche (und ggf. weitere Verhandlungsrunden); Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen; Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) finalen Angebote; Prüfung und Wertung der Angebote; Informationsschreiben nach § 134 GWB; Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens. Für die Angebots- und Verhandlungsphase gelten die „Angebotsbedingungen (Angebots- und Verhandlungsphase)“. Mit seinen Angeboten darf der Bieter Änderungen respektive Verhandlungsvorschläge zum Konzessionsvertrag einreichen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen/„zwingend zu erfüllende Kriterien“ und Zuschlagskriterien. Ausführungsbedingungen: Mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot abzugeben ist: - eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionsverordnung); hierfür stellt die Kommission ein Online-Formular zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en. Dort können sich auch Unternehmen registrieren, um entsprechende Dokumente versenden zu können. Spätestens mit dem ersten Konzessionsvertragsangebot vorzulegen ist: - die Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Die Zahlung der Konzessionsabgaben, wie in § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs vorgesehen, ist ein „zwingend zu erfüllendes Kriterium“ (Mindestanforderung). Bieter, die die Zahlung der Konzessionsabgabe nach § 18 des Konzessionsvertrags vorgesehen, verweigern, werden von dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen.Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes
Vergabestelle Landeshauptstadt StuttgartStuttgartDeadline: Sep 16Phase 1 – Teilnahmewettbewerb Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Konzessionsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Konzessionsbekanntmachung fordert der Konzessionsgeber alle an der Konzession interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb); Sofern die interessierten Unternehmen Fragen zu den den Teilnahmewettbewerb betreffenden Unterlagen, dem Konzessionsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten; Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen (u.a. Eignungskriterien) sowie Bestimmung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (Abschluss Teilnahmewettbewerb) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die „Bewerbungsbedingungen (Teilnahmewettbewerb)“, die Gegenstand der im Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen sind. Phase 2 – Angebots und Verhandlungsphase Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anfang Angebotsphase); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote; Einladung zu Verhandlungsgesprächen; Verhandlungsgespräche (und ggf. weitere Verhandlungsrunden); Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen; Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) finalen Angebote; Prüfung und Wertung der Angebote; Informationsschreiben nach § 134 GWB; Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens. Für die Angebots- und Verhandlungsphase gelten die „Angebotsbedingungen (Angebots- und Verhandlungsphase)“. Mit seinen Angeboten darf der Bieter Änderungen respektive Verhandlungsvorschläge zum Konzessionsvertrag einreichen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen/„zwingend zu erfüllende Kriterien“ und Zuschlagskriterien. Ausführungsbedingungen: Mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot abzugeben ist: - eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionsverordnung); hierfür stellt die Kommission ein Online-Formular zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en. Dort können sich auch Unternehmen registrieren, um entsprechende Dokumente versenden zu können. Spätestens mit dem ersten Konzessionsvertragsangebot vorzulegen ist: - die Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Die Zahlung der Konzessionsabgaben, wie in § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs vorgesehen, ist ein „zwingend zu erfüllendes Kriterium“ (Mindestanforderung). Bieter, die die Zahlung der Konzessionsabgabe nach § 18 des Konzessionsvertrags vorgesehen, verweigern, werden von dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen.
Frequently asked questions about this tender
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