Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Mittelschul- und BerufsbildungsamtAusstellungsstrasse 80, 8090 Zürich
Reinigungsleistungen Kantonsschule Uetikon am See
Reinigungsdienstleistung an der Kantonsschule Uetikon am See. Die zu reinigende Fläche beträgt für die Gebäude A bis D plus Fitnessraum ca. 7'200 m2.
Building Cleaning
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Reinigungsdienstleistung an der Kantonsschule Uetikon am See. Die zu reinigende Fläche beträgt für die Gebäude A bis D plus Fitnessraum ca. 7'200 m2.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
- Published:
- June 23, 2026
- Deadline:
- August 11, 2026
- Topic:
- Building Cleaning
Tender description
Reinigungsdienstleistung an der Kantonsschule Uetikon am See. Die zu reinigende Fläche beträgt für die Gebäude A bis D plus Fitnessraum ca. 7'200 m2.
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6- Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Mittelschul- und BerufsbildungsamtZürichDeadline: Aug 12
Reinigungsleistungen Kantonsschule Uetikon am See
Reinigungsdienstleistung an der Kantonsschule Uetikon am See. Die zu reinigende Fläche beträgt für die Gebäude A bis D plus Fitnessraum ca. 7'200 m2. Details siehe Pflichtenheft. - Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister -Deadline: Jun 23
Reinigungsleistungen städtische Objekte
Los 1 umfasst Unterhalts-/Grund- und Zwischenreinigungsleistungen sowie die Belieferung mit Verbrauchsmaterial. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 14.900 m2. Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 2.200.000 m2. Los 2 umfasst Glas-/Rahmenreinigungsleistungen. Das lichte Rohbaumaß (einseitig gemessen) der zu reinigenden Flächen beträgt ca. 3.360 m2. Die Flächen sind in der Regel zweimal jährlich beidseitig zu reinigen. - Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin
Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz nach umfangreichem Rückbau
Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz nach umfangreichem Rückbau Beschreibung: Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz, Otto-Braun-Str.70/72 in 10178 Berlin. Beschreibung: Die zu lösende Bauaufgabe umfasst: Die Leistung wird gem. §7C EU VOB/A als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben. Der Leistungszeitraum für den Generalübernehmer ist für den Zeitraum vom III. Quartal 2021 bis IV. Quartal 2024 geplant. Der Gebäudekomplex ist bis zum III. Quartal 2024 schlüsselfertig zu übergeben. Die Nutzung / Bezug des Gebäudes ist in Teilabschnitten ab Ende IV. Quartal 2023 vorgesehen. Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für die schlüsselfertige Übergabe des Gesamtprojektes: Vollständiger Abriss des Gebäudeteils F inkl. fachgerechter Entsorgung aller Abbruchmaterialien. Vollständiger Rückbau und Entsorgung der Dachaufbauten inkl. Technikaufbauten, der sog. Deckentische und der Dachschale sowie der Attiken zur Schaffung freier Deckenlasten für den neuen Gründachaufbau. Erforderlicher weiterer Teilrückbau, notwendige Umbauten bzw. erforderliche Sanierung der Bestandskonstruktion in den bereits teilentkernten Gebäudeteile A bis D (baukonstruktive Maßnahmen). Rückbau und Entsorgung der noch im Bestand verbliebenen Fassadenbauteile und die Neuherstellung der Fassade nach Maßgaben der Entwurfsplanung mit Leitdetails des Fassadenplaners. Fortschreiben bzw. Erstellen aller noch erforderlichen Planungsunterlagen und Dokumentationen auf Grundlage der übergebenen Vorplanungsergebnisse und deren Grundlagen sowie der Entwurfsplanung Fassade (Optimierung). Neuherstellung aller Fassadenflächen nach Maßgaben der durch den AG freigegebenen Genehmigungs, Ausführungs sowie Werkstatt und Montageplanung des AN. Weiterentwickeln und Umsetzen der Energiekonzeption mit einer Grundvariante (Fernwärme und Netzstrom, ergänzt durch PV Nutzung, Kleinwindkraftanlagen und Energiespeicher). Die funktions und bezugs bzw. nutzungsfertige Herrichtung aller dem Projekt zugeordneten Flächen innerhalb und außerhalb des Gebäudekomplexes inkl. notwendiger vollständig neuer TA mit Sanierung vorhandener und ggf. weiter verwendeter Medienanschlüsse. Das Herbeiführen aller erforderlichen Genehmigungen sowie die Übernahme aller hierfür anfallenden Kosten und Gebühren, auch der Gebühren aller Prüfsachverständigen und ingenieure. Das Projekt umfasst die bezugsfertige und i. W. mangelfreie schlüsselfertige Herrichtung der einzelnen Gebäudeteile (nachfolgend auch Bauteile genannt) und seiner zugeordneten Außenanlagen für folgende Nutzungen: Bauteil A, UG und 11 OG (ca. 12.750 m2 BGF) Mischnutzung, Bürostrukturen, überwiegend jedoch soziokulturelle Nutzung; Bauteil B/C, UG und 9 OG (BT B ca. 17.150 m2 BGF) Büros in Verwaltungsstruktur, vorwiegend Zellenbüros mit je 2 AP; Bauteil D, UG und 10 OG (ca. 16.250 m2 BGF) Bürostrukturen, in vorwiegend offenen Strukturen mit Gruppenbüros für mehr als 2 AP und Bauteil F, UG und EG (ca. 400 m2 BGF): Abriss. - Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin
Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz nach umfangreichem Rückbau
Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz nach umfangreichem Rückbau Beschreibung: Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz, Otto-Braun-Str.70/72 in 10178 Berlin. Beschreibung: Die zu lösende Bauaufgabe umfasst: Die Leistung wird gem. §7C EU VOB/A als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben. Der Leistungszeitraum für den Generalübernehmer ist für den Zeitraum vom III. Quartal 2021 bis IV. Quartal 2024 geplant. Der Gebäudekomplex ist bis zum III. Quartal 2024 schlüsselfertig zu übergeben. Die Nutzung / Bezug des Gebäudes ist in Teilabschnitten ab Ende IV. Quartal 2023 vorgesehen. Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für die schlüsselfertige Übergabe des Gesamtprojektes: Vollständiger Abriss des Gebäudeteils F inkl. fachgerechter Entsorgung aller Abbruchmaterialien. Vollständiger Rückbau und Entsorgung der Dachaufbauten inkl. Technikaufbauten, der sog. Deckentische und der Dachschale sowie der Attiken zur Schaffung freier Deckenlasten für den neuen Gründachaufbau. Erforderlicher weiterer Teilrückbau, notwendige Umbauten bzw. erforderliche Sanierung der Bestandskonstruktion in den bereits teilentkernten Gebäudeteile A bis D (baukonstruktive Maßnahmen). Rückbau und Entsorgung der noch im Bestand verbliebenen Fassadenbauteile und die Neuherstellung der Fassade nach Maßgaben der Entwurfsplanung mit Leitdetails des Fassadenplaners. Fortschreiben bzw. Erstellen aller noch erforderlichen Planungsunterlagen und Dokumentationen auf Grundlage der übergebenen Vorplanungsergebnisse und deren Grundlagen sowie der Entwurfsplanung Fassade (Optimierung). Neuherstellung aller Fassadenflächen nach Maßgaben der durch den AG freigegebenen Genehmigungs, Ausführungs sowie Werkstatt und Montageplanung des AN. Weiterentwickeln und Umsetzen der Energiekonzeption mit einer Grundvariante (Fernwärme und Netzstrom, ergänzt durch PV Nutzung, Kleinwindkraftanlagen und Energiespeicher). Die funktions und bezugs bzw. nutzungsfertige Herrichtung aller dem Projekt zugeordneten Flächen innerhalb und außerhalb des Gebäudekomplexes inkl. notwendiger vollständig neuer TA mit Sanierung vorhandener und ggf. weiter verwendeter Medienanschlüsse. Das Herbeiführen aller erforderlichen Genehmigungen sowie die Übernahme aller hierfür anfallenden Kosten und Gebühren, auch der Gebühren aller Prüfsachverständigen und ingenieure. Das Projekt umfasst die bezugsfertige und i. W. mangelfreie schlüsselfertige Herrichtung der einzelnen Gebäudeteile (nachfolgend auch Bauteile genannt) und seiner zugeordneten Außenanlagen für folgende Nutzungen: Bauteil A, UG und 11 OG (ca. 12.750 m2 BGF) Mischnutzung, Bürostrukturen, überwiegend jedoch soziokulturelle Nutzung; Bauteil B/C, UG und 9 OG (BT B ca. 17.150 m2 BGF) Büros in Verwaltungsstruktur, vorwiegend Zellenbüros mit je 2 AP; Bauteil D, UG und 10 OG (ca. 16.250 m2 BGF) Bürostrukturen, in vorwiegend offenen Strukturen mit Gruppenbüros für mehr als 2 AP und Bauteil F, UG und EG (ca. 400 m2 BGF): Abriss. - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinDeadline: Aug 04
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanerleistungen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik) für den Neubau eines Wohngebäudes mit Krippennutzung und Tiefgarage in München VOEK 141-21
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke entlang der Mortonstraße im Norden der Stadt München, in dem die BImA und weitere Grundstückseigentümer die Entwicklung von Wohnbebauung anstreben bzw. teilweise bereits schon umsetzen. Aufgrund der neu entstehenden Wohnbebauung in diesem Gebiet wird ein zusätzlicher Bedarf an Krippenplätzen ausgelöst, weshalb auf dem Grundstück Flurnummer 1346/124 (Baufeld B8) ergänzend zu einem Wohngebäude mit Tiefgarage auch eine Kinderkrippe entstehen soll. Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan. Es ist allerdings ein übergeleitetes Bauliniengefüge vorhanden und die Bebauung richtet sich grundsätzlich nach Maßgabe von § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist das Grundstück als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt. Die Auftraggeberin sowie die weiteren Grundstückseigentümerinnen haben in Bestrebung zur Erlangung erweiterten Baurechtes in Abstimmung mit der Stadt eine grundstücksübergreifende Bebauungsstudie erarbeitet. Über diese Konsensplanung sowie die dazugehörigen Verpflichtungen wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Dispensvertrag mit der Stadt München geschlossen, welcher am 18.1.2021 durch die Auftraggeberin unterzeichnet wurde. Die Inhalte dieses Vertrages, welcher einschließlich den zugehörigen Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind somit verbindlich in die Planung der Wohnbebauung zu integrieren. Demnach ist ein Wohngebäude mit einer Krippennutzung im Erdgeschoss und Wohneinheiten in den Obergeschossen sowie einer Tiefgarage zu entwickeln. Seitens der Stadt wurde einer Geschossigkeit von 4 Vollgeschossen zuzüglich eines Terrassengeschosses sowie einem erdgeschossigen Anbau für die Einrichtung der Kinderkrippe zugestimmt. Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Baukörpers beträgt 2 280 m2 oberirdisch, wovon 1 540 m2 für die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie 740 m2 für die Unterbringung der Betreuungseinrichtung, eines Treppenhauses sowie der in das Gebäude zu integrierenden Tiefgarageneinfahrt im Erdgeschoss zur Verfügung stehen. Die Tiefgarage weist eine BGF von 785 m2 auf und ist somit als Mittelgarage zu werten. Neben ausreichend Stellplätzen für die unterschiedlichen Nutzungsarten des Gebäudes gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München sind hier auch die Mieterabstellräume, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen. Seitens der Auftraggeberin soll an dieser Stelle vornehmlich Raum für Familienwohnen geschaffen und somit überwiegend Drei- und Vierzimmerwohnungen mittleren Ausstattungsstandards vorgesehen werden. Die BImA rechnet derzeit mit einer realisierbaren Anzahl von ca. 14 Wohneinheiten. Hierbei sind grundsätzlich funktionale Grundrisse anzustreben, welche u. a. geschickt auf die Herausforderung der Lärmimmission durch die nahegelegene hoch frequentierte Neuherbergstraße reagieren. Die Anforderungen an die elektrischen Anlagen in den Wohnungen ergeben sich aus der DIN 18015-2/4 sowie der RAL-RG 678, die Elektroinstallationen der Wohneinheiten sind grundsätzlich nach dem Ausstattungswert 2 gemäß RAL-RG 678 zu planen, für Wohnräume und Küchen wird darüber hinaus ein erhöhter Ausstattungswert von 2Plus nach RAL-RG 678 gefordert. Die Beheizung der Wohnungen soll mittels Fußbodenheizung erfolgen. Die ebenerdige Kinderkrippe ist auf Basis des beigefügten Nutzerbedarfsprogramm des Referates für Bildung und Sport mit 4 Krippengruppen für 48 Kinder einschließlich einer Frischkostküche und einer zugehörigen Freispielfläche (ca. 480 m2) zu planen. Das umfangreiche Raumprogramm erfordert eine flächeneffiziente Grundrissgestaltung, um allen Anforderungen gerecht werden zu können. Auch der Schutz vor der Lärmimmission durch die unmittelbar angrenzende stark befahrene Neuherbergstraße ist bei der Raumverteilung unbedingt zu beachten. Die Auftraggeberin konnte bereits einen Träger für die Betreuungseinrichtung gewinnen. Als Grundlage für die Planung wurde mit diesem ein Funktionsschema erarbeitet, welches neben den allgemeinen Vorgaben der Stadt München auch die Bedarfe des eigenen pädagogischen Konzeptes berücksichtigt. Sowohl der zukünftige Betreiber wie auch das Referat für Bildung und Sport sind intensiv in den Planungsprozess mit einzubinden, um die Genehmigungsfähigkeit der Räumlichkeiten und des Außengeländes sicherzustellen. Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen. Zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll die Wärmeversorgung des zu planenden Gebäudes über einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke München nachhaltig sichergestellt werden. Darüber hinaus hat sich die Planung zur Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie grundsätzlich an den Empfehlungen des „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zu orientieren. Weiterhin besteht auch die Anforderung, die Flachdachflächen extensiv zu begrünen und, sofern sinnvoll und umsetzbar, mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Auf eine Beheizung der Treppenhäuser ist zu verzichten. Neben dem Außengelände der Krippeneinrichtung ist auch ein Außenanlagenkonzept für das gesamte Grundstück zu entwickeln, in welches neben einer barrierefreien Zuwegung des Gebäudes und Gemeinschaftsflächen auch die Verortung des Mülltonnensammelplatzes und oberirdischer Fahrradstellplätze schlüssig zu integrieren ist. Weiterhin soll untersucht werden, ob eine zusätzliche Erschließung des Grundstücks auch über die östliche Grundstücksseite in Richtung des Morsering erfolgen kann. Vorüberlegung ist vor dem Hintergrund erfolgt, um zum einen die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der im Norden liegenden Panzerwiese für die Krippenkinder - Anne Frank Zentrum e. V.Deadline: Aug 07
Reinigungsdienstleistung Anne Frank Zentrum e. V.
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Bereich/Abteilung: Verwaltung; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Telefon: +49 30288865600; Internet-Adresse: https://www.annefrank.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/1-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Wir laden Sie hiermit ein, ein Angebot für die Reinigungsleistungen für das Anne Frank Zentrum in Berlin einzureichen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine qualifizierte zuverlässige Reinigungsfirma für unsere drei Standorte in Berlin-Mitte zu finden. Das Anne Frank Zentrum ist die deutsche Partnerorganisation des Anne Frank Hauses in Amsterdam. Mit Ausstellungen und Bildungsangeboten erinnert das Zentrum an Anne Frank und ihr Tagebuch. Es schafft Lernorte, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Geschichte auseinandersetzen und diese mit ihrer heuti-gen Lebenswelt verbinden. Sie lernen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie zu engagieren. Uns sind Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit wich-tig. Wir suchen einen Partner, der unsere Werte teilt. Das Anne Frank Zentrum finanziert sich allein aus Spenden und Fördermitteln. Die Fördermittel werden jähr-lich neu beantragt. Nach derzeitigem Stand steht für die Reinigungsleistungen aller Standorte ein jährliches Budget in Höhe von maximal 32.000,00 € zzgl. MwSt. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung. 1. Leistungsumfang 1.1. Standorte a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus 1.2. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die Allgemeinflächen und die eigengenutzten Flächen des Anne Frank Zentrum an allen o. g. Standorten. a.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Vorderhaus 3. und 4. OG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume und Technikräume und im Seitenflügel des 3. OG befinden sich Büroräume. b.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Hinterhaus, 2. OG befinden sich Ausstellungsflächen, Nass- und Sanitärräume, Büroflächen und Technikräumen c.) In der Sophienstraße 21, EG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume. Die genaue Aufteilung ist den detaillierten Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 1.3. Zielstellung Durch den Auftragnehmer sind folgende Zielstellungen umzusetzen: • kontinuierliche und vollständige Schmutzentfernung in allen Bereichen, • Erhaltung und Unterstützung des repräsentativen Eindrucks des Objektes, • Wahrung bzw. Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, • Einhaltung sämtlicher hygienischer Bedingungen und der diesbezüglichen Vorschriften, • Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Einrichtungen, Materialien und Oberflächen, • Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, • Schutz des Objektes vor schädigenden Einflüssen 1.4. Reinigungsgruppen Die zu reinigenden Flächen wurden anhand der Reinigungsanforderungen in folgenden Reinigungsgruppen zusammengefasst: • Büro/Büroräume • Besprechungsraum • Technikräume • Teeküchen • Sanitärräume • Ausstellungsbereich Die Reinigungsgruppen sind in der Regel mit folgender Ausstattung versehen, wobei sich die jeweilige An-zahl und Größe sowie etwaige weitere Ausstattungen aus den Leistungsverzeichnissen D2.a, D2.b und D2.c ergeben: • Büro/Büroräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Arbeitsplatz bestehend aus Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer, Bildschirm, evtl. Rechner, Mülleimer - Aktenschrank - evtl. Drucker - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Besprechungsraum (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Konferenztisch mit Stühlen - Sideboard - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Technikräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Drucker - Serverschrank - Elektronikschrank - Regal/Regale - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Teeküchen (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Küchenzeile mit integrierter Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, evtl. Kaffeeautomat - Mülleimer - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Sanitärräume ((siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - WC-Kabinen, evtl. im Herren WC zusätzliche Urinale - Handwaschbecken samt Seifenspender und Spiegel mit Unterschrank - Mülleimer - Handtuchspender - Fliesenspiegel an den Wänden - verlegter Bodenbelag: Fliesen • Ausstellungsbereich (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Ausstellungswände (teilweise mit Bildschirmen und Tastelementen) aus lackiertem Massivholz - Glasvitrinen - Rollbarvitrinen aus Metall, Holz und Glas - Bildschirme - Tische vor den Ausstellungswänden aus lackiertem Massivholz oder beschichtetem Pressholz und Metall - Polstersitzinsel - verlegter Bodenbelag: Linoleum des Herstellers „Forbo“ (auf die Reinigungs- und Pflegehinweise in Ziffer 3 wird verwiesen) - Bodenbelag Bodenleitsystem: weißer Kunststoff 1.5. Reinigungsintervalle Für die Reinigungshäufigkeiten/Reinigungsintervalle wurden folgende Definitionen zu Grunde gelegt: W1 wöchentlich einmal durchführen W2 wöchentlich zweimal durchführen W3 wöchentlich dreimal durchführen M1 monatlich einmal durchführen M2 monatlich zweimal durchführen J1 jährlich einmal durchzuführen J6 jährlich sechsmal durchführen 1.6. Begriffsdefinitionen Gebäude-Innenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde folgende Begriffsdefinition gemäß Bundesinnungsver-band des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Unterhaltsreinigung Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 1.7. Begriffsdefinitionen Fußbodenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Kehren/Fegen Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. • Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Ver-schmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vor-handen sein. • Nasswischen Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Ge-tränkeflecken, Straßenschmutz etc.) • Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. • Saugen Definition Trockenes Absaugen von »lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen« mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Geträn-keflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. • Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoos; anschlie-ßend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen-soweit nach dem Stand der Technik durchführbar-ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. • Cleanern Definition Das Cleanermittel wird punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwen-dung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Ab-genutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-lich. • Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von Flecken von einer Größe < 1 dm² im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. 1.8. Begriffsdefinitionen Reinigung von Inventar, Decken und Wänden Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnip-seln). • Bestücken Definition Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. • Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark ent-wässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. • Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub. • Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit ei-nem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufge-nommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. • Griffspuren/Spritzer/Flecken/sichtbare Verschmutzungen entfernen Definition Griffspuren, Spritzer, sichtbare Verschmutzungen oder hartnäckige Flecken werden punktuell und ge-zielt durch Feucht- oder Nassreinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren -vom Gegen-stand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Ober-fläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. • Pflegend behandeln Definition Der gereinigte Gegenstand mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand bzw. die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dür-fen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 2. Leistungen des Auftraggebers Unentgeltlich stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Räume und Medien zur Verfügung: a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o einen 2,4 qm großen Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten. Eine Lage-rung von nassen Putzlappen ist nicht möglich. c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. 3. Grundsätzliche Anforderungen 3.1. Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber eine/n verantwortliche/n Objekt-leiter*in oder Vorarbeiter*in zu benennen. 3.2. Personal Bei allen Leistungsteilen sind folgende grundsätzliche Anforderungen/Randbedingungen an den Personal-einsatz zu beachten: • Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit fachkundigen und entsprechend qualifizierten Arbeitskräften durchzuführen. • Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben während der Anwesenheit in den Räumen des Auftragge-bers eine einheitliche, dem Einsatzzweck angepasste Berufskleidung sowie deutlich sichtbare Firmen-ausweise zu tragen. • Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitskräfte Ausweise bereitzuhalten, die der Legitimation der Mitar-beiter dienen. • Mit dem eingesetzten Reinigungspersonal ist vor Ort eine Verständigung möglich (in deutscher oder englischer Sprache oder mittels einer Übersetzungshilfe). 3.3. Maschinen, Geräte, Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen benötigten Maschinen, Geräte, Reini-gungshilfsmittel/-betriebsmittel müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungshilfsmitteln und Reinigungsbetriebsmitteln sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Im Hinterhaus, 2. OG sind folgende Reinigungsmittel zu verwenden: • Zur Feuchtreinigung der Ausstellungs- und Büroflächen ist vorzugsweise folgendes Reinigungsmittel zu verwenden: Frosch Spiritus Glasreiniger oder vergleichbar. • In den Ausstellungsräumen und anliegenden Räumen (Büros, Küche etc.) ist ein Linoleum verlegt, für das als Reinigungsmittel ausschließlich Neutralreiniger mit einem pH-Wert von <10 verwendet werden soll. Die verwendeten Wischbezüge sollten aus 100 % Baumwolle bestehen. Die »Allgemeine Reini-gungs- und Pflegeempfehlung des Herstellers »Forbo« befindet sich im Anhang. Die Empfehlung muss eingehalten werden. • Alle Reinigungs- und Pflegemittel im Vorder- und Hinterhaus sollten möglichst geruchsneutral sein. • Die Instandhaltung seiner Maschinen und Geräte und Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften sowie sonstige geltende behördliche Vorschriften und Verordnungen zu beach-ten. • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. • Auswaschbare Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Gazen, Lappen) müssen bei dunkler Färbung (d. h. sichtbarer Verschmutzung) vom Auftragnehmer ausgewaschen werden. • Aufgebrauchte, verschlissene Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Lappen) müssen sofort aus-gewechselt werden. Dies gilt auch für Reinigungsmittel/-betriebsmittel, die aufgrund von Verbrauch kei-ne Bearbeitung mehr zulassen. 4. Leistungsausführung Bei der Leistungsausführung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Sämtliche Reinigungstätigkeiten können je nach Entscheidung des Auftragnehmers manuell und/oder maschinell durchgeführt werden. Sie sind jedoch in erster Linie nach Sauberkeitsrichtlinien durchzu-führen. • Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle ggf. verrückten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. • Der Verschlusszustand von Türen ist nach erfolgter Leistungserbringung grundsätzlich wieder so herzu-stellen, wie er vorgefunden wurde (verschlossene Türen sind wieder zu verschließen, nicht verschlosse-ne Türen sind nicht zu verschließen). • Die Beleuchtung ist auszuschalten. • Alle besonderen Vorkommnisse und erkannten Störungen und Defekte am Objekt oder der Einrichtung sind dem Auftraggeber zu melden. • Werden Beschädigungen durch den Auftragnehmer verursacht, hat er diese unverzüglich, jedoch spä-testens am nächstfolgenden Werktag, im Rahmen einer Selbstanzeige, dem Auftraggeber zu melden und im Reinigungsbuch zu dokumentieren.-Beschädigte Reinigungsobjekte, die so beschädigt sind, dass sie nicht gereinigt werden können, brauchen vom Auftragnehmer nicht bearbeitet zu werden. • Nicht gefährliche Abfälle, welche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ort anfallen, können kostenfrei in die objekteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. 5. Unterhaltsreinigung Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind für die Unterhaltsreinigung noch folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Um die Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszu-schließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschieden-farbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: • Kategorie A WC-Becken und Urinale • Kategorie B Waschbecken, Wandfliesen und Zwischenwände in Sanitärräumen • Kategorie C sonstige Einrichtungsgegenstände 6. Abrechnung Die Leistungsteile sind monatlich aufgegliedert je Standort (a bis c) abzurechnen. Siehe Leistungsverzeichnisse. Bei Abrechnung von Sonder- und Abrufleistungen sind die bestätigten Leistungsscheine der jeweili-gen Rechnung beizulegen. 7. Erbringung von Sonderleistungen Sonderleistungen sind nur nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers zu erbringen und sofort nach Be-endigung auf entsprechenden Leistungsschein durch den Auftraggeber oder einen benannten Bevollmäch-tigten des Auftraggebers bestätigen zu lassen. 8. Beispielfotos Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V. ; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Straße, Hausnummer: Sophienstraße 21; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 30.09.2032 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3419384/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 07.08.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 15.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Dokument D7 § 9 (Vertrag) 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
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