Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - HelbraHelbraTED
Reinigungsleistung Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
Durchführung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsleistungen in Gebäuden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra. Betroffen sind Büros, Küchen, Flure, Sanitär- und technische Räume mit einer Grundfläche von ca. 1420 m². Der Umfang der Glasreinigung umfasst ca. 391 m² (180 Fenster).
Building Cleaning
No credit card · Instant access
Content at a glance
Durchführung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsleistungen in Gebäuden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra. Betroffen sind Büros, Küchen, Flure, Sanitär- und technische Räume mit einer Grundfläche von ca. 1420 m². Der Umfang der Glasreinigung umfasst ca. 391 m² (180 Fenster).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- July 25, 2026
- Topic:
- Building Cleaning
Tender description
Durchführung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsleistungen in Gebäuden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra. Betroffen sind Büros, Küchen, Flure, Sanitär- und technische Räume mit einer Grundfläche von ca. 1420 m². Der Umfang der Glasreinigung umfasst ca. 391 m² (180 Fenster).
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
8- Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
Reinigungsleistung Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
Durchführung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra. - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - HelbraHelbra
Reinigungsleistung Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
Reinigungsleistung für die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra Glasreinigung
Dieses Verfahren richtet sich an interessierte Unternehmen, welche die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Mönchengladbach durchführen möchten. AOK-Haus Mönchengladbach, Steinmetzstr. 57-61, 41061 Mönchengladbach, ca. 1580 m² Bodenfläche, EG bis 2.OG, AOK-Haus Mönchengladbach, Steinmetzstr. 57-61, 41061 Mönchengladbach, ca. 412 m² einfache Glasfläche, EG bis 2.OG, welches nach dem Prinzip der "neuen Arbeitswelten" gestaltet worden sind. Das hier ausgeschriebene Objekt wird täglich - Montag bis Freitag / Samstag - von Besuchern und Kunden frequentiert. Die Büro-Arbeitsplätze sind den Mitarbeitern nicht fest zugeordnet und werden nach täglichem Arbeitsende nach dem "clean desk" Prinzip verlassen, d.h. es werden keine persönlichen oder sonstigen Gegenstände, die nicht zur Grundausstattung eines jeden Arbeitsplatzes gehören, hinterlassen. Da bei dem AG weitestgehend digital gearbeitet wird, stehen keine weiteren Gegenstände (z.B. Rollcontainer / Mülleimer) an den Büro-Arbeitsplätzen oder unter den Schreibtischen. Bei der Flächenberechnung für dieses Objekt wurde lediglich die reine Grundfläche zu Grunde gelegt. Hinzu kommen noch die Oberflächen von Schreibtischen, Schränken, Küchen etc. Dies für das Angebot realistisch einzukalkulieren, ist Aufgabe der anbietenden Firmen. Input bekommen diese anhand von beigefügten Objektplänen, der darin enthaltenen Darstellung der Örtlichkeiten und der Arbeitsplätze (Anlage 12); einer Schilderung der Ausstattung der Arbeitsplätze und der Büros (Anlage 01a), durch das Raumverzeichnis/Raumbuch (Anlage 02) und durch die Objektbesichtigung. Besonderheiten in Bezug auf die Aufgaben des AN für die Unterhaltsreinigung (Los 1) sind die im Rahmen der Vertragslaufzeit vorgesehenen Sonderreinigungen (2 x im Jahr; in Folge reguläre Sonderreinigung genannt). Das Auftragsvolumen der Sonderreinigungen beträgt ca. 5 % vom Netto-Jahresauftragsvolumen pro Reinigung. Die regulären Sonderreinigungen werden vom AG gesondert beauftragt (siehe Punkt 4a, Besondere Leistungsanforderungen). Der Umfang der Ausschreibung für die Unterhaltsreinigung beträgt insgesamt ca. 360.000 m² Jahres-Reinigungsgrundfläche und hat nach valider Schätzung des AG ein Volumen von ca. 50.000 Euro netto im Jahr. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 265.000 Euro netto für die Vertragslaufzeit von vier Jahren, inklusive aller möglichen (geschätzten) Preissteigerungen. Der Umfang der Ausschreibung für die Glas- und Rahmenreinigung beträgt insgesamt ca. 2.500 m² Jahres-Glasreinigungsfläche und hat nach valider Schätzung des Auftraggebers ein Volumen von ca. 5.400 Euro netto im Jahr. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 29.000 Euro netto für die Vertragslaufzeit von vier Jahren, inklusive aller möglichen (geschätzten) Preissteigerungen- Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_Arch_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_Arch_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_ELT_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmig - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmig
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 25. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.