TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, ZürichZürichTED
Reinigung von Parkanlagen und Sonderobjekten
Das Gebiet der Stadt Zürich wird von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) - Stadtreinigung in drei Gebiete aufgeteilt: - Regionen Süd (Stadtkreise 1/2/7/8) - West (Stadtkreise 3/4/5/9) - Nord (Stadtkreise 6/10/11/12). Die personellen Ressourcen der Stadtreinigung sind beschränkt. Für die Grund- resp. Frühreinigung ausgewählter Parkanlagen ...
Waste Collection, Container Services, Street Cleaning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, Zürich
- Published:
- July 30, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Waste Collection
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Das Gebiet der Stadt Zürich wird von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) - Stadtreinigung in drei Gebiete aufgeteilt: - Regionen Süd (Stadtkreise 1/2/7/8) - West (Stadtkreise 3/4/5/9) - Nord (Stadtkreise 6/10/11/12). Die personellen Ressourcen der Stadtreinigung sind beschränkt. Für die Grund- resp. Frühreinigung ausgewählter Parkanlagen mit quartierweiter Bedeutung sollen externe Fachkräfte zur Unterstützung zugezogen werden. Zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung werden 4 Lose in Anlehnung auf die Stadtkreise gebildet. Die Reinigung muss ereignisorientiert erfolgen, d.h. der Unternehmer muss den Arbeitseinsatz laufend nach dem Verschmutzungsgrad, der Jahreszeit und aktuellen Wetterlage ausrichten. Dabei sind insbesondere auch Veranstaltungen sowie erhöhte Besucherfrequenzen zu berücksichtigen, die zu einem erheblich gesteigerten Abfallaufkommen führen können. Ebenso ist bei schönem Wetter beziehungsweise witterungsbedingt mit einem deutlich erhöhten Abfallanfall zu rechnen, weshalb die Leistungen entsprechend anzupassen sind. Das Unternehmen ist verpflichtet sich über das Wetter sowie die Veranstaltungen zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Vertragsdauer die Abfallbehältnisse (Möblierung) aufgrund von veränderten Bedürfnissen in der Vertragszeit abweichen. Die Anbietenden können ein Angebot für alle Lose einreichen. Es dürfen pro Anbietende maximal zwei Lose vergeben werden. Offeriert der Anbietende für zwei oder mehr Lose, erfolgt die Zuteilung der Lose nach Ermessen der ausschreibenden Stelle. Gesamtofferten oder Angebote mit Kombirabatten sind nicht zugelassen. Die Lose umfassen folgende Anlagen: LOS 1 (Stadtkreise 11/12): Oerlikerpark, MFO-Park, Wahlenpark, Hürstwaldwiese und Grillplatz Ziegelhütte. LOS 2 (Stadtkreise 3/4/9): Fritschiwiese, Aussersihleranlage (Bäckeranlage), Zeughausareal/Kaserne, Kanzlei, Hardaupark, Bullingerpark, Quartierzentrum Bachwiesen, Vulkanplatz, Hasenrain, Kochareal LOS 3 (Stadtkreise 1/6/10): Platzspitz, Untere und Oberer Letten/Badi, Wipkingerpark, Werdinsel, Schindlergutpark LOS 4 (Stadtkreise 5): Klingenpark, Josefwiese, Pfingstweidpark, Negrellisteg, Turbinenplatz
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2Reinigung bei Veranstaltungen
TED - Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Hagenholzstrasse 110, ZürichZürichDie Stadt Zürich sucht Unterstützung für die Reinigung von Parkanlagen und öffentlichen Straßen während Veranstaltungen wie Silvesterzauber und Street Parade. Die Leistung umfasst Handreinigung, Abfallbehälter-Leeren und Reinigung von Hart- und Kiesflächen am Zürichsee. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose, die für den Zeitraum 2027-2031 vergeben werden sollen.Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei BerlinBernau bei Berlin§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
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