Stadtwerke Postdam GmbHPotsdam
Rechtsberatung privates Baurecht
Gegenstand ist der Abschluss von max. drei Rahmenverträgen für die vornehmlich außergerichtliche Rechtsberatung auf dem Rechtsgebiet privates Baurecht
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Gegenstand ist der Abschluss von max. drei Rahmenverträgen für die vornehmlich außergerichtliche Rechtsberatung auf dem Rechtsgebiet privates Baurecht
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtwerke Postdam GmbH
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Legal Advice
Tender description
Gegenstand ist der Abschluss von max. drei Rahmenverträgen für die vornehmlich außergerichtliche Rechtsberatung auf dem Rechtsgebiet privates Baurecht
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Beratungsleistungen Verwaltungsrecht, öffentl. Baurecht
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Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht Wiederaufbau
Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet. - Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ZRRDeadline: Jul 29
Rahmenvertrag Rechtsberatung Betriebsrat Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
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Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet. - Verbandsgemeinde AltenahrAltenahrDeadline: Jul 21
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Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet. - Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ZRRDeadline: Jul 29
Rahmenvertrag Rechtsberatung Betriebsrat Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Rahmenvertrag über Rechtsberatung für den Betriebsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH. Der Betriebsrat besteht aus fünf Mitgliedern und fünf Ersatzmitgliedern mit geringer Vorerfahrung. Ziel ist die rechtssichere Gremienarbeit. Die Beratung erfolgt in der Regel telefonisch, per E-Mail oder TEAMS, vor Ort max. 10 Termine/Jahr. Sie muss durch Fachanwälte (m/w/d) erfolgen, die bei Verhinderung einen ständigen Vertreter (m/w/d) stellen (muss kein Fachanwalt sein). Rechtstreitigkeiten werden separat nach RVG beauftragt.
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