Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung KoblenzKoblenzTED
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Brandschutzertüchtigung für Gebäude A-E des Rechnungshofs in Speyer. Planung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1+2) basierend auf drei Brandschutzkonzepten. Maßnahmen umfassen Sanierung von Wand-/Deckendurchführungen in Sanitär und Heizung. Typische Mängel: fehlende Abschottungen, Dämmungen mit Schmelzpunkt <1000°C. Zerstörende Prü...
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Brandschutzertüchtigung für Gebäude A-E des Rechnungshofs in Speyer. Planung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1+2) basierend auf drei Brandschutzkonzepten. Maßnahmen umfassen Sanierung von Wand-/Deckendurchführungen in Sanitär und Heizung. Typische Mängel: fehlende Abschottungen, Dämmungen mit Schmelzpunkt <1000°C. Zerstörende ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
- June 08, 2026
Tender description
Brandschutzertüchtigung für Gebäude A-E des Rechnungshofs in Speyer. Planung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1+2) basierend auf drei Brandschutzkonzepten. Maßnahmen umfassen Sanierung von Wand-/Deckendurchführungen in Sanitär und Heizung. Typische Mängel: fehlende Abschottungen, Dämmungen mit Schmelzpunkt <1000°C. Zerstörende Prüfung erforderlich. Gebäude B erhält Interimslösung. Schadstoffbericht liegt vor.
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10- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR -Die Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 müssen aktualisiert werden. Zwischenzeitlich wurde in allen Gebäudeteilen ein Großteil der Trinkwasserleitungen saniert. Hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig. -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 410. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 420. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauDeadline: Jun 08
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR -Die Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 müssen aktualisiert werden. Zwischenzeitlich wurde in allen Gebäudeteilen ein Großteil der Trinkwasserleitungen saniert. Hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig. -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 410. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 420. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. - des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung MainzDeadline: Jun 08
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitu - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Aufhebung - Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-2 und 4-5
Brandschutztechnische Ertüchtigungen an der Fachhochschule Südwestfalen in Meschede. Umfasst Aktualisierung der Kostenermittlung, Erfassung des Bestands, Fortsetzung der Planungen für Brandschutzkonzepte in Gebäuden E, D, A, B Interim, Ertüchtigung von Brandschutzdurchführungen in Abwasser-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgungsanlagen sowie elektrische Anpassungen wie Abschottungen, Nachrüstungen und Rückbauten. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauDeadline: Jun 08
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Mainz
Vergabebekanntmachung - Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-2 und 4-5
Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten (ab LPH 5) für die Gebäude E, D, A und B Interim. ALG 1 (Abwasser/Wasser/Gas, 76.362€): Bestandserfassung Trinkwasser, Abgleich Brandschottungen. ALG 2 (Wärme, 61.368€): Ertüchtigung Brandschutzdurchführungen. ALG 4 (Starkstrom, 214.734€): Brandschutzabschottungen, Nachrüstung Zuleitungen für Rauchabschlusstüren, Sanierung Wände, Rückbau Elektro, Einbau Brandschutzdosen, Rückbau Sonnenschutz für Notausstiege, Rettungswegkennzeichnung. - Landkreis KarlsruheAmt für GebäudemanagementKarlsruheDeadline: May 18
Handelslehranstalt Bruchsal, Innensanierung Haus A, EG + UG - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2)
Die Handelslehranstalt Bruchsal ist eine kaufmännische Schule und Wirtschaftsgymnasium im Zentrum von Bruchsal. Das Gebäude hat drei Teile (Haus A, B und C). Die Gebäudeteile von Haus A und B stehen im Splitlevel zueinander versetzt. Haus C steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. In den vergangenen Jahren erfolgte in der HLA eine stufenweise Sanierung in den unterschiedlichsten Bereichen. So wurde im Haus A in Jahren 2008 - 2009 die Sanierung des kompletten Verwaltungsbereichs im 1. OG umgesetzt, 2009 - 2010 die Fassadensanierung, die WC´s im EG und UG wurden von 2011 - 2012 saniert, die komplette Sanierung des 3. OG‘s mit den naturwissenschaftlichen Räumen für Biologie, Physik und Chemie erfolgte 2014 - 2015. Die Sanierung des 2. OG‘s wurde von 2018 - 2020 durchgeführt. Der Einbau eines Aufzugs für die barrierefreie Anbindung wurde Ende Mai 2022 fertiggestellt. Um das Gesamtsanierungskonzept des Haus A der HLA fortzuführen, ist nun noch die Sanierung des EG und UG im Haus A vorgesehen. Im EG ist vorgesehen die Klassenzimmer zu sanieren und es entstehen Verwaltungsbüros sowie ein Besprechungsraum. Im UG werden die Schulküche, Fahrradraum, Lagerräume und der Gymnastikraum saniert, der ehemalige Musikraum wird zum Klassenraum mit digitalem Tafelsystem. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Bodenbeläge, Wände und Decken, Einbauschränke, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Türen, Tafeln, Elektroinstallationen mit Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Leitungssanierung. Des Weiteren werden die Ge- schosse und Fluchtwege brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Anhang finden Sie Planunterlagen zu den betroffenen Geschossen sowie eine Übersichtsplan und eine Luftbildaufnahme. Die Sanierungsarbeiten müssen während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden. Geplanter zeitlicher Ablauf: 2026: VgV-Verfahren, Beauftragung der Planer, Entwurf mit Kostenberechnung, Baubeschluss AUT 2027 – 2028: Planung und Ausschreibung, Sanierungsmaßnahmen EG und UG 2029: Projektabschluss und Schlussrechnung Die Kostenschätzung (Stand Oktober 2025) der Baukosten (KGR 300 + 400 + 600) liegt bei 3.417.036 € brutto und gliedert sich nachfolgend auf: KG 300 1.520.000 € brutto KG 400 1.595.000 € brutto KG 600 302.036 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1+2) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-8. Die Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe ist auf 4,8 % gekürzt - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - OberpfaffenhofenWeßlingDeadline: Jul 09
Modernisierung Betriebskantine Stuttgart - TGA Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3‚ Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
1.1 Sanierung und Erweiterung Betriebsrestaurant als Provisorium: Der bestehende Speiseraum inklusive der Betriebsküche im Nordwestflügel von Gebäude A wird ertüchtigt und erweitert. Im Speisesaal wird die mit einer mobilen Trennwand abtrennbare Nische durch eine Trockenbauwand ersetzt, um einen vom Flur separat zugänglichen Automatenraum zu schaffen. Durch die unmittelbar an die Speisesäle angrenzend Lage, sind die Automaten optimal positioniert und für alle Mitarbeiter auf kurzem Wege erreichbar. In diesem Raum wird ein dezentrales Lüftungsgerät zur Belüftung des angrenzenden Speiseraums installiert. Zur Behebung hygienischer Mängel und zur Deckung des Flächenbedarfs, werden zu den beiden bestehenden noch zwei zusätzliche Küchencontainer in den Außenanlagen aufgestellt und über eine witterungsfeste Einhausung fachgerecht an die Fassade angeschlossen. Die Zuwegung der Anlieferung wird bis zum Containerstandort erweitert. Ein Büro wird zu einem Umkleide- und Duschraum für Damen umgebaut. In der bisherigen Damen Umkleide entstehen eine separate Herren-Umkleide sowie ein barrierefreies Unisex-WC. Zur Sicherstellung der Luftqualität erhalten beide Speisesäle dezentrale Lüftungsanlagen und zur Reduzierung des hohen Lärmpegels beim Mittagstisch, werden Akustikdecken und bei Bedarf wandseitige Schallschluckelemente vorgesehen. Veraltete Küchenaggregate werden durch neue oder eingelagerte Geräte ersetzt; die unterdimensionierten Ablufthauben in der Küche und der Spülküche werden ausgetauscht. Die bestehende Spülmaschine und der Fettabscheider sollen hinsichtlich ihrer Kapazitätsgrenze, sowie ein Erneuerungsbedarf im Zusammenhang der Wärmerückgewinnung im Hinblick einer Amortisierung untersucht werden. Die angrenzenden ehemaligen Labore im Westflügel werden in die Speisesaalerweiterung einbezogen. Dort erfolgt der Rückbau von Innenwänden, Zwischendecken, inkl. alter Installationen und Bodenbelägen ohne Eingriff in die Tragstruktur. Es entsteht ein erweiterter Speisesaal mit Medientechnik, mobiler Trennwand und zwei Lagerräumen. Ein Fensterelement wird zugunsten einer Rettungswegtür rückgebaut; die restliche Außenhülle bleibt erhalten. 1.2 Umnutzung Labore in Büros: Im Westflügel werden angrenzende ehemalige Laborflächen zu vier Einzelbüros umgebaut. Bestehende Innenwände, Bodenbeläge und alte Installationen werden zurückgebaut. Die neuen Büros erhalten Gipskartonwände, neue Böden und Decken sowie eine Medienausstattung gemäß den DLR-Richtlinien. 1.3 Umnutzung Archiv der Bibliothek in eine Lobby: Das bisherige Archiv der Bibliothek wird zu einer Lobby umgebaut. Rollarchivanlagen, Regalsysteme und Einbauschränke werden demontiert. Je nach Zustand erfolgt der Rückbau der Holzwandbekleidungen und Teppichbeläge für einen schadstofffreien Neuausbau. Nach statischer Prüfung wird eine Festverglasung in der Trennwand zum Sängersaal eingebaut, um die Raumstruktur aufzubrechen und den Lichteinfall zu verbessern. Wand- und Deckenoberflächen werden gemäß neuem Farb- und Lichtkonzept saniert. Integriert wird eine moderne Teeküche mit Einbaumöbeln, Spüle und Elektrogeräten (Induktionsherd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Kaffeestation) inklusive der notwendigen Medienanschlüsse. 1.4 Brandschutzmaßnahmen Sängersaal: Zur brandschutztechnischen Sicherung wird der Sängersaal im Erdgeschoss durch eine F30-Glaswand mit integrierter T30-Tür abgetrennt. Der größere Teil wird als Multifunktionsraum nutzbar. Der kleinere Teil dient der Abtrennung der Treppenanlage, wodurch das offene Treppenhaus in ein baurechtlich notwendiges geschlossenes Treppenhaus umgewandelt wird. Im Untergeschoss wird das Treppenhaus zum Flur ebenfalls mit einer F30-Wand und T30-Tür gesichert. 1.5 Optional Umbaumaßnahmen aufgrund aktualisierten Flächenlayouts: Die Büronutzung der Fachabteilungen wird gemäß dem abgestimmtem Flächenlayout neu geordnet. Je nach Anforderung werden Büros durch leichte Trennwände geteilt oder zusammengelegt. Dies umfasst auch den Rückbau von Einbauschränken sowie die Anpassung von Türöffnungen. Extern ausgeschrieben werden nur Leistungen, die nicht über bestehende Rahmenverträge abgedeckt sind. Rein dekorative Maßnahmen wie Malerarbeiten oder die Aufbereitung von Bestandsböden sind nicht Bestandteil der Maßnahme. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einzelmaßnahme „Umstrukturierung Flächenlayout“ ganz oder teilweise selbst durchführen. In diesem Fall entfällt das auf diese Einzelmaßnahme entfallende Honorar entsprechend dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Für die Maßnahme wird von Kosten (KG 200-600, Stand März 2026) in Höhe von ca.1,23 Mio. € brutto ausgegangen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Oktober 2026 erfolgt. Es ist vorgesehen, den Baubeginn Mitte 2027 zu starten und die Fertigstellung Anfang 2028 zu erreichen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3‚ Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 2 und 3 (Vor- und Entwurfsplanung) gemäß § 55 HOAI bzw. gem. Anlage des Vertrags beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind den Ausschreibungsunterlagen "G - Plan- und Informationsunterlagen" zu entnehmen. - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - OberpfaffenhofenWeßlingDeadline: Jul 09
Modernisierung Betriebskantine Stuttgart - TGA ELT Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5‚ Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
1.1 Sanierung und Erweiterung Betriebsrestaurant als Provisorium: Der bestehende Speiseraum inklusive der Betriebsküche im Nordwestflügel von Gebäude A wird ertüchtigt und erweitert. Im Speisesaal wird die mit einer mobilen Trennwand abtrennbare Nische durch eine Trockenbauwand ersetzt, um einen vom Flur separat zugänglichen Automatenraum zu schaffen. Durch die unmittelbar an die Speisesäle angrenzend Lage, sind die Automaten optimal positioniert und für alle Mitarbeiter auf kurzem Wege erreichbar. In diesem Raum wird ein dezentrales Lüftungsgerät zur Belüftung des angrenzenden Speiseraums installiert. Zur Behebung hygienischer Mängel und zur Deckung des Flächenbedarfs, werden zu den beiden bestehenden noch zwei zusätzliche Küchencontainer in den Außenanlagen aufgestellt und über eine witterungsfeste Einhausung fachgerecht an die Fassade angeschlossen. Die Zuwegung der Anlieferung wird bis zum Containerstandort erweitert. Ein Büro wird zu einem Umkleide- und Duschraum für Damen umgebaut. In der bisherigen Damen Umkleide entstehen eine separate Herren-Umkleide sowie ein barrierefreies Unisex-WC. Zur Sicherstellung der Luftqualität erhalten beide Speisesäle dezentrale Lüftungsanlagen und zur Reduzierung des hohen Lärmpegels beim Mittagstisch, werden Akustikdecken und bei Bedarf wandseitige Schallschluckelemente vorgesehen. Veraltete Küchenaggregate werden durch neue oder eingelagerte Geräte ersetzt; die unterdimensionierten Ablufthauben in der Küche und der Spülküche werden ausgetauscht. Die bestehende Spülmaschine und der Fettabscheider sollen hinsichtlich ihrer Kapazitätsgrenze, sowie ein Erneuerungsbedarf im Zusammenhang der Wärmerückgewinnung im Hinblick einer Amortisierung untersucht werden. Die angrenzenden ehemaligen Labore im Westflügel werden in die Speisesaalerweiterung einbezogen. Dort erfolgt der Rückbau von Innenwänden, Zwischendecken, inkl. alter Installationen und Bodenbelägen ohne Eingriff in die Tragstruktur. Es entsteht ein erweiterter Speisesaal mit Medientechnik, mobiler Trennwand und zwei Lagerräumen. Ein Fensterelement wird zugunsten einer Rettungswegtür rückgebaut; die restliche Außenhülle bleibt erhalten. 1.2 Umnutzung Labore in Büros: Im Westflügel werden angrenzende ehemalige Laborflächen zu vier Einzelbüros umgebaut. Bestehende Innenwände, Bodenbeläge und alte Installationen werden zurückgebaut. Die neuen Büros erhalten Gipskartonwände, neue Böden und Decken sowie eine Medienausstattung gemäß den DLR-Richtlinien. 1.3 Umnutzung Archiv der Bibliothek in eine Lobby: Das bisherige Archiv der Bibliothek wird zu einer Lobby umgebaut. Rollarchivanlagen, Regalsysteme und Einbauschränke werden demontiert. Je nach Zustand erfolgt der Rückbau der Holzwandbekleidungen und Teppichbeläge für einen schadstofffreien Neuausbau. Nach statischer Prüfung wird eine Festverglasung in der Trennwand zum Sängersaal eingebaut, um die Raumstruktur aufzubrechen und den Lichteinfall zu verbessern. Wand- und Deckenoberflächen werden gemäß neuem Farb- und Lichtkonzept saniert. Integriert wird eine moderne Teeküche mit Einbaumöbeln, Spüle und Elektrogeräten (Induktionsherd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Kaffeestation) inklusive der notwendigen Medienanschlüsse. 1.4 Brandschutzmaßnahmen Sängersaal: Zur brandschutztechnischen Sicherung wird der Sängersaal im Erdgeschoss durch eine F30-Glaswand mit integrierter T30-Tür abgetrennt. Der größere Teil wird als Multifunktionsraum nutzbar. Der kleinere Teil dient der Abtrennung der Treppenanlage, wodurch das offene Treppenhaus in ein baurechtlich notwendiges geschlossenes Treppenhaus umgewandelt wird. Im Untergeschoss wird das Treppenhaus zum Flur ebenfalls mit einer F30-Wand und T30-Tür gesichert. 1.5 Optional Umbaumaßnahmen aufgrund aktualisierten Flächenlayouts: Die Büronutzung der Fachabteilungen wird gemäß dem abgestimmtem Flächenlayout neu geordnet. Je nach Anforderung werden Büros durch leichte Trennwände geteilt oder zusammengelegt. Dies umfasst auch den Rückbau von Einbauschränken sowie die Anpassung von Türöffnungen. Extern ausgeschrieben werden nur Leistungen, die nicht über bestehende Rahmenverträge abgedeckt sind. Rein dekorative Maßnahmen wie Malerarbeiten oder die Aufbereitung von Bestandsböden sind nicht Bestandteil der Maßnahme. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einzelmaßnahme „Umstrukturierung Flächenlayout“ ganz oder teilweise selbst durchführen. In diesem Fall entfällt das auf diese Einzelmaßnahme entfallende Honorar entsprechend dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Für die Maßnahme wird von Kosten (KG 200-600, Stand März 2026) in Höhe von ca.1,23 Mio. € brutto ausgegangen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Oktober 2026 erfolgt. Es ist vorgesehen, den Baubeginn Mitte 2027 zu starten und die Fertigstellung Anfang 2028 zu erreichen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5‚ Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 2 und 3 (Vor- und Entwurfsplanung) gemäß § 55 HOAI bzw. gem. Anlage des Vertrags beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind den Ausschreibungsunterlagen "G - Plan- und Informationsunterlagen" zu entnehmen.
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