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Verwaltung von Forderungsdienstleistungen der Gemeinde Sarpsborg
Die Gemeinde Sarpsborg sucht einen Dienstleister für die Einziehung von Forderungen, die die Gemeinde selbst in der Vergangenheit bearbeitet hat. Ziel ist eine professionelle, kosteneffiziente und rechtlich konforme Forderungseinhebung mit möglichst geringen Kosten für Schuldner und Gemeinde.
Legal Advice
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Die Gemeinde Sarpsborg sucht einen Dienstleister für die Einziehung von Forderungen, die die Gemeinde selbst in der Vergangenheit bearbeitet hat. Ziel ist eine professionelle, kosteneffiziente und rechtlich konforme Forderungseinhebung mit möglichst geringen Kosten für Schuldner und Gemeinde.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Sarpsborg kommune
- Published:
- March 11, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Legal Advice
Tender description
Die Gemeinde Sarpsborg sucht einen Dienstleister für die Einziehung von Forderungen, die die Gemeinde selbst in der Vergangenheit bearbeitet hat. Ziel ist eine professionelle, kosteneffiziente und rechtlich konforme Forderungseinhebung mit möglichst geringen Kosten für Schuldner und Gemeinde.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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Related tenders
8- Gemeinde Salem
Gemeinde Salem - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Salem nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Salem beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL") vom 26.04.2021 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "Grauen Flecken" in der Gemeinde Salem über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende Breitbandinfrastruktur auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung zu planen, errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu markt-üblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle nicht ausreichend versorgte Teilnehmer zu gewährleisten. Zudem erklärt sich der Konzessionsnehmer bereit, an interessierte Drittanbieter entsprechende Dienstleistungen (u.a. Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie auch Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) bereitzustellen. Diese Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb eine zuverlässige Versorgung aller nicht ausreichend versorgten Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss hierzu alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen zur Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass der Tiefbauanteil minimiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Verlegearten sind im Netzplankonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen Wegebaulastträger abzustimmen. Erforderliche Zustimmungen sind bei diesem im Einzelfall einzuholen. Zudem sollen neue Trassenabschnitte möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet werden. Die Lage und Verlegeart der geplanten Trassen sind in Form von Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen. Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleN/A
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte. - Gemeinde Adelschlag
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Gemeinde Adelschlag
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Gemeinde AdelschlagNassenfelsDeadline: Jun 01
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
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