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Realisierungswettbewerb Neubau Ganztagesbetreuung Grundschule Thannhausen
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den Neubau einer Ganztagesbetreuung für die Anton-Höfer-Grundschule in Thannhausen sowie die Freianlagenplanung für die im Zuge des Neubaus anzupassenden Freianlagen. Die Wettbewerbsaufgabe ist unter 2.1 dieser Bekanntmachung beschrieben. _____ Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe rea...
Architecture, Landscape Architecture
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Stadt Thannhausen
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- September 04, 2026
- Topic:
- Architecture
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Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den Neubau einer Ganztagesbetreuung für die Anton-Höfer-Grundschule in Thannhausen sowie die Freianlagenplanung für die im Zuge des Neubaus anzupassenden Freianlagen. Die Wettbewerbsaufgabe ist unter 2.1 dieser Bekanntmachung beschrieben. _____ Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen vergeben, dies sind: Die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Die Ausloberin beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. _____ Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. _____ Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich beim Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
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5Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Universitätsstadt MarburgMarburgDeadline: Aug 17Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. ///FG 2884 26 092 Neubau OGS Grundschule Brektehegel, Objektplanung Gebäude
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielObjektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI für Neubau einer OGS Grundschule Brektehegel, Leistungsphasen 5-9 inkl. besonderer Leistungen, stufenweise Beauftragung.St. Wolfgang Schule (SWS) Reutlingen Neubau Ganztagesbetreuung Obktplanung Gebäude
Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches StiftungsschulamtRottenburgDer Bauherr, die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart, beabsichtigt am Standort in Reutlingen, das bestehende Schulzentrum St. Wolfgang, um ein Ganztagesgebäude zu erweitern Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt bereits vor, so dass die Leistungsphasen 1-4 bereits erbracht wurden. Auch wurde der Fördermittelantrag „VWV Investitionsprogramm Ganztagesausbau“ bereits eingereicht. Mit dem Zuwendungsbescheid wird im Laufe von Q2/2026 gerechnet. Hierdurch ist der Bauherr verpflichtet, das Bauvorhaben gem. § 99 GWB als öffentlicher Bauherr durchzuführen. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt gewerkeweise in Einzelvergaben. Daher ist es für alle Beteiligten zwingend erforderlichen die dadurch entstehenden Rahmenbedingungen rechtskonform durchzuführen, um die Fördermittel nicht zu gefährden. Daneben ist wesentliche Zielsetzung ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes und der Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung, Nachhaltigkeit und innovative Gebäudetechnik) den Anforderungen des Bauherrn gerecht wird. Der Auftrag erfolgt nach §§ 33 ff. HOAI und beinhaltet die Leistungsphasen 5-8 gem. § 35 HOAI sowie ggf. Besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Direkt beauftragt wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 5-7). Die Beauftragung ab der Stufe 2 (Leistungsphase 8) sowie sämtlicher Besonderer Leistungen werden optional erfolgen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Weitere Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für die Gebäudeplanung des/der Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen und die Freianlagenplanung des Schulhofs. Zusätzlicher Ideenteil für eine skizzenhafte Freiflächengestaltung.
Stadt Rheinfelden (Baden), Körperschaft des öffentlichen RechtsRheinfelden (Baden)Hauptsächlicher Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den/die Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen mit ganztägigem Betreuungsangebot und Mensa für künftig 312 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4. Die Schulhoffläche ist als Freianlage in Verbindung mit dem Gebäude mitzuplanen. Die Hebelschule ist eine konventionelle und inklusive Grundschule. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Erweiterung des Schulstandorts mit einem oder mehreren Neu-bau(ten) und die Außenraumgestaltung aufzeigen. Ziel ist es die unterschiedlichen Nutzungsbereiche, die künftig auf dem Areal untergebracht werden, aufeinander abzustimmen. Bei der Gesamtkonzeption ist darauf zu achten, dass die Gebäude eine wahrnehmbare und funktionale Einheit bilden, die durch kurze Wege verbunden sind und Raumbereiche geclustert werden. Der Außenraum der Grundschule soll ein Ort des Aufenthalts und Treffens für die Schülerinnen und Schüler werden und weiterhin auch für die Bewohner*innen Nollingens zugänglich sein. Fachpreisrichter*innen: Daniel Wentzlaff (Vorsitz), Architekt, Nissen Wentzlaff Studio, Basel-CH | Bärbel Hoffmann, Freie Architektin, Stuttgart | Florian Hagmüller, Architekt, Schaudt Architekten, Konstanz | Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekt, AG Freiraum, Freiburg | Christiane Ripka, Stadtplanerin, Leitung Stadtbauamt || Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Irene Sperl-Schreiber, Architektin, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin, Schreiber-plan GmbH, Stuttgart | Marc Lösch, Architekt, K9 Architekten, Freiburg || Sachpreisrichter*innen: Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister, Stadt Rheinfelden (Baden) | Sigrid Senger, Rektorin Hebelschule, Stadt Rheinfelden (Baden) (bzw. Nachfolge) | Hanspeter Schuler, Leitung Hauptamt, Stadt Rheinfelden (Baden) | Werner Wohner, Leitung Gebäudemanagement, Stadt Rheinfelden (Baden) || Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: Sven Irmscher, Gebäudemanagement, Leitung Technische Abteilung, Stadt Rheinfelden (Baden) | Vanessa Hünerli, Hauptamt, Leitung Abteilung Schulen, Sport, Stadt Rheinfelden (Baden) Preise und Bearbeitungshonorar: Bearbeitungshonorar je Arbeitsgemeinschaft: 3.800,00 € (= 38.000,00 €, netto) | Preisgeld: 50.000,00 € (netto) | Aufteilung: 1. Preis: 22.500,00 €, 2. Preis: 15.000,00 €, 3. Preis: 10.000,00 €, Anerkennung: 2.500,00 € | Das Bearbeitungshonorar und Preisgeld verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung des Preisgelds vorbehalten. Ebenso befindet das Preisgericht über freiwerdendes Bearbeitungshonorar. Die Bewertung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand transparenter Kriterien gemäß Auslobung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Objektplanung (Hochbau und Freian-lage), mindestens Leistungsphasen 2 – 5 gemäß §§ 33 – 37 HOAI sowie §§ 38 – 40 HO-AI beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträger*innen über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI für Objektplanung Hochbau und Freianlagen mindestens bis jeweils zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht und vorbehaltlich der geopolitischen, wirtschaftlichen Lage. Die Verfasser*innen der ausgewählten Arbeiten erhalten nach der Jurysitzung und Abgabe des Angebots Gelegenheit, ihre Arbeiten bei den Verhandlungsgesprächen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Diese Präsentation ist bereits Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VgV. Im Anschluss an das erfolgreiche Vergabeverfahren gem. VgV wird die Ausloberin den/die Landschaftsarchitekt*in mit den Leistungen der Freianlagen und das Architekturbüro mit den die Leistungen der Objektplanung Gebäude, gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung separat beauftragen. Die Abgrenzung der Leistungsbereiche Hochbau und Freianlagen erfolgt auf Basis des zu beauftragenden Entwurfs. Es ist eine bauabschnittsweise Beauftragung vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, die Freianlagenplanung zu einem späteren Zeit-punkt zu beauftragen. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Bei passendem Erstangebot behält sich die Ausloberin vor, keine Verhandlungsgespräche durchzuführen. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist vorgesehen die Gewerke (Tragwerksplanung, HLS, Bauphysik, Elektrotechnik und Brandschutz) an ein Generalunternehmen zu vergeben.Neubau Mensa der Grundschule Alsleben
Verbandsgemeinde Saale-WipperGüstenGegenstand der Planungsaufgabe ist die Gebäudeplanung nach HOAI §33 ff., Leistungsphasen 1-9, stufenweise Beauftragung: Stufe 1: Lph 1-4, Stufe 2: Lph 5. Honorarzone III. Besondere Leistungen: Überwachen der Mängelbeseitigung, Baubegehung nach Übergabe, Bestandsaufnahme, Erstellung Schnittstellenkatalog, Planungs- und Bauzeitenterminpläne, Farb- und Materialkonzept, Bemusterungstermine, Objektbeschreibung, Maßnahmenempfehlung.
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