Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KGHalle (Saale)TED
RAW 700-35 Baugrunduntersuchungen IngB
Baugrunderkundungen für zwei Brückenstandorte, einen Tunnelstandort, eine Straße und Geh- und Radweg sind Kernbohrungen einschließlich Standard-Penetrationstest sowie entsprechende Drucksondierungen durchzuführen.
Geotechnical Surveys
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Baugrunderkundungen für zwei Brückenstandorte, einen Tunnelstandort, eine Straße und Geh- und Radweg sind Kernbohrungen einschließlich Standard-Penetrationstest sowie entsprechende Drucksondierungen durchzuführen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KG
- Published:
- July 15, 2026
- Deadline:
- August 24, 2026
- Topic:
- Geotechnical Surveys
Tender description
Baugrunderkundungen für zwei Brückenstandorte, einen Tunnelstandort, eine Straße und Geh- und Radweg sind Kernbohrungen einschließlich Standard-Penetrationstest sowie entsprechende Drucksondierungen durchzuführen.
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Baugrunderkundungen für zwei Brückenstandorte, einen Tunnelstandort, eine Straße und Geh- und Radweg sind Kernbohrungen einschließlich Standard-Penetrationstest sowie entsprechende Drucksondierungen durchzuführen. - Projectum Steuerungsgesellschaft mbH 1Halle (Saale)Deadline: Aug 24
RAW 700-35 Baugrunduntersuchungen IngB
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000 EUR für Sach‑ und Vermögensschäden, Personenschäden sowie Umweltschadenshaftpflicht; Deckung von Leistungs‑ und Bearbeitungsschäden; Gesamtleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme. - Landeshauptstadt München, BaureferatMünchen
Ingenieurleistung Verkehrsanlagen
Feldmochinger Straße - Bahnübergang Fasanerie Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges im 24. Stadtbezirk Feldmoching Hasenbergl Objektplanung Verkehrsanlagen - Entwurfsplanung - Teilleistungen (HOAI §47, Lph3) - Ausführungsplanung (HOAI §47, Lph5) - Erstellen eines Markierungsplans - Vorbereitung der Vergabe (HOAI §47, Lph6) - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) Die DB InfraGO AG beabsichtigt, zusammen mit der Landeshauptstadt München, die höhengleiche Kreuzung der Feldmochinger Straße mit der Strecke 5500 München Hbf – Regensburg Hbf am Bahnübergang Fasanerie zu beseitigen und entsprechend der vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossenen Projektgenehmigung durch zwei räumlich getrennte Eisenbahnüberführungen (EÜs) zu ersetzen. Für den Durchgangsverkehr MIV (Motorisierter Individualverkehr) und Radverkehr ist der Neubau der EÜ Feldmochinger Straße (Bahn-km 11,913) einschließlich einer Grundwasserwanne vorgesehen. Dabei verläuft die umzuverlegende Feldmochinger Straße im Norden künftig im Korridor der Borsigstraße. Nach Querung der DB- Strecke 5500 schließt die neue Straße im Süden wieder an die bestehende Feldmochinger Straße an. Für den Rad- und Fußgängerverkehr im Stadtviertel wird im Bereich des heutigen Bahnübergangs ein eigenes Bauwerk, die EÜ Fasanerie (Bahn-km 12,183), erstellt. Die neuen Geh- und Radwege werden an das bestehende Straßennetz angeschlossen. Eine barrierefreie Erschließung der Außenbahnsteige des S-Bahnhaltepunktes Fasanerie wird dabei gewährleistet. Abschließend wir die alte Feldmochinger Straße umgebaut. Die Planungsleistungen für die Eisenbahnüberführungen, sowie für die städtischen Ingenieurbauwerke sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. - Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenDeadline: Jul 21
Ingenieurleistung Verkehrsanlagen
Feldmochinger Straße - Bahnübergang Fasanerie Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges im 24. Stadtbezirk Feldmoching Hasenbergl Objektplanung Verkehrsanlagen - Entwurfsplanung - Teilleistungen (HOAI §47, Lph3) - Ausführungsplanung (HOAI §47, Lph5) - Erstellen eines Markierungsplans - Vorbereitung der Vergabe (HOAI §47, Lph6) - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) Die DB InfraGO AG beabsichtigt, zusammen mit der Landeshauptstadt München, die höhengleiche Kreuzung der Feldmochinger Straße mit der Strecke 5500 München Hbf – Regensburg Hbf am Bahnübergang Fasanerie zu beseitigen und entsprechend der vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossenen Projektgenehmigung durch zwei räumlich getrennte Eisenbahnüberführungen (EÜs) zu ersetzen. Für den Durchgangsverkehr MIV (Motorisierter Individualverkehr) und Radverkehr ist der Neubau der EÜ Feldmochinger Straße (Bahn-km 11,913) einschließlich einer Grundwasserwanne vorgesehen. Dabei verläuft die umzuverlegende Feldmochinger Straße im Norden künftig im Korridor der Borsigstraße. Nach Querung der DB- Strecke 5500 schließt die neue Straße im Süden wieder an die bestehende Feldmochinger Straße an. Für den Rad- und Fußgängerverkehr im Stadtviertel wird im Bereich des heutigen Bahnübergangs ein eigenes Bauwerk, die EÜ Fasanerie (Bahn-km 12,183), erstellt. Die neuen Geh- und Radwege werden an das bestehende Straßennetz angeschlossen. Eine barrierefreie Erschließung der Außenbahnsteige des S-Bahnhaltepunktes Fasanerie wird dabei gewährleistet. Abschließend wir die alte Feldmochinger Straße umgebaut. Die Planungsleistungen für die Eisenbahnüberführungen, sowie für die städtischen Ingenieurbauwerke sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HannoverHannoverDeadline: Jun 30
RV Radwege Nordkreis Los1 - Südkreis Los2 26-28
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-bau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover -, sind als Rahmenvertragsleistung schadhafte Rad-wege einschließlich Nebenanlagen zu sanieren, um die Verkehrssicherheit zu erhalten bzw. wieder-herzustellen. Bei der Rahmenvertragsleistung handelt es sich um die Beseitigung von nicht vorhersehbaren Schäden an Radwegen einschließlich Nebenanlagen wie Abläufe, Gossenanlagen und Seiten-räumen. Diese möglichen Schäden können durch Ereignisse wie Witterung (z.B. Sturm, häufige Temperaturwechselt) und Verkehrsunfälle, die während der Vertragslaufzeit eintreten verur-sacht werden. Die vertraglichen Leistungen sind dann zeitnah gemäß dem genannten Fristen in den besonderen Vertragsbedingungen nach schriftlichem Abruf durch die Straßenmeisterei zu erbringen. Die möglichen Radwege befinden sich im Zuge von Bund,- Landes- und Kreisstraßen Mit Straßenverkehrsraum üblichen Behinderungen durch Einbauten wie z.B. Schutzplanken, Mittel-streifen oder Gräben zwischen Fahrbahn und Radweg ist grundsätzlich zu rechnen. Ein Arbeiten von der Fahrbahn aus kann nicht gewährleistet werden. Die Leistungen sind teilweise unter schwierigen Standortbedingungen zu erbringen. Der Abruf der positionsbezogenen Teilleistungen durch die jeweilige Straßenmeisterei erfolgt schrift-lich über entsprechende Abrufschreiben. In den vorgenannten Bezirken sind im Zuge von Radwegen an Bundes- und Kreisstraßen Einzelbau-stellen von kürzerer und auch teilweise längerer Dauer vorgesehen. Diese verteilen sich auf die gesam-ten Bezirke der Straßenmeistereien des regionalen Geschäftsbereiches Hannover. Das Abrufen der Leistungen sowie die Bauüberwachung werden durch die einzelnen Meistereien vor-genommen. Die zu erbringende Leistung ist in zwei Lose eingeteilt. - Stadt AugsburgAugsburgDeadline: Aug 24
Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI 2021, LPH 1- 8, bei stufenweiser Beauftragung
Eine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleis - Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchen
MM_Reinigungs-und Winterdienstleistungen_2026
Der städtische Eigenbetrieb Märkte München (MM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (einschließlich Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München.--- Gegenstand des Loses 1 sind die Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Betriebsteilen Großmarkthalle und Schlachthof (einschließlich Viehhof). Großmarkthalle und Schlachthof sind durch eine öffentliche Straße (Lagerhausstraße) sowie eine Bahntrasse getrennt. Der Schlachthof ist vom Viehhof durch die öffentliche Zenettistraße räumlich abgetrennt.--- Der Auftragnehmer (AN) hat nach Maßgabe des vorliegend ausgeschriebenen Vertrags im Bereich Reinigung und Winterdienst alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und zu erfüllen, die sich aus der Betreiberverantwortung des Auftraggebers (AG) und aus den durch den AG zu erfüllenden Hygienevorgaben ergeben. Insoweit trägt der AN hierfür die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für den AG. Die Anlagen und Objekte müssen stets in einem benutzbaren Reinigungs- und den gesetzlichen Regelwerken sowie Hygienerichtlinien entsprechenden Hygienezustand gehalten werden; in diesem Sinne sind die Freiflächen (Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, etc.) auf dem jeweiligen Gelände und die allgemeinen Verkehrsflächen in Objekten (Straßen, Wege/ Flure, Plätze, Aufzüge, Toiletten, Entsorgungsbereiche etc.) zu reinigen und Abfälle aufzusammeln. Vorstehendes gilt auch für den zu leistenden Winterdienst auf den Freiflächen (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung). Die Grundlage für das Anforderungsprofil bilden insbesondere die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Reinigungs- und Winterdienstpläne. Alle Leistungen sind fach- und sachgerecht entsprechend den allgemeinen Regeln des Gebäudereinigerhandwerks zu erbringen. --- Die MM sind ein nach DIN EN ISO 9001 sowie TÜV MS Standard HACCP (Qualitäts- und Hygienemanagement) zertifizierter Lebensmittelbetrieb und der Betriebsteil Großmarkthalle zusätzlich ein nach EG-Öko-Audit-Verordnung/ EMAS (Umweltmanagement) validierter Standort. Auch viele der auf dem Betriebsgelände ansässigen Unternehmen sind aufgrund der im Lebensmittelhandel üblichen hohen Hygieneanforderungen zertifiziert. Das implementierte Hygienemanagement stellt deshalb hohe Anforderungen an den AN, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. - Stadt AugsburgAugsburg
Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. und HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung.
Eine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird dort im Bestand dezentral versickert. In der Rubenstraße sind, mit Ausnahme des Bereichs der Unterführung, keine Straßeneinläufe vorhanden. Im Bereich der Unterführung wird das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe mit anschließender Versickerung abgeleitet. Im übrigen Straßenverlauf erfolgt die Entwässerung über den freien Fahrbahnrand in die angrenzenden Flächen. In der Albrecht-Dürer-Straße besteht ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, über den die Straßenentwässerung erfolgt. Im Rahmen der Planung sind die Straßenhöhenplanung und die Oberflächenentwässerung aufeinander abzustimmen und ein Entwässerungskonzept zu Niederschlagswasserbewirtschaftung zu entwickeln. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erfassen, mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen und in die Planung einzubeziehen. Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlin
Bewachungsdienstleistungen im BMUKN (Bonn)
Der Pforten- und Bewachungsdienst in der Liegenschaft des BMUKN umfasst Dienstleistungen im Bereich der inneren Sicherheit im Empfangsbereich Robert-Schuman-Platz 3, der Einfahrt Heinrich-von-Stephan-Straße, der Innen- und Außenbewachung des Dienstgebäudes sowie bei Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen entsprechend dem Bedarf der im Gebäude untergebrachten Behörden. In der Liegenschaft gibt es insgesamt ca. 1.200 Beschäftigte. Die Besucherströme variieren und sind in der Regel abhängig von im Gebäude durchgeführten Veranstaltungen. Nahezu täglich werden Veranstaltungen mit externen Besucher*innen durchgeführt. Zudem erfolgt regelmäßiger Besucherverkehr für die Kantine. Grundlage für die Leistungsausführung ist die jeweils gültige Fassung der Dienstanweisung für den Pfortendienst im BMUKN inkl. der dazugehörigen Anlagen sowie der zugrunde liegende Vertrag. Die Dienstanweisung inkl. der dazugehörigen Anlagen werden nach Zuschlagserteilung übermittelt. Neben der regulären Standardleistung können alle anderen Sicherheitsdienste wie Baustellensicherung, Personenschutz, Eventschutz, etc. bedarfsabhängig erforderlich werden. Diese sind im Preisblatt ausschließlich als Einzelpreis abgefragt. Die Erbringung erfolgt nach Einzelauftrag bzw. die Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten Stunden (Nachweis erforderlich) zum jeweiligen Stundenverrechnungssatz einschließlich der tariflich verbindlichen Zuschläge. Eine Besetzung des Sicherheitspersonals muss wie folgt erfolgen: Besetzung der Eingänge: - Haupteingang Robert-Schuman-Platz 3 (An Werktagen (Mo-Fr) von 05:45 – 19:00 Uhr, pro Schicht je zwei Personen) - Eingang Tiefhof / Gefahrenmeldezentrale Heinrich-von-Stephan-Straße (Montag -Sonntag 24 Stunden / pro Tag pro Schicht je zwei Personen) Zudem wird ggf. zusätzliches Personal bzw. Zusatzleistungen für die Bereiche Haupteingang und Tiefhof / Gefahrenmeldezentrale sowie für evtl. gesonderte Bereiche (wie z. B. Baustellenbewachung) benötigt, welches im konkreten Bedarfsfall gesondert beauftragt wird. Zur Abwicklung des Dienstes werden unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und vertragli-chen Rahmenbedingungen vom objektverantwortlichen Ansprechpartner die Schichtpläne erstellt. Diese Schichtpläne berücksichtigen die erforderliche Kontinuität in der Aufgabenerfüllung, wie auch die üblichen Betriebszeiten des Gebäudes und insbesondere die teilweise gegebene Zusammenarbeit mit dem technischen oder infrastrukturellen externen oder hauseigenen Personal der/des AN. Der monatliche Schichtplan wird der AG’in vorab eine Woche vor Monatsende mitgeteilt. Es sind vorzugsweise volle Schichten durchzuführen. Die AG’in ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das von dem AN im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt. Der/die AN hat ein Einsatzplanungskonzept für Personalausfälle (z. B. Krankheitsausfälle, Urlaubszeit, Kündigung einer/eines Beschäftigten) vorzulegen. Er hat sicherzustellen, dass auch bei Personalausfällen die Leistungen erbracht werden und dafür zu sorgen, dass das Stammpersonal im ausreichenden Umfang vertreten wird. Vertretungspersonal ist schriftlich zu benennen und erhält nur dann Zugang zum Objekt, wenn es vom AN schriftlich angemeldet wurde und über die erforderliche Sicherheitsüberprüfung, wie in 5.5 erläutert, verfügt. - Stadt Karlsruhe TiefbauamtKarlsruhe
Gewerke 1-5; Straßenbau-, Gleisbau- und Leitungsverlegearbeiten
Gewerk 1 (Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung): Für alle Gewerke. Gewerk 2 (Tiefbauamt): Die Kreuzung der Kriegsstraße mit der Reinhold-Frank-Straße beziehungsweise der Brauerstraße und die daran angrenzenden Straßenabschnitte werden komplett umgestaltet. Hierbei wird insbesondere der Kreuzungsbereich neu geordnet und durch den Wegfall von drei Dreiecksinseln für den Fußverkehr und den Radverkehr deutlich verbessert. Die Fahrbahn- Parkplatz- und Gehwegbereiche werden mehrheitlich im Vollausbau erneuert und die Einrichtungen der Straßenentwässerung einschließlich eines neuen Sammelkanal ergänzt. Die Lichtsignalanlage wird mitsamt den Leerrohrverbindungen komplett erneuert. Durch das Gartenbauamt werden zahlreiche neue Baumquartiere geschaffen und bepflanzt. Im Zuge des Projektes werden auch Teile der Gas- und Wasserleitungen, Fernwärmeleitungen und Beleuchtungseinrichtungen erneuert. Im Schatten der Erneuerung des Gleisdreieckes Brauerstraße und Gartenstraße durch die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH wird auch der Bereich in der Gartenstraße zwischen der Brauerstraße und der Jollystraße umgestaltet und für den Fuß- und Radverkehr verbessert. Gewerk 3 und 4 (Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH): Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH plant an der eigenen Strecke Nr. 12400 im Knotenpunkt Brauerstraße / Gartenstraße das Gleisdreieck, einschließlich Anschlussgleise in Richtung Osten bis zum besonderen Bahnkörper sowie in Richtung Westen bis zur Haltestelle Lessingstraße grundhaft zu erneuern. Dieser Gleismaßnahme ist Teil eines Gesamtprojektes das folgende Teilmaßnahmen umfasst: - Gleiserneuerung Gartenstraße zwischen Weinbrennerplatz und Lessingstraße - Die Umgestaltung des Knotenpunktes Kriegstraße / Brauerstraße - Straßenbauarbeiten im Bereich des Knotenpunktes Brauerstraße / Gartenstraße - Leitungsverlegung der Stadtwerke Karlsruhe (Gas, Wasser, Fernwärme und Strom) Weiterhin sollten im Zuge der Gleiserneuerungen des Gewerkes 3 eine neue Leerrohrinfrastruktur sowie die Anpassung der Fahrleitungsanlage insbesondere im Bereich des Gleisdreieckes wo bestehenden Masten aufgrund der geplanten Fahrbahnränder demontiert und auf einer neuen Lage wieder aufgestellt werden müssen. Folgende Leistungen sind im Zuge von Gewerk 3 u.a. auszuführen: - Rückbau der kompletten Gleisanlage im Maßnahmenbereich - Gleiserneuerung in verschiedenen Bauformen (Überwiegend Feste Fahrbahnsysteme) - Einbau Gleiskonstruktionen (sechs Rillenweichen und 3 Rillenkreuzungen auf Gitterträgerschwellen) mit Asphalteindeckung. - Lieferung und Einbau von Kammerfüllelemente für Gleiskonstruktionen - Herstellen einer neuen Gleisentwässerungsanlage einschl. entsprechenden Anschlüsse. - Rück- und Neubau Fahrleitungsmasten, einschl. abholen Masten vom Lager des AG - Herstellung einer Gleisquerung auf der Jollystraße. - Verlegen VBK-Leerrohrtrasse bestehend aus Kabelschächte und Leerrohre, entlang der Gleisstrecke - Verlegen von Kabeltiefbau für Weichensteuerung einschl. der dazugehörigen Verkabelung. - Abholung und Aufstellung von Signalmasten im Bereich der Folgende Leistungen sind im Zuge von Gewerk 4 u.a. auszuführen: - Rückbau der kompletten Gleisanlage im Maßnahmenbereich - Gleiserneuerung in Feste-Fahrbahn-System (Rheda-City-System) - Herstellen einer neuen Gleisentwässerungsanlage einschl. entsprechenden Anschlüsse. - Verlegen VBK-Leerrohrtrasse bestehend aus Kabelschächte und Leerrohre, entlang der Gleisstrecke - Wiederherstellung Pflasterbelag im Bereich der Haltestelle Weinbrennerplatz - Tiefbau und Verkabelung der Weichensteuerung sowie LST-Anlage Gewerk 5 (Stadtwerke Netzservice Karlsruhe GmbH): Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Ausführung von Tiefbau-, Rohrbau- und Wiederherstellungsarbeiten der aufgebrochenen Straßen sowie Geh- und Radwege für die Erneuerungen und Neuverlegungen von Wasser- und Gasleitungen inklusive Hausanschlüssen sowie Fernwärmeleitungen im Zuge des Gesamtprojektes mit dem Tiefbauamt Karlsruhe und den Verkehrsbetrieben in den Bereichen Kriegsstraße/ Rheinhold-Frank-Str., Brauerstraße/ Gartenstraße und Gartenstraße zwischen Weinbrennerplatz und Steinhäuserstraße in der Karlsruher Südweststadt. · ca. 228m VGN AD 180x10,7 PE-HD · ca. 55m VGN 300 ST · ca. 195m VGN 400 ST · ca. 346m VW AD 90x8,2 PE-HD · ca. 55m VW AD 125x11,4 PE-HD · ca. 356 VW AD 180x16,4 PE-HD · ca. 20m VW 200 GGG · ca. 70m VW 300 GGG · ca. 472m VW 400 GGG · ca.270m KMR-Rohr DN 100/225 · ca.33m KMR-Rohr DN 40/125 · ca.129m KMR-Rohr DN 125/250 · ca. 33m KMR-Rohr DN 500/800 · ca. 32m KMR-Rohr DN 400/630
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