Gemeinde WallenhorstWallenhorst
Rattenbekämpfung auf dem Gebiet der Gemeinde Wallenhorst
Großräumige ober- und unterirdische Rattenbekämpfung im Gemeindegebiet Wallenhorst im Auftrag der Gemeinde Wallenhorst in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Bei beiderseitigem Einverständnis kann bis zu zweimal eine Verlängerung um ein weiteres Jahr erfolgen. Das Gebiet umfasst das komplette Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Alt-Wall...
Pest Control
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Wallenhorst
- Published:
- August 23, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Pest Control
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Großräumige ober- und unterirdische Rattenbekämpfung im Gemeindegebiet Wallenhorst im Auftrag der Gemeinde Wallenhorst in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Bei beiderseitigem Einverständnis kann bis zu zweimal eine Verlängerung um ein weiteres Jahr erfolgen. Das Gebiet umfasst das komplette Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Alt-Wallenhorst, Rulle, Lechtingen und Hollage. Die Gesamtfläche hat eine Größe von: 47,18 km2. Die Einwohnerzahl beträgt laut Zensus 2022: 22.799 Einwohner. Ziel der Gemeinde Wallenhorst ist es, im Gemeindegebiet den Status "befallsarmer Zustand" zu erreichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Den entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Gemeinde RukietenRukietenBekanntmachung der Gemeinde Rukieten über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Rukieten gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Rukieten macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für Strom zwischen der Gemeinde Rukieten und der WEMAG AG für das Gebiet der Gemeinde Rukieten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Rukieten beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Versorgte Einwohnerzahl: 349 (stand 11.03.2026) Versorgte Fläche: 0,55 km2 Gesamtfläche: 12,3 km2 Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 30.11.2026 10.00 Uhr beim Amt Schwaan Pferdemarkt 2 18258 Schwaan einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde Rukieten wird allen Interessenten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten zur Verfügung stellen. Schwaan, den 17.08.2026 Frank Holzapfel Bürgermeister Gemeinde RukietenBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Diemelsee im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde DiemelseeDiemelseeDeadline: Oct 08Die Gemeinde Diemelsee (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Be-trieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dunkelgrauen Flecken abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushalts-rechtlich bereitgestellt werden. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM8G4/documents heruntergeladen werden können.Straßenreinigung, Winterdienst und Laubentsorgung in der Gemeinde Zeuthen
Gemeinde ZeuthenZeuthenDie Gemeinde Zeuthen liegt im Bundesland Brandenburg, südöstlich von Berlin. Sie beabsichtigt, die Leistungen für Straßenreinigung, Laubabholung sowie Winterdienst gemäß § 49 a BbgStrG über ein Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt in zwei 2 Losen: Los 1 Straßenreinigung und Winterdienst Los 2 Laubabholung Los 1 beinhaltet: 1. - Straßenreinigung Durchführung der zyklischen Straßenreinigungsleistung, je Reinigungsklasse, - Straßen der Reinigungsklasse 1 - vierwöchiger Rhythmus und Beschilderung - Straßen der Reinigungsklasse 2 - sechswöchiger Rhythmus in den Monaten April bis November; Straßenreinigungsmaßnahmen, die einen Mehraufwand in der Kehrleistung erfordern, z. B. nach Sturmlagen, Reinigungsleistungen in den Wintermonaten Januar bis März, wenn es witterungsbedingt notwendig ist, auf allen befestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Straßenreinigung vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 2. Winterdienst Durchführung des Winterdienstes auf allen befestigten und unbefestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Winterdienstklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Winterdienst vom 01.11.2026 bis 15.04.2030 Los 2 Durchführung der Laubabholung und Laubentsorgung auf allen innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Laubklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Laubabholung vom 01.09.2027 bis 31.12.2029. Eine Ortsbesichtigung zur Feststellung des Leistungsumfanges wird empfohlen. Alle entstehenden Kosten (z. B. Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung, Entsorgungskosten Laub und Vorhaltekosten für Maschinen und Streugut), die für das Erfüllen der Leistungen notwendig sind, sind in den Angebotspreis einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Aufgenommenes Kehrgut oder Laub wird Eigentum des Auftragnehmers und ist nachweislich fachgerecht zu entsorgen. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen nebst den dazu gehörigen Anlagen.Gemeinde Diemelsee - Gigabitausbau
Gemeinde DiemelseeDiemelseeDeadline: Oct 08Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Diemelsee im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Teilnahmewettbewerb" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Gemeinde Diemelsee (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Be-trieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dunkelgrauen Flecken abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushalts-rechtlich bereitgestellt werden. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.Rattenbekämpfung
Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler EinkaufStuttgartsiehe Leistungsbeschreibung
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