Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Z3
Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger
Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger für das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vertragsunterlagen. Der Auftraggeber behält sich die Zuschlagserteilung ohne vorherige Verha...
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Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger für das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vertragsunterlagen. Der Auftraggeber behält sich die Zuschlagserteilung ohne vorherige Ve...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Z3
- Published:
- April 13, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger für das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vertragsunterlagen. Der Auftraggeber behält sich die Zuschlagserteilung ohne vorherige Verhandlungen vor.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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1 file recorded- Bekanntmachung
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9- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Z3Deadline: May 15
Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger
Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger für das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vertragsunterlagen. - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Z3Erlangen
Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger
Rahmenvertrag zur Lieferung von Testkits zur Erkennung relevanter respiratorischer Erreger. - Vitos gemeinnützige GmbHKasselDeadline: Jun 12
Rahmenvertrag für die Beschaffung von Tinte und Toner
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für alle bisher bei Vitos inkl. Tochter- und Enkelgesellschaften sowie der Gemeinnützigen Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG verwendeten Druckerverbrauchsmaterialien, der die Kommissionierung und Lieferung dieser Verbrauchsmaterialien für Drucker, insbesondere Tinten, Toner und Laserdrucker-Trommeln, in nicht festgelegter Menge zur Lieferung an einen von Vitos zu benennenden Standort umfasst. Mit dieser Ausschreibung soll einerseits der wirtschaftlichste Toneranbieter gefunden werden, andererseits soll damit auch die Qualität der Artikelstämme verbessert und die Struktur vereinheitlicht werden. Zudem soll durch die gezielte Angabe von Alternativtonern (Rebuild, kompatibel usw.) die Möglichkeit geschaffen werden, Drucker mit günstigerem Verbrauchsmaterial zu versorgen. Die im beigefügten Leistungsverzeichnis genannten Mengen und Artikel sind alle Verbrauchsmaterialien, die in der Vergangenheit in signifikanten Mengen bestellt wurden. Die Auflistung deckt inhaltlich den größten Teil der derzeit im Konzern zu kaufenden Druckerverbrauchsmaterialien ab. Die angegebenen Mengen sind die Rückschau auf die Verbräuche der wesentlichen Artikel in der vorangegangenen Periode (siehe Leistungsverzeichnis). Vitos wird diese Artikel und Mengen zur Wertung der Angebote nutzen, dies sind aber keine verbindlichen Abnahmemengen. Der Vertragsschluss erfolgt im Moment der Zuschlagserteilung. Die Parteien stimmen sich unter Berücksichtigung des Umstellungsaufwands über den konkreten Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ab. Der Rahmenvertrag läuft ab Zuschlagserteilung 12 Monate. Der Rahmenvertrag ist volumenhöchstbegrenzt und endet bei Erreichen des Höchstvolumens von 350.000 Euro. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Direkte Vertragspartner des hier geschlossenen Rahmenvertrags sind der Auftraggeber (Vitos gGmbH) und der Auftragnehmer (bezuschlagter Bieter) gemäß Ausschreibungsunterlagen. Die Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH, die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH und die Vitos gGmbH (bezugsberechtigte Unternehmen) werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Für die Gegenleistung der gegenüber den bezugsberechtigten Unternehmen erbrachten Leistungen ist das jeweilige bezugsberechtigte Unternehmen direkte Schuldnerin des Auftragnehmers. Die Vitos gGmbH ist diesbezüglich im Außenverhältnis vertretungsbefugt. Die nachfolgenden Vitos-Unternehmen sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt (bezugsberechtigte Unternehmen). - Vitos gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Licher Straße 106, 35394 Gießen - Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina - Vitos Herborn gGmbH, Austraße 40, 35745 Herborn - Vitos Hochtaunus gGmbH, Zeppelinstraße 38, 61352 Bad Homburg v.d.H. - Vitos Jugendhilfe Frankfurt gGmbH, Fichardstraße 38, 60322 Frankfurt a.M. - Vitos MVZ gGmbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - Vitos MVZ Kassel gGmbH, Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel - Vitos Nordhessen gGmbH, Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal - Vitos Pflegezentrum Weilmünster gGmbH, Weilstraße 10, 35789 Weilmünster - Vitos Reha GmbH, Erzbergerstraße 47, 34117 Kassel - Vitos Rheingau gGmbH, Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville - Vitos Rhein-Main gGmbH - Sebastian-Kneipp-Straße 11, 65812 Bad Soden - Vitos Service gGmbH, Sandweg 3, 35457 Lollar - Vitos Südhessen gGmbH, Philippshospital 101, 64560 Riedstadt - Vitos Teilhabe gGmbH, Veitenmühlweg 10, 65510 Idstein - Vitos Weil-Lahn gGmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - Technische Universität MünchenGarching
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und en des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen. - Technische Universität MünchenN/A
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Leibniz Universität Hannover
Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers sowie deren Integration in Fertigungszelle (Kopie)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Legekopfes für thermoplastisches und duroplastisches Automated Fiber Placement (T-AFP & AFP) sowie eines Werkstückpositionierers zur Aufnahme von Formwerkzeugen für den Ablageprozess. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung ein Update der bestehenden KUKA-Robotersteuerung auf KR C4. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in fünf Teilbereiche: 1. Lieferung des Legekopfes, 2. Lieferung des Werkstückpositionierers zur Fertigung rotationssymmetrischer- und komplexer faserverstärkter Bauteile, 3. Integration eines Positioniersystems zur manuellen und wiederholgenauen Neuplatzierung von Zellenkomponenten an definierten Positionen sowie 4. Update der bestehenden Robotersteuerung. 5. Softwaremodul Genauere Informationen zu den einzelnen Arbeitspaketen und deren Anforderungen sowie weitere Informationen über den Aufstellungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Neben der Lieferung frei Verwendungsstelle umfasst der Leistungsumfang die Montage, Inbetriebnahme sowie anschließender Abnahme des Systems und die Einweisung. Bei der hier vorliegenden Beschaffung ist die Leibniz Universität Hannover an Förderbedingungen gebunden. Aus diesem Grund ist der 31.03.2027 als spätester Liefertermin als verbindlich einzuhalten. Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin am oder vor dem 31.03.2027 liegt. Der endgültige Angebotspreis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und allen Leistungen anzugeben. Für die Angebote gilt eine gesamte Preisobergrenze in Höhe von 550.000 EUR brutto. Den Zuschlag wird das wirtschaftlichste Angebot bekommen. Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots nutzt die im Leistungsverzeichnis definierten Kriterien. Mit dem Buchstaben A werden Ausschlusskriterien gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine Gewichtung. Die Anzahl der je Kriterium erreichbaren Punkte sind der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Punkte wird zwischen dem angegeben Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. In Summe ergeben die technischen Kriterien 111 Punkte, die mit der in Abschnitt 2.5 beschriebenen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl des Angebots einfließen. Alle grau hinterlegten Felder sind vollständig auszufüllen. Fehlende oder ungenügend beschriebene Funktionen, Eigenschaften, Leistungsdaten oder Messverfahren führen zum Ausschluss aus dem Verfahren Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden durch den Auftraggeber u.g. und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kriterien angewendet. Für jedes Bewertungskriterium können 0 bis 111 Punkte vergeben werden, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Bei allen Berechnungen wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu müssen dem Angebot beigefügt werden. Ihr ausführliches - unterschriebenes bzw. digital signiertes - Angebot muss bis zum 09.06.2026 um 10.00 Uhr im Vergabeportal hochgeladen sein. Die Zuschlagsfrist wird auf den 31.07.2026 festgesetzt. Die Zuschlagserteilung wird aber ggf. auch früher erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie Zuschlags-und Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Eventuelle Fragen zum Leistungsverzeichnis bitte ich über das Vergabeportal zu stellen. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 01.06.2026 festgesetzt. Eventuelle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu machen, bzw. gesondert darzustellen. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie die im Anschreiben aufgeführten Unterlagen, die Ihrem Angebot beigefügt werden müssen. Sie finden das Anschreiben unter "Vergabeunterlagen ->Anschreiben -> 10 IFW - T-AFP Legekopf Anschreiben.pdf". Für die Beschaffung gelten die Allgemeinen Einkaufs-und Lieferbedingungen der Leibniz Universität Hannover. (Diese finden Sie unter "Vergabeunterlagen -> Vertragsbedingungen). Abweichungen bzw. eigens formulierte Einkaufs-oder Lieferbedingungen stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche einen zwangsweisen Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. Die Leistung erfolgt am Standort Stade des Instituts für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen der Leibniz Universität Hannover. Lieferadresse: Leibniz Universität Hannover Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Forschungszentrum CFK Nord, Gebäude 55 Ottenbecker Damm 12 21684 Stade Deutschland - Leibniz Universität HannoverDeadline: Jun 09
Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers sowie deren Integration in Fertigungszelle (Kopie)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Legekopfes für thermoplastisches und duroplastisches Automated Fiber Placement (T-AFP & AFP) sowie eines Werkstückpositionierers zur Aufnahme von Formwerkzeugen für den Ablageprozess. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung ein Update der bestehenden KUKA-Robotersteuerung auf KR C4. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in fünf Teilbereiche: 1. Lieferung des Legekopfes, 2. Lieferung des Werkstückpositionierers zur Fertigung rotationssymmetrischer- und komplexer faserverstärkter Bauteile, 3. Integration eines Positioniersystems zur manuellen und wiederholgenauen Neuplatzierung von Zellenkomponenten an definierten Positionen sowie 4. Update der bestehenden Robotersteuerung. 5. Softwaremodul Genauere Informationen zu den einzelnen Arbeitspaketen und deren Anforderungen sowie weitere Informationen über den Aufstellungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Neben der Lieferung frei Verwendungsstelle umfasst der Leistungsumfang die Montage, Inbetriebnahme sowie anschließender Abnahme des Systems und die Einweisung. Bei der hier vorliegenden Beschaffung ist die Leibniz Universität Hannover an Förderbedingungen gebunden. Aus diesem Grund ist der 31.03.2027 als spätester Liefertermin als verbindlich einzuhalten. Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin am oder vor dem 31.03.2027 liegt. Der endgültige Angebotspreis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und allen Leistungen anzugeben. Für die Angebote gilt eine gesamte Preisobergrenze in Höhe von 550.000 EUR brutto. Den Zuschlag wird das wirtschaftlichste Angebot bekommen. Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots nutzt die im Leistungsverzeichnis definierten Kriterien. Mit dem Buchstaben A werden Ausschlusskriterien gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine Gewichtung. Die Anzahl der je Kriterium erreichbaren Punkte sind der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Punkte wird zwischen dem angegeben Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. In Summe ergeben die technischen Kriterien 111 Punkte, die mit der in Abschnitt 2.5 beschriebenen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl des Angebots einfließen. Alle grau hinterlegten Felder sind vollständig auszufüllen. Fehlende oder ungenügend beschriebene Funktionen, Eigenschaften, Leistungsdaten oder Messverfahren führen zum Ausschluss aus dem Verfahren Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden durch den Auftraggeber u.g. und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kriterien angewendet. Für jedes Bewertungskriterium können 0 bis 111 Punkte vergeben werden, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Bei allen Berechnungen wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu müssen dem Angebot beigefügt werden. Ihr ausführliches - unterschriebenes bzw. digital signiertes - Angebot muss bis zum 09.06.2026 um 10.00 Uhr im Vergabeportal hochgeladen sein. Die Zuschlagsfrist wird auf den 31.07.2026 festgesetzt. Die Zuschlagserteilung wird aber ggf. auch früher erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie Zuschlags-und Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Eventuelle Fragen zum Leistungsverzeichnis bitte ich über das Vergabeportal zu stellen. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 01.06.2026 festgesetzt. Eventuelle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu machen, bzw. gesondert darzustellen. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie die im Anschreiben aufgeführten Unterlagen, die Ihrem Angebot beigefügt werden müssen. Sie finden das Anschreiben unter "Vergabeunterlagen ->Anschreiben -> 10 IFW - T-AFP Legekopf Anschreiben.pdf". Für die Beschaffung gelten die Allgemeinen Einkaufs-und Lieferbedingungen der Leibniz Universität Hannover. (Diese finden Sie unter "Vergabeunterlagen -> Vertragsbedingungen). Abweichungen bzw. eigens formulierte Einkaufs-oder Lieferbedingungen stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche einen zwangsweisen Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. Die Leistung erfolgt am Standort Stade des Instituts für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen der Leibniz Universität Hannover. Lieferadresse: Leibniz Universität Hannover Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Forschungszentrum CFK Nord, Gebäude 55 Ottenbecker Damm 12 21684 Stade Deutschland
Frequently asked questions about this tender
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