DIPF Leibniz-Institut für Bildungsforschung und BildungsinformationFrankfurt am Main
Rahmenvertrag über die (Weiter-) Entwicklung bestehender Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen
Folgende Kontingente stehen dabei zu seiner Wahl, wobei stets mindestens das Grundkontingent abzurufen ist. Grundkontingent á EUR 13.570 netto/Monat entspricht 16.148 € brutto/Monat. Erweitertes Kontingent á EUR 22.195 netto/Monat entspricht 22.195 € brutto/Monat. Maximalkontingent á EUR 30.820 netto/Monat entspricht 36.676 € brutto/Monat...
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- DIPF Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
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- July 28, 2026
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Folgende Kontingente stehen dabei zu seiner Wahl, wobei stets mindestens das Grundkontingent abzurufen ist. Grundkontingent á EUR 13.570 netto/Monat entspricht 16.148 € brutto/Monat. Erweitertes Kontingent á EUR 22.195 netto/Monat entspricht 22.195 € brutto/Monat. Maximalkontingent á EUR 30.820 netto/Monat entspricht 36.676 € brutto/Monat.
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9Rahmenvertrag über die (Weiter-) Entwicklung bestehender Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen
DIPF Leibniz-Institut für Bildungsforschung und BildungsinformationFrankfurt am MainBeschreibung: Folgende Kontingente stehen dabei zu seiner Wahl, wobei stets mindestens das Grundkontingent abzurufen ist. Grundkontingent á EUR 13.570 netto/Monat entspricht 16.148 € brutto/Monat. Erweitertes Kontingent á EUR 22.195 netto/Monat entspricht 22.195 € brutto/Monat. Maximalkontingent á EUR 30.820 netto/Monat entspricht 36.676 € brutto/Monat.Rahmenvertrag über die (Weiter-) Entwicklung bestehender Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen
DIPF Leibniz-Institut für Bildungsforschung und BildungsinformationFrankfurt am MainMit einem Rahmenvertrag sollen im Auftrag des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation bestehende Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen agil entwickelt, weiterentwickelt und betrieben werden, welche die Produkte der ebenfalls im Auftrag des DIPF entwickelten Software CBA ItemBuilder verwenden. Diese Softwareprodukte und SaaS-Lösungen werden vom DIPF und seinen Kooperationspartnern in unterschiedlichen Projekten eingesetzt, um Forschungs- und Transferprojekte zu unterstützen, und als Open-Source Software konzipiert. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich in folgende Bereiche (Leistungsbereiche): TestApp Pflege und Weiterentwicklung einer Anwendung zur Konfiguration von computerbasierten Erhebungen (TestApp.Editor), insb. einer Anwendung für Offline-Auslieferung auf Windows-Betriebssystemen (TestApp.Player - Windows). CBA-Online Weiterentwicklung und Betrieb einer SaaS-Lösung zur Konfiguration (CBA-Online - Editor) und zur Online-Auslieferung (CBA-Online - Player) von computerisierten Erhebungen, inkl. der Verwaltung von Erhebungen, Zugängen für Testautoren und Studienteilnehmenden und der Bereitstellung von Log- und Ergebnisdaten. Der Betrieb von cba-online.de umfasst Auftragsdatenverarbeitung und erlaubt auch die Nutzung der SaaS-Infrastruktur integriert in Lernmanagementsysteme. Alea.schule Weiterentwicklung und Betrieb einer SaaS-Lösung zur operativen Nutzung computerisierter Erhebungen für formatives Assessment und Förderdiagnostik inkl. Bereitstellung von Log- und Ergebnisdaten und technischem 3rd-Level Support. Der Betrieb der SaaS-Lösung für Alea.schule umfasst Auftragsdatenverarbeitung und erlaubt auch die Sammlung anonymisierter bzw. pseudonymisierter Forschungsdaten durch die SaaS-Infrastruktur. PROMPT Die für Alea.schule betriebene Infrastruktur kann auch als Backend für mobile Anwendungen verwendet werden. Diese Möglichkeit wird für die prompt-lernplan.app genutzt und weiterentwickelt. Die VorleistuVBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof
VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KGRavensburgDie VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG (nachfolgend VBS) beabsichti-gen die Erweiterung der Ladeinfrastruktur durch den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof als Erweiterung des bestehenden Busbetriebshofs in Ravensburg. Ziel ist der Aufbau eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs, der eine zukunftsfähige und nachhaltige Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr schafft. Im Mittelpunkt steht dabei die zuverlässige Versorgung einer wachsenden Anzahl an Elektrobussen mit der er-forderlichen Ladeinfrastruktur, energetischer Kreislauf, Speicher, Photovoltaikanlage so-wie Betriebstechnik. Neben dem eigenen Fahrzeugbestand soll die Anlage perspektivisch auch die Möglichkeit bieten, Elektrobusse anderer Verkehrsunternehmen mitzuversorgen. Um den angestrebten Zielzustand eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs zu realisie-ren, sind mehrere strategische und infrastrukturelle Anforderungen zu erfüllen. Eine zent-rale Voraussetzung ist die Gewährleistung der betrieblichen Abfertigung des zukünftigen Stadtverkehrs sowohl hinsichtlich der Fahrzeuglogistik als auch der Ladeinfrastruktur. Mit dem erwarteten Zuwachs der Busflotte im Zuge der Elektrifizierung steigt auch der Bedarf an zusätzlichem Betriebspersonal sowie an erweiterten Stell- und Ladekapazitäten. Zur Sicherstellung des erforderlichen Flächenbedarfs ist das Anpachten des benachbarten Grundstücks beschlossen. Diese Erweiterung bildet die Grundlage für die räumliche In-tegration zusätzlicher Ladepunkte, Abstellflächen sowie weiterer betriebsnotwendiger Ein-richtungen. Gleichzeitig müssen die Anforderungen der EU-weiten Clean Vehicle Directive berücksichtigt und konsequent umgesetzt werden. Diese schreibt verbindliche Quoten für den Einsatz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im öffentlichen Personenver-kehr vor und macht somit eine umfassende Elektrifizierung der Busflotte unumgänglich. Auf dieser angepachteten Fläche soll der Busbetriebshof als Erweiterung des bestehen-den Betriebshofs entsprechen. Die VBS geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 17 Mio. netto aus. Für die Maßnahme stehen der voraussichtlich Fördergelder des Förderprogramms ÖPNV nach § 5 Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung. Der Betriebshof wird eine Nutzfläche von ca. 10.825 m² haben. Der Betriebshof gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche. Dazu gehören: - Verkehrsanlagen (Zufahrtsbereiche, Stellplätze für Busse, Stellplätze für PKWs) - Überdachte Abstellanlagen für einen Großteil der Fahrzeuge (max. Anzahl an Fahr-zeugen auf den verfügbaren Flächen unter Einhaltung der nötigen Rangierbereiche und sonstigen Verkehrsflächen) Aus Brandschutzgründen wird eine bauliche Trennung zwischen den Abstellanlagen und den Überdachungen als sinnvoll erachtet. - Weitere Stellplätze für Busse, welche nicht überdacht werden sollen. - Ein Teil der Stellplätze soll mit Ladeinfrastruktur (DC-Laden) versehen werden. Dabei soll folgende Verteilung angestrebt werden: Außenbereich Überdachung West Überdachung Ost Anzahl Ladepunkte 4 LP 8 LP 16 LP Betriebsart Opportunity/Depot Depot Depot Maximalstrom je Lade-punkt 400 A 200 A 200 A Mindeststrom je Dispenser bei gleichzeitiger Nutzung aller Dispenser 200 A 100 A 100 A Bauform Dispenser Einfach Ladesäule Deckenabroller Deckenabroller Steckertyp CCS 2 CCS 2 CCS 2 Gesamtleistung Elektronik 1000 kW 1000 kW 2000 kW Zugeordnete Trafoleistung 1250 kVA 1250 kVA 2 x 1250 kVA - Trafostation(en) - PV- Anlage auf den Überdachungen der Stellplätze mit einer größtmöglichen Leis-tungsfähigkeit - optional Speicher Das Projekt soll bis zum 31. Dezember 2027 fertiggestellt werden. Das erweiterte Baufeld steht bis 31. Dezember 2027 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Reali-sierung zu erlangen, beabsichtigt die VBS ihren Neubau des Ladeparks auf dem Busbe-triebshofs als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer zu vergeben. Die Vergabe dieser Leistung wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOB/A mit vorgeschalte-tem europaweitem Teilnahmewettbewerb erfolgen. Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftrag-geber Haushaltsmittel von höchstens EUR 17,00 Mio. (netto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftragge-ber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergeb-nis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden. Die Leistungen sollen in Stufen beauftragt werden. Stufe 1: Planung bis zur Einreichung Baugenehmigung. 2. Stufe RealisierungMietlizenzen Cryptshare Enterprise
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgHamburgDeadline: Aug 24Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Neben der Auftraggeberin (VBG) ist die BGHM berechtigt, Leistungen aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Mietlizenzen für das Produkt Cryptshare Enterprise müssen folgende technische Anforderungen erfüllen: - Die Anwendung kann On-Premises auf der Infrastruktur im Rechenzentrum des Auftraggebers betrieben werden > unter Verwendung von Microsoft Server 2022 oder höher in Verbindung mit Microsoft IIS - Es muss eine API-Schnittstellen (REST; .NET) zur Anbindung an Outlook und an das hauseigene CRM-System zur Verfügung stehen. Inkludiert ist ebenfalls das Anrecht auf Updates und Patches sowie Support. Der avisierte Vertragsbeginn ist der 01.10.2026, mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren sowie einer Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten. Es wird von einer Beschaffung von bis zu 16 eigenständigen, produktiven Instanzen für ca. insgesamt 12.000 Userpostfächer (in allen 16 Instanzen zusammen) ausgegangen. Zum Leistungsbeginn 01.10.2026 erfolgt ein Erstabruf von ca. 9 Lizenzkeys für ca. insgesamt 8.900 Userpostfächer. Weitere Lizenzen können schrittweise per Abruf nachgeordert werden, wobei die Anzahl der Lizenzen je nach Bedarf gewählt werden kann. Das geschätzte Volumen ist lediglich zur Orientierung gedacht und dient als Kalkulationsgrundlage für die Bieter. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, die angegebenen Mengen als Mindestabnahme abzunehmen bzw. kann diese überschreiten. Für den Support der Anwendung muss der Auftragnehmer mindestens einen deutschsprachigen Support von Montag bis Donnerstag innerhalb der Zeiten von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr bereitstellen o Via E-Mail, Telefon, Microsoft Teams Der Bieter hat für organisatorische Fragen einen festen Ansprechpartner sowie bei Bedarf einen jeweiligen Vertreter zu benennen. VBG und BGHM kooperieren im IT-Bereich mit weiteren Unfallversicherungsträgern. Dies umfasst die Bereitstellung von IT-Anwendungen sowie die Nutzung einer modernen, umfangreich nutzbaren IT-Infrastruktur (Backend, Frontend, Hard- und Software). Aus diesem Grund erweitert sich der Kreis der Nutzungsberechtigten um diese Unfallversicherungsträger und ihre Beschäftigten. Die Unfallversicherungsträger sind nicht selbst berechtigt oder verpflichtet, Leistungen aus dem zu schließenden Vertrag zu beziehen. Die BGHM ruft bedarfsweise die Leistungen für die weiteren Unfallversicherungsträger ab. Im Zuge der angestrebten Systemharmonisierung muss sichergestellt werden, dass beide Organisationen und die Kooperationspartner diese Lizenzen eigenständig nutzen können. Die Fortführung von Cryptshare ist erforderlich, um die bestehende sichere E-Mail- und Dateiaustauschlösung ohne Kompatibilitätsrisiken, Medienbrüche und erhebliche Umstellungsaufwände weiterbetreiben zu können. Einzelheiten und nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.Mietlizenzen Cryptshare Enterprise
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgHamburgDeadline: Aug 24Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Neben der Auftraggeberin (VBG) ist die BGHM berechtigt, Leistungen aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Mietlizenzen für das Produkt Cryptshare Enterprise müssen folgende technische Anforderungen erfüllen: - Die Anwendung kann On-Premises auf der Infrastruktur im Rechenzentrum des Auftraggebers betrieben werden > unter Verwendung von Microsoft Server 2022 oder höher in Verbindung mit Microsoft IIS - Es muss eine API-Schnittstellen (REST; .NET) zur Anbindung an Outlook und an das hauseigene CRM-System zur Verfügung stehen. Inkludiert ist ebenfalls das Anrecht auf Updates und Patches sowie Support. Der avisierte Vertragsbeginn ist der 01.10.2026, mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren sowie einer Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten. Es wird von einer Beschaffung von bis zu 16 eigenständigen, produktiven Instanzen für ca. insgesamt 12.000 Userpostfächer (in allen 16 Instanzen zusammen) ausgegangen. Zum Leistungsbeginn 01.10.2026 erfolgt ein Erstabruf von ca. 9 Lizenzkeys für ca. insgesamt 8.900 Userpostfächer. Weitere Lizenzen können schrittweise per Abruf nachgeordert werden, wobei die Anzahl der Lizenzen je nach Bedarf gewählt werden kann. Das geschätzte Volumen ist lediglich zur Orientierung gedacht und dient als Kalkulationsgrundlage für die Bieter. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, die angegebenen Mengen als Mindestabnahme abzunehmen bzw. kann diese überschreiten. Für den Support der Anwendung muss der Auftragnehmer mindestens einen deutschsprachigen Support von Montag bis Donnerstag innerhalb der Zeiten von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr bereitstellen o Via E-Mail, Telefon, Microsoft Teams Der Bieter hat für organisatorische Fragen einen festen Ansprechpartner sowie bei Bedarf einen jeweiligen Vertreter zu benennen. VBG und BGHM kooperieren im IT-Bereich mit weiteren Unfallversicherungsträgern. Dies umfasst die Bereitstellung von IT-Anwendungen sowie die Nutzung einer modernen, umfangreich nutzbaren IT-Infrastruktur (Backend, Frontend, Hard- und Software). Aus diesem Grund erweitert sich der Kreis der Nutzungsberechtigten um diese Unfallversicherungsträger und ihre Beschäftigten. Die Unfallversicherungsträger sind nicht selbst berechtigt oder verpflichtet, Leistungen aus dem zu schließenden Vertrag zu beziehen. Die BGHM ruft bedarfsweise die Leistungen für die weiteren Unfallversicherungsträger ab. Im Zuge der angestrebten Systemharmonisierung muss sichergestellt werden, dass beide Organisationen und die Kooperationspartner diese Lizenzen eigenständig nutzen können. Die Fortführung von Cryptshare ist erforderlich, um die bestehende sichere E-Mail- und Dateiaustauschlösung ohne Kompatibilitätsrisiken, Medienbrüche und erhebliche Umstellungsaufwände weiterbetreiben zu können. Einzelheiten und nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.Stadionbad Hannover - Planungsleistung für die Grundsanierung des Stadionbades als Gesamtleistung an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner.
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannoverDeadline: Aug 21Das Stadionbad ist das größte Hallenbad der Stadt und Region Hannover (mit einem umbauten Raum von ca. 71.500 m³ sowie einer Wasserfläche von rund 1.400 m²) und zählt zu den wichtigsten und beliebtesten Hallenbädern der Landeshauptstadt Hannover (LHH). Zurzeit sind bauliche Schäden (u.a.: an der Glasfassade, an Betonbauteilen, Undichtigkeiten im Bereich der Beckenränder insbesondere des Nichtschwimmerbeckens) und haustechnische Mängel (aufgrund der abgängigen, veralteten Anlagen und maroden Leitungen) in einem Umfang aufgelaufen, die das Risiko eines unkontrollierten Ausfalls des Bades befürchten lassen. Der zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellte bauliche Zustand des Gebäudes macht eine voll-umfängliche Sanierung (Grundsanierung) erforderlich. Im bestehenden Gebäude gibt es folgende Nutzungsflächen (insgesamt etwa 9.000 m²), wobei das Untergeschoss (Kriechkeller) mit seinen Technik- und Verkehrsflächen mit einem Netto-Flächenanteil von fast 3.000 m² bei der nachfolgenden Aufstellung nicht berücksichtigt wurde: Büro-/Aufenthaltsräume: ca. 400 m²; Umkleidebereiche: ca. 1.000 m²; Lagerflächen: ca. 500 m²; Sanitärräume/Dusche/Küche: ca. 500 m²; Technik / technische Funktionsflächen: ca. 600 m² (ohne Untergeschoss); Verkehrsflächen (VF): ca. 2.000 m² (ohne Untergeschoss); Schwimmhalle: ca. 3.500 m²; Sauna: ca. 350 m²; Cafeteria (Milchbar): ca. 200 m²; Es sollen die Planungsleistungen Hochbau, technische Ausrüstung (Elektroplanung, Sanitärplanung mit Badewassertechnik, Ingenieurbauwerk, Heizung, Lüftung und Maschinentechnik sowie Gebäudesysteme/IUK), Freianlagen, Tragwerksplanung und Brandschutzplanung zusammengefasst als Gesamtleistung (Generalplanerleistung Lph 1-9), beauftragt werden. Beauftragt werden zunächst die in den Leistungsbildern beschriebenen Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2. Die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Vorschriften. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Zusammen mit der Aufgabenbeschreibung wurde vom Fachbereich Gebäudemanagement gemeinsam mit den beteiligten Sachgebieten ein Kostenrahmen für diesen Planungsauftrag ermittelt, welcher die Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird dabei auf rund 75.000.000 € brutto (KG 200-700) geschätzt. Der Schwerpunkt der Architekten- und Fachplanungsleistung liegt bei der Objektplanung Gebäude; die Anteile der einzelnen Leistungsbilder an der Gesamtplanung betragen etwa: Für diese Maßnahme wird folgender Projektablauf angestrebt: Durchführung eines VgV-Verfahrens: Juli – Dezember 2026 Beginn der Planung (LP 1): Januar 2027 Baubeginn: Mitte 2029 Fertigstellung: Mitte 2032RV zur Lieferung von Bett- und Haushaltwäsche
Stadt ChemnitzChemnitzDeadline: Aug 05Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0022 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferleistung RV zur Lieferung von Bett- und Haushaltwäsche Menge und Umfang: Lieferung von Bett- und Haushaltswäsche an ca. 100 verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz. Zum Lieferumfang gehören insbesondere Bettensets, Kopfkissen, Einziehdecken, Bettwäsche-Sets, Bettbezüge, Spannbettlaken, Geschirrtücher, Handtücher, Duschtücher, Babylätzchen, Moltonauflagen, Matratzenschoner sowie Hussen für Stehtische. Der Vertrag läuft vom 15.09.2026 bis zum 31.08.2030. Er ist aber jährlich durch beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) 5 Monate zum jeweiligen Vertragsende (31.08.2027 / 31.08.2028 / 31.08.2029) kündbar. Er endet spätestens am 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für den Zuschlag vorgesehen sind Auftragnehmer (Anzahl): 1 Der jährliche Beschaffungsumfang wird auf ca. 13.500 EUR netto geschätzt. Der für die Wertung zugrunde gelegte Gesamtauftragswert für die vorgesehene Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 55.600 EUR netto. Der Rahmenvertrag wird mit einer Höchstwertgrenze von 79.500 EUR netto abgeschlossen und endet automatisch mit Erreichen dieser Gesamtauftragssumme, unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit. Nach Zuschlagserteilung ist ein Katalog in elektronischer Form (pdf-Format) mit den Artikeln und Preisen sowie Ausschreibungsnummer und der benannten Position der Ausschreibung vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Dieser muss vollständig den benannten Bedingungen und Preisen der Vergabe entsprechen. Durch den Auftraggeber erfolgt die Kontrolle und Bestätigung des Kataloges. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Katalog sowohl entsprechend der Preise (Preisgleitklausel) als auch bezüglich Änderungen an den der Produkten gemäß § 2 VOL/B aktuell gehalten werden. Ausführliche Statistiken im Excel-Format über bestellte Artikel sind dem Auftraggeber auf Verlangen mit Angabe von Stückzahl, Einzelpreis (netto) und Gesamtpreis (netto und brutto) in Bezug auf die Ausschreibungsposition möglichst kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Die Statistiken können mehrmals im Jahr abgerufen werden. Ein Mitarbeiter der Firma muss während der Vertragslaufzeit zwecks persönlicher Klärung und Beratung kurzfristig zur Verfügung stehen. Ort der Leistung: Die Lieferung von Bett- und Haushaltswäsche erfolgt an ca. 100 verschiedenen Einrichtungen im Stadtgebiet von Chemnitz. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass rund 25 verschiedene Einrichtungen pro Jahr mit Bett- und Haushaltswäsche beliefert wurden. 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.08.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.09.2026 bis zum 31.08.2030. Er ist aber jährlich durch beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) 5 Monate zum jeweiligen Vertragsende (31.08.2027 / 31.08.2028 / 31.08.2029) kündbar. Er endet spätestens am 31.08.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f3679c3a8-2c0358081d826b44 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 05.08.2026 08:30 Ablauf der Bindefrist: 08.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Un-terlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäf-tigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. Es gelten folgende Mindestbedingungen: 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe von Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (Bei Bietergemeinschaft/ ARGE gemeinsam) Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied) Zertifizierung nach dem Standard OEKO-TEX® STANDARD 100 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Bekleidung/ Textilwaren,Möbel (Sonstige),Textilreinigung/ TextilmietdiensteEnergetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornBeschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 gemäß HOAI ist vollständig vom Architekturbüro Matthias Reh aus Kaiserslautern erbracht. Die LPH 2 + 3 sind anteilig und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone III, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 33 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 mit enthalten. Das Architekturbüro muss die Abbrucharbeiten in Kooperation mit einem noch zu beauftragenden Schadstoffgutachter je nach Ergebnis mit zu planen, auszuschreiben und zu überwachen. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.Projektsteuerung "Naturtheater Reutlingen"
Naturtheater Reutlingen e.V.ReutlingenDeadline: Aug 20Leistungsumfang: Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Ausgabe 2025). Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unten aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Leistungen der 1. Stufe (fest zur Beauftragung vorgesehen): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D der Vergabeunterlagen, Projektstufen 1-2. Leistungen der 2. Stufe (optionale Beauftragung): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D, Projektstufen 3-5. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Vertragsbeginn: 10/2026 Vertragsende bei Beauftragung der optionalen Leistungen: 12/2029 zzgl. Abschluss Fördermittelmanagement. Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung folgender weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren (Leistungen SiGeKo, Beweissicherung, Artenschutz/ökologische Baubegleitung). Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dabei ist zu beachten, dass gemäß AHO und HOAI eine Prüfung der Baurechnungen durch die jeweilige Fachplanung erfolgt. Von der Projektsteuerung wird eine Plausibilitätsprüfung gemäß AHO unter Berücksichtigung der jeweils zu beachtenden Vertragskonditionen erwartet. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht mit Prognoseansatz über das Gesamtvorhaben zur Verfügung zu stellen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und entfallen aus dem Leistungsumfang der Projektsteuerung: siehe Anlage D. Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben: JourFix vor Ort mit AG und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 3 Wochen für die Projektstufen 1 bis 5 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 10/2026 bis 12/2029. Die Jour Fix sind durch die Projektsteuerung vorzubereiten, zu koordinieren und dokumentieren. Die Mitwirkung bei Planungs- und Bauberatungen erfolgt taggleich an den noch zu vereinbarenden JourFix-Terminen und ist nicht als gesonderter Termin vorzusehen. Die Protokollierung der Planungsrunden und Bauberatungen erfolgt durch die Fachplanung. Besondere Leistungen Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Leistungen der Projektsteuerung inkl. Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Als besondere Leistung sind zwingend anzugeben: Fördermittelmanagement: Zur umfassenden Unterstützung des AG hat die Projektsteuerung eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung vorzunehmen. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und Fördermittelbescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. Kostenerhöhung, die Unterstützung des Auftraggebers bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. angegliederter Förderbehörden. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs- Datenbank des Auftragnehmers erforderlich. Vergabestelle VgV: Die Projektsteuerung hat die unter Punkt 4 genannten Leistungen vollumfänglich inhaltlich zusammen zu stellen (Verwendung der vorliegenden Unterlagen), und für die Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten. Der Leistungsumfang ergibt sich entsprechend AHO Heft Nr. 35. Vergabestelle VOB/A, VOB/A-EU: Die Projektsteuerung hat die erforderlichen Bauleistungen nach inhaltlicher Zuarbeit (u.a. Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse etc.) zusammen zu stellen und für die jeweilige Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten (u.a. Erstellung der Formblätter, Begleitung auf der Vergabeplattform, Submission, Erstellung der Vergabedokumentation). Rückabwicklung der bestehenden Verträge: Aufgrund der Fördermittelbestimmungen sind die bestehenden Verträge der Planungsleistungen (siehe Losangabe unter Punkt 4) einvernehmlich aufzuheben. Es wird von der Projektsteuerung erwartet, dass neben der Schadensminimierung eine Risikoabschätzung pro Auftrag erfolgt und die Verhandlungen aktiv geführt werden. Leistungen nach RDG sind nicht umfasst. Im Einzelfall kann sich der AG einen Rechtsberater zur Unterstützung heranziehen. Hinweis: Für die monetäre Zahlungsabwicklung, das heißt sämtliche Ein- wie Auszahlvorgänge, ist der AG zuständig. Zur Gewährleistung einer ordentlichen Abrechnung sowie Abruf von Fördermitteln ist das als Besondere Leistung beschriebene Management durch die Projektsteuerung zuständig. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf 7,519 Mio. EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen gerundet 6.005.000,00 Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 711 und 713). Grundlage ist die fortgeschriebene Kostenberechnung vom 18.01.2024 entsprechend Anlage A der Vergabeunterlagen.
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