Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Rahmenvertrag für die Prüfung der Jahresabschlüsse und versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Wirtschaftsjahre 2025‑2029. Durchführung jährlich nach Abschluss des Vorjahres. Prüferrotation vorgesehen; die bisher beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2024 ist ausgeschlo...
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Rahmenvertrag für die Prüfung der Jahresabschlüsse und versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Wirtschaftsjahre 2025‑2029. Durchführung jährlich nach Abschluss des Vorjahres. Prüferrotation vorgesehen; die bisher beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2024 ist ausgesc...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Published:
- June 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Auditing
Tender description
Rahmenvertrag für die Prüfung der Jahresabschlüsse und versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Wirtschaftsjahre 2025‑2029. Durchführung jährlich nach Abschluss des Vorjahres. Prüferrotation vorgesehen; die bisher beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2024 ist ausgeschlossen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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7- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Wirtschaftsjahre 2025–2029. Die letzte bis 2024 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist wegen Prüferrotation ausgeschlossen. Der Auftrag umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses und der versicherungsmathematischen Grundlagen. - Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Aug 05
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025-2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Mit dem Wirtschaftsjahr 2025 (Durchführung der jährlichen Prüfungen jeweils nach Erstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr) ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Dauer von fünf Jahren (Wirtschaftsjahre 2025-2029) beabsichtigt. Die ZVK beabsichtigt im Einklang mit städtischen Richtlinien eine Prüferrotation durchzuführen. Die letzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bis zum Jahresabschluss 2024 mit der Prüfung beauftragt wurde, ist folglich von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftragsgegenstand und Auftragsumfang gliedern sich in die Prüfung des Jahresabschlusses und die Prüfung der von der*dem Aktuar*in bereitgestellten versicherungsmathematischen Grundlagen. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Aug 05
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025-2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Aug 05
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025-2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Aug 05
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025-2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Aug 05
Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025-2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Rahmenvertrag für die Prüfung von Jahresabschlüssen und versicherungsmathematischen Berechnungen für die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (2025-2029) - Saarländische Investitionskreditbank AGSaarbrücken
Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029
Die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses inklusive der Vorprüfung der vergebenen Kredite sowie einer Prüfung der Einhaltung von § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Gegenstand des Vertrages ist zunächst die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2026. Optional kann der Vertrag dreimal verlängert werden und umfasst somit eventuelle Folgegeschäftsjahre bis einschließlich der Prüfung des Abschlusses zum 31. Dezember 2029. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden. Prüfungsorganisation und Mitwirkungsleistungen Die SIKB fördert die Leistungserbringung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch angemessene Mitwirkungshandlungen. Die SIKB stellt den Prüfern die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Schriftstücke und sonstigen Daten zur Verfügung und ermöglicht den Prüfern zu ihren Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu ihren Geschäftsräumen. Die SIKB stellt den Prüfern im erforderlichen Umfang in ihren Geschäftsräumen sachkundige Auskunftspersonen sowie notwendige Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, zur Verfügung. Die SIKB stellt für die Prüfer, soweit erforderlich, den Zugang zu ihren Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Die SIKB wird alle notwendigen Erklärungen, die für die Erstellung der Prüfungsberichte bzw. Bestätigungsvermerke erforderlich sind, abgeben. Diese sind durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Darlegung der Erforderlichkeit zum Abschluss der Prüfungshandlungen von dem Vorstand der SIKB einzuholen. Falls erforderlich wird die SIKB den Vorjahresprüfer von seiner Verschwiegenheitspflicht zwecks Auskunftserteilung über die Vorjahresprüfungen befreien.
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