Zweckverband Breitbandversorgung im EnzkreisPforzheimTED
Rahmenvertrag über die Herstellung von Hausanschlüssen im Enzkreis im Rahmen der Nachverdichtung
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sich...
Fibre-Optic Expansion, Telecom Consulting
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Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe s...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- August 18, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
- Object:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Object classification
- Glasfaser- / TelekomnetzPrimary
Tender description
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt. Der Auftragnehmer führt die Herstellung von Hausanschlüssen für den Auftraggeber im Kreisgebiet des Enzkreises gemäß Abschnitt A.3 außerhalb des geförderten Ausbaus in den Ausbaugebieten nach Erfordernis aus, sog. Herstellung von Hausanschlüssen im Rahmen der Nachverdichtung. Hierbei sollen die Hausanschlüsse nach Übergabe des vom jeweiligen Hauseigentümer unterschriebenen Hausanschlussvertrags vom Auftraggeber an den Auftragnehmer, aufbauend auf den durch den Auftraggeber bereits gefördert errichteten bzw. noch zu errichtenden NGA-Netzen (FTTB), durch den Auftragnehmer geplant, hergestellt und dokumentiert werden. Die Leistungen sind somit zeitlich nach der eigentlichen Umsetzung des jeweiligen Ausbaugebiets im Rahmen der sog. Nachverdichtung auszuführen. Die Umsetzung der Leistungen erfolgt ungefördert. Der Auftraggeber wird ggf. gegenüber den Hauseigentümern einen Baukostenzuschuss erheben. In diesem Fall ist die Unterstützung bei der Rechnungslegung des Baukostenzuschusses gegenüber dem Hauseigentümer ebenfalls Teil der zu erbringenden Leistung. Die Herstellung von Hausanschlüssen im Rahmen der Nachverdichtung umfasst unter Verweis auf das Leistungsverzeichnis nach Abschnitt B sowie der Anlage Leistungsverzeichnis folgende Teilleistungen: - Hausanschlussmanagement ohne vertragliche Sicherung des Hausanschlusses sowie notwendige Planungsleistung zur Herstellung des Hausanschlusses inkl. Erstellung von Begehungs- und Abnahmeprotokollen - Tiefbautechnische Herstellung des Hausanschlusses vom Abzweig aus dem Rohrverband im öffentlichen Bereich bis zur Kellerinnenwand inkl. Herstellung des APL - Einbringen von LWL-Kabeln vom KVz bis zum APL - Sonstige LWL-Arbeiten (Spleißarbeiten etc.) - Funktionsfähige Herstellung des Hausanschlusses - Vermessung und Dokumentation der montierten Kundenanschlüsse Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Rahmenvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung für Los 1 folgende maximalen Massen: Max. Anzahl Hausanschlüsse gemäß Rahmenvereinbarung 601 Stück Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
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10- Zweckverband Breitbandversorgung im EnzkreisPforzheimDeadline: Aug 18
Los 3 Heimsheim, Königsbach-Stein, Sternenfels
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt. Der Auftragnehmer führt die Herstellung von Hausanschlüssen für den Auftraggeber im Kreisgebiet des Enzkreises gemäß Abschnitt A.3 außerhalb des geförderten Ausbaus in den Ausbaugebieten nach Erfordernis aus, sog. Herstellung von Hausanschlüssen im Rahmen der Nachverdichtung. Hierbei sollen die Hausanschlüsse nach Übergabe des vom jeweiligen Hauseigentümer unterschriebenen Hausanschlussvertrags vom Auftraggeber an den Auftragnehmer, aufbauend auf den durch den Auftraggeber bereits gefördert errichteten bzw. noch zu errichtenden NGA-Netzen (FTTB), durch den Auftragnehmer geplant, hergestellt und dokumentiert werden. Die Leistungen sind somit zeitlich nach der eigentlichen Umsetzung des jeweiligen Ausbaugebiets im Rahmen der sog. Nachverdichtung auszuführen. Die Umsetzung der Leistungen erfolgt ungefördert. Der Auftraggeber wird ggf. gegenüber den Hauseigentümern einen Baukostenzuschuss erheben. In diesem Fall ist die Unterstützung bei der Rechnungslegung des Baukostenzuschusses gegenüber dem Hauseigentümer ebenfalls Teil der zu erbringenden Leistung. Die Herstellung von Hausanschlüssen im Rahmen der Nachverdichtung umfasst unter Verweis auf das Leistungsverzeichnis nach Abschnitt B sowie der Anlage Leistungsverzeichnis folgende Teilleistungen: - Hausanschlussmanagement ohne vertragliche Sicherung des Hausanschlusses sowie notwendige Planungsleistung zur Herstellung des Hausanschlusses inkl. Erstellung von Begehungs- und Abnahmeprotokollen - Tiefbautechnische Herstellung des Hausanschlusses vom Abzweig aus dem Rohrverband im öffentlichen Bereich bis zur Kellerinnenwand inkl. Herstellung des APL - Einbringen von LWL-Kabeln vom KVz bis zum APL - Sonstige LWL-Arbeiten (Spleißarbeiten etc.) - Funktionsfähige Herstellung des Hausanschlusses - Vermessung und Dokumentation der montierten Kundenanschlüsse Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Rahmenvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung für Los 3 folgende maximalen Massen: Max. Anzahl Hausanschlüsse gemäß Rahmenvereinbarung 289 Stück Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. - Zweckverband Breitbandversorgung im EnzkreisPforzheimDeadline: Aug 18
Rahmenvertrag über die Herstellung von Hausanschlüssen im Enzkreis im Rahmen der Nachverdichtung
Auftraggeber: Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis Verfahren: Offenes Verfahren Vergabeordnung: VOB/A Aktenzeichen: 738/23-AZ Ort: 70174 Baden-Württemberg - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreute
Betrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg – Cluster 1
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 1 Aitrach: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 656 Gebäudeanschlusspunkte mit 94 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreute
Los 5 Hoßkirch
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Insgesamt 39 Städte und Gemeinden bilden den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist Mitte 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in dem Gemarkungsgebiet Hoßkirch. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 Hoßkirch (GB-RL 2.0) nachfolgend aufgeführte Massenangaben: -Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 3.090,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 1.280,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau und/oder Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und/oder Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 209 Stück Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteDeadline: Aug 18
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVB Ravensburg - Cluster 2
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Insgesamt 39 Städte und Gemeinden bilden den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist Mitte 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in dem Gemarkungsgebiet Berg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 Berg (GB-RL) nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 7.720,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 11.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau und/oder Bestand): 3 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und/oder Bestand): 13 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 174 Stück Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Breitband Ostalb KAöR Stuttgarter Straße 41 73430 AalenAalenDeadline: Aug 11
Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Gebiet Ost
Los 1 umfasst die Städte und Gemeinden Leinzell, Stödtlen, Tannhausen, Bopfingen, Neresheim, Unterschneidheim Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, , in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Cluster Ost GFP 2.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.896 Gebäudeanschlusspunkte mit 4.136 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 3.186 Gebäudeanschlusspunkte mit 4.426 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.230 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Gemeinde GerstettenGerstetten
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Auftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter Beac - Breitband Ostalb KAöRAalenDeadline: Aug 25
Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – LSP Böbingen und Obergröningen
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Böbingen LSP: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 7 Gebäudeanschlusspunkte mit 17 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 8 Gebäudeanschlusspunkte mit 18 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 4 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-24 08BW20015) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 (Az.: 4-8433.6/89) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Breitband Ostalb KAöRAalen
Los 3 Lorch GFP 2.0
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 3 – Lorch GFP 2.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 112 Gebäudeanschlusspunkte mit 135 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 123 Gebäudeanschlusspunkte mit 146 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 74 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-25 11BW20360) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinan-zierung vom 27.07.2023 (Az.:4-8433.6/177) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Breitband Ostalb KAöRAalen
Los 2 Obergröningen
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Obergröningen LSP: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-24 08BW20063) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 (Az.: 4-8433-6/180) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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- The contracting authority is Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis.
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