Common Codes GmbHBerlinTED
Rahmenvertrag "Sicherheitsprüfung der EUDI-Wallet"
Die Common Codes GmbH ("Auftraggeberin" / "AG") ist im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung für die Entwicklung und Einführung der nationalen EUDI-Wallet verantwortlich. Für die Inbetriebnahme der Anwendung am 2. Januar 2027 (Go-Live-Termin) ist eine Gesamt-Sicherheitseinschätzung der vier Sicherheit...
Cybersecurity
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Common Codes GmbH
- Published:
- August 30, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Cybersecurity
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Die Common Codes GmbH ("Auftraggeberin" / "AG") ist im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung für die Entwicklung und Einführung der nationalen EUDI-Wallet verantwortlich. Für die Inbetriebnahme der Anwendung am 2. Januar 2027 (Go-Live-Termin) ist eine Gesamt-Sicherheitseinschätzung der vier Sicherheitsverfahren (BSZ I & II, Vertrauensniveaueinschätzung und Sicherheitseinschätzung gemäß Kriterienkatalog) notwendig. Die Sicherheitsprüfung der staatlichen deutschen EUDI-Wallet der ersten Ausbaustufe ("First Stage") umfasst also insbesondere folgende Verfahren: (1) die Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ)I und II, (2) die Risikobewertung nach BSI TR-03107 sowie (3) die Konformitätsbewertung nach BSI TR-03189, und erfolgt unter Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Leistungen müssen daher von einer vom BSI anerkannten BSZ-Prüfstelle erbracht werden. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Interimsbeauftragung der oben genannten Zertifizierungen und Bewertungen bis zum genannten Go-Live-Termin. Die entsprechenden prozessbezogenen, technischen und methodischen Sicherheitsanforderungen sowie die Bewertungsverfahren werden vom BSI fortlaufend weiterentwickelt und konkretisiert, mit dem Ziel, eine einheitliche und neutrale Sicherheitsbewertung unterschiedlicher EUDI-Wallet-Lösungen in Deutschland zu ermöglichen. Eine wesentliche Besonderheit und Herausforderung des Projekts besteht darin, dass sich sowohl das Prüfobjekt als auch alle drei relevanten Prüf- und Bewertungsverfahren noch in Entwicklung bzw. Weiterentwicklung befinden. Dies führt zu zusätzlichen Iterationen zwischen Produktentwicklung, Sicherheitskonzeption, Risikobewertung, Zertifizierung und Konformitätsbewertung. Insbesondere die fortlaufende Konkretisierung der Anforderungen und Prozesse nach TR-03107 und TR-03189 verursacht einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, dessen Umfang bei Beginn der Sicherheitsbewertung nicht
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Common Codes GmbHBerlinDeadline: Sep 01Die Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authen-tifizierung und Vertrauensdienste) erfordert die Schaffung eines sicheren und benutzerfreundlichen Ökosystems. Als Meilenstein für die digitale Souveränität Europas ist das Kernelement die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche (EUDI-Wallet), die als zentrales Instrument der Verordnung dient. In Deutschland wird die Einführung der EUDI-Wallet gemeinsam vom Bundesministerium für Digitales und Modernisierung (BMDS) und SPRIND - der Bundesagentur für Durchbruchsinnovationen - vorangetrieben. Seit Juni 2023 folgt die Initiative einem offenen Architektur- und Konsultationsprozess unter Einbeziehung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, wobei Sicherheit, Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und Innovation im Vordergrund stehen. Die duale Strategie Deutschlands unterstützt sowohl eine nationale EUDI-Wallet als auch alternative EUDI-Wallets. Die Common Codes GmbH ("Common Codes") beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Rahmenvertragspartner. Common Codes benötigt eine:n Auftragneh-mer:in für die Entwicklung, Planung und Umsetzung integrierter Marketing-, Kommunikations- und Aktivierungskampagnen zur Förderung der Bekanntheit, Akzeptanz und Nutzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers und es werden auch keine Mindestabnahmemengen zugesichert. Der/die Auftragnehmer:in hat somit keinen Anspruch, dass Leistungen abgerufen werden. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben der Common Codes GmbH auch bestehende und zukünftige verbundene Unternehmen (sog. Mutter-, Tochter- und Schwester-gesellschaften) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen.EUDI-Wallet - Ecosystem Management Portal (EMP)
SPRIND GmbH - Bundesagentur für SprunginnovationenLeipzigIm Rahmen der nationalen Umsetzung der Einführung des EUDI-Wallets stellt der Auftraggeber u.a. Mechanismen zur Transparenz des EUDI-Wallet-Ökosystems und Dienste zur Ermöglichung dieses Ökosystems bereit, darunter öffentliche Registeransichten, Dokumentation und Entwicklerunterstützung, um die Einführung und Interoperabilität im gesamten deutschen EUDI-Wallet-Ökosystem zu unterstützen. Dies umfasst alle genannten Aspekte, die im sog. EUDI-Wallet-Ecosystem-Management-Portal - EMP - gebündelt werden. Das EMP ist der Gegenstand der Dienstleistungen, die mit dieser Ausschreibung beschafft werden sollen. Es stellt die technische Plattform zur Verfügung, auf der die Funktionen für Registrierung, Vertrauensmanagement, Orchestrierung, Transparenz und Aktivierung für die EUDI-Wallet implementiert sind. Es arbeitet im Rahmen des geltenden Governance-Rahmens und unterstützt die Einhaltung von eIDAS und ARF, während die Ausstellung und Vorlage von Berechtigungsnachweisen dezentralisiert bleiben. Über die Erfüllung seiner technischen und operativen Aufgaben hinaus ist das EMP als wichtiger Faktor für Vertrauen, Transparenz und die Akzeptanz der EUDI-Wallet-Infrastruktur vorgesehen. Der Auftraggeber strebt an, das EMP so zu entwickeln, dass es für andere EU-Mitgliedstaaten wiederverwendbar ist und die Zusammenarbeit und Wiederverwendung der Lösung in ihren jeweiligen nationalen Kontexten ermöglicht. Als solches stellt das EMP eine zentrale Infrastrukturkomponente für das entstehende EUDI-Wallet-Ökosystem in Deutschland und potenziell in ganz Europa dar. Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber, einen Auftragnehmer im Rahmen eines Zeit- und Materialvertrags zu beauftragen, wobei der Schwerpunkt auf einer agilen Zusammenarbeit liegt. Dieses Modell ist erforderlich, da sich die wichtigsten Spezifikationen noch in der Entwicklung befinden und der detaillierte Umfang während des Projekts iterativ definiert werden muss. Während der Auftraggeber im Rahmen dieser KonApp-Security-Expertentest: Manuelle und automatisierte Sicherheitsprüfungen von Smartphone-Apps
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchenDas Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) unterstützt Behörden in Bayern mit dem Dienstleistungsangebot App-Security-Check. Dabei stellt das LSI sicherheitstechnische Bewertungen gängiger Smartphone-Apps zur Verfügung. Diese Bewertungen sollen den Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe bei der Freigabe und Nutzung von Apps für Dienstgeräte dienen. Zusätzlich zum Basisangebot eines App-Katalogs (bei dem nur mit automatisierten Verfahren geprüft wird) wird das LSI Expertenprüfungen für Apps anbieten. Diese Prüfungen werden jeweils einzeln nach Bedarf beauftragt und von qualifizierten Experten durchgeführt. Dabei werden sowohl manuelle als auch automatisierte Methoden angewendet. Der Auftragnehmer wird individuelle Expertenprüfungen einzelner Apps durchführen. Dabei untersucht ein qualifizierter Experte des Auftragnehmers die jeweilige App mit automatisierten und manuellen Verfahren und erstellt dazu einen ausführlichen Bericht. Das LSI beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, das diese Expertenprüfungen nach Vorgaben des LSI durchführen wird. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Grundvertragslaufzeit). Sofern die vertragliche Vereinbarung nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit (bzw. nachfolgend der jeweiligen Gesamtlaufzeit der vertraglichen Vereinbarung) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch für die Dauer von 12 Monaten. Eine Verlängerung der Laufzeit ist höchstens dreimal möglich. Die maximale Laufzeit der vertraglichen Ver- einbarung beträgt daher insgesamt 5 (fünf) Jahre (60 Monate).
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