Samtgemeinde Bevensen-EbstorfBad Bevensen
Rahmenvertrag Heizungsarbeiten (StLB 680: 2023-07)
Rahmenvertrag Heizungsarbeiten (StLB 680: 2023-07) Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf beabsichtigt, die Heizungsarbeiten nach Standardleistungsbuch (StLB 680: 2023-07) im Bereich der Bauunterhaltungsarbeiten als Zeitvertrag neu für die Zeit vom 01.10.2026 – 30.09.2028 beschränkt auszuschreiben. Der Vertrag verlängert sich jährlich, wenn er...
Heating & Air Conditioning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- August 11, 2026
- Topic:
- Heating & Air Conditioning
Tender description
Rahmenvertrag Heizungsarbeiten (StLB 680: 2023-07) Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf beabsichtigt, die Heizungsarbeiten nach Standardleistungsbuch (StLB 680: 2023-07) im Bereich der Bauunterhaltungsarbeiten als Zeitvertrag neu für die Zeit vom 01.10.2026 – 30.09.2028 beschränkt auszuschreiben. Der Vertrag verlängert sich jährlich, wenn er nicht gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
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Lutherstadt WittenbergLutherstadt WittenbergDeadline: Sep 03Die Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt Zeitvertragsarbeiten im Bereich der nachfolgend aufgeführten Gewerke im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Unterhaltungsarbeiten gemäß § 4, Abs. 4, VOB/A auszuschreiben. Als Leistungsverzeichnis gelten die Standardleistungsbücher für das Bauwesen. In diesem Leistungsverzeichnis sind die gängigen Arbeiten in einzelnen Positionen mit Preisvorgabe erfasst. Im Rahmen der Ausschreibung sollen Sie auf dieses Gesamtwerk ein Auf- bzw. Abgebot abzugeben. Es ist vorgesehen, nur dem wirtschaftlichsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen. Die geschätzten Auftragsvolumen sind für die einzelnen Lose angegeben. Diese Summen sind Erfahrungswerte aus den vorangegangenen Jahren und können stark abweichen. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung und Ausführung. Die Laufzeit des Zeitvertrages ist vom 01.01.2027 - 31.12.2027. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit ist begrenzt bis 31.12.2029. Die Arbeiten werden an den städtischen Liegenschaften (Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren, Verwaltungsgebäude, Jugend- und Senioreneinrichtungen, Wohn- und Geschäftshäuser, Sportstätten, etc.) im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg und den Ortsteilen Apoellensdorf, Pratau, Seegrehna, Reinsdorf, Griebo, Mochau, Thießen, Straach, Boßdorf, Kropstädt, Schmilkendorf, Nudersdorf, Abtsdorf und Euper ausgeführt.Bodenbelagsarbeiten (665) STLB-BauZ 665 Stand Juli 23
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