Flughafen Stuttgart GmbHStuttgart
Rahmenvertrag für Penetrationstests
Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) betreibt zahlreiche Systeme und Anlagen für die Planung und den Betrieb des Stuttgarter Flughafens. Dabei stellt sie neben dem internen Zugriff auch für Mitarbeiter, Partner und Wartungsdienstleister Zugänge auf diese Anlagen zur Verfügung. Die Sicherheit der Systeme und Zugänge gegen Angriffe und Missbr...
Cybersecurity
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Flughafen Stuttgart GmbH
- Published:
- July 30, 2026
- Deadline:
- August 28, 2026
- Topic:
- Cybersecurity
Tender description
Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) betreibt zahlreiche Systeme und Anlagen für die Planung und den Betrieb des Stuttgarter Flughafens. Dabei stellt sie neben dem internen Zugriff auch für Mitarbeiter, Partner und Wartungsdienstleister Zugänge auf diese Anlagen zur Verfügung. Die Sicherheit der Systeme und Zugänge gegen Angriffe und Missbrauch ist mit entscheidend für die Cybersicherheit unserer gesamten Systemlandschaft. Die regelmäßige Durchführung von Penetrationstests unterschiedlicher Ausprägungen soll die IT- sowie OT-Systemlandschaft dahingehend prüfen, ob und inwieweit Sicherheitsstandards eingehalten werden.
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5Rahmenvertrag Penetrationstests
degewo AGBerlinDeadline: Sep 221.2. Übergeordnete Vergabeziele des AG Der AG verfolgt mit der Vergabe der Leistung mindestens folgende strategische Ziele: • Erhöhung des Informationssicherheitsniveaus • Präventive Risikominimierung • Einhaltung der internen und regulatorischen Anforderungen an die Informationssicherheit 1.3. Leistungsgegenstand Der AG beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Vergabe der Erbringung von Leistungen zur Durchführung von Penetrationstest, Sicherheitsanalysen sowie Auswertungen und Reportings. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Überprüfung der IT-Sicherheit der Systeme und Anwendungen des Auftraggebers durch gezielte Penetrationstests und ergänzende Sicherheitsanalysen - die Identifikation von Schwachstellen sowie die Ableitung von Maßnahmen zur Risikominimierung. Der Auftragnehmer (AN) kann darüber hinaus weitere Tests vorschlagen, sofern diese einen nachvollziehbaren Mehrwert für den AG darstellen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die vollständige Identifikation aller Schwachstellen, wird nicht geschuldet. 2. Leistungsabruf und Vertragsstruktur: Die Leistungen werden auf Basis eines EVB IT-Dienstleistungsvertrags erbracht, wobei es zunächst eine initiale Konzeptphase gibt und im Anschluss die einzelnen Tests aufgrund von Einzelabrufen erbracht werden. Die Leistungen werden auf Grundlage eines EVB-IT Dienstleistungsvertrags erbracht. Zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt eine Vorbereitungs- und Konzeptionsphase zur Abstimmung der Vorgehensweise, Priorisierung der Prüfgegenstände sowie Erstellung eines Abruf- und Priorisierungsplans. Der AN erstellt diesen gemeinsam mit dem AG her. Der Plan dient der Festlegung und Priorisierung der im jeweiligen Leistungszeitraum durchzuführenden Penetrationstests sowie der Planung und Abstimmung der einzelnen Leistungsabrufe. Der Abruf- und Priorisierungsplan ist während der Vertragslaufzeit bei Bedarf gemeinsam durch AG und AN fortzuschreiben und an geänderte fachliche, technische oder sicherheitsrelevante Anforderungen anzupassen. Die Durchführung der Penetrationstests erfolgt bedarfsorientiert auf Basis einzelner Abrufe durch den AG. Der AG ist berechtigt, mehrere Einzelabrufe parallel zu beauftragen und durchführen zu lassen, soweit dies aus fachlicher, organisatorischer oder sicherheitstechnischer Sicht erforderlich ist. Für die Vertragslaufzeit wird ein jährliches maximales abrufbares Leistungsvolumen von ca. 120 Personentagen (PT) als unverbindliche Kalkulations- und Planungsgrundlage angenom-men. Die genannte Menge basiert auf dem derzeit erwarteten Bedarf und dient ausschließlich der Orientierung für die Vertragsdurchführung. Sie stellt keine Mindestabnahmemenge dar und begründet weder einen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf bestimmter Leistungen noch eine Verpflichtung des Auftraggebers zur vollständigen Ausschöpfung des geschätzten Leis-tungsvolumens. Der tatsächliche Bedarf an Penetrationstest-Leistungen kann während der Vertragslaufzeit variieren und wird durch den Auftraggeber entsprechend den betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen bedarfsgerecht beauftragt. 2.1. Vergütung und Abrechnung Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen zu den im Angebot angegebenen Personentagessätzen und sonstigen vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Der Rechnung ist ein prüffähiger Leistungsnachweis beizufügen, aus dem der jeweilige Einzelabruf, der Leistungszeitraum, die erbrachten Tätigkeiten, die eingesetzten Rollen sowie die je Rolle geleisteten Personentage hervorgehen. Die Abrechnung erfolgt zu den für Senior Consultant, Consultant und Junior Consultant im Preisblatt vereinbarten Personentagessätzen. Jeder Einzelabruf enthält mindestens: - die Beschreibung des Prüfgegenstandes, - den vorgesehenen Testumfang und die Testtiefe, - die anzuwendende Testart (z. B. Blackbox, Greybox oder Whitebox), - die Priorisierung des Abrufs, - den geplanten Leistungszeitraum sowie - gegebenenfalls besondere fachliche oder technische Anforderungen. Geplante Projektphasen pro Jahr: Die nachfolgenden Projektphasen bilden den jährlich wiederkehrenden Rahmen für die Planung, Durchführung und Auswertung sämtlicher Einzelabrufe. Die in der Vorbereitungs- und Konzeptionsphase erarbeitete Gesamtplanung sowie der Abruf- und Priorisierungsplan bilden die Grundlage für die anschließenden Einzelabrufe. Mehrere Einzelabrufe können innerhalb der Testphase parallel oder zeitlich versetzt durchgeführt werden. Vorbereitungsphase: 2-4 Wochen. Testphase: 4-6 Wochen. Auswertungsphase: 4 Wochen. Die tatsächliche Dauer der einzelnen Projektphasen kann in Abhängigkeit von Umfang, Komplexität, Kritikalität und Verfügbarkeit der jeweiligen Prüfgegenstände abweichen.Rahmenvertrag über 4 Jahre - Penetrationstests inkl. Beratungsdienstleistung
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverDeadline: Sep 21Rahmenvertrag über 4 Jahre - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Penetrationstests inkl. Beratungsdienstleistung Rahmenvertrag über 4 Jahre - Penetrationstests inkl. BeratungsdienstleistungDurchführung eines Penetrationstests und Webchecks
IKT-Ost AöRNeubrandenburgDeadline: Aug 12Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Durchführung eines Penetrationstests und Webchecks entsprechend i-Kfz Stufe 4 Mindestsicherheitsanforderungen (MSA i-Kfz Version 1.6). Die Leistungserbringung muss bis zum 28. August 2026 erfolgen.Rahmenverträge über IT-Beratungsleistungen
degewo Technische Dienste GmbHBerlinDeadline: Aug 03Mit der Ausschreibung sollen bis zu drei Dienstleister gebunden werden, die für die Abrufberechtigten folgende Dienstleistungen erbringen: Beratungsleistungen • zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie zur Digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung sowie Erstellung und Fortschreibung von IT-Strategien (z.B. zu IT-Souveränität, Open Source, Cloud, Datenmanagement) • zur Umsetzung bindender Vorgaben im Bereich IT und E Government, insbesondere des Onlinezugangsgesetzes (OZG), des Sächsischen E Government Geset-zes (SächsEGovG) bzw. des geplanten Sächsischen Digitalfördergesetzes, des Barrierefreie Webseiten Gesetzes (BfWebG), der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger nationaler und europarechtlicher Regelungen • zur ClO-Organisation • zu IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen • zur Anforderungserhebung, Konzeption, Entwicklung, Auswahl sowie Aufbau, Steuerung und Betrieb von IT-Systemen, IT-Verfahren und zentraler Shared-Service-Komponenten über den gesamten IT-Lifecycle (IT-Lifecycle Management - ITLM) einschließlich Unterstützungsleistungen bei den technischen und organisatorischen Vorgaben der Registermodernisierung • zur Zentralisierung und Konsolidierung von IT-Leistungen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste.Rahmenvertrag "Sicherheitsprüfung der EUDI-Wallet"
Common Codes GmbHBerlinDie Common Codes GmbH ("Auftraggeberin" / "AG") ist im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung für die Entwicklung und Einführung der nationalen EUDI-Wallet verantwortlich. Für die Inbetriebnahme der Anwendung am 2. Januar 2027 (Go-Live-Termin) ist eine Gesamt-Sicherheitseinschätzung der vier Sicherheitsverfahren (BSZ I & II, Vertrauensniveaueinschätzung und Sicherheitseinschätzung gemäß Kriterienkatalog) notwendig. Die Sicherheitsprüfung der staatlichen deutschen EUDI-Wallet der ersten Ausbaustufe ("First Stage") umfasst also insbesondere folgende Verfahren: (1) die Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ)I und II, (2) die Risikobewertung nach BSI TR-03107 sowie (3) die Konformitätsbewertung nach BSI TR-03189, und erfolgt unter Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Leistungen müssen daher von einer vom BSI anerkannten BSZ-Prüfstelle erbracht werden. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Interimsbeauftragung der oben genannten Zertifizierungen und Bewertungen bis zum genannten Go-Live-Termin. Die entsprechenden prozessbezogenen, technischen und methodischen Sicherheitsanforderungen sowie die Bewertungsverfahren werden vom BSI fortlaufend weiterentwickelt und konkretisiert, mit dem Ziel, eine einheitliche und neutrale Sicherheitsbewertung unterschiedlicher EUDI-Wallet-Lösungen in Deutschland zu ermöglichen. Eine wesentliche Besonderheit und Herausforderung des Projekts besteht darin, dass sich sowohl das Prüfobjekt als auch alle drei relevanten Prüf- und Bewertungsverfahren noch in Entwicklung bzw. Weiterentwicklung befinden. Dies führt zu zusätzlichen Iterationen zwischen Produktentwicklung, Sicherheitskonzeption, Risikobewertung, Zertifizierung und Konformitätsbewertung. Insbesondere die fortlaufende Konkretisierung der Anforderungen und Prozesse nach TR-03107 und TR-03189 verursacht einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, dessen Umfang bei Beginn der Sicherheitsbewertung nicht vollständig vorhersehbar war. Gleichzeitig besteht aufgrund des vorgesehenen Produktivstarts Anfang 2027 ein erheblicher zeitlicher Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund benötigt die AG Sicherheitsprüfungsleistungen von einem Auftragnehmer, die/der folgende Anforderung(en) zu erfüllen hat: - BSZ-Akkreditierung: Sie bildet die Grundlage für eine effiziente Einarbeitung in die bestehenden Prozesse, Prüfverfahren und etablierten Abläufe, insbesondere zu den relevanten Verordnungen, der allgemeinen Architektur sowie den einschlägigen Standardisierungsprozessen Diese sind erforderlich, um die bestehenden Anforderungen an die nationale EUDI-Wallet und Zusammenhänge schnell zu erfassen und fachlich fundiert in die laufenden Arbeiten einsteigen zu können. - Vorkenntnisse im BSZ-EUDI-Kontext: Insbesondere zu den relevanten Verordnungen, der allgemeinen Architektur sowie den einschlägigen Standardisierungsprozessen. Fundierte Vorkenntnisse sind erforderlich, um die bestehenden Anforderungen und Zusammenhänge schnell und zutreffend zu erfassen. - Kenntnisse der Implementierung der Sicherheitsarchitektur der nationalen EUDI Wallet: Erforderlich ist projektspezifisches Wissen, das insbesondere ein umfassendes Verständnis des Gesamtsystems der nationalen EUDI-Wallet sowie detaillierte Kenntnisse über die konkrete Umsetzung der Sicherheitsarchitektur beinhaltet. Nur auf dieser Grundlage können bestehende Sicherheitsmechanismen, Abhängigkeiten und Implementierungsentscheidungen bei einer durch das BSI geführten Bewertung angemessen und zeitnah begleitet werden, - Kenntnisse der TR-03189 Umsetzung in der nationalen EUDI-Wallet: Erforderlich ist projektspezifisches Wissen, das neben der Kenntnis der relevanten Spezifikationen und Prüfmethodik insbesondere ein Verständnis des aktuellen Umsetzungsstands sowie des erreichten Konformitätsgrades beinhaltet; dieses Wissen ist notwendig, um die laufenden BSI-Prüfungen und Bewertungen im konkreten Projektkontext sachgerecht und zeitnah durchführen und einordnen zu können.
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- The submission deadline is 28. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Flughafen Stuttgart GmbH.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.