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Rahmenvertrag für Leiharbeit im Laborbereich
Abschluss von zwei Rahmenverträgen für Arbeitnehmerüberlassung von Chemielaborant:in und/oder Biologielaborant:in vorraussichtliche Laufzeit: 01.03.2027 bis 28.02.2031, mit der Option zur jährlichen Verlängerung bis 28.02.2035 Umfang: max. 22.080 Stunden im Vertragszeitraum über 8 Jahre
Temporary Staffing
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Berliner Wasserbetriebe
- Published:
- September 01, 2026
- Deadline:
- October 01, 2026
- Topic:
- Temporary Staffing
Tender description
Abschluss von zwei Rahmenverträgen für Arbeitnehmerüberlassung von Chemielaborant:in und/oder Biologielaborant:in vorraussichtliche Laufzeit: 01.03.2027 bis 28.02.2031, mit der Option zur jährlichen Verlängerung bis 28.02.2035 Umfang: max. 22.080 Stunden im Vertragszeitraum über 8 Jahre
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6Rahmenvertrag Prüfungsleistungen (Teilnahmewettbewerb)
Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbHLübeckDeadline: Sep 29Die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) ist mit ihren Tochterunternehmen der führende Energieversorger im Wirtschaftsraum Lübeck. Aufgestellt und ausgerichtet als Multi-Utility-Unternehmen verfügen die Stadtwerke Lübeck (Konzern) über ein umfassendes energiewirtschaftliches Produktportfolio und eine effiziente Netzinfrastruktur in der Hansestadt Lübeck und einigen Nachbargemeinden. Zudem wird der Personennahverkehr einschließlich des Fährbetriebs durch den Konzern der Stadtwerke Lübeck abgedeckt. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Bieter über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck - Konzerngesellschaften (siehe Ziffer 5.1.6 dieser Bekanntmachung) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2027 bis 2031. Der Auftraggeber behält sich die Option zur Verlängerung der Prüfungsleistungen für das Jahr 2032 vor.Rahmenvertrag Schließanlagen
Gemeinde IsernhagenIsernhagenDeadline: Oct 05Art der Leistung Rahmenvereinbarung Schließanlagen Umfang der Leistung Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, unter-hält ca. 86 Liegenschaften mit rd. 219 Nutzungseinheiten und einer Gesamtfläche von rd. 110.000 m2 BGF. Für Schließsystemerweiterungen und -erneuerungen sowie damit verbun-dene Nachlieferungen und Dienstleistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung, sowie alle geltenden DIN-Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten. Eine Winkhaus blueSmart/blueChip Zertifizierung inklusive Soft- und Hardware ist Vertrags-bedingung und muss dem Angebot beigelegt werden. Der AN verpflichtet sich, sich durch entsprechende Seminare, Fachliteratur etc. fortzubilden, um diese Kenntnisse beim AG ein-setzen zu können. Der AG erwartet vom AN, insbesondere beim Schließsystem, eine Reaktionszeit von max. einem halben Werktag, 24 Stunden, 365 Tage. Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Bereiche: 1. Blue Smart 2. Blue Chip 3. Konventionelle Schließung 4. Sonstiges 5. Fahrtkosten Es enthält die erfahrungsgemäß am häufigsten vorkommenden Leistungen und Ersatzteile, bezogen auf alle Liegenschaften der Gemeinde Isernhagen. Die Massen ergeben sich ebenfalls aus Erfahrungen der letzten Jahre sowie aus dem tat-sächlichen Bestand. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Hinweis: Bei den ausgeschriebenen Positionen handelt es sich um Leistungen, die nur im Bedarfsfall zum Tragen kommen. Die Angebotssumme entspricht also nicht der zu erwarten-den Auftragssumme. Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden: 1. Leistungsverzeichnis Die Vergütung erfolgt gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses. Falls eine Leistung nicht im Leistungsverzeichnis enthalten ist, werden die Stunden im Nachweis abgerechnet und für das Material wird ein Aufschlag von 20 % vom Nettogrundpreis ge-währt. 2. Stundenlohnarbeiten Hierbei handelt es sich um einen Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfs-kraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen. 3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten Die Fahrtkosten werden gemäß Leistungsverzeichnis Pos. 5.1 vergütet. Die Kosten bestehen aus: - Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge. - Rüstzeiten - Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit - Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag. 4. Preisänderung / Preisgleitklausel 1. Grundsatz Die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Preise, insbesondere Einheitspreise, Stundenverrechnungssätze sowie Pauschalen (z. B. für Anfahrt), beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Kostenniveau. 2. Anpassungsintervall. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmal jährlich - jeweils zum 01.07. eines Kalender-jahres - eine Anpassung der vereinbarten Preise zu beantragen. Allerdings werden im ersten Vertragsjahr keine Preissteigerungen akzeptiert. Die Mitteilung über die beabsichtigte Anpassung hat schriftlich bis spätestens zum 01. 06 des Jahres zu erfolgen. ? 3. Bemessungsgrundlage der Anpassung Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung der vom Statistischen Bun-desamt veröffentlichten Preisindizes. Maßgeblich sind insbesondere: a) für Materialkosten: der Erzeugerpreisindex für Bauleistungen am Bauwerk - Neu-bau, gewerbliche Betriebsgebäude (z. B. Tabelle Nr. 61241-0002 bzw. entsprechende GENESIS-Online Tabelle), b) für Lohnkosten: Statistisches Bundesamt - "Index der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter" bzw. "Tarifverdienste, Tarifbindung Baugewerbe" (z. B. Fachserie / 16 / 4 / 3) c) für Anfahrtskosten: Der Verbraucherpreisindex Gesamtwirtschaftliche Daten, Teil-gruppe Verkehr (COICOP 07) Maßgeblich ist jeweils die prozentuale Veränderung des einschlägigen Indexes ge-genüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpas-sung. 4. Berechnungsformel Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Neuer Preis = Alter Preis × Neuer Index Alter Index 5. Nachweis und Zustimmung Der Auftragnehmer hat die jeweilige Indexentwicklung durch geeignete Nachweise (z. B. amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts) zu belegen. Der Auftraggeber prüft die Mitteilung binnen 30 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb die-ser Frist kein begründeter Widerspruch, gilt die Preisänderung als anerkannt. 6. 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