Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde BremenBremenTED
Rahmenvertrag für elektrisch höhenverstellbare Büroschreibtischlieferungen
Lieferung und Aufstellung von diversen elektrisch höhenverstellbaren Sitz-Steh-Schreibtischen für Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen in Bremen und Bremerhaven. Andere Gebietskörperschaften im Land Bremen können dem Rahmenvertrag beitreten. Mengen sind geschätzt und unverbindlich; Bestellungen erfolgen auf Abruf.
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Lieferung und Aufstellung von diversen elektrisch höhenverstellbaren Sitz-Steh-Schreibtischen für Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen in Bremen und Bremerhaven. Andere Gebietskörperschaften im Land Bremen können dem Rahmenvertrag beitreten. Mengen sind geschätzt und unverbindlich; Bestellungen erfolgen auf Abruf.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
- Published:
- May 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Lieferung und Aufstellung von diversen elektrisch höhenverstellbaren Sitz-Steh-Schreibtischen für Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen in Bremen und Bremerhaven. Andere Gebietskörperschaften im Land Bremen können dem Rahmenvertrag beitreten. Mengen sind geschätzt und unverbindlich; Bestellungen erfolgen auf Abruf.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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10- Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde BremenBremen
Rahmenvertrag für elektrisch höhenverstellbare Büroschreibtischlieferungen
Lieferung und Aufstellung von diversen höhenverstellbaren Sitz-Steh-Schreibtischen für die Dienststellen und Einrichtungen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger der Freien Hansestadt Bremen (Land), welche sich in Bremen und/oder Bremerhaven befinden. Anderen Gebietskörperschaften im Land Bremen wird die Möglichkeit eingeräumt, zu einem späteren Zeitpunkt diesem Rahmenvertrag beizutreten. Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Bestellungen erfolgen auf Abruf in der vereinbarten Rahmenvertragszeit. - Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldDeadline: Aug 11
Rahmenvertrag über die Lieferung von diversen Reinigungsartikeln für den Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2027
Art der Leistung Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von diversen Reinigungsartikeln zu einem Festpreis in der Zeit vom 01.09.2026 - 31.08.2027. Umfang der Leistung Die einzelnen Auftraggeber in den verschiedenen städtischen Fachämtern, Betrieben und Einrichtungen (ca. 270 Verwendungsstellen innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld) bestellen Artikel des anliegenden Leistungsverzeichnisses. Die konkrete Lieferadresse jedes erteilten Auftrages ergibt sich aus jeder einzelnen Bestellung. Jede einzelne Auslieferung hat frei Verwendungsstelle ohne Mindestbestellwert, das heißt in jedes städtische Gebäude zu erfolgen. Die jeweilige Bestelleinheit ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und beträgt 1 Stück, 1 Rolle, 1 Bündel, 1 Kanister, etc., seitens des Auftraggebers werden die Dienststellen auf die jeweilige VE hingewiesen. Die Abrufe erfolgen über die Laufzeit des Rahmenvertrages verteilt. Die Anlieferung erfolgt innerhalb von vier Werktagen nach Auftragserteilung, sofern in Einzelfällen nichts anderes vereinbart wurde. - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten-2026
Die Rahmenvereinbarung wird mit den 5 Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, welche die besten Lieferzeiten anbieten. Die späteren Einzelabrufe werden nach Preis bewertet. Sollten mehr als 5 Wirtschaftsteilnehmer das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben (schnellste Lieferzeit), so wird der Vertrag mit allen diesen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Eine Lieferzeit von mehr als 10 Tagen führt zum Ausschluss. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter allen Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen. Beispiele: Wird nur 1 Lieferleistung/Artikel abgerufen, werden alle Vertragspartner aufgerufen einen Preis für eine Los-Nummer abzugeben. Werden 2 Lieferleistungen/Artikel abgerufen, so werden die Vertragspartner aufgerufen jeweils einen Preis für zwei Los-Nummern abzugeben. Entsprechend setzt sich das mit steigender Anzahl der angefragten/abzurufenden Artikel fort. Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde. Das heißt, bei einem Abruf von 3 Lieferleistungen/Artikel können bis zu 3 verschiedene Vertragspartner eine Bestellung erhalten. Die Lieferzeiten bemessen sich an den angebotenen Lieferzeiten die bei Ausschreibung des Rahmenvertrags angeboten und gelten für die Dauer des Rahmenvertrags fort. Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb der angebotenen Lieferzeit nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen. - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-Wiesbaden
Kopier- bzw. Druckpapiere
Als Katalogangebot sind Recyclingkopier- bzw. Recyclingdruckpapiere anzubieten, die teilweise als elektronische Bestellung im Katalogsystem des Landes Hessen generiert werden und im weiteren Verlauf an die Dienststellen des Landes Hessen ausgeliefert werden müssen. Es entfallen auf das Los 1 ca. 2.500 Tonnen (entspricht ca. 510.550.000 Blatt). Die Recyclingkopier- bzw. Recyclingdruckpapiere sind in den Varianten RC-Papier (geringe Stückzahlen auch farbig) - Los 1 in den Formaten DIN A 4 und DIN A 3 an diverse Dienststellen des Landes Hessen innerhalb von max. 10 Werktagen ab einer Mindestbestellmenge von 10.000 Blatt DIN A 4 oder 10.000 Blatt DIN A 3 auszuliefern. Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, werden für Los 1 612.660.000 Blatt festgelegt. Diese Menge ergibt sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Das Recyclingpapier ist zertifiziert mit dem Blauen Engel oder gleichwertiger Zertifizierung. Es ist zu beachten, dass von ca. 700 unterschiedlichen EBP-Bestellern plus ca. 1.800 Schulen und ca. 4.400 Auslieferungsstellen -Lieferadressen- auszugehen ist. Besteller sind letztlich sämtliche Dienststellen und Institutionen des Landes Hessen sowie die hessischen Schulen (Haupt-, Real- und Mittelschulen sowie Gymnasien) im Rahmen der Lernmittelfreiheit. Auf die Schulen entfallen ca. 1.800 Lieferadressen. Bestellberechtigter ist darüber hinaus die FITKO-Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen). Die Rahmenvereinbarung wird in ein beim Land Hessen eingerichtetes elektronisches Katalogsystem (eProcurement) eingestellt und ist für alle Dienststellen des Landes Hessen (ausgenommen Schulen) zugänglich. Bestellungen können somit von allen Landesbehörden vorgenommen werden. Dem Auftragnehmer obliegt im Rahmen der Katalogbereitstellung und der damit einhergehenden Bestell- und Zahlungsabwicklung Mitwirkungspflichten (maßgebliche Informationen hierzu sind unter Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die hessischen Schulen werden ihren Bedarf teilweise per E-Mail, Fax oder telefonisch abrufen. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung an die betreffende Schule. Dieser Bedarf liegt voraussichtlich nach internen Erhebungen für Los 1 bei ca. 40 % bis 60 % des im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfs. Es ist frei Verwendungsstelle (Zimmeranlieferung) an die jeweilige bestellende Dienststelle bzw. an die benannte Lieferadresse (dezentrale Belieferung) zu liefern. - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center - Beschaffungen -Wiesbaden
TCF/ECF Kopier- bzw. Druckpapiere
Als Katalogangebot sind TCF/ECF Kopier- bzw. Druckpapiere anzubieten, die teilweise als elektronische Bestellung im Katalogsystem des Landes Hessen generiert werden und im weiteren Verlauf an die Dienststellen des Landes Hessen ausgeliefert werden müssen. Es entfallen auf das Los 2 ca. 1.900 Tonnen (entspricht ca. 376.050.000 Blatt). Die Kopier- bzw. Druckpapiere sind in totalchlorfreies Papier (TCF) und elementarchlorfreies Papier (ECF, farbig) - Los 2 in den Formaten DIN A 4 und DIN A 3 an diverse Dienststellen des Landes Hessen innerhalb von max. 10 Werktagen ab einer Mindestbestellmenge von 10.000 Blatt DIN A 4 oder 10.000 Blatt DIN A 3 auszuliefern. Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, werden für Los 2 451.260.000 Blatt festgelegt. Diese Menge ergibt sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Das TCF- bzw. ECF-Kopierpapier ist mit FSC und/oder PEFC oder gleichwertiger Zertifizierung zertifiziert. Es ist zu beachten, dass von ca. 700 unterschiedlichen EBP-Bestellern plus ca. 1.800 Schulen und ca. 4.400 Auslieferungsstellen -Lieferadressen- auszugehen ist. Besteller sind letztlich sämtliche Dienststellen und Institutionen des Landes Hessen sowie die hessischen Schulen (Haupt-, Real- und Mittelschulen sowie Gymnasien) im Rahmen der Lernmittelfreiheit. Auf die Schulen entfallen ca. 1.800 Lieferadressen. Bestellberechtigter ist darüber hinaus die FITKO-Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen). Die Rahmenvereinbarung wird in ein beim Land Hessen eingerichtetes elektronisches Katalogsystem (eProcurement) eingestellt und ist für alle Dienststellen des Landes Hessen (ausgenommen Schulen) zugänglich. Bestellungen können somit von allen Landesbehörden vorgenommen werden. Dem Auftragnehmer obliegt im Rahmen der Katalogbereitstellung und der damit einhergehenden Bestell- und Zahlungsabwicklung Mitwirkungspflichten (maßgebliche Informationen hierzu sind unter Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die hessischen Schulen werden ihren Bedarf teilweise per E-Mail, Fax oder telefonisch abrufen. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung an die betreffende Schule. Dieser Bedarf liegt voraussichtlich nach internen Erhebungen für Los 2 bei ca. 40 % bis 60 % des im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfs. Es ist frei Verwendungsstelle (Zimmeranlieferung) an die jeweilige bestellende Dienststelle bzw. an die benannte Lieferadresse (dezentrale Belieferung) zu liefern. Montage und Inbetriebnahme vor Ort von von standardisierten Fernwärmeübergabestationen
Auf Grundlage des strategischen Ausbauplans bis 2035 wurde ein prognostizierter Gesamtbedarf von Fernwärmeübergabestationen ermittelt. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche jährliche Abrufmenge von ca. 233 Stück pro Jahr. - Der genannte Jahresbedarf stellt eine unverbindliche Schätzmenge dar und dient den Bietern zur Kalkulation. - Der AG ist nicht verpflichtet, die geschätzten Mengen vollständig abzurufen. - Die tatsächlichen Abrufmengen können abhängig von der Netzentwicklung, dem Anschlussverhalten der Kunden sowie äußeren Rahmenbedingungen (z. B. regulatorische Vorgaben, Marktentwicklung) nach oben oder unten abweichen. Die Abrufe erfolgen projektbezogen nach Bedarf durch Einzelbestellungen des AG im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags. 4. Rahmenvertrag und Laufzeit Es wird ein Rahmenvertrag (Los1 Lieferung und/oder Los2) Montage angestrebt, um eine langfristige, planbare und wirtschaftliche Versorgung mit Fernwärmeübergabestationen sicherzustellen. - Vertragsart: Rahmenvertrag (-Los1 Lieferung und/oder Los2 Montage) ohne Abnahmeverpflichtung in Bezug auf die geschätzte Menge - Vertragslaufzeit: 4 Jahre - Abrufmechanismus: Abruf der Leistungen durch Einzelbestellungen (Call-Offs) auf Basis der im Rahmenvertrag vereinbarten Konditionen - Lieferzeit: von 6-8 Wochen - Los1 Lieferung und/oder Los2 Montage Preisgestaltung: verhandelte Staffelpreise, sind Festpreise bzw. indexierte Preise über definierte Zeiträume; nähere Details in den Vergabeunterlagen in der zweiten Phase zur Aufforderung zum Angebot Der Rahmenvertrag soll dem AG ermöglichen, zeitnah auf Bedarfsänderungen zu reagieren und Beschaffungsprozesse zu standardisieren und zu bündeln.- Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jul 01
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad LippspringeDeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
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