Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorf
Rahmenvertrag für das Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (Nördliche Stadtteile)
Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen (Nördliche Stadtteile)
Logistics, Towing & Roadside Assistance
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
- Published:
- August 20, 2026
- Deadline:
- September 14, 2026
- Topic:
- Logistics
Tender description
Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen (Nördliche Stadtteile)
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Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorfAbschleppen und Verwahren von Fahrzeuge Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 5.300 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Hellerhof, Garath, Urdenbach, Benrath, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Reisholz, Hassels, Unterbach, Vennhausen, Eller, Wersten, Bilk, Flehe, Volmerswerth, Oberbilk, Lierenfeld, Flingern Süd, Friedrichstadt, Hamm, Unterbilk, Hafen, Carlstadt, Altstadt, Oberkassel, Niederkassel, Heerdt und Lörick.Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldDeadline: Sep 222. Auftragsmenge und Ausführungszeiten 2.1 Zugelassene Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 1580 Fahrzeuge abgeschleppt bzw. umgesetzt, darunter ca. 30 LKW. Hinzu kommen ca. 880 Leerfahrten. Die überwiegende Zahl der Abschleppvorgänge fand in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte statt. Abschleppaktionen sind an allen Tagen und zu allen Zeiten möglich, überwiegend erfolgen sie in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 23.00 Uhr, im Sommer an Freitagen und Samstagen bis 02.00 Uhr. An Markttagen je nach Marktplatz ab 05.00 Uhr. Größere geplante Aktionen, besonders nachts und an Wochenenden werden dem AN vorher bekannt gegeben. Der AN ist verpflichtet, Aufträge für das Abschleppen zugelassener Fahrzeuge unverzüg-lich (Eintreffen am Einsatzort spätestens 45 Minuten nach Auftragserteilung) auszuführen. Der AN muss deshalb telefonisch ständig erreichbar sein. 2.2 Nicht mehr zugelassen Fahrzeuge Es werden jährlich ca. 60 nicht mehr zugelassene Fahrzeuge, verteilt über das ganze Stadtgebiet, abgeschleppt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um PKW, in Einzelfällen um Wohnwagen, Anhänger, Kleintransporter u. ä. Die Aufträge werden nahezu ausschließlich während der üblichen Bürozeiten der Stadt-verwaltung erteilt. Die Fahrzeuge werden oft (rd. 50 %) nicht von den Berechtigten abgeholt und müssen nach Ablauf einer Frist von ca. 6 Wochen verwertet bzw. verschrottet werden. Abschleppaufträge für nicht mehr zugelassene Fahrzeuge sind binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen, es sei denn, bei der Auftragserteilung wird im Einzelfall eine kürzere Frist vorgegeben.
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- The submission deadline is 14. September 2026.
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