Dezernat 5: Bau- und FacilitymanagementPotsdam
Rahmenvertrag für Brandschutz an Kabeldurchführungen (Brandschotte) an der Universität Potsdam
Die Universität Potsdam schreibt einen Rahmenvertrag für die Prüfung und Instandsetzung von Brandschotten in ihren Gebäuden aus. Der Auftragnehmer soll Brandschotten in den Gebäuden der Universität Potsdam prüfen, instandsetzen oder neu errichten. Das durchschnittliche Jahresauftragsvolumen beträgt etwa 180.000 EUR Brutto.
Fire Protection Maintenance
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Die Universität Potsdam schreibt einen Rahmenvertrag für die Prüfung und Instandsetzung von Brandschotten in ihren Gebäuden aus. Der Auftragnehmer soll Brandschotten in den Gebäuden der Universität Potsdam prüfen, instandsetzen oder neu errichten. Das durchschnittliche Jahresauftragsvolumen beträgt etwa 180.000 EUR Brutto.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Dezernat 5: Bau- und Facilitymanagement
- Published:
- May 20, 2026
- Deadline:
- June 18, 2026
- Topic:
- Fire Protection Maintenance
Tender description
Die Universität Potsdam schreibt einen Rahmenvertrag für die Prüfung und Instandsetzung von Brandschotten in ihren Gebäuden aus. Der Auftragnehmer soll Brandschotten in den Gebäuden der Universität Potsdam prüfen, instandsetzen oder neu errichten. Das durchschnittliche Jahresauftragsvolumen beträgt etwa 180.000 EUR Brutto.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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2 files recorded- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXUCYYDYTVE93ZZW.zip
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10- Dezernat 5: Bau- und FacilitymanagementPotsdamDeadline: Jun 18
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Rahmenvertrag für Brandschutz an Kabeldurchführungen (Brandschotte) an der Universität Potsdam - Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenZossen
Universität Potsdam, Forschungsneubau Institut für Ernährungswissenschaften in Bergholz-Rehbrücke
Mit Schreiben vom 25.01.2016 der Planungsauftrag für die Baumaßnahme Universität Potsdam, Forschungsneubau für das Institut für Ernährungswissenschaften in Bergholz-Rehbrücke erteilt mit der Information, dass eine EFRE-Kofinanzierung für die Förderperiode 2014-2020 vorgesehen ist. Die HU-Bau wurde im Juni 2017 festgesetzt und anerkannt. Die bauaufsichtliche Freigabe der Genehmigungsplanung nach § 77 BbgBO wurde ein Jahr später erteilt. Die Freigabe für die Ausschreibung der Gesamtleistung erfolgte in 06/2018. Dieses Vergabeverfahren musste aufgehoben werden; auch zwei weitere Verfahren wurden aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden konnte. Dementsprechend ruhte die Maßnahme bis 2022. Da die Maßnahme nunmehr in die EFRE-Förderperiode 2021-2027 aufgenommen werden soll, wurde eine Nachtrags-HU-Bau mit Anpassungen an neue öffentlich-rechtliche Vorschriften erarbeitet und festgesetzt. Aufgrund der erheblichen Baupreissteigerungen seit Beginn Ukraine-Konflikts und der Anpassung klimapolitischer Ziele in Verbindung mit geänderten gesetzlichen, bauordnungsrechtlich relevanten Vorgaben sowie der Bekanntgabe der Förderrichtlinien zur EFRE-Förderung musste erneut eine Nachtrags-HU-Bau erarbeitet werden. Es folgte eine Ausschreibung in einem zweistufigen Vergabeverfahren für die Gesamtleistung. Die Beauftragung erfolgte im August 2025. Das Baufeld liegt im südlichen Bereich des Grundstücks und grenzt an die Arthur-Scheunert Allee und an die Richard-Kuckuck-Straße. Der Neubau ist ein kompaktes, dreigeschossiges vollunterkellertes Gebäude von 36,67 x 40,12m mit Flachdach. Es entwickelt sich um einen kleinen Innenhof herum. Die Lage des Gebäudes wurde so festgelegt, dass es in etwa die vorhandenen Baufluchten des DIfE aufnimmt. Somit steht das Gebäude ca. 25 m von der Grundstücksgrenze zurückgesetzt und bettet sich in den vorhandenen Baumbestand ein. Die BGF des Gebäudes beträgt 5.334m². Die Außenanlagen werden mit ausgeführt. Äußere Erschließung Der Haupteingang befindet sich mittig auf der Westseite des Gebäudes an der Arthur-Scheunert-Allee. Ein weiterer Eingang als Verbindung zum DIfE ist auf der Nordseite angeordnet. Zur Ver- und Entsorgung gibt es einen dritten Eingang im Osten (Gaselager). Der Müllplatz befindet sich jetzt an der Südseite des Gebäudes zur Richard-Kuckuck-Straße. Innere Erschließung Vom Foyer aus werden zu beiden Seiten in direkter Sichtbeziehung zwei Haupttreppenhäuser sowie ein Aufzug zur Vertikalerschließung angeboten. Das Gebäude besitzt drei prinzipiell gleich aufgebaute Obergeschosse sowie ein Kellergeschoss, weitestgehend als Technikgeschoss und Nebennutzflächen. Um einen Innenhof herum liegen die Laborbereiche - an der Westseite die dazugehörigen Büroflächen. Grundrissgestaltung Die Grundrissgestaltung orientiert sich am Charakter eines Laborgebäudes als technisches, flexibel ausgerichtetes Gebäude mit Nutzungseinheiten. Freianlagenkonzept Die Lage des Gebäudes erforderte eine sensible Planung im Umgang mit den Bestandsbäumen. Zum Schutz des Wurzelraums sind im westlichen und nördlichen Eingangsbereich Gitterrostkonstuktionen vorgesehen. Die geschwungene Wegführung zum Haupteingang aus Klinkerpflaster orientiert sich an den Wurzelbereich vorhandener Großbäume. Das anfallende Regenwasser wird Vorort versickert. - Staatliches Bauamt Passau
Gebaeudeplanung baulicher Brandschutz
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau BIMA BPOL DEG Kasern Geb 2a-h,k Brandsch 2026_G0_Planung Inst baul Brandschutz Im Rahmen der Maßnahme „Instandsetzung des baulichen Brandschutzes“ sind am Standort Deggendorf der Bundespolizei die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K durchzuführen, um die bauordnungsrechtliche Konformität herzustellen. Die Maßnahme umfasst sämtliche Leistungsphasen der HOAI. Grundlage der Maßnahme bilden die vorliegenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der eingesetzten Prüfsachverständigen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Umsetzung der in den Prüfbescheinigungen festgelegten bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Übereinstimmung der ausgeführten Maßnahmen mit den Prüfbescheinigungen aufzuzeigen und von den zuständigen Prüfsachverständigen zu bescheinigen. In Summe sind ca. 43.000 m² Nutzfläche (NUF) zu bearbeiten. Die Kostenobergrenze (KOG) für die Maßnahme beträgt 13,179 Mio. €. Die Planung hat durch fachkundige und einschlägig erfahrene Fachplaner für baulichen Brandschutz zu erfolgen. Diese müssen über nachgewiesene Erfahrung in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten für Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit Anforderungen des Sonderbaus verfügen. Die Planungs- und Ausführungsleistungen umfassen insbesondere: • Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen; gegebenenfalls Erarbeitung ergänzender Nachweise, • Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung einschließlich Nachweisen für Brandabschnittsbildung, Feuerwiderstand von Bauteilen, Abschottungen (Schotts), flucht- und rettungswegbezogenen Maßnahmen sowie ggf. notwendiger Nachweise für technische Anlagen (Brandmelde-, Entrauchungs-, Löschtechnik), • Herstellung einer Löschwasserleitung einschließlich Einrichtung eines neuen, hydraulisch geeigneten Hydranten am Standort zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung; hierzu zählen hydraulische Nachweise, Abstimmung mit dem Wasserversorger und der Feuerwehr, erforderliche Anschlussgenehmigungen sowie Durchführung von Druck- und Durchflussprüfungen, • Koordination mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Prüfsachverständigen sowie Abstimmung mit dem Nutzer (Bundespolizei), • Erstellung aller erforderlichen Dokumente für die Abnahme (Werk- und Bestandspläne, geänderte Brandschutznachweise, Prüf- und Abnahmeprotokolle, Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen, • Sicherstellung, dass die Ausführung den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regeln entspricht. - Landratsamt WartburgkreisBad Salzungen
Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI 2021 und Anlage 12, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 1-4) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9.
Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen. - Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenDeadline: Aug 31
Wartburgkreis | Ersatzneubau der Werrabrücke Sallmannshausen, Objektplanung für Ingenieurbauwerke
Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen. - Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenDeadline: Aug 31
Wartburgkreis | Ersatzneubau der Werrabrücke Sallmannshausen, Objektplanung für Ingenieurbauwerke
Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen. - Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Deadline: Jul 09
3D-Scan und Wärmebildkartierung des Wissenschaftshafens und der Universität im Rahmen des Projekts IMIQ (Digitaler Zwilling)
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026/0224/K13/SCH 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: www.ovgu.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : 3D-Scan und Wärmebildkartierung des Wissenschaftshafens und der Universität im Rahmen des Projekts IMIQ (Digitaler Zwilling) Menge und Umfang: 3D-Scan und Wärmebildkartierung des Wissenschaftshafens und der Universität im Rahmen des Projekts IMIQ (Digitaler Zwilling). Der geschätzte Auftragswert beträgt 80.000,00 EUR netto. Ort der Leistungserbringung in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Mittelherkunft: Gewährung vorhabenbezogener Zuweisungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Union in der Förderperiode 2021-2027 (Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE)) Ort der Leistung: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eda8841d3-3954a763c8c245f4 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 09.07.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 10.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: a) Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt) b) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB ( https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) c) Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf (werden Vertragsbestandteil) Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf d) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe folgende Mindestnachweise einreichen: siehe Anlage 'Mindestanforderungen an die Eignung und Nachweise&apos 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: 1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 16,12 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Oder Achtung!!!! Das für diese Vergabe als maßgeblich anzusehende, tarifvertraglich vereinbarte Entgelt (Tariflohn), beträgt laut Tarifvertrag XXXX XX,XX€ 3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA) 4.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html 5.) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Rechtsnorm: § 19 TVergG LSA Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle Labortechnik/ Messtechnik,Hardware,Kartografie - Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)MagdeburgDeadline: Jul 16
3D-Scan und Wärmebildkartierung des Wissenschaftshafens und der Universität im Rahmen des Projekts IMIQ (Digitaler Zwilling)
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026/0224/K13/SCH 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: www.ovgu.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : 3D-Scan und Wärmebildkartierung des Wissenschaftshafens und der Universität im Rahmen des Projekts IMIQ (Digitaler Zwilling) Menge und Umfang: 3D-Scan und Wärmebildkartierung des Wissenschaftshafens und der Universität im Rahmen des Projekts IMIQ (Digitaler Zwilling). Der geschätzte Auftragswert beträgt 80.000,00 EUR netto. Ort der Leistungserbringung in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Mittelherkunft: Gewährung vorhabenbezogener Zuweisungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Union in der Förderperiode 2021-2027 (Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE)) Ort der Leistung: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19eda8841d3-3954a763c8c245f4 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 16.07.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 10.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: a) Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt) b) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB ( https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) c) Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf (werden Vertragsbestandteil) Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf d) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe folgende Mindestnachweise einreichen: siehe Anlage 'Mindestanforderungen an die Eignung und Nachweise&apos 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: 1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 16,12 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Oder Achtung!!!! Das für diese Vergabe als maßgeblich anzusehende, tarifvertraglich vereinbarte Entgelt (Tariflohn), beträgt laut Tarifvertrag XXXX XX,XX€ 3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA) 4.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html 5.) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Rechtsnorm: § 19 TVergG LSA Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle Labortechnik/ Messtechnik,Hardware,Kartografie - Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHDeadline: Jun 04
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus 70 EE voll erfüllt werden. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um einen Wohnblock mit mehreren Eingängen. Die Gartenstraße 14-19 wurde 1973 im damals typischen Wohnbaustil gebaut. Insofern handelt es sich um die Typenserie IW 64/0,8 Mp Brandenburg. Das Gebäude soll nach der Sanierung mit Rückbau der oberen beiden Etagen eine vermietbare Fläche von 2150 m² mit 36 Wohneinheiten umfassen. Es sind und bleiben 6 Hauseingänge. Die vorhandenen Balkonanlagen sind zurückzubauen und neu zu errichten. Die Gebäudehülle soll in konventioneller Bauweise saniert werden. Dabei sind sowohl das Dach, die Fassade und der Keller zu sanieren. Nach dem Rückbau der beiden oberen Geschosse und der vorrübergehenden Abdeckung, muss es zur Neueindeckung des Daches und zur Dämmung der obersten Geschossdecke durch geeignete energieeffiziente und nachhaltige Baustoffe kommen. Es ist keine erneute Aufstockung der zurückgebauten Geschossbereiche vorzusehen. Die Fassadensanierung ist durch Neuaufbau von Balkonen zu ergänzen. Es sind insgesamt 210 Fenster ohne Kellerfenster jedoch inklusive der Außen- und Innenfensterbänke, Rollläden und Fensteranschläge zu demontieren und anschließend zu entsorgen. Neben dem anschließend erforderlichem Trockenbau ist auch der Staubschutz für den dahinterliegenden Innenbereich zu berücksichtigen. Es wird nochmals betont, dass der Rückbau der beiden oberen Geschosse, die Herstellung eines geeigneten Unterbaus für die neue Dachabdeckung und die anschließende Installation einer Notabdichtung Gegenstand dieses Auftrages sind. Auch die Demontage der installierten Notabdichtung ist vom Auftragsumfang erfasst. Anschließend ist ein Flachdach auf der vorhandenen Betondecke zu errichten und entsprechend der Zielerreichung Energieeffizienzhaus 70 EE zu dämmen. Dabei ist die Entwässerung neu herzustellen und eine Attika zu errichten. Eine Bodenluke im Treppenhaus in wärmegedämmter, luftdichter und brandschutztechnisch geeigneter Form ist einzubauen. Der Zugang ist in geeigneter Form vorzusehen. Die Treppenhausöffnungen nach oben sind im Übrigen so zu verschließen, dass dies ebenfalls den energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Brandschutzwand zwischen den Gebäuden im Bereich des neuen Daches vorzusehen. Die Schmutzwasserlüftungsleitungen sind über das Dach abzuführen. Die vorhandenen Kellertreppen sind einschließlich der Hauptkellertüren zurückzubauen und die Kellerbereiche sind anschließend zu verfüllen. Die Öffnungen sind mit Sichtmauerwerk zu verschließen. Entsprechend des Energiekonzeptes und der dortigen Zielstellung ist eine Kellerdeckendämmung zu liefern und zu montieren. Die 6 vorhandenen Hauseingangstüren sind einschließlich der Vordächer zu demontieren und zu entsorgen. Anschließend soll die Neumontage von Türelementen mit Glas erfolgen, die ebenfalls für die Zielerreichung Energieeffizienzhaus70 EE geeignet sind. Die Vordächer sind ebenfalls neu zu installieren. Die Hauseingangsbereiche sind mit Einlassvorrichtungen (Klingelanlagen) und beleuchteten Hauseingangsnummern zu versehen. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind mit trittfesten Dämmungen und Bodenbelägen zu versehen. Im Anschluss an die Fassadensanierung im Außenbereich sind die Bestandsgehweg-platten einschließlich Unterbau neu zu verlegen. Die vorhandenen Hausanschlüsse bleiben im Bestand, die Kellerbeleuchtung ist zu demontieren. Es sind elektrisch steuerbarer Wärmeschutz (Jalousien) sowie die Einzelraumlüfter zu installieren. Dies soll mit einem neu installierten Allgemein-Stromverteiler sowie Untermessungen in den einzelnen Wohnungen erfolgen. Es sind Beleuchtungen für die Vordächer der Eingangsbereiche vorzusehen und mit Bewegungsmeldern auszustatten. Lüftungsgeräte müssen eine hygienisch erforderliche Grundlüftung garantieren, womit auch die Durchfeuchtung der Wohnungen vermieden wird. Es sind Wohnraumlüftungskonzepte und Kellerlüftungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Auftraggeberin will die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen weiterverwenden. Allerdings sind Rücklaufverschraubungen, Heizkörperventile und Thermostatköpfe zur Realisierung des hydraulischen Abgleiches vorzusehen. Die Heizungsleitungen zwischen Fernwärmeanschluss in der Zentrale bis zu den Frischwasserstationen sind zu erneuern und zu dämmen. Trinkwasserkaltleitungen vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind zum Teil ebenfalls zu erneuern. Die Zugänge zu den Balkonen sind neu herzustellen und in diesem Zuge zu vergrößern. Darüber hinaus sind 5 neue Balkonanlagen mit jeweils 6 Balkonen in Form von Doppeltürmen sowie 2 neue Balkonanlagen mit 3 Einzelbalkonen hofseitig zu errichten. Die Entwässerung der Balkone soll oberirdisch auf dem Grundstück erfolgen. Die Bemaßung der Balkone ist mit der Auftraggeberin im Vorfeld abzustimmen. Zu planen sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß §§ 34 ff. HOAI sowie etwa erforderliche zusätzliche Leistungen. Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen und die Auftraggeberin ist bei der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber maximal zu unterstützen. Bei den zusätzlichen Leistungen ist zur Erfüllung des EH 70 EE- Standard zu erbringen: - Prüfung und Digitalisierung der 2D Bestandspläne (Gebäude und technische Ausrüstung) - Voranalyse der Liegenschaft (Gebäude und technische Ausrüstung) - 3D Bestandsmodell - Brandschutzplanung - Statik Fassade - Statik Dach - Bauphysikalische Berechnung - Koordination externer Planer - SiGEKO - Nachweis KfW-Standard EH 70 EE (Übergabe an Auftraggeberin) Die verbliebenen Bewohner sind während der Bauphase maximal zu informieren. Bei erforderlichen vorübergehenden Räumungen oder Abwesenheiten ist frühzeitig und umfassend zu informieren. Beschwerden sind innerhalb von 24 Stunden zu beantworten bzw., sofern möglich, vollständig zu beseitigen. Die durchaus komplexe Aufgabenstellung wird eine erhöhte Vor-Ort-Präsenz der Bauleitung während der Umsetzung nach sich ziehen. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Als Kostenrahmen für die Maßnahme der Modernisierung sind insgesamt (KG 100 - 700) ca. 3.650.000,00 EUR brutto/3.067.226,89 EUR netto (Baukosten dabei: ca. 3.000.000,00 EUR brutto/2.521.008,40 EUR netto) vorgesehen. Als Kostenrahmen für den Rückbau und die vorübergehende Dacheindeckung sind 584.96,00 EUR brutto/ 491.517,64 EUR netto vorgesehen. Das Vorhaben soll sehr zügig realisiert werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum bis 30.04.2027 vorgesehen. - UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität MainzMainzDeadline: Jul 02
Überprüfung + Instandsetzung Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Sterilgutwagen, Nachttische, Kleinteil- und Sonderfertigung
2.1 Patientenhilfsmittel: Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich die jährliche Überprüfung der Patientenhilfsmittel gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes sowie der einschlägigen technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Terminierung eigenständig mit dem zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen Station abzustimmen. Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass Termine bei Bedarf auch an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden können. Im Rahmen dieser Tätigkeit führt der AN die erforderlichen Prüfungen fachgerecht durch und erstellt entsprechende Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle sind vom jeweiligen Ansprechpartner der betreffenden Station gegenzuzeichnen. Die Prüfprotokolle müssen folgende Punkte beinhalten: Gebäude, Abteilung, Kostenstelle, Prüfobjekt, Hersteller, TÜV-Nummer, Equipment-Nummer, Inventarnummer, Seriennummer, Modellnummer, Baujahr, Prüfkriterien, Nutzlast, Vergabe der Prüfplakette, Bemerkungen sowie den Namen des Prüfers, das Prüfdatum und die Unterschrift des Ansprechpartners der jeweiligen Station. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Prüfprotokolle ordnungsgemäß zu archivieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Die Prüfplaketten werden durch den AG beigestellt und vom AN nach ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung an den jeweiligen Patientenhilfsmitteln angebracht. Festgestellte Mängel oder Defekte sind vom AN unverzüglich den zuständigen Mitarbeitern der jeweiligen Station anzuzeigen. Defekte Patientenhilfsmittel sind unverzüglich deutlich zu kennzeichnen, um eine weitere Nutzung auszuschließen. Darüber hinaus weist der AN den Nutzer und die Fachabteilung auf mögliche Gefahren oder sicherheitsrelevante Risiken hin. Die Durchführung der Prüfungen sowie gegebenenfalls erforderliche Reparaturen erfolgen im laufenden Stationsbetrieb. Separate Räumlichkeiten für Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende Betrieb der Stationen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Wartezeiten, die sich aus den betrieblichen Abläufen der Stationen ergeben, sind vom AN bei der Leistungserbringung einzuplanen und gelten mit der vereinbarten Vergütung als abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung von Wartezeiten ist ausgeschlossen. Sofern im Rahmen der Prüfung Defekte festgestellt werden, erfolgt die Instandsetzung nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fachgruppenleiter oder dessen Vertretung. Die Reparatur hat spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Meldung des Defekts zu erfolgen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Kleinere Reparaturen bis zu einem Einzelwert von 250,- EUR darf der AN eigenständig und ohne vorherige Zustimmung durchführen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Patientenhilfsmittels wiederhergestellt wird. Ausgenommen davon sind Rollatoren, Gehböcke, Gehwägen, Duschocker und Badewannen hier wird eine Reparatur auf Grund von Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen. Der AN verpflichtet sich, defekte Gehböcke, Gehwägen, Rollatoren, Duschhocker und Badewannen umgehend gemäß den Bestimmungen auf dem Verwertungshof der UM eigenständig zu entsorgen. Grundsätzlich sind alle Reparaturen stets unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 40 % des Neuanschaffungswertes, ist die Durchführung der Reparatur grundsätzlich abzulehnen (die aktuellen Neuanschaffungswerte erhalten Sie bei Gewinn der Ausschreibung vom zuständigen Fachgruppenleiter). In Zweifelsfällen oder bei unklarer Sachlage ist vor einer Entscheidung, Rücksprache mit dem zuständigen Fachgruppenleiter zu halten. Der AN verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner Tätigkeiten die jeweils geltenden Hygiene- und Bekleidungsvorschriften des AG einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bereiche mit besonderen Anforderungen, wie z. B. Schleusen, OP-Bereiche oder vergleichbare medizinische Funktionsbereiche. 2.2 Prüfung von Schultafeln + Personenleitern: Schultafeln: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung von mobilen sowie festinstallierten Schultafeln gemäß DGUV-Information 202-021. Gegenstand der Leistung sind 56 festinstallierte Tafeln, 3 Großtafeln im Hörsaal sowie 20 mobile Schultafeln (siehe Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 5), die sich in verschiedenen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikums befinden. Personenleitern: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung der Personenleitern in den Außenstellen der UM. Dazu gehört der Campus der Johannes Gutenberg-Universität, die Station West (Binger Straße 14-16) und die Bonifatiustürme (siehe hierzu Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 9). 2.3 Sterilgutwagen: Insgesamt 60 Sterilgutwagen mit den Abmessungen L=120 cm x H= 1050 cm. Diese Sterilgutwagen befinden sich im kontinuierlichen Einsatz und dienen dem Transport steriler Siebe in die jeweiligen Operationssäle sowie dem Rücktransport unsteriler Materialien in die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des OP-Betriebs müssen die Sterilgutwagen jederzeit funktionsfähig und einsatzbereit sein. 2.4 Sonderanfertigungen + Kleinserienfertigung Gegenstand der Leistung ist die Herstellung individueller Sonderanfertigungen aus Edelstahl, sofern für die jeweiligen Nutzer keine geeigneten marktüblichen Produkte oder Lösungen verfügbar sind. Die Herstellung erfolgt ausschließlich auftragsbezogen durch den Fachgruppenleiter oder dessen Vertreter als Einzelanfertigung für den Einsatz im Gesundheitswesen. Hierbei werden ausschließlich korrosionsbeständige Edelstähle der Werkstoffgüten 1.4301, 1.4404 oder 1.4571 verwendet. 2.5 Nachttische: Die UM verfügt über ca. 1460 Nachttische welche im laufenden Betrieb instandgesetzt werden müssen. Leistungsumfang = Preisblatt Punkt 10
Frequently asked questions about this tender
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- The contracting authority is Dezernat 5: Bau- und Facilitymanagement.
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