Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt FreiburgFreiburgTED
Rahmenvertrag Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für Liegenschaften des Landes Baden-Württemberg
Liegenschaften im Zuständigkeitbereich VB-BW Amt Freiburg, (noch nicht aktuell) Rahmenzeitverträge für Planungsleistungen für den Bezirksbereich, Leistungen d. Tragwerksplanung §51 HOAI sowie "Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung" und der VDI 6200 Stand 2010 "Standsicherheit von Bauwerken - Regelmäßige Überprüfung", Rahmenvertrag...
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- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg
- Published:
- August 25, 2026
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Liegenschaften im Zuständigkeitbereich VB-BW Amt Freiburg, (noch nicht aktuell) Rahmenzeitverträge für Planungsleistungen für den Bezirksbereich, Leistungen d. Tragwerksplanung §51 HOAI sowie "Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung" und der VDI 6200 Stand 2010 "Standsicherheit von Bauwerken - Regelmäßige Überprüfung", Rahmenvertrag Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für Liegenschaften des Landes Baden-Württemberg im Zuständigkeitsbereich Vermögen und Bau Amt Freiburg: Überprüfungen der Standsicherheit (Ingenieurbauwerke und Gebäude), statische Überprüfung von Dächern für die PV-Nutzung, Festlegung von erforderlichen Sanierungsarbeiten am Tragwerk, Abstimmung mit der Hochbauabteilung im Amt, sowie gelegentlichen Entwurfs- und Ausführungsplanungen, sowie Beiträge zu Leistungsverzeichnissen bei statischen Eingriffen.
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Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt FreiburgFreiburgLiegenschaften im Zuständigkeitbereich VB-BW Amt Freiburg, (noch nicht aktuell) Rahmenzeitverträge für Planungsleistungen für den Bezirksbereich, Rahmenvertrag Fachplanungsleistungen Brandschutzplanung für Liegenschaften des Landes Baden-Württemberg, Rahmenvertrag Fachplanungsleistungen Brandschutzplanung für Liegenschaften des Landes Baden-Württemberg im Zuständigkeitsbereich Vermögen und Bau Amt Freiburg: Bestandserfassung und Überprüfung des baulichen, anlagentechnischen und betriebstechni-schen Brandschutzes insbesondere von Sonderbauten, brandschutztechnische Überprüfung von Dächern für die PV-Nutzung, Festlegung von erforderlichen brandschutztechnischen Sanierungsarbeiten, Abstimmung mit der Hochbauabteilung im Amt sowie Baurechtsbehörden und Brandschutzdienststellen und/oder der Feuerwehr, sowie Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzkonzepten.Beschaffung von Videokonferenzanlagen für Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Oberlandesgericht StuttgartStuttgartDeadline: Sep 25Dies umfasst: - die Lieferung von Hardwarekomponenten, - die dauerhafte Überlassung von Steuerungssoftware, - die Installation und Integration von Hardware- und Softwarekomponenten, - die Instandhaltung von Hardwarekomponenten, - die regelmäßige Pflege von Softwarekomponenten und - die Erbringung weiterer hard- und softwarebezogener Dienstleistungen wie unter anderem die Organisation und Durchführung des (ganz oder teilweise erfolgenden) Umzugs bereits in Betrieb genommener Anlagen in einer im Einzelnen noch unbestimmten Mehrzahl von Sälen der baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten.Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Rahmenvertrag zur Erneuerung der NOx-Analysatoren im Luftmessnetz Baden-Württemberg
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-WürttembergKarlsruheDeadline: Sep 18Für die Messungen werden grundsätzlich eignungsgeprüfte Messgeräte eingesetzt. Für Stickoxide (NOx), Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) ist das Referenzverfahren gemäß DIN EN 14211:2025-12 Außenluft - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid die Chemilumineszenz. Hierzu sind 55 automatische, eignungsgeprüfte NOx-Analysatoren zur kontinuierlichen, zeitlich hochaufgelösten und zeitgleichen Erfassung von NO, NO2 und NOx mit dem Referenz-verfahren zu liefern. Die Lieferung erfolgt in drei Tranchen (1. Tranche: 20 Geräte, 2. Tranche: 20 Geräte, 3. Tranche: maximal 15 Geräte). Hierbei muss es sich um funktionsfähige und einsatzbereite Neugeräte handeln. Die LUBW wird diese NOx-Analysatoren in unterschiedlich große und ausgestattete Messcontainer einbauen und dauerhaft betreiben (kontinuierliche Messung). Die Standorte der Messstationen im Luftmessnetz Baden-Württemberg umfassen dabei das gesamte Belastungsspektrum von ländlichem Hintergrund (niedrige Luftschadstoff-konzentrationen) bis zu verkehrsnahen Hot-Spot-Standorten (hohe Luftschadstoffkonzentrationen).Rahmenvereinbarung Beschaffungsberatung und Vergabedienstleistungen für Fahrzeuge und Ausstattungen für den Katastrophenschutz des Landes Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Sep 25Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister, der ihn bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Ausstattungen für den Katastrophenschutz unterstützt. Der Auftragnehmer muss insbesondere die folgenden vorwiegend technischen Leistungen erbringen, wobei die rechtliche Bewertung und Entscheidung beim Auftraggeber verbleibt: - Durchführung von Markterkundungen zu den zu beschaffenden Fahrzeugen und Ausstattungen für den Katastrophenschutz, insbesondere in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik und die technischen Möglichkeiten - Erstellen von Leistungsbeschreibungen unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und der besonderen Bedarfe des Katastrophenschutzes - Erarbeiten von Vorschlägen für Eignungs- und Zuschlagskriterien, einschließlich technischer Bewertungskriterien - Bearbeiten von technischen Bewerber-/Bieterfragen - Bearbeiten von Rügen, insbesondere Erstellen von Rügeantwortschreiben - Auswertung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten sowie Erarbeiten von Vergabevorschlägen zur Auftragsvergabe - Erstellen von Vorabinformationsschreiben - Erstellen von Vergabevermerken - Beratung in Nachprüfungsverfahren Darüber hinaus muss der Auftragnehmer den Auftraggeber optional auf jeweiligen Abruf nach dem jeweiligen Zuschlag im Beschaffungsprozess unterstützen und begleiten, zum Beispiel bei Baubesprechungen, Baumusterabnahmen, Güteprüfungen und Abnahmen und ggf. auch in Bezug auf die Gewährleistungsphase nach Abnahme. Rechtsberatungsleistungen sind vom Auftrag nicht umfasst. Die Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die konkret zu erbringenden Leistungen sowie deren Fristen legt der Auftraggeber individuell in jedem Einzelauftrag fest. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Art und Umfang der Einzelbeauftragung kann je Einzelprojekt variieren. Dem Auftraggeber steht für jeden aufgrund der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelauftrag ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaige weitere besondere Leistungen zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung hat in Bezug auf die nicht-optionalen Leistungen gemäß § 21 Abs. 6 VgV eine Höchstlaufzeit von vier Jahren ab Beginn der Leistungen. Soweit der Auftraggeber die optionalen Leistungen abruft, gelten die Konditionen der Rahmenvereinbarung für die bis zum Erreichen der maximalen Laufzeit erteilten Einzelaufträge bis zu deren abschließender Bearbeitung durch den Auftragnehmer auch nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung fort. Die Höchstmenge der im Rahmen der Rahmenvereinbarung erwarteten Leistungen beläuft sich auf bis zu insgesamt 500 Fahrzeuge und Ausstattungen, die der Auftraggeber bei jedem Einzelauftrag im Rahmen von Einzelaufträgen gebündelt abrufen kann.
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