Bäderlandschaft Potsdam GmbHPotsdam
Rahmenvertrag Bargeldlogistik
Rahmenvertrag für Bargeldlogistik: Abholung, Transport, Bearbeitung (Zählung, Echtheitsprüfung, Aufbereitung) und Einzahlung bei der Bundesbank. Versorgung der Standorte mit Wechselgeld. Die Leistungen erfolgen über geplante Touren sowie bedarfsabhängige Abrufe. Der Auftragnehmer stellt Personal, Fahrzeuge und Technik. Es besteht kein Ans...
Freight Transport
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Rahmenvertrag für Bargeldlogistik: Abholung, Transport, Bearbeitung (Zählung, Echtheitsprüfung, Aufbereitung) und Einzahlung bei der Bundesbank. Versorgung der Standorte mit Wechselgeld. Die Leistungen erfolgen über geplante Touren sowie bedarfsabhängige Abrufe. Der Auftragnehmer stellt Personal, Fahrzeuge und Technik. Es besteht kein ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bäderlandschaft Potsdam GmbH
- Published:
- April 19, 2026
- Deadline:
- May 22, 2026
- Contract value:
- €25,000
- Topic:
- Freight Transport
Tender description
Rahmenvertrag für Bargeldlogistik: Abholung, Transport, Bearbeitung (Zählung, Echtheitsprüfung, Aufbereitung) und Einzahlung bei der Bundesbank. Versorgung der Standorte mit Wechselgeld. Die Leistungen erfolgen über geplante Touren sowie bedarfsabhängige Abrufe. Der Auftragnehmer stellt Personal, Fahrzeuge und Technik. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Bekanntmachung.pdf
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10- ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbHPotsdamDeadline: May 22
Rahmenvertrag Bargeldlogistik
Rahmenvertrag über Bargeldlogistik für die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP). Umfasst Abholung, Transport, Bearbeitung (Zählung/Prüfung) und Einzahlung von Bargeld aus Kundenzentren, Betriebshofkassen und weiteren Standorten im Stadtgebiet Potsdam. Inklusive Dokumentation, Reporting und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Vier-Augen-Prinzip) für den gesamten Prozess der Einnahmenabwicklung aus dem operativen Geschäftsbetrieb. - Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH
Rahmenvertrag über die Erbringung von Umzugs- und Transportleistungen
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft ist ein kommunales Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von rund 37.000 Wohnungen. Es wird beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Umzugs- und Transportleistungen für Mieterhaushalte im Stadtgebiet Leipzig zu vergeben. Gegenstand des Rahmenvertrags sind insbesondere: - Komplettumzüge (Pauschalleistungen) für 1- bis 3-Raum-Wohnungen einschließlich Organisation, Vor-Ort-Besichtigung, Beräumung, Transport sowie Möbeldemontage und -montage; - Teilumzüge und Einzelleistungen im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen; - Transport-, Verpackungs- und Zusatzleistungen einschließlich Bereitstellung von Umzugsmaterialien; - Anschlussleistungen für haushaltsübliche Geräte durch qualifiziertes Personal; - Einlagerung von Umzugsgut sowie Entsorgungsleistungen. Die Leistungen werden bedarfsabhängig abgerufen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage von angebotenen Pauschal- und Einheitspreisen für tatsächlich erbrachte Leistungen. Der Rahmenvertrag wird mit zwei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt nach dem Kaskadenprinzip, bei dem der erstplatzierte Auftragnehmer vorrangig berücksichtigt wird und der zweitplatzierte Auftragnehmer bei Kapazitätsengpässen oder Verhinderung zum Einsatz kommt. - Stadt Sandersdorf-BrehnaDeadline: May 21
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung - Flughafen München GmbHMünchen
2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDeadline: Jul 15
Fachlos 9 - Verbrauchsmaterial Hamilton-T1
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern. - Flughafen München GmbHMünchen
2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Vitos gemeinnützige GmbHKasselDeadline: Jul 22
Rahmenvertrag über den Kauf von Thin Clients für den Vitos Konzern
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von Thin Client Hardware. Die für diesen Rahmenvertrag definierte verbindliche Mindestabnahmemenge liegt bei 1.000 Stk. Thin Client Hardware, gemäß der in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Ausstattung. Der Vertragsschluss erfolgt im Moment der Zuschlagserteilung, Leistungsbeginn ist am selben Tag. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag ist im volumenhöchstbegrenzt auf 2.500 Stk. Thin Client Hardware. Der Vertrag endet vorzeitig, wenn die Volumenhöchstgrenze von 2.500 Stk. Thin Client Hardware auf Grundlage dieses Rahmenvertrags insgesamt abgerufen wurde. Die Pflichten, die sich aus den bis dahin getätigten Einzelabrufen gegenüber den jeweiligen bezugsberechtigten Unternehmen ergeben haben, bleiben von der Beendigung dieser Rahmenvereinbarung unberührt. Um eine schnellstmögliche Auslieferung nach Bestelleingang sowie eine lückenlose Versorgung mit Geräten gewährleisten zu können, muss die gesamte verbindliche Abnahmemenge von 1.000 Geräten mit Vertragsschluss für den Auftraggeber eingelagert werden. Die Einlagerung und Bereitstellung der gesamten Mengen müssen innerhalb von 12 Wochen nach Vertragsschluss erfolgen. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Direkte Vertragspartner des hier geschlossenen Rahmenvertrags sind der Auftraggeber (Vitos gGmbH) und der Auftragnehmer (bezuschlagter Bieter) gemäß Ausschreibungsunterlagen. Die Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH, die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH und die Vitos gGmbH (bezugsberechtigte Unternehmen) werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Die Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen zentral durch den Auftraggeber für sich oder im Namen und auf Rechnung des jeweiligen bezugsberechtigten Unternehmens. Die nachfolgenden Vitos-Unternehmen sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt (bezugsberechtigte Unternehmen). - Vitos gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Licher Straße 106, 35394 Gießen - Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina - Vitos Herborn gGmbH, Austraße 40, 35745 Herborn - Vitos Hochtaunus gGmbH, Zeppelinstraße 38, 61352 Bad Homburg v.d.H. - Vitos Jugendhilfe Frankfurt gGmbH, Fichardstraße 38, 60322 Frankfurt a.M. - Vitos MVZ gGmbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - Vitos MVZ Kassel gGmbH, Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel - Vitos Nordhessen gGmbH, Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal - Vitos Pflegezentrum Weilmünster gGmbH, Weilstraße 10, 35789 Weilmünster - Vitos Reha GmbH, Erzbergerstraße 47, 34117 Kassel - Vitos Rheingau gGmbH, Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville - Vitos Rhein-Main gGmbH - Sebastian-Kneipp-Straße 11, 65812 Bad Soden - Vitos Service gGmbH, Sandweg 3, 35457 Lollar - Vitos Südhessen gGmbH, Philippshospital 101, 64560 Riedstadt - Vitos Teilhabe gGmbH, Veitenmühlweg 10, 65510 Idstein - Vitos Weil-Lahn gGmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Frequently asked questions about this tender
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