BwFuhrparkService GmbHTED
Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Entladung (ohne Hilfsmittel vor Ort), technische Betreuung, Bereitstellung von Unterlagen sowie die Rücknahme unbenutzter Ware. Die Ketten müssen StVZO-konform sein, Passfähigkeit und Schadensfreiheit am Fahrzeug ...
Vehicle Parts
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Entladung (ohne Hilfsmittel vor Ort), technische Betreuung, Bereitstellung von Unterlagen sowie die Rücknahme unbenutzter Ware. Die Ketten müssen StVZO-konform sein, Passfähigkeit und Schadensfreiheit am Fahrze...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BwFuhrparkService GmbH
- Published:
- April 19, 2026
- Deadline:
- May 08, 2026
- Topic:
- Vehicle Parts
Tender description
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Entladung (ohne Hilfsmittel vor Ort), technische Betreuung, Bereitstellung von Unterlagen sowie die Rücknahme unbenutzter Ware. Die Ketten müssen StVZO-konform sein, Passfähigkeit und Schadensfreiheit am Fahrzeug gewährleisten. Die Lieferung erfolgt bundesweit an Standorte des Auftraggebers sowie an Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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4- BwFuhrparkService GmbHDeadline: May 08
Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten in 2 Losen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnee- und Gleitschutzketten, unterteilt in zwei Lose. Der Auftrag umfasst die Beschaffung und Bereitstellung der Ketten für den Einsatzbereich. - BwFuhrparkService GmbH
Gleitschutzketten
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört - Lieferung von Gleitschutzketten, - Entladung der Gleitschutzketten am Anlieferort, - Bereitstellung von technischen Unterlagen, - Rücknahme von unbenutzten und original verpackten Gleitschutzketten, - technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. müssen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) entsprechen. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Passfähigkeit der Gleitschutzketten sowie ein ausreichender Spielraum in den Radkästen muss sichergestellt sein. Schäden am Fahrzeug dürfen durch die Nutzung der Gleitschutzketten nicht entstehen. Nacharbeiten speziell bei Muster Gleitschutzkettensätzen gehen im Einzelfall zu Lasten des Auftragnehmers. Sie müssen für die vorgesehenen Fahrzeuge und deren Bereifungsdimension uneingeschränkt ohne Reifenbindung geeignet sein. Ausgenommen, wenn in der Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) einzelner Fahrzeuge eine solche enthalten ist. Die Gleitschutzketten unterliegen nur dann einer Reifenbindung, wenn dies in der Freigabe der Gleitschutzkette oder des Fahrzeuges gefordert und vorgeschrieben ist. Der Auftragnehmer stellt im Zuge seiner Leistungserfüllung im Auftragsfall das vollständige Einhalten der zu dem Zeitpunkt gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln sicher. Die Gleitschutzketten müssen grundsätzlich ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, montiert werden können. Eine Gefährdung der Fahrzeuginsassen und weiterer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Hinsichtlich der Güte der Gleitschutzkette muss die Anforderung der Bundeswehr erfüllt werden. Diese Anforderung befindet sich in der Technischen Lieferbedingung TL 2540-0002 des BAAINBw. Für die Einhaltung dieser Anforderung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Da die TL 2540-0002 einem Änderungsdienst unterliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich stets an die aktuelle TL zu halten. Die jeweils aktuelle Version kann im Internet unter www.baainbw.de/TL (https://tl.baainbw.de/AG-Bund/TL/ML_Suche_TL.asp) abgerufen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der formalen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Vor Inverkehrbringung müssen Gleitschutzketten eine Fahrzeugherstellerfreigabe erhalten. Diese erteilt der Hersteller des Fahrzeugs in Absprache mit dem Lieferanten der Gleitschutzketten. Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Diese Standorte des Auftraggebers und aktuelle Adressen sind auf der Homepage www.bwfuhrpark.de aufgeführt. In Ausnahmefällen müssen Gleitschutzketten auch an andere bundesweite Orte, wie z. B. Aufbauhersteller oder Materialschleusen der Bundeswehr geliefert werden. Die Gleitschutzketten müssen durch den Auftragnehmer am Anlieferort abgeladen werden. An den Anlieferorten stehen keinerlei Hilfsmittel zur Entladung zur Verfügung. Für entstehende Kosten durch Wartezeiten des Entladens ist die BwFPS nicht haftbar. In die militärischen Liegenschaften der Bundeswehr, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen erhalten nur Personen Einlass, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuellen gültigen Staatenliste BMVg (Anlage Staatenliste) haben. Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFPS ist SAP Ariba. Der elektronische Katalog wird auf Grundlage der in der Anlage Konditionen festgelegten Rahmenbedingungen erstellt. Er wird vom Auftraggeber im Beschaffungssystem SAP Ariba für die weitere Nutzung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt. - Entsorgung Herne
Lieferung von zwei multifunktionalen Geräteträgern mit Knicklenkung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zwei kompletten, fabrikneuen multifunktionalen Geräteträgern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg, einer Motorleistung von ca. 55 kW sowie einer hydrostatischen Knicklenkung. Die Fahrzeuge müssen für den ganzjährigen Einsatz ausgelegt sein und über ein integriertes Kippmodul zur Aufnahme vorhandener Kehrgutbehälter (System Hako) verfügen. Zudem sind spezifische Schnittstellen zur Steuerung eines Wildkraut-Heißwassergeräts und eines Solesprühers (System EPOKE) gemäß Leistungsbeschreibung vorzusehen. Die Lieferleistung wird in einem Los vergeben. Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören hierbei auch folgende (Neben-)Leistungen: • Zulassung: Übernahme aller Formalitäten und Kosten für die Zulassung nach StVZO (inkl. Zuteilung der Kennzeichen und Bereitstellung der Plaketten). • Übergabe und Abnahme: Bereitstellung und förmliche Abnahme der betriebsbereiten Komplettfahrzeuge am Standort des Auftraggebers. • Technische Dokumentation: Vollständige Bereitstellung aller technischen Unterlagen (inkl. elektronischer Version). • Einweisung/Schulung: Durchführung der Einweisung und Schulung für das Bedien- und Werkstattpersonal am Standort des Auftraggebers. • Ersatzteilsicherheit: Sicherstellung der Lieferung gängiger Ersatzteile innerhalb von 48 Stunden am Standort des Auftraggebers für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Übergabe der Fahrzeuge. • Ausbildungssupport: Bereitstellung von Werkstattschulungsunterlagen zum internen Gebrauch für die Ausbildungswerkstatt. - Technische Universität MünchenGarching
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und en des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 08. Mai 2026.
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- The contracting authority is BwFuhrparkService GmbH.
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