go.Rheinland GmbHN/A
Rahmenvereinbarung zur Visualisierung von Mobilitätstransformationen in Straßenräumen und Gewerbegebieten für das "Zukunftsnetz Mobilität NRW
Der Auftraggeber sucht als Vertragspartner eine Agentur, welche Visualisierungen von Straßenräumen erstellt. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
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Der Auftraggeber sucht als Vertragspartner eine Agentur, welche Visualisierungen von Straßenräumen erstellt. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- go.Rheinland GmbH
- Published:
- February 22, 2026
- Deadline:
- March 25, 2026
Tender description
Der Auftraggeber sucht als Vertragspartner eine Agentur, welche Visualisierungen von Straßenräumen erstellt. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. - Deadline: May 12
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zweitakt-Sonderkraftstoff sowie biologisch abbaubarem Motorsägenkettenhaftöl an verschiedene Lieferstandorte von Wald und Holz NRW
Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 35.000 L Zweitakt-Sonderkraftstoff (pro Jahr) sowie von ca. 10.000 L Motorsägenkettenhaftöl (pro Jahr) mit einem Vertragspartner geschlossen werden. Diese Rahmenvereinbarung soll zudem Zubehör (ca. 5 Fasspumpen für Zweitaktsonderkraftstoff inkl. Fassschlüssel und 5 Fasspumpen für Motorsägenkettenhaftöl inkl. Fassschlüssel, ca. 10 Tragesysteme "Husqvarna" sowie ca. 25 Sicherheitseinfüllstutzen pro Jahr) beinhalten. Mit der Lieferung des Vollguts sind vom Auftragnehmer zugleich geeignete - benzinbeständige - Säcke zur Leergutrücknahme zur Verfügung zu stellen. Die Rücknahme der Leerkanister sowie der Leerfässer hat bei der nächsten Vollgutlieferung zu erfolgen. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um eine rein kalkulatorische Anzahl, ermittelt anhand von Erfahrungswerten aus den letzten Jahren. Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Oben genannte Schätzmengen können nicht garantiert werden. Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten. Detaillierte Angaben zu Anforderungen, Zeiträumen, Lieferangaben, etc. sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zweitakt-Sonderkraftstoff sowie biologisch abbaubarem Motorsägenkettenhaftöl an verschiedene Lieferstandorte von Wald und Holz NRW
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Rahmenvertrag Smartes Parken_Installation und Betrieb von Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystemen und digitalen Anzeigen an P+R-Anlagen
Park- and- Ride (im Folgenden P+R) kann einen effektiven Beitrag leisten, um den Autoverkehr in den (Innen-)Städten und die daraus resultierenden Verkehrsprobleme (Schadstoffemissionen, Flächenversiegelung, Parkdruck, Verkehrsstau, Verlust von urbaner Lebensqualität etc.) zu reduzieren. Damit aber mehr Menschen vom eigenen Pkw auf den ÖPNV umsteigen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Pendler müssen einerseits von einem Zeit- oder Kostenvorteil profitieren und andererseits müssen P+R-Anlagen hinsichtlich Kapazität, Qualität und Ausstattung attraktiv gestaltet und technisch so ausgerüstet sein, dass sich Reisende über digitale Medien in Echtzeit darüber informieren können, welche P+R-Anlagen noch freie Kapazitäten haben. Letztgenannte Voraussetzung setzt die Installation und den Betrieb von Erfassungssystemen zur Messung der Belegung in Echtzeit (im Folgenden Erfassungssysteme oder P+R- Erfassungssysteme) voraus. Vor diesem Hintergrund sollen alle neuen oder zu erweiternden P+R-Anlagen im Verbandsgebiet von go.Rheinland und vom VRR mit P+R-Erfassungssystemen ausgestattet werden, die von go.Rheinland oder vom VRR gefördert werden. Die Daten sind go.Rheinland und dem VRR über eine definierte Schnittstelle in die Multimodale Datendrehscheibe NRW (MDD NRW) bzw. die Mobilitäts- und Infrastrukturplattform (MIP) zu liefern. Die an solchen "smarten Pendlerparkplätzen" erhobenen und anschließend aufbereiteten Belegungsdaten helfen Kommunen und den Zweckverbänden bei der Planung von P+R-Anlagen und werden zukünftig auch in die vorhandenen Kundeninformationssysteme (z. B. in die VRS- und VRR-App) integriert. Zudem können Kommunen die Informationen in ihre Parkleitsysteme einbinden und zur dynamischen Wegeleitung vor Ort nutzen. Zur finanziellen und personellen Entlastung der Kommunen soll dieser Rahmenvertrag für Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystem und digitale Anzeigen vergeben werden, aus dem die Eigentümer von P+R-Anlagen (i. W. Kommunen und Verkehrsunternehmen) ohne Ausschreibung Detektionstechnik und digitale Anzeigen abrufen können. Durch den vereinfachten Zugang zu dem Erfassungssystem und den digitalen Anzeigen wird eine schnellere und flächendeckendere digitale Anbindung der P+R-Anlagen im go.Rheinland- und VRR-Gebiet angestrebt. Go.Rheinland und der VRR haben sich zusammengeschlossen, um die digitale Anbindung von P+R-Anlagen zu verbessern. Diese Kooperation ermöglicht es beiden Partnern, ihre Ressourcen und Expertise zu bündeln, um den Betreibern von P+R-Anlagen ein attraktives und effizienteren Angebot anbieten zu können. Diese Kooperation ist ein strategischer Schritt, um die intermodale Mobilität in der Region zu stärken und den Nutzern*innen eine konsistente und benutzerfreundliche Erfahrung bieten zu können. Durch die Standardisierung der digitalen Anbindung von P+R-Anlagen schaffen wir eine einheitliche Basis, die zukünftige Projekte erleichtert und eine nahtlose Integration neuer Technologien ermöglicht. Dies bietet den Nutzer*innen den Vorteil einer konsistenten und benutzerfreundlichen Erfahrung. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
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