AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtTED
Rahmenvereinbarung zur Überlassung von (Leih-)Arbeitnehmern nach AÜG
Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaf...
Temporary Staffing
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Published:
- August 02, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
- Topic:
- Temporary Staffing
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Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend gee
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AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Aug 31Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der RahmenvereinbarungCall-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Aug 31Gegenstand des vorliegenden Offenen Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Sinne des § 21 VgV zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) und Arbeitgebern, die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt: Los 1: Bearbeiter/in Dokumentenverarbeitung für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 2: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Los 3: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der vorgenannten Mitarbeitertypen/Berufsgruppen ist den Anlagen 1-1 bis 1-3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung der Verleihung (Ablauf, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Vergütung und Abrechnung, Equal Pay - Zulage etc.) sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 8-1 der Bewerbungsbedingungen) geregelt, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Angebotsauswertung erfolgt für jeden Mitarbeitertyp gesondert, d. h. für jedes Los tritt mit Zuschlagserteilung eine eigene Rahmenvereinbarung in Kraft. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und enden spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.12.2030. Die Vereinbarungen können ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zur Laufzeit und Kündigung entnehmen Sie bitte § 16 der Rahmenvereinbarung. Sofern ausreichend geeAusschreibung "Schmutzfangmatten im Mietservice für die Ob-jekte der AOK PLUS in den Regionen Sachsen und Thüringen"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Sep 03Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Ausschreibung Schmutzfangmatten im Mietservice für die Objekte der AOK PLUS in den Regionen Sachsen und Thüringen. Die Auftraggeberin ist die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sie verfügt über 150 Standorte. Der-zeit werden an 125 dieser Standorte Schmutzfangmatten benötigt. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt. Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben: Los 1 - Region Sachsen (76 Standorte) Los 2 - Region Thüringen (49 Standorte) Auf das Los 1 (Region Sachsen) entfallen 76 Standorte, auf das Los 2 (Region Thüringen) 49 Standorte. Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Der Vertrag tritt am 01.11.2026 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.10.2030. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb der Probezeit kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit können beide Vertragsparteien den Vertrag ohne das Vorliegen von Gründen mit einer Frist von xxxx Monaten zum Monatsende, erstmals zum 31.12.2027, kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Jul 16Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Jul 16Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im VertraRahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Rahmenvereinbarungen über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing)
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP)HofDeadline: Sep 18Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing). Die Ausschreibung bezieht sich auf Dienstfahrzeuge mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten (u. a. Sondersignalanlagen, Digitalfunkvorrüstung, Folienbeklebung) und ist in 8 Lose unterteilt. Die Loseinteilung richtet sich nach den Fahrzeugklassen der KBA-Segmenteinteilung und erfolgt nach einsatztaktischen Erfordernissen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2027, und endet zum 31.12.2028 (Grundvertragslaufzeit). Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um je 1 Jahr bis zum 31.12.2029 (1. Verlängerung) bzw. 31.12.2030 (2. Verlängerung). Nach Ablauf der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 4 Jahren endet der Vertrag zum 31.12.2030 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Allgemeine Leistungsbeschreibung, Besondere Vertragsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarung, Datenschutzhinweise) stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt über die elektronische Vergabeplattform zur Verfügung. Um die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter zu erhalten, müssen sich Bieter erst im Vergabeportal registrieren und die ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung (§ 5 Abs. 3 VgV) als Anlage über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter sind zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 41 Abs. 3 VgV) in einer sicheren Cloud mit Passwortschutz hinterlegt, weil sie spezifische Informationen über die Ausstattung von uniformierten und neutralen Polizeifahrzeugen enthalten. Diese vertraulichen Informationen sollen nicht für eine unbeschränkte Öffentlichkeit, sonderRahmenvereinbarungen über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und ...
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP)HofDeadline: Sep 18Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing). Die Ausschreibung bezieht sich auf Dienstfahrzeuge mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten (u. a. Sondersignalanlagen, Digitalfunkvorrüstung, Folienbeklebung) und ist in 8 Lose unterteilt. Die Loseinteilung richtet sich nach den Fahrzeugklassen der KBA-Segmenteinteilung und erfolgt nach einsatztaktischen Erfordernissen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2027, und endet zum 31.12.2028 (Grundvertragslaufzeit). Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um je 1 Jahr bis zum 31.12.2029 (1. Verlängerung) bzw. 31.12.2030 (2. Verlängerung). Nach Ablauf der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 4 Jahren endet der Vertrag zum 31.12.2030 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Allgemeine Leistungsbeschreibung, Besondere Vertragsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarung, Datenschutzhinweise) stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt über die elektronische Vergabeplattform zur Verfügung. Um die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter zu erhalten, müssen sich Bieter erst im Vergabeportal registrieren und die ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung (§ 5 Abs. 3 VgV) als Anlage über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter sind zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 41 Abs. 3 VgV) in einer sicheren Cloud mit Passwortschutz hinterlegt, weil sie spezifische Informationen über die Ausstattung von uniformierten und neutralen Polizeifahrzeugen enthalten. Diese vertraulichen Informationen sollen nicht für eine unbeschränkte Öffentlichkeit, sonderRahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
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