Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen RechtsStuttgartTED
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln und Stühlen
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen, hochwertigen und nachhaltigen Büromöbeln und Stühlen für Ersatzbeschaffungen, Ausstattung weiterer Arbeitsplätze sowie Neubestückung von Gebäuden. Beteiligte: mehrere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, Deutschlandradio, Deutsche Welle u.a.).
Office Furniture
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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen, hochwertigen und nachhaltigen Büromöbeln und Stühlen für Ersatzbeschaffungen, Ausstattung weiterer Arbeitsplätze sowie Neubestückung von Gebäuden. Beteiligte: mehrere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, Deutschlandradio, Deutsche Welle u.a.).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
- Published:
- May 26, 2026
- Deadline:
- June 29, 2026
- Topic:
- Office Furniture
Tender description
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen, hochwertigen und nachhaltigen Büromöbeln und Stühlen für Ersatzbeschaffungen, Ausstattung weiterer Arbeitsplätze sowie Neubestückung von Gebäuden. Beteiligte: mehrere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, Deutschlandradio, Deutsche Welle u.a.).
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Guidance for structured bid preparation
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Related tenders
10- Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Rahmenvereinbarung Plan.R (Wartung, Support, Lizenzen)
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über Wartung, Support, Lizenzen und weitere optionale Leistungensowie Weiterentwicklung, Konfiguration und Beratung zum Redaktionssystem/Themenplanung PlanR abgeschlossen. Das Vergabeverfahren wird vom WDR als sogenannter Lead-Buyer durchgeführt, bei dem auch die Vergabestelle angesiedelt ist. An dieser Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - Bayerischer Rundfunk - Deutsche Welle - Deutschlandradio - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen/Bremedia Produktion GmbH - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Westdeutscher Rundfunk Köln sowie Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer, mehrerer oder aller benannten Rundfunkanstalten beteiligt. Ziel war es, mit dem Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen, über die die benannten Rundfunkanstalten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR informierte die beteiligten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen und gab das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung. Die v.g. Bezugsberechtigten sind zur Beauftragung des Auftragnehmers nicht verpflichtet. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass noch nicht alle o.g. Bezugsberechtigten die Themenplanung PlanR bereits einsetzen und auch nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass Wartungs- und Supportkosten ab Bereitstellung der produktiven PlanR-Umgebung beziehungsweise ab dem im jeweiligen Einzelabruf vereinbarten Beginn der Wartungs- und Supportleistungen entstehen. Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sobald Convit dem jeweiligen Bezugsberechtigten den Zugang zum produktiven System ermöglicht und die vereinbarten Wartungs- und Supportprozesse eingerichtet hat. Auf den tatsächlichen Umfang oder Zeitpunkt der Nutzung durch den jeweiligen Bezugsberechtigten kommt es hierfür nicht an - Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Rahmenvereinbarung Plan.R (Wartung, Support, Lizenzen)
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über Wartung, Support, Lizenzen und weitere optionale Leistungensowie Weiterentwicklung, Konfiguration und Beratung zum Redaktionssystem/Themenplanung PlanR abgeschlossen. Das Vergabeverfahren wird vom WDR als sogenannter Lead-Buyer durchgeführt, bei dem auch die Vergabestelle angesiedelt ist. An dieser Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - Bayerischer Rundfunk - Deutsche Welle - Deutschlandradio - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen/Bremedia Produktion GmbH - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Westdeutscher Rundfunk Köln sowie Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer, mehrerer oder aller benannten Rundfunkanstalten beteiligt. Ziel war es, mit dem Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen, über die die benannten Rundfunkanstalten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR informierte die beteiligten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen und gab das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung. Die v.g. Bezugsberechtigten sind zur Beauftragung des Auftragnehmers nicht verpflichtet. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass noch nicht alle o.g. Bezugsberechtigten die Themenplanung PlanR bereits einsetzen und auch nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass Wartungs- und Supportkosten ab Bereitstellung der produktiven PlanR-Umgebung beziehungsweise ab dem im jeweiligen Einzelabruf vereinbarten Beginn der Wartungs- und Supportleistungen entstehen. Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sobald Convit dem jeweiligen Bezugsberechtigten den Zugang zum produktiven System ermöglicht und die vereinbarten Wartungs- und Supportprozesse eingerichtet hat. Auf den tatsächlichen Umfang oder Zeitpunkt der Nutzung durch den jeweiligen Bezugsberechtigten kommt es hierfür nicht an. - Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Rahmenvereinbarung Plan.R (Wartung, Support, Lizenzen)
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über Wartung, Support, Lizenzen und weitere optionale Leistungensowie Weiterentwicklung, Konfiguration und Beratung zum Redaktionssystem/Themenplanung PlanR abgeschlossen. Das Vergabeverfahren wird vom WDR als sogenannter Lead-Buyer durchgeführt, bei dem auch die Vergabestelle angesiedelt ist. An dieser Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - Bayerischer Rundfunk - Deutsche Welle - Deutschlandradio - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen/Bremedia Produktion GmbH - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Westdeutscher Rundfunk Köln sowie Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer, mehrerer oder aller benannten Rundfunkanstalten beteiligt. Ziel war es, mit dem Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen, über die die benannten Rundfunkanstalten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR informierte die beteiligten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen und gab das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung. Die v.g. Bezugsberechtigten sind zur Beauftragung des Auftragnehmers nicht verpflichtet. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass noch nicht alle o.g. Bezugsberechtigten die Themenplanung PlanR bereits einsetzen und auch nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass Wartungs- und Supportkosten ab Bereitstellung der produktiven PlanR-Umgebung beziehungsweise ab dem im jeweiligen Einzelabruf vereinbarten Beginn der Wartungs- und Supportleistungen entstehen. Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sobald Convit dem jeweiligen Bezugsberechtigten den Zugang zum produktiven System ermöglicht und die vereinbarten Wartungs- und Supportprozesse eingerichtet hat. Auf den tatsächlichen Umfang oder Zeitpunkt der Nutzung durch den jeweiligen Bezugsberechtigten kommt es hierfür nicht an - Rundfunk Berlin-BrandenburgPotsdam
Software des Herstellers IBM und deren Support
Das IVZ - vertreten durch den rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) - beabsichtigt die Beschaffung von Software des Herstellers IBM und deren Support mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 und der einmaligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate. Federführend im eigenen Namen und in Vertretung der nachfolgend aufgeführten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland: a) Die in der ARD zusammen geschlossenen Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk. b) Zweites Deutsches Fernsehen c) Deutsche Welle, Deutschlandradio d) Die im Mehrheitsbesitz der unter a), b) und c) genannten Anstalten befindlichen rechtlich selbstständigen Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen als Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger erfolgt durch den rbb die Vergabe für den Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung von Datensicherungssoftware und deren Support des Herstellers IBM. - Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DR) Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet. Ziel war es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten ihre Bedarfe per Einzelabruf decken können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Abrufe über Lizenzen und Herstellerwartungen, die am Ende der Gesamtvertragslaufzeit erfolgen, können über diesen Zeitraum hinausgehen - je nach konkretem Abrufzeitpunkt und hinzugebuchtem Wartungszeitraum. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten. Das geschätzte Abrufvolumen für alle Bezugsberechtigten beträgt 1,85 Mio EURO netto und das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Mio EURO netto (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.2). - Westdeutscher Rundfunk KölnDeadline: Jun 12
CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen
Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu. Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.- Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen RechtsStuttgart
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard–Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitor), die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Standard–Arbeitsplatzmonitore sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Standard–Arbeitsplatzmonitore ersetzt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in mehreren Leistungsklassen sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen Optionale Leistung ist: - Garantieerweiterung Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. - Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Bereitstellung und Betrieb einer CDN-Plattform zur Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Totalstationen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Totalstationen. Abrufberechtigt sind die Dienststellen der landesweiten Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) in Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 29. Juni 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.