Deutsche Rentenversicherung RheinlandDüsseldorf
Rahmenvereinbarung zur Apothekenversorgung des Klinikverbundes der DRV Rheinland
Apothekenversorgung für 5 Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland
- Published:
- August 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
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Apothekenversorgung für 5 Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
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Deutsche Rentenversicherung NordHamburgDeadline: Sep 10Versorgung der vier Reha- Kliniken Bad Malente, Aukrug, Sylt und Amrum mit Arzneimitteln gem. § 14 Abs. 4 ApoG für die Zeit vom 01.01.2027- 31.12.2030 + Option auf einjährige VerlängerungOffene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-08
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeBochumDeadline: Aug 05Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Atorvastatin/ Ezetimib, Darreichungsform: FTA, HKP, TAB (nur 90er Packungsgröße) (ATC-Code: C10BA05)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an [email protected] an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.10.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.09.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt;Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-08
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeBochumDeadline: Jun 05Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Buprenorphin, Naloxon, Darreichungsform: SUT (ATC-Code: N07BC51)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an [email protected] an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.08.2026, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 10.07.2026 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernäcOffene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-02
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeBochumDeadline: Jan 05Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Abirateron, Darreichungsform: TAB (ATC-Code: L02BX03)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an [email protected] an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2026, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.02.2026 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten MonatOffene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-03
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeBochumDeadline: Mar 05Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „4-Hydroxybutansäure (ATC-Code: N07XX04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an [email protected] an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.04.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die VerträgAbschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.09.2026
GWQ ServicePlus AGDüsseldorfDeadline: May 10Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.09.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.08.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.09.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5)Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
AOK Baden - WürttembergStuttgartDeadline: Sep 16Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 116 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für die Fachlose 1 bis 107 gilt: Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a SGB V werden für die zu beschaffenden antibiotischen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für die Fachlose 108 bis 116 gilt: Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben möchten. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des gesamten Angebots für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro Fachlos in der Regel nur in einer Vertragsregion bezuschlagt (Zuschlagslimitierung; zu Ausnahmen sogleich). Liegen den Auftraggeberinnen in einem Fachlos weniger als drei wertungsfähige Angebote vor, wird die Versorgung in der/den nach Anwendung der Zuschlagslimitierung nicht besetzten Vertragsregion/en den Bietern, auch soweit sie bereits den Zuschlag auf eine Vertragsregion erhalten haben, in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeitsbewertung erteilt (Ersatzzuschlag). Die Zuschlagslimitierung wird insoweit eingeschränkt. Für einen Ersatzzuschlag kommen lediglich Bieter in Betracht, die im Angebotsformblatt angegeben haben, die Versorgung im jeweiligen Fachlos auch für mehr als eine Vertragsregion sicherstellen und übernehmen zu können. Für alle Fachlose gilt: Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination (Fachlose 1 bis 107) bzw. je Fachlos- und Vertragsregion-Kombination (Fachlose 108 bis 116) gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos- bzw. Fachlos-Vertragsregion-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung)
AOK Sachsen - AnhaltMagdeburgDeadline: Jul 30Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC: L03AB07 - zur subkutanen Anwendung) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.09.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Arzneimittel mit dem Wirkstoff Natalizumab (ATC: L04AG03)
AOK Sachsen - AnhaltMagdeburgDeadline: Jul 30Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Natalizumab (ATC: L04AG03) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.09.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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