Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaTED
Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Fulda
Der Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 20...
Insurance, Leasing
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- July 30, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Insurance
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Der Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020. Der Landkreis sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Fahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungspaketen für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Landkreis Fulda schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Landkreis Fulda für jedes bestellte Fahrrad oder Pedelec einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber.
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Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDeadline: Sep 01Der Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020. Der Landkreis sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Fahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungspaketen für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Landkreis Fulda schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Landkreis Fulda für jedes bestellte Fahrrad oder Pedelec einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber.Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Fulda
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDeadline: Sep 01Beschreibung: Der Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020. Der Landkreis sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Fahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungspaketen für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Landkreis Fulda schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Landkreis Fulda für jedes bestellte Fahrrad oder Pedelec einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber.Rahmenvereinbarung zu Dienstradleasing für die Beschäftigten der Kreisverwaltung und der Eigenbetriebe
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -GießenDeadline: Aug 31Der Landkreis Gießen beabsichtig berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstrad-leasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über das Leasing von Fahrrädern, und die damit verbundenen Abwicklungsprozesse sowie Dienstleistungen, im Rahmen der Standardversicherung und der Versicherungspakete.Rahmenvereinbarung zu Dienstradleasing für die Beschäftigten der Kreisverwaltung und der Eigenbetriebe
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -GießenDeadline: Aug 31Der Landkreis Gießen beabsichtig berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstrad-leasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über das Leasing von Fahrrädern, und die damit verbundenen Abwicklungsprozesse sowie Dienstleistungen, im Rahmen der Standardversicherung und der Versicherungspakete.Rahmenvereinbarung zu Dienstradleasing für die Beschäftigten der Kreisverwaltung und der Eigenbetriebe
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -GießenDeadline: Aug 31Der Landkreis Gießen beabsichtig berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstrad-leasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über das Leasing von Fahrrädern, und die damit verbundenen Abwicklungsprozesse sowie Dienstleistungen, im Rahmen der Standardversicherung und der Versicherungspakete.Rahmenvertrag Fahrradleasing 09/26 - 08/30
Märkischer KreisLüdenscheidAusgeschrieben wird der Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 48 Monaten. Der AG schließt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem AN als Leasinggeber ab. Korrespondierend hierzu stellt der AG seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden: Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung unter Beachtung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 zur Verfügung. Die Rechte und Pflichten zwischen dem AG und seinen Beschäftigten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung werden dabei in einer Überlassungsvereinbarung geregelt. Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Höchstabnahmemenge wird auf 250 festgelegt. Eine Mindestabnahmemenge wird mit dem Auftragnehmer nicht vereinbart. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Rahmenvertrag Fahrradleasing 09/26 - 08/30
Märkischer KreisLüdenscheidAusgeschrieben wird der Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 48 Monaten. Der AG schließt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem AN als Leasinggeber ab. Korrespondierend hierzu stellt der AG seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden: Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung unter Beachtung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 zur Verfügung. Die Rechte und Pflichten zwischen dem AG und seinen Beschäftigten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung werden dabei in einer Überlassungsvereinbarung geregelt. Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Höchstabnahmemenge wird auf 250 festgelegt. Eine Mindestabnahmemenge wird mit dem Auftragnehmer nicht vereinbart. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Rahmenvertrag Fahrradleasing 09/26 - 08/30
Märkischer KreisLüdenscheidAusgeschrieben wird der Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 48 Monaten. Der AG schließt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem AN als Leasinggeber ab. Korrespondierend hierzu stellt der AG seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden: Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung unter Beachtung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 zur Verfügung. Die Rechte und Pflichten zwischen dem AG und seinen Beschäftigten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung werden dabei in einer Überlassungsvereinbarung geregelt. Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Höchstabnahmemenge wird auf 250 festgelegt. Eine Mindestabnahmemenge wird mit dem Auftragnehmer nicht vereinbart. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.Rahmenvertrag Fahrradleasing
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDeadline: Jul 02Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 FahrräderRahmenvertrag Fahrradleasing
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDeadline: Jul 09Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder
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