Der Präsident des Landtags Nordrhein-WestfalenDüsseldorfTED
Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen
Im Landtagsgebäude des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie dessen Dependancen finden regel-mäßig Veranstaltungen unterschiedlichster Größe und Art statt. Die Anforderungen an die technische Unterstützung und das benötigte Equipment variieren in einer großen Bandbreite. Der Landtag Nordrhein-Westfalen plant die Betreuung von ca. 100 Veranst...
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- Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
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- August 17, 2026
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Im Landtagsgebäude des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie dessen Dependancen finden regel-mäßig Veranstaltungen unterschiedlichster Größe und Art statt. Die Anforderungen an die technische Unterstützung und das benötigte Equipment variieren in einer großen Bandbreite. Der Landtag Nordrhein-Westfalen plant die Betreuung von ca. 100 Veranstaltungen pro Jahr, deren Ausstattung mit entsprechender Technik, Auf- und Abbau sowie ca. 30 Plenarsitzungsbetreuungen (s. Bsp. L06 Veranstaltungen & Plenartage 2026/2027) und ca. 30 Veranstaltungsbetreuungen im Land-tagsforum und Plenarsaal an einen externen Dienstleister zu übertragen. Die bereits festgelegten Termine der Plenarsitzungen für das Jahr 2026 & 2027 sowie eine Übersicht über sitzungsfreie Zeiten sind auf der Internetseite des Landtags abrufbar unter https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/plenarsitzugen.html. Die Veranstaltungsarten lassen sich in vier Veranstaltungstypen mit unterschiedlicher Technikausstat-tung und weiteren Veranstaltungsprofilen mit reiner Betreuungsdienstleistung und Nutzung der im Landtag Nordrhein-Westfalen vorhandenen Technik aufteilen.
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3Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen
Der Präsident des Landtags Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDie Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung für Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen abzuschließen. Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Der Rahmenvertrag kann optional max. zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen
Der Präsident des Landtags Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDie Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung für Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen abzuschließen. Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Der Rahmenvertrag kann optional max. zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainBei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: Dienstleistungsbereiche Anzahl Betriebsrestaurant / Kasino 1 Cafeteria mit Automatenstation im Gebäudeteil A (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Cafeteria / Teeküche mit Automatenstation sowie Wassersprudler im Gebäudeteil B (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2) , Menge 1 Kaffeespezialitätenautomat, Wassersprudler, Snackautomat inkl. Getränken im Gebäudeteil C (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Tagungs- und Besprechungsräume, Menge 28 Gästeräume für Sonderveranstaltungen, Menge 8 Getränkelieferungen in andere Räumlichkeiten (z.B. bei externen Besuchern), Menge vereinzelt / nicht quantifizierbar 1.3 Ist-Zustand Das Kasino wird derzeit von einem externen Dienstleister betrieben. Durch die Übernahme eines neuen Caterers würde das Personal gemäß § 613 a BGB gegebenenfalls zu übernehmen sein. 1.4 Zielsetzung und Anforderungen Der Auftraggeber wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer. 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den Auftragnehmer ein Betriebskonzept zu erstellen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten, soweit diese nicht durch Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung oder der vorhandenen Ausstattungen des Betriebsrestaurants (s. Anlage 4) bereits vorgegeben sind. Das endgültige Betriebs-konzept muss vom Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung bis zur Betriebsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber fertig erstellt werden. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. müssen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. 1.5 Tischgastpotenzial Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: aktive Bankangehörige am Standort, Menge ca. 700 Mittagsmahlzeiten pro Tag (durchschnittlich), Menge ca. 125 davon Gastesser am Standort (durchschnittlich), Menge ca. 25 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Die Zwischen- und Mittagsverpflegung sowie die Konferenzbewirtung sind an ca. 250 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu erbringen. Es sind die Feiertagsregelungen für Nordrhein-Westfalen und die aktuellen örtlichen Besonderheiten (Rosenmontag ist kein Arbeitstag) zu beachten. Verpflegungen für den Konferenzservice und den Sonderveranstaltungen werden gesondert angefordert und nach Absprache geleistet. 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Zwischen- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr Zwischenverpflegung 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung Die Versorgung in Bezug auf die Zwischenverpflegung ist über den Direktverkauf der Produkte an der Essensausgabe innerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten bzw. über Kaffee-, Snack- und Getränke-Automaten bereitzustellen. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung geändert werden. 2.4 Dienstleistungsbereitschaft bei Gästebewirtung und Sonderleistungen Bei den o.a. Sonderveranstaltungen legt der Auftraggeber den geplanten Beginn und das geplante Ende fest und teilt dies dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von mind. 14 Kalendertagen mit. Bei besonderen Anlässen kann die o.a. Vorlaufzeit vom Auftraggeber unterschritten werden. 3 Verpflegungskonzept Das Verpflegungskonzept wird wie folgt vorgegeben: Die Zubereitung der Speisen erfolgt täglich vor Ort unter Verwendung von frischen und vorgefertigten Produkten und wird direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben. Die Ausführungen zum Einsatz von Convenience-Produkten unter Punkt 3.1 sind zu beachten. Bei dem Konzept handelt es sich um eine Frischküche vor Ort (Cook & Serve). Grundsätzlich sind die Speisen bzw. Komponenten nach dem Konzept der Frischküche zuzubereiten. Frische Produkte sind Convenience-Produkten zu bevorzugen. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten müssen bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage "B1_Leistungsbeschreibung_26-2000066266".
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