Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnTED
Rahmenvereinbarung über Tageslicht-Flächenleuchten
Für die Bundespolizei (BPOL) soll eine Rahmenvereinbarung mit Höchstmengen von 411 Tageslicht-Flächenleuchten und Zubehör (411 Stative und 411 Decken- und Wandhalterung) abgeschlossen werden. Darin sind folgende Mindestabnahmemengen enthalten: 111 Tageslicht-Flächenleuchten, 111 Stative und 111 Decken- und Wandhalterungen. Die Schätzmenge...
Lighting
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Lighting
Tender description
Für die Bundespolizei (BPOL) soll eine Rahmenvereinbarung mit Höchstmengen von 411 Tageslicht-Flächenleuchten und Zubehör (411 Stative und 411 Decken- und Wandhalterung) abgeschlossen werden. Darin sind folgende Mindestabnahmemengen enthalten: 111 Tageslicht-Flächenleuchten, 111 Stative und 111 Decken- und Wandhalterungen. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Diese Geräte sollen für erkennungsdienstliche Maßnahmen (Feststellung und Sicherung der Identität von Personen) eingesetzt werden.
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4Rahmenvereinbarung über Tageslicht-Flächenleuchten
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Sep 10Für die Bundespolizei (BPOL) soll eine Rahmenvereinbarung mit Höchstmengen von 411 Tageslicht-Flächenleuchten und Zubehör (411 Stative und 411 Decken- und Wandhalterung) abgeschlossen werden. Darin sind folgende Mindestabnahmemengen enthalten: 111 Tageslicht-Flächenleuchten, 111 Stative und 111 Decken- und Wandhalterungen. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Diese Geräte sollen für erkennungsdienstliche Maßnahmen (Feststellung und Sicherung der Identität von Personen) eingesetzt werden.Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDie Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt.Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Aug 06Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt.Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Aug 06Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 10. September 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.