Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrück
Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück (Dickschichtmarkierung) im Jahr 2026
Art der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück. Die Arbeiten umfassen die Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück, einschließlich der Lieferung der erforderlichen Markierungsmater...
Road Construction
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
- Published:
- July 30, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Road Construction
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Art der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück. Die Arbeiten umfassen die Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück, einschließlich der Lieferung der erforderlichen Markierungsmaterialien. Es handelt sich um die Erneuerung bestehender und erstmalige Herstellung von Dickschichtmarkierungen auf alten und neuen Fahrbahndecken. Markierung überwiegend als Typ II Markierung in verschiedenen Strichbreiten und Symbolen. Die wesentlichen Leistungen sind: - Ca. 30.000 m Längsmarkierung Typ II Strichbreite 0,12 m - Ca. 7.000 m Längsmarkierung Typ II Strichbreite 0,25 m - Ca. 2.000 m Quermarkierung Typ II als Radfahrerfurt - Ca. 250 Stck. verschiedene Symbolmarkierungen Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um eine Ausschreibung für zunächst ein Jahr, wobei eine Verlängerung möglich ist, s. unten. Die Mengenansätze sind aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte geschätzt, bedingt durch diese Art der Leistungserfassung ist § 2 Nr. 3 VOB/B ausgeschlossen. (Die in dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Mengenvordersätze sind auf einen 1-jährigen Bedarf berechnet.) Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen. Darüber hinaus wird keine Stoffpreisgleitklausel o. ä. vereinbart. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens und endet spätestens am 31.12.2027, bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Er kann in beiderseitigem Einvernehmen auf eine schriftlich festzulegende Dauer verlängert werden. Änderungen der Einheitspreise sind dabei ausgeschlossen. Somit endet das Auftragsverhältnis entweder bei Erreichen der Auftragssumme (inkl. eventueller Nachträge) oder aber spätestens am 31.12.2027 (falls nicht wie oben beschrieben verlängert wird). Umfang der Leistung vgl. Leistungsbeschreibung
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10Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück (Dickschichtmarkierung) im Jahr 2026
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Sep 01Art der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück. Die Arbeiten umfassen die Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück, einschließlich der Lieferung der erforderlichen Markierungsmaterialien. Es handelt sich um die Erneuerung bestehender und erstmalige Herstellung von Dickschichtmarkierungen auf alten und neuen Fahrbahndecken. Markierung überwiegend als Typ II Markierung in verschiedenen Strichbreiten und Symbolen. Die wesentlichen Leistungen sind: - Ca. 30.000 m Längsmarkierung Typ II Strichbreite 0,12 m - Ca. 7.000 m Längsmarkierung Typ II Strichbreite 0,25 m - Ca. 2.000 m Quermarkierung Typ II als Radfahrerfurt - Ca. 250 Stck. verschiedene Symbolmarkierungen Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um eine Ausschreibung für zunächst ein Jahr, wobei eine Verlängerung möglich ist, s. unten. Die Mengenansätze sind aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte geschätzt, bedingt durch diese Art der Leistungserfassung ist § 2 Nr. 3 VOB/B ausgeschlossen. (Die in dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Mengenvordersätze sind auf einen 1-jährigen Bedarf berechnet.) Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen. Darüber hinaus wird keine Stoffpreisgleitklausel o. ä. vereinbart. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens und endet spätestens am 31.12.2027, bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Er kann in beiderseitigem Einvernehmen auf eine schriftlich festzulegende Dauer verlängert werden. Änderungen der Einheitspreise sind dabei ausgeschlossen. Somit endet das Auftragsverhältnis entweder bei Erreichen der Auftragssumme (inkl. eventueller Nachträge) oder aber spätestens am 31.12.2027 (falls nicht wie oben beschrieben verlängert wird). Umfang der Leistung vgl. LeistungsbeschreibungRahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück (Dickschichtmarkierung) im Jahr 2026
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Sep 01Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück (Dickschichtmarkierung) im Jahr 2026Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf diversen Kreisstraßen des Landkreises Havelland
Landkreis Havelland - Der Landrat -RathenowDeadline: Aug 17Art der Leistung Bei dem ausgeschriebenen Bauvorhaben handelt es sich um Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf diversen Kreisstraßen des Landkreises Havelland. Umfang der Leistung Die Fahrbahnmarkierung umfassen: - 46.100 m Vormarkierung - 37.300 m Randmarkierung - 7.350 m Mittelmarkierung - 6 Blockmarkierung - 8 PfeileRahmenvereinbarungen über Flicksanierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück im Bezirk der Straßenmeisterei (KSM) Nord für das Jahr 2026/2027
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Aug 20Art der Leistung Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt in dem Unterhaltungsbereich Nord Flicksanierungs arbeiten durchführen zu lassen. Hier sind größtenteils Asphaltsanierungsarbeiten durchzu führen, jedoch sind auch Pflasterarbeiten (Borde, Rinnen, Beton-pflaster, etc.) geplant. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Sanierungsarbeiten auf Fahrbahnen und Radwegen auf/an Kreisstraßen im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Nord des Landkreises Osnabrück. Darüber hinaus ist der punktuelle Einbau von Rasengittersteinen in unterschiedlichen Längen und Breiten überwiegend im Fahrbahnrandbereich (Innenkurven) sowie das Angleichen von Rinnen, Pflasterflächen sowie Einbauten vorgesehen. Nach Unterrichtung und Einweisung des AN sind die Sanierungsarbeiten kurzfristig durchzuführen. Jedoch wird die Erledigung in 2 Kategorien unterschieden: 1. kurzfristig -innerhalb von 7 Kalendertagen zu erledigen: bei Schäden in der Fahrbahn / Radweg, welche eine Verkehrsbehinderung darstellen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet 2. innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beauftragung zu erledigen Es besteht kein Anrecht auf vollständige Ausschöpfung der einzelnen Vordersätze, des Weiteren rechtfertigt ein Überschreiten der Vordersätze ebenfalls keine neue Bildung der Einheitspreise. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens. Mit der Ausführung ist frühestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Auftragsverhältnis endet: - entweder bei Erreichen der Auftragssumme (einschl. eventueller Nachträge) - oder spätestens am 31.12.2027 - oder wenn sich beide Vertragsparteien vorher schriftlich über eine Beendigung einigen. Umfang der Leistung vgl. LeistungsverzeichnisRahmenvereinbarung über Flicksanierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück im Bezirk der Straßenmeisterei (KSM) Süd für das Jahr 2026/2027
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Jul 07Art der Leistung Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt in dem Unterhaltungsbereich Süd Flicksanierungsarbeiten durchführen zu lassen. Hier sind größtenteils Asphaltsanierungsarbeiten durchzuführen, jedoch sind auch Pflasterarbeiten (Borde, Rinnen, Betonpflaster, etc.) geplant. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Sanierungsarbeiten auf Fahrbahnen und Radwegen auf/an Kreisstraßen im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Süd des Landkreises Osnabrück. Darüber hinaus ist der punktuelle Einbau von Rasengittersteinen in unterschiedlichen Längen und Breiten überwiegend im Fahrbahnrandbereich (Innenkurven) sowie das Angleichen von Rinnen, Pflasterflächen sowie Einbauten vorgesehen. Nach Unterrichtung und Einweisung des AN sind die Sanierungsarbeiten kurzfristig durchzuführen. Jedoch wird die Erledigung in 2 Kategorien unterschieden: 1. kurzfristig -innerhalb von 7 Kalendertagen zu erledigen: bei Schäden in der Fahrbahn / Radweg, welche eine Verkehrsbehinderung darstellen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet 2. innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beauftragung zu erledigen Es besteht kein Anrecht auf vollständige Ausschöpfung der einzelnen Vordersätze, des Weiteren rechtfertigt ein Überschreiten der Vordersätze ebenfalls keine neue Bildung der Einheitspreise. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens. Mit der Ausführung ist frühestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Auftragsverhältnis endet: - entweder bei Erreichen der Auftragssumme (einschl. eventueller Nachträge) - oder spätestens am 31.08.2027 - oder wenn sich beide Vertragsparteien vorher schriftlich über eine Beendigung einigen. Umfang der Leistung vgl. Baubeschreibung sowie LeistungsverzeichnisRahmenvereinbarungen über Flicksanierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück im Bezirk der Straßenmeisterei (KSM) Nord für das Jahr 2026/2027
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Aug 20Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt in dem Unterhaltungsbereich Nord Flicksanierungs arbeiten durchführen zu lassen. Hier sind größtenteils Asphaltsanierungsarbeiten durchzu führen, jedoch sind auch Pflasterarbeiten (Borde, Rinnen, Beton-pflaster, etc.) geplant. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Sanierungsarbeiten auf Fahrbahnen und Radwegen auf/an Kreisstraßen im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Nord des Landkreises Osnabrück. Darüber hinaus ist der punktuelle Einbau von Rasengittersteinen in unterschiedlichen Längen und Breiten überwiegend im Fahrbahnrandbereich (Innenkurven) sowie das Angleichen von Rinnen, Pflasterflächen sowie Einbauten vorgesehen. Nach Unterrichtung und Einweisung des AN sind die Sanierungsarbeiten kurzfristig durchzuführen. Jedoch wird die Erledigung in 2 Kategorien unterschieden: 1. kurzfristig -innerhalb von 7 Kalendertagen zu erledigen: bei Schäden in der Fahrbahn / Radweg, welche eine Verkehrsbehinderung darstellen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet 2. innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beauftragung zu erledigen Es besteht kein Anrecht auf vollständige Ausschöpfung der einzelnen Vordersätze, des Weiteren rechtfertigt ein Überschreiten der Vordersätze ebenfalls keine neue Bildung der Einheitspreise. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens. Mit der Ausführung ist frühestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Auftragsverhältnis endet: - entweder bei Erreichen der Auftragssumme (einschl. eventueller Nachträge) - oder spätestens am 31.12.2027 - oder wenn sich beide Vertragsparteien vorher schriftlich über eine Beendigung einigen. vgl. LeistungsverzeichnisRahmenvereinbarung über Flicksanierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück im Bezirk der Straßenmeisterei (KSM) Süd für das Jahr 2026/2027
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Jul 07Der Landkreis Osnabrück beauftragt im Unterhaltungsbezirk Süd Sanierungsarbeiten auf Fahrbahnen und Radwegen von Kreisstraßen. Dazu gehören Asphaltsanierungen, Pflasterarbeiten (Bord, Rinnen, Betonpflaster) sowie punktueller Einbau von Rasengittersteinen und Angleichen von Rinnen und Pflasterflächen. Kurzfristige Schäden (Verkehrsbehinderung) sind innerhalb von 7 Kalendertagen, sonst innerhalb von 60 Tagen nach Auftrag zu erledigen. Ausführung frühestens 14 Werktage nach Zuschlag, Auftrag endet bei Erreichen der Summe, spätestens 31.08.2027 oder bei beidseitiger schriftlicher Vereinbarung.Rahmenvereinbarung über die maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Jul 22Gegenstand dieser Ausschreibung ist die maschinelle Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen auf Kreisstraßen 2026-2029 für die Kreisstraßenmeistereien (KSM) Nord in Bersenbrück und Süd in Bissendorf Der Vertrag wird als Rahmenvertrag geschlossen. Die einzelnen Bestellungen erfolgen ohne formelles Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen nach den hier vereinbarten Bedingungen zu erbringen. Die angegebenen Mengen sind Schätzmengen, basierend auf dem bisherigen Durchschnittsverbrauch für zwei Jahre. Eine zielgenaue Angabe für eine bestimmte Anzahl von Einsätzen, Zeitaufwand, Ort, Ausmaß oder notwendige Maßnahmen kann nicht garantiert werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal drei Jahre. Der Auftrag beginnt spätestens am 01.12.2026 und endet spätestens am 30.11.2029 bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen.Mähkorbarbeiten 2026 an Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Jul 22Art der Leistung Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist das Räumen von Straßenseitengräben mit einem Mähkorb jeweils in den Unterhaltungsbezirken der KSM Nord (Bersenbrück) und der KSM Süd (Bissendorf) für das Jahr 2026. Es erfolgte eine losweise Vergabe, d. h. es wird jeweils je Los das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Bieter können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Bei den Grabenräumungen mit dem Mähkorb ist der Graben im Sohlbereich einschl. eines 1,0 m breiten Teils der Böschungen zu entschlammen und zu entkrauten. Die Inanspruchnahme der angrenzenden Bewirtschaftungsflächen für die Ablage oder das Befahren darf nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer erfolgen. Die Wahl der Geräte bleibt dem AN überlassen. Es wird jedoch besonders darauf hingewiesen, dass Radwege, die sich zwischen Fahrbahn und Graben befinden, nicht mit schwerem Gerät belastet werden dürfen. Leichtes Gerät, das zum Einsatz kommt, darf wegen der Gefahr von Kantenabbrüchen die Radwege nur mittig befahren. Nach dem Beräumen der Grabenabschnitte sind die Durchlässe (Ein-/Ausläufe) von Hand von hereingedrücktem Räummaterial zu befreien. Diese Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Mit dem Einheitspreis sind ebenfalls alle Erschwernisse durch evtl. vorhandene Hindernisse im Arbeitsraum (Bäume, Verkehrszeichen, Leitpfosten, Schutzplanken, Heckenanpflanzungen bis 1 m Höhe, etc.) abgegolten. Es ist darauf zu achten, dass Bäume und Sträucher nicht beschädigt werden. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens und endet spätestens am 28.02.2027. Umfang der Leistung vgl. LeistungsbeschreibungRahmenvereinbarung Browser in the Box
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung, Pflege und Instandhaltung der für die Bitbox eingesetzten Hardware, sowie Beschaffung von dazugehörigen Lizenzen sowie Training, Implementierung und Unterstützung der Bitbox Umgebungen. Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Es wird von folgender geschätzten Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt (Reiter Wertungspreis) während der Vertragslaufzeit ausgegangen. Lizenzen und Wartung Polizei: 30.000x BB-SMT Software Wartung R&S®Browser in the Box (Polizei) 30.000x BB-LIC/X Webcam-Unterstützung für R&S®Browser in the Box (Polizei) 2x TOM-HMT R&S®Trusted Objects Manager HW-Wartung Typ M Gen 1 (Polizei) 5x TVG-HMT R&S®Trusted VPN HW-Wartung Typ XL (Polizei) Lizenzen und Wartung Landesverwaltung 1.000x BB-SMT Software Wartung R&S®Browser in the Box (Landesverw.) 1.000x BB-SMT Tor-Netzwerk-Browser SW-Wartung (Landesverw.) 2x TOM-HMT R&S®Trusted Objects Manager HW-Wartung Typ M Gen 1 (Landesverw.) 2x TVG-HMT R&S®Trusted VPN HW-Wartung Typ S (Landesverw.) HW-Refresh 4x TOM-HW R&S®Trusted Objects Manager - Typ M (Gen. 2) 5x TVG-HW R&S®Trusted VPN - Typ XL (Gen. 2) 2x TVG-HW R&S®Trusted VPN - Typ L (Gen. 2) Dienstleistung 80x BB-DL vor Ort 80x BB-DL remote Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung begann mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.000.000,00 EUR netto; 2.380.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
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