Polizeipräsidium EssenEssen
Rahmenvereinbarung über die Miete von Arbeitskleidung im Full-Service
Das Polizeipräsidium Essen stellt bestimmten Gruppen von eigenen Mitarbeitenden Arbeitskleidung zur Verfügung und benötigt hierfür einen Leasingvertrag für Textilien als Full-Service-Leistung. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner. Die benötigte Kleidung wird im weiteren Verlauf dieser Leistungsbeschrei...
Workwear, Uniforms, Laundry Services
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Das Polizeipräsidium Essen stellt bestimmten Gruppen von eigenen Mitarbeitenden Arbeitskleidung zur Verfügung und benötigt hierfür einen Leasingvertrag für Textilien als Full-Service-Leistung. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner. Die benötigte Kleidung wird im weiteren Verlauf dieser Leistungsbesch...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Polizeipräsidium Essen
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Workwear
Tender description
Das Polizeipräsidium Essen stellt bestimmten Gruppen von eigenen Mitarbeitenden Arbeitskleidung zur Verfügung und benötigt hierfür einen Leasingvertrag für Textilien als Full-Service-Leistung. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner. Die benötigte Kleidung wird im weiteren Verlauf dieser Leistungsbeschreibung näher beschreiben.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
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Rahmenvereinbarung über die Miete von Arbeitskleidung im Full-Service
Rahmenvereinbarung über die Miete von Arbeitskleidung im Full-Service - Bird & Bird LLP
Full-Service-Leasing im Verbund der Knappschaft Kliniken
Gegenstand der Ausschreibung ist Full-Service-Leasing für den Verbund der Knappschaft Kliniken. Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Full- Service-Kilometerleasing mit bis zu fünf (5) Rahmenvertragspartnern über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Der Auftragnehmer übernimmt die Fahrzeugbereitstellung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher definierten Servicebausteine als einheitliches Leistungsmodell. Die Fahrzeugbereitstellung erfolgt über Einzel-Leasingverträge je Fahrzeug auf Basis der Rahmenvereinbarung. Ziel ist eine End-to-End-Abwicklung des Full-Service- Leasing mit klaren Zuständigkeiten, digitaler Transparenz und geringem administrativem Aufwand für den Auftraggeber. Die Abrufe erfolgen nach einer sachlichen Zuordnungslogik unter Berücksichtigung des konkret nachgefragten Bedarfs. Dabei gilt: • Grundsatz: Soweit mehrere Rahmenvertragspartner den Zuschlag erhalten haben und die konkret nachgefragte Fahrzeugart und den geforderten Leistungsumfang abdecken, erfolgt der Abruf eines Einzelleasingvertrages strikt nach der in der Zuschlagswertung erreichten Rangfolge. • Keine Abrufpflicht außerhalb des angebotenen Leistungsumfangs: Ein Rahmenvertragspartner ist nicht verpflichtet, Fahrzeugarten oder Leistungsbestandteile zu bedienen, die von ihm im Angebot nicht abgedeckt oder nicht angeboten wurden. • Keine zusätzliche Einzelfallabwägung: Soweit nach den vorstehenden Regeln mehrere Rahmenvertragspartner grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl ausschließlich nach Rangfolge. Eine weitergehende Einzelfallabwägung findet grundsätzlich, unbeschadet der nachstehenden Regelungen zur Aussetzung und zum Ausschluss aus der Abrufrangfolge, nicht statt. Die Regelungen zum Aussetzung und Ausschluss aus der Abrufrangfolge ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDeadline: Aug 14
Full-Service-Leasing für den Verbund der Knappschaft Kliniken
Gegenstand der Ausschreibung ist Full-Service-Leasing für den Verbund der Knappschaft Kliniken. Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Full-Service-Kilometerleasing mit bis zu fünf (5) Rahmenvertragspartnern über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Der Auftragnehmer übernimmt die Fahrzeugbereitstellung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher definierten Servicebausteine als einheitliches Leistungsmodell. Die Fahrzeugbereitstellung erfolgt über Einzel-Leasingverträge je Fahrzeug auf Basis der Rahmenvereinbarung. Ziel ist eine End-to-End-Abwicklung des Full-Service-Leasing mit klaren Zuständigkeiten, digitaler Transparenz und geringem administrativem Aufwand für den Auftraggeber. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst mindestens: • Fahrzeugbereitstellung im Kilometerleasing • Zulassungs- und Abmeldeservice • Wartung und Inspektion sowie HU/AU • Reifenservice einschließlich saisonaler Umrüstung und Einlagerung • Schadenmanagement einschließlich Reparatursteuerung und Dokumentation • Ersatzmobilität bei Pkw • 24/7 Assistance bei Pkw • Tank- und Ladekartenmanagement einschließlich der organisatorischen Prozesse • Prozess zur Erfassung und Rückerstattung von Heimladungen bei elektrifizierten Fahrzeugen • UVV-Prüfung • Führerscheinkontrolle • digitale Vertrags- und Dokumentenverwaltung • Bereitstellung eines browserbasierten Onlineportals • digitale Fahrzeugkarte • Reporting und SLA-Steuerung • Rückgabeprozess einschließlich Minderwert- und Widerspruchsprozess Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind: • Kraftstoff- und Energiekosten sowie THG-Quoten • Kfz-Versicherung als Versicherungsvertrag / Prämienbestandteil • Die Versicherung ist nicht Teil des Angebots und nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Full-Service-Leasing-Modells. Soweit für operative Prozesse im Schadenfall Schnittstellen zum vom Auftraggeber benannten Versicherer oder Versicherungsmakler erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese organisatorisch sicherzustellen. Option: Nutzfahrzeuge Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Leistungsumfang des geschlossenen Rahmenvertrages durch einseitige Erklärung auf das Full-Service-Leasing von Nutzfahrzeugen -mit den im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegten wesentlichen Servicebausteinen- zu erweitern (Option gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Option kann durch jeden der Auftraggeber im Sinne von Ziffer 2 dieser Leistungsbeschreibung separat und unabhängig von den übrigen Auftraggebern ausgeübt werden. Der Gegenstand der Option umfasst das Kilometerleasing sowie die wesentlichen Servicebausteine gemäß den Ziffern 4.1 ff. dieser Leistungsbeschreibung für Nutzfahrzeuge. Die Rahmenvertragspartner müssen hierfür in der Lage sein während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, sämtliche Arten von Nutzfahrzeugen nach Ausübung der Option durch den jeweiligen Auftraggeber in das Leasingmodell einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für folgende Nutzfahrzeugarten: • leichte Nutzfahrzeuge, • Transporter, • Kastenwagen, • Fahrgestelle, • Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, • sowie, soweit straßenverkehrsrechtlich zulassungsfähig und marktüblich darstellbar, auch schwere Nutzfahrzeuge / Lkw. Die Schadensteuerung für Nutzfahrzeuge kann der Auftragnehmer als optionalen Leistungsbestandteil ausweisen. Ersatzmobilität und 24/7 sind beim Einzelabruf der Nutzfahrzeuge nicht zwingend anzubieten. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang und den Leistungsmodalitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDeadline: Aug 14
Full-Service-Leasing für den Verbund der Knappschaft Kliniken
Gegenstand der Ausschreibung ist Full-Service-Leasing für den Verbund der Knappschaft Kliniken. Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Full-Service-Kilometerleasing mit bis zu fünf (5) Rahmenvertragspartnern über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Der Auftragnehmer übernimmt die Fahrzeugbereitstellung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher definierten Servicebausteine als einheitliches Leistungsmodell. Die Fahrzeugbereitstellung erfolgt über Einzel-Leasingverträge je Fahrzeug auf Basis der Rahmenvereinbarung. Ziel ist eine End-to-End-Abwicklung des Full-Service-Leasing mit klaren Zuständigkeiten, digitaler Transparenz und geringem administrativem Aufwand für den Auftraggeber. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst mindestens: • Fahrzeugbereitstellung im Kilometerleasing • Zulassungs- und Abmeldeservice • Wartung und Inspektion sowie HU/AU • Reifenservice einschließlich saisonaler Umrüstung und Einlagerung • Schadenmanagement einschließlich Reparatursteuerung und Dokumentation • Ersatzmobilität bei Pkw • 24/7 Assistance bei Pkw • Tank- und Ladekartenmanagement einschließlich der organisatorischen Prozesse • Prozess zur Erfassung und Rückerstattung von Heimladungen bei elektrifizierten Fahrzeugen • UVV-Prüfung • Führerscheinkontrolle • digitale Vertrags- und Dokumentenverwaltung • Bereitstellung eines browserbasierten Onlineportals • digitale Fahrzeugkarte • Reporting und SLA-Steuerung • Rückgabeprozess einschließlich Minderwert- und Widerspruchsprozess Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind: • Kraftstoff- und Energiekosten sowie THG-Quoten • Kfz-Versicherung als Versicherungsvertrag / Prämienbestandteil • Die Versicherung ist nicht Teil des Angebots und nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Full-Service-Leasing-Modells. Soweit für operative Prozesse im Schadenfall Schnittstellen zum vom Auftraggeber benannten Versicherer oder Versicherungsmakler erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese organisatorisch sicherzustellen. Option: Nutzfahrzeuge Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Leistungsumfang des geschlossenen Rahmenvertrages durch einseitige Erklärung auf das Full-Service-Leasing von Nutzfahrzeugen -mit den im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegten wesentlichen Servicebausteinen- zu erweitern (Option gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Option kann durch jeden der Auftraggeber im Sinne von Ziffer 2 dieser Leistungsbeschreibung separat und unabhängig von den übrigen Auftraggebern ausgeübt werden. Der Gegenstand der Option umfasst das Kilometerleasing sowie die wesentlichen Servicebausteine gemäß den Ziffern 4.1 ff. dieser Leistungsbeschreibung für Nutzfahrzeuge. Die Rahmenvertragspartner müssen hierfür in der Lage sein während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, sämtliche Arten von Nutzfahrzeugen nach Ausübung der Option durch den jeweiligen Auftraggeber in das Leasingmodell einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für folgende Nutzfahrzeugarten: • leichte Nutzfahrzeuge, • Transporter, • Kastenwagen, • Fahrgestelle, • Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, • sowie, soweit straßenverkehrsrechtlich zulassungsfähig und marktüblich darstellbar, auch schwere Nutzfahrzeuge / Lkw. Die Schadensteuerung für Nutzfahrzeuge kann der Auftragnehmer als optionalen Leistungsbestandteil ausweisen. Ersatzmobilität und 24/7 sind beim Einzelabruf der Nutzfahrzeuge nicht zwingend anzubieten. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang und den Leistungsmodalitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-Wiesbaden
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenDeadline: Jun 22
Lieferung, Einrichtung & Service von Telefonie- und Provider-Leistungen der Stadt Aachen, Los 2: Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. - Kreisklinikum Siegen GmbHSiegen
Vergabe Textile Vollversorgung
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenDeadline: Aug 11
Vergabe Textile Vollversorgung
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenDeadline: Aug 11
Vergabe Textile Vollversorgung
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDeadline: Aug 07
L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet. Dazu gehören: - Sachbearbeitung (ca. 65 %) - Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%) - Management (ca. 5 %) - Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %) Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung). Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent. Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen). Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen. Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto). Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt. Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
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