Logistik Zentrum Niedersachsen - LandesbetriebHann. MündenTED
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen (gemäß Liste 'Übersicht Straßenmeistereien NLStBV'). Lieferadressen werden bei Ab...
Special Vehicles
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Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen (gemäß Liste 'Übersicht Straßenmeistereien NLStBV'). Lieferadressen werden bei...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb
- Published:
- March 25, 2026
- Deadline:
- April 30, 2026
- Topic:
- Special Vehicles
Tender description
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen (gemäß Liste 'Übersicht Straßenmeistereien NLStBV'). Lieferadressen werden bei Abruf mitgeteilt. Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten ist möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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8- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverDeadline: Apr 30
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Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen (siehe Liste 'Übersicht Straßenmeistereien NLStBV'). Lieferadressen werden bei Abruf mitgeteilt. Die Liste der Bezugsberechtigten kann erweitert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte. Auftraggeber: Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) für die niedersächsische Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen. Abrufe erfolgen über das LZN. Rechnungsstellung an LZN. Bezugsberechtigte Stellen sind in einer Liste (Übersicht Straßenmeistereien NLStBV) aufgeführt und können im Einvernehmen erweitert werden. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
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Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräten für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen. Die Lieferadresse und Kontaktdaten werden vom LZN dem Auftragnehmer mitgeteilt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Maximalvolumen abgeschlossen. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverN/A
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte. Auftraggeber ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) für die niedersächsische Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen. Abrufe erfolgen durch das LZN für bezugsberechtigte Stellen (Liste der Straßenmeistereien). Die Liste kann um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, solange das Maximalvolumen nicht überschritten wird. Rechnungsstellung an das LZN. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte
Das das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "Übersicht Straßenmeistereien NLStBV" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage 1 "Funkvorrüstung" zu entnehmen. - Deadline: May 04
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung sowie weitere öffentliche Stellen gemäß beigefügter Kundenliste. Die Liste kann während der Laufzeit um weitere Stellen ergänzt werden, sofern das Maximalvolumen nicht überschritten wird. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN. Details siehe Leistungsbeschreibung. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverDeadline: May 18
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro. Das LZN fungiert als zentraler Auftraggeber für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung sowie weitere bezugsberechtigte öffentliche Stellen. Die Abrufe erfolgen durch das LZN, die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber diesem. Details zu Art und Umfang der zu liefernden Waren sind der Leistungsbeschreibung (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
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