Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -TED
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar - Ausstattung Ganztag & Multifunktionaler Räume für die Schulen des Landkreises Gießen
Der Landkreis Gießen ist Träger von 39 Grundschulen, 9 Gesamtschulen, davon 3 mit gymnasialer Oberstufe, 4 Förderschulen sowie einer Berufsschule. Durch den Rahmenvertrag sollen die Schulen mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.
School Furniture
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Der Landkreis Gießen ist Träger von 39 Grundschulen, 9 Gesamtschulen, davon 3 mit gymnasialer Oberstufe, 4 Förderschulen sowie einer Berufsschule. Durch den Rahmenvertrag sollen die Schulen mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
- Published:
- March 04, 2026
- Deadline:
- April 17, 2026
- Topic:
- School Furniture
Tender description
Der Landkreis Gießen ist Träger von 39 Grundschulen, 9 Gesamtschulen, davon 3 mit gymnasialer Oberstufe, 4 Förderschulen sowie einer Berufsschule. Durch den Rahmenvertrag sollen die Schulen mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Related tenders
6- Deadline: Apr 17
Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an den Grundschulen Kirsten Boie Schule und Willinghusen
Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, zu erbringen ist u.a.: Der Träger bietet allen SuS der Schule an 5 Tagen der Woche (Mo. – Fr.) eine verlässliche Betreuung – möglichst im Klassenverband - ergänzend zur verlässlichen Grundschulzeit an. Derzeit sind folgende Angebotszeiten vorgesehen: • 12 Uhr/13 Uhr bzw. Schulschluss bis 16.00 Uhr (= Kernzeit); • 07.00 Uhr – 08.00 Uhr (= Frühbetreuung); • 16.00 Uhr – 17.00 Uhr (= Spätbetreuung). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) ist ein bedarfsgerechtes Angebot ab einer Nachfrage von 13 Plätzen vorzuhalten ist. Das Ganztagskonzept beinhaltet neben der täglichen Hausaufgaben- sowie Mittagessenbetreuung und freier Verfügungszeiten für z. B. freies Spiel, Bewegungs- und Ruhezeiten auch Kurs- oder Themenangebote (AGs). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger bietet in den Ferienzeiten eine Ferienbetreuung in der Zeit von mindestens 8.00 Uhr – 16.00 Uhr an und sieht hierbei eine Schließzeit von 4 Wochen vor, davon 2 Wochen in der 2.-5. Woche der Sommerferien, eine Woche in den Winterferien und eine Woche in den Herbst- oder Frühjahrsferien. Die Schließzeiten sollen zeitversetzt zur jeweils anderen Schule sein, damit eine Alternativbetreuung an der anderen Schule gewährleistet ist. Die Schließzeiten legt der Träger nach Abstimmung mit den Schulleitungen fest. Diese sind den Eltern rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen sowie den Tagen der Schulentwicklung die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger hat die Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen der Angebotszeit des Offenen Ganztags. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger sorgt für eine funktionierende und tragfähige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten (z. B. durch Informationsveranstaltung, Elternabende, Elterngespräche, App-basierte Kommunikations-Plattform…) und bietet Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Angebotsgestaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Teilnahme am Offenen Ganztag ist generell freiwillig, nach Anmeldung jedoch für einen bestimmten Zeitraum (mindestens für ein Schulhalbjahr) verbindlich. Zu Beginn eines Schuljahres bzw. -halbjahres (je nach zeitlichem Zuschnitt des jeweiligen Angebotes) können alle SuS mit ihren Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Damit besteht für alle SuS die Möglichkeit, je nach Neigung, Notwendigkeit und Interesse eine individuelle Auswahl zu treffen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote im Offenen Ganztag sind regelmäßig zu evaluieren und in Abstimmung mit der Schulleitung in Art und Umfang zu aktualisieren, damit ein bedarfsgerechtes und attraktives Angebot für die SuS und Eltern/Erziehungsberechtigten vorgehalten wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der Vorgaben in der Richtlinie Ganztag und Betreuung sind die Angebote in halben oder vollen Zeitstunden vorzuhalten und sollen jeweils mindestens zehn SuS umfassen, sofern nicht in pädagogisch oder organisatorisch begründeten Fällen Ausnahmen erforderlich sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 22. Mai 2026 an die Gemeinde Barsbüttel, [email protected]. Die Termine können zwischen der 19. – 22. KW 2026 stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist die Kirsten Boie Schule, Soltausredder 18, 22885 Barsbüttel (danach Wechsel zur Grundschule Willinghusen, Stemwarder Landstr. 4, 22885 Barsbüttel). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. - Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule Wettenberg-Wißmar (LPH 5 - 9)
Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut. Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Holzbaugebäudes zu schaffen. Das Gebäude umfasst das folgende Raumprogramm: - 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2 - 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2 - Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden. Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundiches Nichtwohngebäude - ggf. mit QNG und der Passivhausstandard geplant. Die Planungen haben bezüglich der Nachhaltigkeit Variantenvergleiche zu berücksichtigen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen. Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700. Anrechenbare Kosten: Die anrechenbaren Kosten netto liegen gemäß Kostenschätzung bei: KG 300 1.070.272,27 EUR KG 400 452.210,92 EUR - Heinrich Haus gGmbH
Aufhebung_ARCH_Heinrich Haus gGmbH_Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn
Die Heinrich-Haus gGmbH beabsichtigt die Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn sowie den Neubau einer Sporthalle. Die Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn ist eine staatlich anerkannte Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung. In kleinen Gruppen und Klassen von sechs bis acht Schülern werden die Bereiche Kognition, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und die soziale und emotionale Entwicklung gefördert. Der Unterricht und die Unterrichtsziele werden auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Bildungsplanes für die Schulen mit ganzheitlichem Förderbedarf geplant. In einem Stufenkonzept werden die 12 Schuljahre in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe eingeteilt. Die Anfänge gehen zurück auf das Jahr 1977. Das Bestandsgebäude wurde 1980 errichtet und 2006 erweitert. Seit 2002 steht die Wilhelm-Albrecht-Schule unter Trägerschaft der Heinrich-Haus gGmbH. Aufgrund stetig gestiegener Schülerzahlen soll die Schule erweitert werden. Die Schule wird zukünftig ausgelegt sein für insgesamt 132 Schüler und Schülerinnen, davon 66 im Altbau und 66 im zu planenden Neubau. Im bestehenden Schulgebäude (Altbau), das insgesamt 9 Klassenräume umfasst, werden die Unter- und Mittelstufenklassen der Schule verbleiben. In dem neu zu errichtenden Gebäudeteil (Neubau) der Schule sollen die 10 Oberstufen und Werkstufenklassen der Schule mit ihren dazugehörigen Kursräumen untergebracht werden. Um kurze Wege zwischen Alt und Neubau zu schaffen, soll eine barrierefreie Lösung erarbeitet werden. Weitere Ausführungen und Anforderungen an die Planungsaufgabe sind der Projektbeschreibung (vgl. Dokument 02a_Projektbeschreibung) zu entnehmen. Weitere Unterlagen zum Projekt werden im Zuge der Angebotsaufforderung (Stufe 2) zur Verfügung gestellt. Lösungsvorschläge, §§ 76 Abs. 2, 77 VgV Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass ein Vorentwurf für die Gebäudeplanung für die Erweiterungsmaßnahme (Neubau) inkl. Sporthalle in Form eines Lösungsvorschlags erarbeitet wird. Der Lösungsvorschlag ist erstmalig mit dem Erstangebot einzureichen. Genauer Anforderungen sind der Projektbeschreibung (vgl. 02a_Projektbeschreibung) und dem Dokument "06b_Hinweise Lösungsvorschlag" zu entnehmen. Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Lösungsvorschläge gemäß § 77 Abs. 2 VgV ist ein Betrag von 15.000 EUR netto vorgesehen. Damit wird ein Arbeitsaufwand von ca. 150 Stunden abgedeckt. Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit der Einreichung eines zuschlagsfähigen endgültigen Angebots zum vorgesehenen Submissionstermin. Kostenbudget Die Gesamtkostenprognose (KG 300-500, 700) liegt bei ca. 11,66 Mio. EUR netto, mithin 13,9 Mio. EUR brutto. Das vorgesehene Kostenbudget sollte nicht überschritten werden. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend wird eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer erwartet. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Der Baubeginn ist im dritten Quartal 2027 vorgesehen, sodass ein Fertigstellungstermin im dritten Quartal 2029 ermöglicht werden kann. Leistungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Landkreis Kelheim
Landkreis Kelheim - Schülerwohnheim Mainburg Fassadensanierung
Landkreis Kelheim - Schülerwohnheim Mainburg Fassadensanierung Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 1-9 einschl. SiGeKo-Leistungen (die Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ ist voraussichtlich nicht zu erbringen) Am Schülerwohnheim Mainburg des Landkreises Kelheim ist die Fassadensanierung inkl. Fenster-/Außentürentausch geplant, dies voraussichtlich in zwei Bauabschnitten und auf zwei Haushaltsjahre verteilt. Das Schülerwohnheim Mainburg dient überwiegend zur Unterbringung der Auszubildenden des Raumausstatter-, Sattler- u. Industriepolsterhandwerks für die Zeit der Blockbeschulung an der Staatlichen Berufsschule Mainburg sowie den Teilnehmern an überbetrieblichen Lehrgängen und Meisterprüfungen. Das Schülerwohnheim hat eine Belegungskapazität von 150 Betten in Zweibettzimmern und bietet Vollverpflegung an. Das Schülerwohnheim wurde in den letzten Jahren im Innenbereich komplett saniert. Dies beinhaltete insbesondere Trinkwasserleitungen, Heizungsleitungen, Fliesenarbeiten, Elektro, Brandschutz, Brandmeldeanlage. Die Fassade inkl. der Fenster ist noch im Urzustand von 1980. Um das Gebäude energetisch auf den neusten Stand zu bringen, ist jetzt geplant die Fassade zu sanieren, nach aktuellem Stand mittels Vollwärmeschutz WDVS mit Fassadenplatten und neuer 3-fach verglaster Fenster und Außentüren. Die Leistungen sind nach den Vorgaben des Landkreises Kelheim und des beauftragten Energieberaters zu planen. Es ist auch geplant Fördermittel, insbesondere BEG als Einzelmaßnahmen zu beantragen. Dies ist mit der Architektenleistung zu betreuen. Der Energieberater wird separat durch den Auftraggeber beauftragt. Die Liegenschaft Schülerwohnheim gliedert sich in 3 Bauteile: 1. Haupttrakt (Schlaftrakt) (4-Geschossig mit KG) 2. Verbindungsbau (2-geschossig mit KG) 3. Nebentrakt (Speisesaal) (2-geschossig mit KG) Nach aktuellem Stand ist geplant: Hinterlüftetes, vorgehängtes und wärmegedämmtes Fassadenplattensystem z.B. aus Hochdruck-Schichtpressstoffplatten HPL mit Alu-Unterkonstruktion; Wärmedämmung aus Steinwolle voraussichtlich min. 200 mm nach Angabe des Energieberaters. 3-fach verglaste Fenster und Außentüren. Der Umfang der Baumaßnahme ist voraussichtlich wegen haushaltstechnischen Gründen auf zwei Kalenderjahre zu planen. Dabei sind folgende Bauabschnitte möglich: Bauabschnitt 1: Haupttrakt (Schlaftrakt) (4-Geschossig mit KG) Bauabschnitt 2: Verbindungsbau (2-geschossig mit KG) und Nebentrakt (Speisesaal) (2-geschossig mit KG) Die geplante Fassadensanierung ist im laufenden Betrieb durchzuführen. Fluchtwege sind frei zu halten. Die Fensterflächen betragen ca.: Haupttrakt (Schlaftrakt) 322 m², Verbindungsbau 150 m², Nebentrakt (Speisesaal) 44 m², Summe 516 m². Die Fassadenflächen betragen ca.: Haupttrakt (Schlaftrakt) 1.808 m², Verbindungsbau 677 m², Nebentrakt (Speisesaal) 115 m², Summe 2.600 m². Die relevanten Oberflächen und Konstruktionsdetails sind im Rahmen einer fortlaufend geführten Bemusterung mit dem Bauherrn abzustimmen. Es wird eine hochwärmegedämmte Hülle erwartet. Ein Lüftungskonzept ist Teil der Planungsaufgabe, dabei wird aber erwartet, dass keine Lüftungsanlagen erforderlich werden. Leitgedanke ist ein ökologisch und ökonomisch ganzheitlicher Ansatz in Bezug auf die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus. Die Sanierung soll den anspruchsvollen Klimaschutzzielen des Landkreises Kelheim (CO2-Neutralität seiner Liegenschaften bis 2030) dienlich sein. Die eingesetzten Werkstoffe sollen nach Ablauf der Nutzungsperiode leicht demontiert und recycelt werden können. - Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis). - Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale)
Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Belieferung der Universitätsmedizin Halle (Saale) mit Büromöbelsystemen (Tische, Akustik-Schutz Schränke, Container)
Es ist ein Büromöbelsystem anzubieten, das als Baukastensystem mit hoher Modularität konzipiert ist. Das beinhaltet entsprechende Tischkonzepte für Einflächen-Arbeitsplätze, Schrankelemente bis zur 5. Ebene sowie reichhaltiges Zubehör. Beim Akustik-Schutz handelt es sich um ein Wandsystem in Leichtbauweise, welches als Schallabsorber dient. Es ist durch ein funktionelles Design, Flexibilität in den Kombinationsmöglichkeiten und seine unkomplizierte Handhabung ausgezeichnet. Weitere Anforderungen sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den A-Kriterien gemäß Leistungsverzeichnis. Das anzubietende Büromöbelsystem soll mindestens folgende Typen umfassen: - Tischsysteme in verschiedenen Größen - Schreibtische, höhenverstellbar - Sitz-Steh-Schreibtisch, elektrisch höhenverstellbar - Besprechungstisch, rechteckig o Besprechungstisch, rund - Schrankanlagen in Korpus-Bauweise in den im Leistungsverzeichnis zu LOS 3 aufgeführten verschiedenen Größen und Ausführungen - Roll- und Standcontainer - Auftischwand (Akkustikschutz) Alle angebotenen Elemente sollen technisch, organisatorisch, ergonomisch und optisch eine Einheit darstellen und so gestaltet sein, dass sie frei im Raum aufstellbar sind. Ebenfalls müssen die Elemente aus einem Serienprogramm stammen, so dass im Rahmen der garantierten Nachlieferungsfrist spätere Aufträge aus diesem Programm jederzeit erfüllt werden können. Das Programm hat in Konstruktion und Gestaltung eine Einheit zu bilden, in Form und Farbgebung abgestimmt, sachlich klar und ästhetisch ansprechend zu sein. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass Planungsleistungen, wie nachfolgend be-chrieben, in die Preise einzukalkulieren sind. Es erfolgt für diese Leistungen keine gesonderte Vergütung. Aufgrund unterschiedlicher Raumnutzungskonzepte besteht im Vertragszeitraum in unterschied-ichen Situationen der Bedarf an kompetenter Planungs- und Beratungsleistung. Hierbei sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: 1. Übernahme von Grundrissplänen in Form von Skizzen im PDF-Format oder dwg-Format zur Vorbereitung 2. Feinaufmaß vor Ort 3. Bestandsaufnahme Material (Technik, Ablagen, Mobiliar) 4. Bestandsaufnahme Funktionen (wer arbeitet wie, Kommunikationswege) 5. Erarbeitung von Gestaltungs-/Einrichtungsvorschlägen (PDF) und anschließende Über-mittlung an den Auftraggeber 6. Fachliche Beratung über vorgesehene Einrichtungen in den auszustattenden Räumlich-keiten 7. Qualifizierte und spezifizierte Einrichtungsvorschläge mit Grundrisszeichnungen, 3D-Ansicht, Farbansicht und spezifizierten schriftlichen Preisangeboten gem. Rahmenver-inbarung 8. Zurverfügungstellung von entsprechenden Planungsmaterialien, wie Prospekten, Katalo-gen, Holzmuster, Plänen, Farbkarten, etc. 9. Für jedes Einzelbeschaffungsvorhaben wird ein Angebot übermittelt Diese vorgenannten Leistungen stellen das Maximum an Leistungen dar, sie werden jedoch nicht in jedem Fall im kompletten Umfang zu erbringen sein. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vertragszeit detaillierte Planungsleistungen nur punktuell und bei schwierig zu möblierenden Räumen und Bereichen in Anspruch genommen werden. Ein genaues Volumen dieser Leistung kann daher im Vorfeld nicht beziffert werden. Der Auftraggeber bemüht sich, zu standardisieren und möglichst Arbeitsplatztypen zu bestellen, für die ein eigener Planungsaufwand nicht notwendig ist. Bei der Auswahl des Verpackungsmaterials ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Rech-ung zu tragen. Das Verpackungsmaterial muss grundsätzlich recyclebar sein. Der Bieter ist verpflichtet die mitgelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu übernehmen, abzu-transportieren und vorschriftsmäßig zu entsorgen bzw. zu verwerten.
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