Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverTED
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenverein...
Vehicles, Special Vehicles, Vehicle Parts, Vehicle Maintenance
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- Tender
- Contracting authority:
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Vehicles
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Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDeadline: Aug 17Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen - neutral
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDeadline: Aug 31Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen
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Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDeadline: Aug 31Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen
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Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDeadline: Aug 17Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen - neutral
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Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverN/ADeadline: Aug 07Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoffen und Strom über Tank- und Ladekarten. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen, für die Dienststellen des Freistaates Thüringen und Bremen sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoffen und Strom über Tank und Ladekarten
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverN/ADeadline: Aug 07Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoffen und Strom über Tank- und Ladekarten. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen, für die Dienststellen des Freistaates Thüringen und Bremen sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoffen und Strom über Tank und Ladekarten
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDeadline: Aug 07Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoffen und Strom über Tank- und Ladekarten. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen, für die Dienststellen des Freistaates Thüringen und Bremen sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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