Stadt Oldenburg (Oldb)Oldenburg
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Monitoren
Die Stadtverwaltung Oldenburg schreibt die Lieferung von Standardmonitoren (24 Zoll bis 800 Geräte sowie ergänzend 27 Zoll bis 100 Geräte) im Rahmen einer 24-monatigen Rahmenvereinbarung aus. Die angegebenen Mengen basieren auf Erfahrungswerten und stellen keine Mindestabnahmemengen dar; eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart. Di...
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Die Stadtverwaltung Oldenburg schreibt die Lieferung von Standardmonitoren (24 Zoll bis 800 Geräte sowie ergänzend 27 Zoll bis 100 Geräte) im Rahmen einer 24-monatigen Rahmenvereinbarung aus. Die angegebenen Mengen basieren auf Erfahrungswerten und stellen keine Mindestabnahmemengen dar; eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart....
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Oldenburg (Oldb)
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Monitors
Tender description
Die Stadtverwaltung Oldenburg schreibt die Lieferung von Standardmonitoren (24 Zoll bis 800 Geräte sowie ergänzend 27 Zoll bis 100 Geräte) im Rahmen einer 24-monatigen Rahmenvereinbarung aus. Die angegebenen Mengen basieren auf Erfahrungswerten und stellen keine Mindestabnahmemengen dar; eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart. Die Beschaffung erfolgt bedarfsorientiert über Einzelabrufe, in denen Stückzahlen und Liefertermine festgelegt werden. Die Lieferung hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abruf zu erfolgen. Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Monitoren
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
2 files recorded- Bekanntmachung
- 25546338
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5- Stadt Oldenburg (Oldb)Deadline: Jun 10
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Monitoren
Lieferung von Standardmonitoren (24 Zoll bis 800 Stück, 27 Zoll bis 100 Stück) im Rahmen einer 24-monatigen Rahmenvereinbarung. Keine Mindestabnahme, bedarfsorientierte Einzelabrufe. Lieferung spätestens 2 Wochen nach Abruf. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Jul 01
Lieferung von 205 Monitoren und 100 Dockingstations
Art der Leistung Der Landkreis plant die Beschaffung von 205 Monitoren und 100 Dockingstations. Die Leistung wird in folgende Lose aufgeteilt: - Los 1: Lieferung von 205 Monitoren (165 x 24-Zoll-Monitore und 40 x 27-Zoll-Monitore) - Los 2: Lieferung von 100 Dockingstations Die vollständige Lieferung der Geräte hat schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu erfolgen, spätestens jedoch bis zum 31.07.2026. Umfang der Leistung vgl. Leistungsbeschreibung - Technische Universität MünchenN/A
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen. - Technische Universität MünchenGarching
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und en des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen. - Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
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