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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) ...
Network Infrastructure
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- Westdeutscher Rundfunk Köln
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- June 02, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Network Infrastructure
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Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DR) Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet. Ziel war es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten ihre Bedarfe per Einzelabruf decken können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Abrufe über Lizenzen und Herstellerwartungen, die am Ende der Gesamtvertragslaufzeit erfolgen, können über diesen Zeitraum hinausgehen - je nach konkretem Abrufzeitpunkt und hinzugebuchtem Wartungszeitraum. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten. Das geschätzte Abrufvolumen für alle Bezugsberechtigten beträgt 1,85 Mio EURO netto und das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Mio EURO netto (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.2).
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