Stadt RegensburgTED
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutztechnik
Rahmenvereinbarung (32 Monate) für die Lieferung von Atemschutztechnik an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Regensburg. Umfasst Atemschutzgeräte, Lungenautomaten, Vollmasken, Atemluftflaschen und Maskenkommunikation für vorhandene MSA-Geräte mit EU-Baumusterprüfung.
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- Contracting authority:
- Stadt Regensburg
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
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Rahmenvereinbarung (32 Monate) für die Lieferung von Atemschutztechnik an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Regensburg. Umfasst Atemschutzgeräte, Lungenautomaten, Vollmasken, Atemluftflaschen und Maskenkommunikation für vorhandene MSA-Geräte mit EU-Baumusterprüfung.
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5Ex post-Lieferung Dräger Ausrüstung und Zubehör (Atemschutztechnik) 2026 für den LK Oder-Spree
Landrat / Stabsstelle Finanzen und ControllingBeeskowLieferung von Dräger-Ausrüstung und Zubehör im Bereich der Atemschutztechnik für das Jahr 2026. Empfänger ist das Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie der Bereich Abwehrender Brandschutz/Katastrophenschutz des Landkreises Oder-Spree.Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinMagdeburgDeadline: Jun 30Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr Magdeburg Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr Magdeburg. Lieferung von MSA M1 Pressluftatmern (oder gleichwertig) mit den genannten Eigenschaften. Atemschutzgeräte (Pressluftatmer) sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der KategorieIII gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und werden gemäß dieser Verordnung alsKomplettgeräte geprüft und zertifiziert. Im Fall eines Pressluftatmers gehören zu einemKomplettgerät der Atemanschluss, der Lungenautomat, das Grundgerät mit Druckminderer,die Druckluftflasche(n) und auch sonstiges mit dem Gerät verbundenes Zubehör. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das angebotene Produkt der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entspricht und mit der bei der Feuerwehr Magdeburg verwendeten Atemschutztechnik der Firma MSA kombiniert werden darf. Wird andere als die u. g. Atemschutztechnik angeboten, so sind die entsprechenden Nachweise dem Angebot beizufügen. Bei der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anzahl handelt es sich um die zu liefernde Höchstmenge über die gesamte Laufzeit inklusive der Verlängerungsoptionen der Rahmenvereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer Mindestabnahme von 25Pressluftatmern pro Jahr. Der Warenabruf erfolgt über einen schriftlichen Auftrag unter Angabe der Ausschreibungsnummer. Alle Lieferungen haben unverzüglich, jedoch spätestens 20 Wochen nach Warenabruf zu erfolgen.Atemschutztechnik Feuerwehr Nürnberg
Stadt Nürnberg - Feuerwehr (FW/2)Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 500 fabrikneuen Pressluftatmer-Gesamtsystemen (für Ein- und Doppelflaschenbetrieb) nach DIN EN 137 Typ 2 für den Einsatz bei der Feuerwehr Nürnberg. Diese bestehen jeweils aus einer Trageplatte mit Begurtung inklusive Beckengurt (DIN EN 358), der Pneumatik mit Druckminderer und Manometer, einem Bewegungslosmelder, einem Lungenautomaten, einer Druckluftflasche sowie dem Atemanschluss. Als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III müssen die Geräte über eine Zertifizierung gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 verfügen. Die Komponenten müssen als geprüftes Gesamtsystem zugelassen sein; der Nachweis der Interoperabilität ist gemäß vfdb-Technischem Bericht 08-01 zu erbringen. Für die einzelnen Systemkomponenten gelten ergänzend die jeweiligen Einzelnormen (insbes. DIN EN 136 und DIN EN 12245). Um den Betrieb der Feuerwehr Nürnberg mit ihren 5 Berufsfeuerwachen und 18 Freiwilligen Feuerwehren sicherzustellen, ist zudem eine entsprechende Ausstattung mit Ersatzteilen und Durchlaufbestand für die Atemschutzwerkstatt sowie ein Angebot für die Schulung von Endanwendern und Gerätewarten Gegenstand dieser Ausschreibung.Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Reinigungsmaterial
Landkreis Rottal-InnDer Landkreis Rottal-Inn beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung mit Reinigungsartikeln, Hygienepapieren, Besen, Bürsten, Reinigungsmitteln, Abfallsäcken, Müllbeuteln sowie Waschraum- und Toilettenartikeln auszuschreiben. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt vier Jahre und beginnt am 01.04.2026. Der Landkreis Rottal-Inn ist für verschiedene Schulen und Liegenschaften in Pfarrkirchen, Eggenfelden und Simbach am Inn zuständig, welche im Rahmen dieser Vereinbarung regelmäßig beliefert werden sollen.Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale SubmissionsstelleDer Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern. Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten. Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein. Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken. Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen. Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe) Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden. Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein. Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein. Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen. Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen. Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen. Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen: Spielplatzgeräte: DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte" Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Teil 2: Schaukeln Teil 3: Rutschen Teil 4: Seilbahnen Teil 5: Karussells Teil 6: Wippgeräte Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb Spielplatzböden: DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden" Ausstattung für Skateparks: DIN EN 14974 - "Skateparks"
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