Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWTED
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenrevision
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des RZF bei der Einrichtung einer Innenrevision zum 01.01.2026. Leistungen umfassen die rechtliche, organisatorische und prozessuale Aufstellung sowie die bedarfsorientierte Unterstützung bei Prüfungen, Sonderuntersuchungen und Beratungsleistungen. Fokus liegt auf Corporate Governance und der Entwicklu...
Auditing
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Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des RZF bei der Einrichtung einer Innenrevision zum 01.01.2026. Leistungen umfassen die rechtliche, organisatorische und prozessuale Aufstellung sowie die bedarfsorientierte Unterstützung bei Prüfungen, Sonderuntersuchungen und Beratungsleistungen. Fokus liegt auf Corporate Governance und der Entwic...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
- Published:
- April 20, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Auditing
Tender description
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des RZF bei der Einrichtung einer Innenrevision zum 01.01.2026. Leistungen umfassen die rechtliche, organisatorische und prozessuale Aufstellung sowie die bedarfsorientierte Unterstützung bei Prüfungen, Sonderuntersuchungen und Beratungsleistungen. Fokus liegt auf Corporate Governance und der Entwicklung eines Regelwerks. Schätzmenge: 220 PT/Mitarbeiter/Jahr; Höchstmenge: 250 PT/Mitarbeiter/Jahr.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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2- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenrevision
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des RZF bei der Einrichtung einer Innenrevision zum 01.01.2026. Leistungen umfassen die rechtliche, organisatorische und prozessuale Aufstellung sowie die bedarfsorientierte Begleitung bei Prüfungen, Sonderuntersuchungen und Beratungen. Fokus liegt auf Corporate Governance und der Entwicklung interner Regelwerke. Die Schätzmenge beträgt 220 PT pro Mitarbeiter/Jahr, die Höchstmenge 250 PT pro Mitarbeiter/Jahr. - Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenrevision
Zum 01.01.2026 wird im RZF eine Innenrevision eingerichtet. Bis dahin wird diese Aufgabe für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) durch die vorgesetzte Behörde, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM), wahrgenommen. Die Innenrevision des FM begleitet die Gründung der Innenrevision des RZF, gleichwohl sind im RZF erhebliche Vorkehrungen zu treffen, dass die neue Innenrevision auf rechtlich, organisatorisch und prozessual gesicherter Basis ihren Betrieb aufnehmen kann und fortan Wirkung entfalten und Verbesserungspotenziale ermitteln kann. Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen die Unterstützung des RZF bei der rechtlichen, organisatorischen und prozessualen Aufstellung und Einrichtung dieses neuen Bereichs. Darüber hinaus soll nach Gründung eine die bedarfsorientierte Unterstützung der Innenrevision bei der Durchführung von Prüfungen, Sonderuntersuchungen sowie Beratungsleistungen erbracht werden. Die externen Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der internen Revisionsprozesse stärken. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stehen zum anderen insbesondere die internen Vorgaben und Regelungen für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) im Fokus. Diese sind während der Vertragslaufzeit für das RZF als moderne und schnell wachsende Behörde, die als strategischer IT-Partner eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Zielerreichung der Finanzverwaltung NRW einnimmt, zu evaluieren, anzupassen bzw. neu zu entwickeln und zu implementieren, so dass die neue Innenrevision von Beginn an auf Basis eines gehärteten externen und internen Regelwerks arbeiten kann. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 220 PT (Personentage). Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 250 PT.
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