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Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und das Branding von Werbemitteln
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Branding von Werbemitteln. Jährliche Grundausstattung: Tragetasche, Kugelschreiber, Pflastermäppchen, Taschentücher, Trinkflasche, Babylätzchen. Zusätzlich bedarfsgerechte Werbemittel für besondere Aktionen und Gesundheitskampagnen. Anbieter muss breites Portfolio an Werbemitteln vorweisen.
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Audi BKK
- Published:
- May 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Branding von Werbemitteln. Jährliche Grundausstattung: Tragetasche, Kugelschreiber, Pflastermäppchen, Taschentücher, Trinkflasche, Babylätzchen. Zusätzlich bedarfsgerechte Werbemittel für besondere Aktionen und Gesundheitskampagnen. Anbieter muss breites Portfolio an Werbemitteln vorweisen.
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Klang: rein, kein Rauschen, Verzerren, Kratzen o.ä. störende Geräusche, die den Klang beeinflussen Format/Maße: mind. 8,8 x 7,5 x 4,1 cm Verpackungseinheit: einzeln/stückweise verpackt 50 Stück als Verpackungseinheit in einer Umverpackung (Karton) Lieferzeit: schnellstmöglich nach Absprache ab Freigabe der Druckskizze/"Echt-Muster" Versand: Versand und Anlieferungsbedingungen der IBRo Versandservice GmbH Lieferanzeige: Die Lieferung ist rechtzeitig anzukündigen per Email an: [email protected] Sonstige Bedingungen vor Auftragserteilung Versand eines "Echt-Musters" mit beabsichtigtem Individualbranding Stückzahlgenaue Lieferung ist anzustreben möglichst geringe Mehr-/Minderlieferung von max. +/- 10%Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge Angebotsbindefrist von mind. 3 Monate nach Angebotseingang Lieferanweisung: 1. Lieferanschrift wenn nicht anders angegeben: IBRo Versandservice GmbH Ahornring 1 18184 Roggentin 2. Annahmezeiten: Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr Mittagspause 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr 3. Avisierung Unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), des voraussichtlichen Liefertermins und des Lieferscheins vorab per E-Mail an: [email protected] 3a. Rückfragen zur Anlieferung Bei sofortigem Klärungsbedarf können Sie uns per Tel.-Nr. 038204 / 66 250, unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie während unserer Geschäftszeiten umgehend zurück. Geben Sie dazu bitte Ihre Rufnummer und Ihren Dringlichkeitsgrund an. 4. Lieferschein Jeder Sendung ist außer dem Frachtbrief ein Lieferschein beizufügen. Er muss folgende Angaben enthalten: - obige Lieferanschrift - Lieferant, Lieferdatum - betreffender Auftraggeber - Artikel-Nummer - Artikel-Bezeichnung - Stückzahl - Colli-/Palettenzahl * (Bezug: "Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV)", Bundesgesetzblatt I, Ausgabe Nr. 36 vom 20. Juni 1991, S. 1234 ff) 5. Verpackungseinheiten 5.1 Menge Die Artikel sind in fixen, kontrollierbaren und handlichen Mengen (Verpackungseinheiten) anzuliefern. Das Bruttogewicht einer Verpackungseinheit darf 20 kg nicht überschreiten. Jede Verpackungseinheit ist durch einen Umkarton, Schrumpffolie oder Banderole gegen Verrutschen und Beschädigung zu sichern. Innerhalb einer Verpackungseinheit ist auf Folien jeglicher Art zu verzichten! Ausgenommen hiervon sind Medien, die aus Urheberechtsgründen (DVD´s) oder als Mediensammlung transpoportsicher zusammengefasst werden. Weitere Spezifikationen für die Anlieferung von: 5.2. Kennzeichnung Jede Palette und jede Verpackungseinheit sind mit Menge und Artikel-Bezeichnung sowie Absender und Empfangsadresse zu versehen. 5.3. Transport Palettenanlieferungen sind möglichst artikelrein zu halten. Zwischen jede Lage ist eine dicke Pappe zu legen. Die Paletten dürfen an keiner Stelle überpackt sein. Ausnahme: Wenn die Artikelgrundmaße größer als die Europalettengrundmaße sind. Die Paletten sind gegen Transportschäden zu sichern. Es werden ausschließlich Europaletten in einwandfreiem Zustand getauscht. 6. Transportverpackung Folgende Vorgaben müssen erfüllt werden: 6.1. Ladehilfsmittel Europaletten: 800 x 1200 mm (naturbelassen) Maße Höhe: max. 1.200 mm inkl. Pal. Breite: max. 800 mm Länge: max. 1.200 mm Gewicht: max. 600 kg Ausnahme: Artikelgrundmaße größer als Europalettengrundmaße. 6.2. Verpackungsmaterial Kartonagen: Wellkarton/Kartonagen mit Wiederverwertungsgarantie. Beschriftung nur mit umweltverträglichen Farben. Folien: PE, PP gekennzeichnet Umreifungen: PE, PP gekennzeichnet Deckbretter: Naturholz Aufkleber: Aufkleber dürfen die stoffliche Wiederverwertung nicht behindern. 6.3. Kennzeichnung der Materialien Sämtliche eingesetzten Materialien sind gemäß Beschluss der Bundesregierung eindeutig zu kennzeichnen. Beispiel: Resy PET PVC PP PS PE O 7. Prüfung der Sendung IBRo nimmt die Sendung unter Vorbehalt an. Dem Frachtführer wird nur die Anzahl der angelieferten Packstücke (Colli, Paletten etc.) quittiert. Die Mengen- und Artikelkontrolle erfolgt danach anhand des Lieferscheins. Äußere Beschädigungen lässt IBRo vom Transportführer auf dem Frachtbrief bestätigen. 8. Gebühren Können die in dieser Richtlinie aufgezeichneten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommen die nachstehenden Preispositionen zur Berechnung. Verpackungseinheiten 8.1 Abweichungen beim Höchstgewicht bzw. Überschreitung der max. Höhe oder bei der Artikelmenge von Verpackungseinheiten. Mehrkosten Netto Begründung: 45,00 €/Std. Handlingsaufwand durch Umpacken der angelieferten Verpackungseinheiten auf das ergonomisch/technisch notwendige Maß. 8.2 Entsorgung von Verpackungsmaterialien Netto 1. Defekte Europaletten (Naturholz) 8,00 €/Pal. 2. Umreifungsbänder aus Metall 4,00 €/Pal. 3. Defekte Einwegpaletten 8,00 €/Pal. 4. 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