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Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) für Druck- und Lieferleistungen, aufgeteilt in zwei Lose. Die Rahmenvereinbarung wird mit drei Unternehmen geschlossen. Angebote auf beide Lose sind zugelassen, eine Vergabe an denselben Bieter ist möglich.
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) für Druck- und Lieferleistungen, aufgeteilt in zwei Lose. Die Rahmenvereinbarung wird mit drei Unternehmen geschlossen. Angebote auf beide Lose sind zugelassen, eine Vergabe an denselben Bieter ist möglich.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- land.D
- Published:
- January 13, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) für Druck- und Lieferleistungen, aufgeteilt in zwei Lose. Die Rahmenvereinbarung wird mit drei Unternehmen geschlossen. Angebote auf beide Lose sind zugelassen, eine Vergabe an denselben Bieter ist möglich.
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Abschluss von Mehrpersonen-Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen (verschiedene Gewerke) in drei Losen
Mehrpersonen-Rahmenvereinbarungen über verschiedene Tiefbauleistungen abzuschließen. Die Regellaufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeberin steht das Recht zu, die Laufzeit insgesamt zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt somit 5 Jahre. Die Einzelaufträge unter der jeweiligen Rahmenvereinbarung werden ohne erneutes Vergabeverfahren nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen vergeben. Der Auftrag wird in drei Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eines, zwei oder alle Lose abgeben. Eine Zuschlagslimitierung gibt es nicht.
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