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Rahmenvereinbarung Sicherheitsanalysen
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsanalysen mit geschätztem Gesamtwert von 2.270.000 EUR und Höchstwert von 2.497.000 EUR über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren (inkl. Verlängerungsoption).
Cybersecurity
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- gematik GmbH
- Published:
- May 19, 2026
- Deadline:
- June 19, 2026
- Topic:
- Cybersecurity
Tender description
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsanalysen mit geschätztem Gesamtwert von 2.270.000 EUR und Höchstwert von 2.497.000 EUR über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren (inkl. Verlängerungsoption).
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AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtDeadline: Jul 16Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.Betrieb DATEN:RAUM:FREIBURG und Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen Smart Innovation
Stadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementDeadline: Jun 02Die Ausschreibung umfasst drei Leistungsbestandteile: I. Betrieb der urbanen Datenplattform DATEN:RAUM:FREIBURG (D:R:F), II. Bereitstellung der Hosting-Infrastruktur und III. Rahmenvertrag für Beratungsleistungen im Bereich Smart Innovation. Alle Leistungsteile müssen gemeinsam angeboten werden; eine Losbildung ist nicht vorgesehen. Die Laufzeit beinhaltet Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis maximal zum 31.12.2031.Rahmenvereinbarungen IT-Dienstleistungen 2027ff.
DFS Deutsche Flugsicherung GmbHLangenDeadline: Jul 13Gegenstand von Los 1 sind IT-Dienstleistungen im ATS-Umfeld. Umfang: bis zu 15.000 Personentage / Jahr. Es ist vorgesehen, mit den wirtschaftlichsten Bietern Rahmenverträge abzuschließen, die im Mindesten Teile des angegebenen Technologie- und Leistungsspektrums abdecken können. Die o.g. Personentage verteilen sich daher auf mehrere Rahmenvertragspartner. Der Abruf von Leistungen aus den Rahmenvereinbarungen soll mit einer jeweiligen Vorlaufzeit von 6 – 12 Wochen anhand von Einzelabrufen erfolgen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem Softwareentwicklung, Softwarekonfiguration und Tests. Folgende Leistungen sollen durch den abzuschließenden Rahmenvertrag abrufbar sein: 1. IT-Leistungen unter Anwendung folgender Tools: · DFS-Softwareentwicklungsumgebung: OpenText Dimensions RM, Jira, Confluence, GitLab, Vault, Sonatype Nexus. · MANTIS/IBM Rational Change. · Requirementdatenbanken. · DOORS. · MS-Office für die Bürokommunikation. 2. IT-Leistungen unter Anwendung von Open Source Produkten wie: · Linux incl. Bash-Scripting, System- und Netzwerk-Know-How. · Apache HTTP Server. · Camel. · Maven. · Puppet. · Jenkins · GNU automake · Docker · Kubernetes · Vue.js · Datenbanken wie SQLite, MySQL, MariaDB. 3. Leistungen im Rahmen von Anwendungssystemen in heterogenen IT-Anwendungsstrukturen. 4. Leistungen im Rahmen von Softwareentwicklung in: · ADA[TK2.1][HM2.2]. · C/ C++. · Java. · Python. · Go · Qt Klassenbibliothek. 5. Steuerung und Überwachung mit Hilfe von SNMP. 6. Erstellung automatisierter Installationsverfahren für Linux. 7. Erstellungsleistungen von hochverfügbaren Realtime-Systemen. 8. Umsetzung von Sicherheitsvorgaben wie BSI-Grundschutz und OWASP-ASVS. 9. Erstellung und Durchführung von System- und Abnahmetests in Entwicklungsprojekten, bei der die Softwareentwicklung an ISO/IEC/IEEE 12207 / ED-153 angelehnt ist. 10. Produktdokumentation für komplexe Softwareentwicklungsprojekte in deutscher und englischer Sprache. Zu erstellen sind Benutzer- und SysDurchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services sowie an Standards und Test-spezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT (PraCyS)
Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikBonnDeadline: Jun 01Rahmenvertrag für Cybersicherheitsdienstleistungen in Consumer/Public IoT, E-Mail-Diensten und digitalem Verbraucherschutz. Ausgenommen: regulierte IoT-Produkte aus Energie, Gesundheitswesen, Telematik und Industrie. Ziel: Verbesserung von Standards (z.B. CRA), Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Demonstratoren. Praxisorientierte Analyse von Produktschwachstellen, PoC-Evaluation von Standards, Untersuchung neuer Technologien. Bei Schwachstellen: Ersteinschätzungen, CVD-Prozessbegleitung, ggf. praktisches Nachstellen.Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services sowie an Standards und Testspezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT (PraCyS)
Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikBonnDeadline: Jun 01Mit diesem Rahmenvertrag sollen Aufgaben als Dienstleistung zur Gestaltung der Cybersicherheit in den Bereichen Consumer IoT und Public IoT sowie E-Mail-Diensten und allgemein dem digitalen Verbraucherschutz übernommen werden. Explizit ausgenommen sind hierbei regulierte IoT-Produkte aus dem Energiesektor (wie Mess- und Steuerungseinrichtungen gemäß MsbG und EnWG), Energiewendeanlagen (wie PV-Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher), regulierte IoT-Produkte aus dem Gesundheitswesen und der Telematik-Infrastruktur, dem Bereich intelligenter Transportsysteme sowie industrieller Anwendungen. Die Ergebnisse dienen zur Verbesserung der Vollständigkeit, Testbarkeit und Anwendbarkeit von neuen Standards, die z.B. im Rahmen des CRA Anwendung finden werden. Überdies sollen Handlungsempfehlungen und Demonstratoren für die Cybersicherheitsprävention entwickelt werden mit dem Ziel, die Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Für unsere Standardisierungsarbeiten sind praxisorientierte Erkenntnisse von hoher Bedeutung. Hierfür müssen Schwachstellen von Produkten analysiert und bewertet, Standards und Testspezifikation anhand von konkreten Produkten auf deren Praxistauglichkeit evaluiert (Proof of Concept, PoC) und neue Technologien (z.B. Sicherheitsprotokolle) auf deren Anwendbarkeit untersucht werden, bevor diese in Standards eingebracht werden können. Bei Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten und Services aus den o. g. Bereichen werden bei Bedarf Ersteinschätzungen durchgeführt, Handlungsempfehlungen und begleitet Prozesse erstellt, die zur Schließung der Schwachstelle beitragen wie bspw. den CVD-Prozess. Abhängig von der Kritikalität und den Spezifika der vorliegenden Schwachstelle kann zu einer fachspezifischen Einschätzung z.B. ein praktisches Nachstellen der Schwachstelle oder eine Betroffenheitsprüfung erforderlich sein. Erkenntnisse aus der Entwicklung und Pflege der Standards, sowie Studien und Sicherheitsanalysen sind wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit des BSI zur Sensibilisierung und Stärkung der Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Prävention veröffentlicht das BSI darüber hinaus Handlungsempfehlungen, Testtools bzw. Prüfumgebungen und entwickelt Demonstratoren, z.B. für Messen, um verbreitete Schwachstellen praxisnah präsentieren zu können. Eine weitere wichtige Aufgabe des BSI ist der technische Verbraucherschutz. Im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen ausgewählter digitaler Verbraucherprodukte kann das BSI aktuelle IT-Sicherheitsrisiken am Markt identifizieren, um die gewonnenen Erkenntnisse für die Beratung, Information und Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu nutzen.
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