Stadt Essen- ImmobilienwirtschaftEssenTED
Rahmenvereinbarung - Regelmäßige Kontrolle v. Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Durchgeführt werden sollen die regelmäßigen Kontrollen von zur Zeit 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121. Notwendig sind 2 Kontrollen im Monat pro Anlage und somit eine Begehung der Anlagen ca. alle 2 Wochen. Die Aufzüge befinden sich im Stadtgebiet von Essen. Die beigefügte Bestandsliste enthält die Anlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung. ...
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- Stadt Essen- Immobilienwirtschaft
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- August 03, 2026
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Durchgeführt werden sollen die regelmäßigen Kontrollen von zur Zeit 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121. Notwendig sind 2 Kontrollen im Monat pro Anlage und somit eine Begehung der Anlagen ca. alle 2 Wochen. Die Aufzüge befinden sich im Stadtgebiet von Essen. Die beigefügte Bestandsliste enthält die Anlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Der Bestand kann sich (z.B. durch Neubau oder Stilllegung von Anlagen) verändern. Der Bestand/ Anzahl an Aufzugsanlagen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich ansteigen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch
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10Rahmenvereinbarung - Regelmäßige Kontrolle v. Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Stadt Essen- ImmobilienwirtschaftEssenDurchgeführt werden sollen die regelmäßigen Kontrollen von zur Zeit 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121. Notwendig sind 2 Kontrollen im Monat pro Anlage und somit eine Begehung der Anlagen ca. alle 2 Wochen. Die Aufzüge befinden sich im Stadtgebiet von Essen. Die beigefügte Bestandsliste enthält die Anlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Der Bestand kann sich (z.B. durch Neubau oder Stilllegung von Anlagen) verändern. Der Bestand/ Anzahl an Aufzugsanlagen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich ansteigen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatischRahmenvereinbarung - Regelmäßige Kontrolle v. Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Stadt Essen- ImmobilienwirtschaftEssenDurchgeführt werden sollen die regelmäßigen Kontrollen von zur Zeit 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121. Notwendig sind 2 Kontrollen im Monat pro Anlage und somit eine Begehung der Anlagen ca. alle 2 Wochen. Die Aufzüge befinden sich im Stadtgebiet von Essen. Die beigefügte Bestandsliste enthält die Anlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Der Bestand kann sich (z.B. durch Neubau oder Stilllegung von Anlagen) verändern. Der Bestand/ Anzahl an Aufzugsanlagen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich ansteigen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatischRahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im VertraRahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Beschaffung einer Langzeitarchivlösung
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand des Vertrages ist der Aufbau des Langzeitarchivs für Geodaten in Baden-Württemberg an ein sog. elektronisches Langzeitarchiv. Dies beinhaltet eine Komplettlösung bestehend aus dem Kauf der Hardware, Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und den Betrieb des Langzeitarchivs (inkl. Garantie, Support, Instandhaltung und Pflegeleistungen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Die Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen), sowie der Betrieb des Langzeitarchivs können, sofern eine Verlängerungsoption gezogen wird optional zu dem Zeitpunkt der Verlängerung beschafft werden. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Dienstleistungen der Rollen 1 bis 3. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen: Vertrag: - Kauf der Hardwarekomponenten (einmalig) - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Zusammenstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Langzeitarchivs (einmalig) - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Schulung, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit Rahmenvereinbarung: Rolle 1: Projektleitung (166 PT für 5 Jahre) Rolle 2: Technical Consultant (320 PT für 5 Jahre) Rolle 3: Techniker/in (166 PT für 5 Jahre) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 36 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit, ob die Option gezogen wird und sich der Vertrag somit für ein weiteres Jahr verlängert. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die Rahmenvereinbarung endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 735.200,00 EUR netto; 874.888,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbadenDeadline: Jul 24Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächen-Branding für Veranstaltungen vorwiegend in der Veranstaltungsstätte RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und Jagdschloss Platte sowie für Marketingmaßnahmen im Stadtgebiet von Wiesbaden. Dies umfasst sowohl Planungsleistungen einschließlich ggf. notwendiger statischer Nachweise, die Kommunikation, Dokumentation gegenüber dem Endkunden, Lieferung, Anbringung und Entfernung der eingebrachten Werbeprodukte, Abrechnung, Mitwirkung bei der Erstellung von produktspezifischen Katalogen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Bei dem auszustellenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung spezifiziert. Detailierte Beschreibungen der Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.05.2027 und endet nach 24 Monaten, voraussichtlich am 30.04.2029. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um 2 Jahre, zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. (insgesamt maximal 4 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Leistungen sind vorwiegend zu erbringen im: • RheinMain CongressCenter (RMCC), Friedrich-Ebert-Allee 1, 65185 Wiesbaden. In folgenden Veranstaltungsstätten sind optional ebenfalls Leistungen zu erbringen: • Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden • Jagdschloss Platte, Auf der Platte / An der B417, 65195 Wiesbaden • Werbeflächen im Stadtgebiet Wiesbaden Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie allgemeine_Leistungsbeschreibung. Objektbesichtigungen - verpflichtend: Für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung verpflichtend. Allen Bietern wird hierfür die Möglichkeit eingeräumt, das RMCC im Rahmen eines abgestimmten Einzeltermins zu besichtigen. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Bitte melden Sie sich zur Koordination eines Besichtigungstermins bis spätestens 24.06.2026,jeweils per eHAD-Nachricht oder per E-Mail an [email protected]. Ortsbesichtigungen finden an folgenden Tagen statt: • 30.06.2026 • 01.07.2026 Die Termine werden einzeln vergeben und auf den erforderlichen Zeitrahmen begrenzt. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Etwaige Rückfragen sind ausschließlich schriftlich über das Vergabeportal einzureichen. Diese werden im Nachgang anonymisiert an alle Bieter in Textform weitergeleitet. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung kommen wir zur genauen Terminvereinbarung auf Sie zu. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom jeweiligen Bieter zu unterzeichnen ist. Diese Bestätigung ist dem Angebot als Nachweis beizufügen. Ortsbesichtigungen für das Kurhaus sind im Rahmen dieses Verfahrens nicht vorgesehen. Soweit das Objekt öffentlich frei zugänglich ist, können Sie sich gerne Vorort einen Eindruck verschaffen.Rahmenvertrag Baumkontrollen
Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.Rahmenvertrag Baumkontrollen
Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.TGA-Planung Gebäude und Innenräume LPH 1-3 und - 5-9
Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedDie Stadt Neuwied beabsichtigt eine Ersatzfläche für die bestehende KiTa-Raiffeisenring, welche einen hohen Investitionsstau aufweist, im Neubauprojekt Kastanienhof zur Unterbringung von vier Kitagruppen anzumieten. Die Konzeption sieht ein offenes Kita Konzept für 100 Kinder im Alter von 3-6 Jahren vor. Die Einbindung der Vertretung der zukünftigen Nutzer ist gewünscht. Die Mietfläche wird durch den Investor als veredelter Rohbau hergestellt und 2026 an die Stadt übergeben. Der anschließende Innenausbau, der den Anforderungen an den Betrieb einer Kindertagesstätte entspricht, wird durch die Stadt Neuwied realisiert und ist Planungsgegenstand der Objektplanung. Die Mietfläche erstreckt sich über das Keller- und Erdgeschoss. Der Planungsstand ist soweit gediehen, dass bereits zum Teil die LPH 1-3 und die LPH 4 vollständig erbracht wurden (Baugenehmigung incl. Brandschutzkonzept vom Dezember 2025, siehe Anlage Genehmigung-Nr 847_25). Das Brandschutzkonzept liegt vor und wurde Bestandteil der Baugenehmigung. Die Abgrenzung des veredelten Rohbaus (Investorenplanung) zum veredelten Innenausbau (Stadt Neuwied) stellt sich wie folgt dar: Fertigstellungsgrad durch Vermieter zum Zeitpunkt des Planungsbeginns: • Herstellung der Außenhaut in Dach und Fach (Fenster, Außen- und Terrassentüren, Haupteingangstüre) • Der Innenputz auf den Außenwänden • Alle Übergabepunkte, die für die technische Gebäudeausrüstung notwendig sind. Siehe Anlage (Pläne und Beschreibung): -TGA_Übergabepunkte (Pläne und Beschreibung) • Brandmeldeanlage: Der Vermieter hat eine voll funktionsfähige Brandmeldeanlage herzustellen. Diese hat auch den Kita Mietbereich technisch mit einzubinden, unabhängig vom Innenausbau des Mieters. Eine Nachbesserung/ Erweiterung seitens Mieterin, erfolgt somit nicht. Der Leistungsumfang des veredelten Innenausbaus umfasst nach derzeitigem Planstand die nachfolgend aufgeführten Gewerke: (für die TGA-Planung ausführliche Beschreibung s. AnlageTGA_Übergabepunkte): 1 Heizung/Fußbodenheizung - Wärmeversorgung über vorhandenen Fernwärmeanschluss 2 Lüftung - Be- und Entlüftung über Einzellüfter Bereich WC-Anlagen, Technikräume, Küche, Lager Hygiene 3 Sanitär 4 Elektro, Brandmeldeeinrichtung (BMA-Zentrale Vermieterleistung), IT 5 Estricharbeiten 6 Trockenbauarbeiten 7 Innenputzarbeiten - ausgenommen Innenputz auf Außenwand, Vermieterleistung 8 Stahlzargen, Innentüren, Klemmschutz 9 Mobile Trennwände 10 Fliesenarbeiten 11 Bodenbelagsarbeiten 12 WC-Trennwände 13 Malerarbeiten 14 Außenanlagen, Gala-Bau (Fachplaner wird ausgeschrieben) 15 Brandschutzausstattung, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. 16 Prüfungen, TÜV-Abnahme 17 Innenliegender Blendschutz, Gardinen etc. 18 Profilzylinder, Hauptschlüssel, Schließplan 19 Einbauküche inkl. Geräte (Küchenplanung durch Fachplaner ist erfolgt) 20 Ausstattung, Einrichtung (Eigenleistung Stadt Neuwied) 21 Bauendreinigung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude, Innenräume, mit dem Leistungsumfang in Anlage Leistungsbild. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Technische Ausrüstung, mit dem Leistungsumfang und den Anlagegruppen in Anlage Leistungsbild. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Kostenrahmen: Kostengruppe 300: 1.003.601,61 € brutto Kostengruppe 400: 608.443,02 € brutto 410: 35.211,08 € brutto 420: 194.010,44 € brutto 430: 55.316,61 € brutto 440: 288.799,36 € brutto 450: 35.105,54 € brutto Kostengruppe 500: 600.000 € brutto Kostengruppe 600: 220.000 € brutto Für die Maßnahme gilt: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 angepasst, falls sich die Kosten zum ursprünglichen Kostenrahmen verändern. Die Kostenberechnung dient ab der Entwurfsplanung bis zum Abschluss der Planung (LPH 3 – LPH 9) als Grundlage für die Berechnung des Honorars, das entsprechend der bestehenden Vertragsbedingungen angepasst wird. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Planungsbeginn: 2 Wochen nach Auftragsvergabe LPH 1-3 und 5-6: Februar 2027 – Juli 2027 LPH 7: Juli 2027 – Oktober 2027 LPH 8: November 2027 – Juli 2028. Parallel zu diesem Los 2 wird das Leistungsbild der Objektplanung Gebäude in Los 1 ausgeschrieben.Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-3 und - 5-9
Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedGegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 1 - Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 - 3 (teilweise) und 5 – 9 (teilweise), betreffend den Innenausbau der Kita Kastanienhof. Die Stadt Neuwied beabsichtigt eine Ersatzfläche für die bestehende KiTa-Raiffeisenring, welche einen hohen Investitionsstau aufweist, im Neubauprojekt Kastanienhof zur Unterbringung von vier Kitagruppen anzumieten. Die Konzeption sieht ein offenes Kita Konzept für 100 Kinder im Alter von 3-6 Jahren vor. Die Einbindung der Vertretung der zukünftigen Nutzer ist gewünscht. Die Mietfläche wird durch den Investor als veredelter Rohbau hergestellt und 2026 an die Stadt übergeben. Der anschließende Innenausbau, der den Anforderungen an den Betrieb einer Kindertagesstätte entspricht, wird durch die Stadt Neuwied realisiert und ist Planungsgegenstand der Objektplanung. Die Mietfläche erstreckt sich über das Keller- und Erdgeschoss. Der Planungsstand ist soweit gediehen, dass bereits zum Teil die LPH 1-3 und die LPH 4 vollständig erbracht wurden (Baugenehmigung incl. Brandschutzkonzept vom Dezember 2025, siehe Anlage Genehmigung-Nr 847_25). Das Brandschutzkonzept liegt vor und wurde Bestandteil der Baugenehmigung. Die Abgrenzung des veredelten Rohbaus (Investorenplanung) zum veredelten Innenausbau (Stadt Neuwied) stellt sich wie folgt dar: Fertigstellungsgrad durch Vermieter zum Zeitpunkt des Planungsbeginns: • Herstellung der Außenhaut in Dach und Fach (Fenster, Außen- und Terrassentüren, Haupteingangstüre) • Der Innenputz auf den Außenwänden • Alle Übergabepunkte, die für die technische Gebäudeausrüstung notwendig sind. Siehe Anlage (Pläne und Beschreibung): -TGA_Übergabepunkte (Pläne und Beschreibung) • Brandmeldeanlage: Der Vermieter hat eine voll funktionsfähige Brandmeldeanlage herzustellen. Diese hat auch den Kita Mietbereich technisch mit einzubinden, unabhängig vom Innenausbau des Mieters. Eine Nachbesserung/ Erweiterung seitens Mieterin, erfolgt somit nicht. Der Leistungsumfang des veredelten Innenausbaus umfasst nach derzeitigem Planstand die nachfolgend aufgeführten Gewerke: (für die TGA-Planung ausführliche Beschreibung s. AnlageTGA_Übergabepunkte): 1 Heizung/Fußbodenheizung - Wärmeversorgung über vorhandenen Fernwärmeanschluss 2 Lüftung - Be- und Entlüftung über Einzellüfter Bereich WC-Anlagen, Technikräume, Küche, Lager Hygiene 3 Sanitär 4 Elektro, Brandmeldeeinrichtung (BMA-Zentrale Vermieterleistung), IT 5 Estricharbeiten 6 Trockenbauarbeiten 7 Innenputzarbeiten - ausgenommen Innenputz auf Außenwand, Vermieterleistung 8 Stahlzargen, Innentüren, Klemmschutz 9 Mobile Trennwände 10 Fliesenarbeiten 11 Bodenbelagsarbeiten 12 WC-Trennwände 13 Malerarbeiten 14 Außenanlagen, Gala-Bau (Fachplaner wird ausgeschrieben) 15 Brandschutzausstattung, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. 16 Prüfungen, TÜV-Abnahme 17 Innenliegender Blendschutz, Gardinen etc. 18 Profilzylinder, Hauptschlüssel, Schließplan 19 Einbauküche inkl. Geräte (Küchenplanung durch Fachplaner ist erfolgt) 20 Ausstattung, Einrichtung (Eigenleistung Stadt Neuwied) 21 Bauendreinigung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude, Innenräume, mit dem Leistungsumfang in Anlage Leistungsbild. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Kostenrahmen: Kostengruppe 300: 1.003.601,61 € brutto Kostengruppe 400: 608.443,02 € brutto 410: 35.211,08 € brutto 420: 194.010,44 € brutto 430: 55.316,61 € brutto 440: 288.799,36 € brutto 450: 35.105,54 € brutto Kostengruppe 500: 600.000 € brutto Kostengruppe 600: 220.000 € brutto Für die Maßnahme gilt: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 angepasst, falls sich die Kosten zum ursprünglichen Kostenrahmen verändern. Die Kostenberechnung dient ab der Entwurfsplanung bis zum Abschluss der Planung (LPH 3 – LPH 9) als Grundlage für die Berechnung des Honorars, das entsprechend der bestehenden Vertragsbedingungen angepasst wird. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Planungsbeginn: 2 Wochen nach Auftragsvergabe LPH 1-3 und 5-6: Februar 2027 – Juli 2027 LPH 7: Juli 2027 – Oktober 2027 LPH 8: November 2027 – Juli 2028. Parallel zu diesem Los 1 wird das Leistungsbild der TGA in Los 2 ausgeschrieben.
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