Stadt Essen- ImmobilienwirtschaftTED
Rahmenvereinbarung - Regelmäßige Kontrolle v. Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Regelmäßige Kontrollen von 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 im Stadtgebiet Essen. 2 Kontrollen pro Monat pro Anlage (ca. alle 2 Wochen). Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, verlängerbar bis 4 Jahre. Bestand kann sich ändern (voraussichtlich Anstieg).
Elevator Maintenance
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Regelmäßige Kontrollen von 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 im Stadtgebiet Essen. 2 Kontrollen pro Monat pro Anlage (ca. alle 2 Wochen). Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, verlängerbar bis 4 Jahre. Bestand kann sich ändern (voraussichtlich Anstieg).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Essen- Immobilienwirtschaft
- Published:
- May 07, 2026
- Deadline:
- June 09, 2026
- Topic:
- Elevator Maintenance
Tender description
Regelmäßige Kontrollen von 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 im Stadtgebiet Essen. 2 Kontrollen pro Monat pro Anlage (ca. alle 2 Wochen). Rahmenvereinbarung über 1 Jahr, verlängerbar bis 4 Jahre. Bestand kann sich ändern (voraussichtlich Anstieg).
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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10- Stadt Essen - ImmobilienwirtschaftDeadline: Jun 09
Rahmenvereinbarung - Regelmäßige Kontrolle v. Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Durchgeführt werden sollen die regelmäßigen Kontrollen von zur Zeit 80 Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121. Notwendig sind 2 Kontrollen im Monat pro Anlage und somit eine Begehung der Anlagen ca. alle 2 Wochen. Die Aufzüge befinden sich im Stadtgebiet von Essen. Die beigefügte Bestandsliste enthält die Anlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Der Bestand kann sich (z.B. durch Neubau oder Stilllegung von Anlagen) verändern. Der Bestand/ Anzahl an Aufzugsanlagen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich ansteigen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch - Deutsches Elektronen-Synchrotron DESYN/A
Rahmenvereinbarung Wartung und Reparatur von Aufzügen
Rahmenvereinbarung für Wartung und Reparatur von Aufzugsanlagen auf dem ca. 55 Hektar großen Desy-Betriebsgelände in Hamburg. Dauer: zunächst 1 Jahr, verlängerbar auf bis zu 4 Jahre. Leistungen umfassen Wartung, Inspektion und Instandsetzung gemäß DIN 31051 / DIN EN 13015 zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und Funktion der Anlagen. - Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenLünen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von leichten Tatortleuchten für die Polizei NRW
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von leichten Tatortleuchten (Handscheinwerfer) für die Polizei NRW. Laufzeit mindestens 2 Jahre, optional zweimalig um je 1 Jahr verlängerbar (max. 4 Jahre). Geschätzter Abruf: bis zu 1.000 Stück gesamt, ca. 250 pro Jahr. Abschluss mit einem Wirtschaftsteilnehmer im offenen Verfahren. - Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenDeadline: Jun 30
Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
An den Oberleitungen der oberirdischen U-Bahnen und Straßenbahnen, die von der Ruhrbahn GmbH im Auftrag der Stadt Essen betrieben werden, stehen ca. 1977 Bäume im Eigentum der Stadt Essen, wovon ca. 271 Platanen sind. In regelmäßigen Abständen sollen an den Platanen eine Sonderkontrolle und eine Kronenpflege an allen Bäumen durchgeführt werden. Die Bäume verteilen sich auf ca. 42 Straßenbahnabschnitte, welche sich durch das Stadtgebiet der Stadt Essen ziehen und Stadtbezirk übergreifend sind. Aufgrund des erhöhten Befalls der Platane u.a. mit der Massariakrankheit (Splanchnonema platani) werden die Platanen in der Stadt Essen alle acht Monate z.B. auf Massaria, mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren kontrolliert. In 32 Monaten sind alle Platanen an den Straßen- und U-Bahnbahnlinien 4-mal in einem Abstand von 8 Monaten zu kontrollieren. An allen 1977 Bäumen ist innerhalb der 4 Durchgänge einmal eine Kronenpflege neben der Sonderkontrolle durchzuführen. Eine grobe Vorplanung bestimmt die Reihenfolge, welche sich jedoch aufgrund von Auftragslage und Baumaßnahmen der Ruhrbahn GmbH leicht ändern können. In jedem Durchgang werden ca. 500 Bäume gepflegt. 1. Durchgang 01.09.2026 bis 30.04.2027: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 530 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Nach 8 Monaten 2. Durchgang 01.05.2027 bis 31.12.2027: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 470 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Nach 8 Monaten 3. Durchgang 01.01.2028 bis 31.08.2028: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 550 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Nach 8 Monaten 4. Durchgang 01.09.2028 bis 30.04.2029: Sonderkontrolle an 271 Platanen und Kronenpflege an ca. 427 Bäumen an den Oberleitungen im gesamten Stadtgebiet. Des Weiteren sollen in der gesamten Vertragslaufzeit ca. 30 Akutaufträge / Jahr (Abarbeitung innerhalb von 2 Wochen) entlang der Ruhrbahn- Oberleitung bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Einzelbäume, die separat oder innerhalb eines geplanten Abschnittes bearbeitet werden. Bäume mit Akutaufträgen erhalten eine Kronenpflege zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Neben den durchzuführenden Kronenpflegen und Sonderkontrollen sollen in der gesamten Vertragslaufzeit ca. 30 Fällungen von nicht mehr verkehrssicheren Bäumen entlang der Ruhrbahn- Oberleitung durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Einzelbäume, die separat oder innerhalb eines geplanten Abschnittes bearbeitet werden. Separate Maßnahmen finden in der Regel in der nächtlichen Betriebsruhe der Ruhrbahn statt. Der Schutz von baumbewohnenden Tieren ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme sowie, vor den Fällungen die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von möglichen Tierbehausungen (Nester, Höhlungen) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen. Alle Baumkontroll- und Baumpflegearbeiten sind ausschließlich bei Tageslicht und überwiegend am Wochenende durchzuführen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten auch auf Sonn- und Feiertage fallen werden. Ebenso ist ein Arbeitsbeginn vor 6 Uhr in den Sommermonaten möglich. [Durchschnitts - Erfahrung aus den vergangene Durchgängen, ohne Akutaufträge und Fällungen: Je Durchgang: 3 Samstage, 11 Sonntage, 5 Mo. Fr., 2 Nächte.] Erforderliche Genehmigungen nach § 9 LImSchG (Landesimmissionsschutzgesetz) für Arbeiten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Die fachgerechte Kontrolle der Platanen ist unmittelbar an die freie Sicht auf die Rindenoberflächen gebunden. Die Leistung ist daher bei folgenden Witterungsverhältnissen zwingend zu unterbrechen, bzw. darf nicht aufgenommen werden: Schnee: Sobald die Astoberseiten ganz oder teilweise mit - Schnee bedeckt sind. - Eis: Bei Eisbildung auf den Ästen, die eine visuelle Beurteilung der Rindenstruktur und -färbung unmöglich macht. - Nebel, Starkregen: Sofern die Sichtweite oder die Oberflächenbeschaffenheit eine sichere Diagnose des Massariabefalls verhindert. Trotzdem durchgeführte Kontrollen gelten als nicht fachgerecht erbracht und erfüllen nicht den Standard der Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich über witterungsbedingte Verzögerungen schriftlich informieren. Die Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall um den Zeitraum der witterungsbedingten Behinderung. Es ist damit zu rechnen, dass sich bauliche Anlagen der Ruhrbahn (z.B. Masten, Kabel, etc.) in der Nähe der Bäume befinden oder durch die Bäume hindurchführen. Organisation und Durchführung der Baumarbeiten stellen parallele Arbeitsabläufe für den Auftragnehmer dar. Es wird ein hoher organisatorischer Aufwand gefordert. Die terminliche Abstimmung für die Sonderkontrollen und planbare Kronenpflege findet in gemeinsamen Sitzungen mit allen Beteiligten statt. Je Durchgang finden ca. 2 3 Sitzungen statt. Die erste gemeinsame Sitzung ist für Juli 2026 geplant. Die Sitzungen dauern ca. 1,5 h und finden entweder Online oder in Präsenz statt. Für Akutaufträge und Fällungen müssen kurzfristige Absprachen, z.B. in Form eines Ortstermines mit den Beteiligten getroffen werden. Dem Auftragnehmer wird bei Auftragserteilung eine Frist von 4 Wochen vor der ersten Sitzung gewährt. Diese muss für die Vorplanung und zur Orientierung genutzt werden. Auflistung der Beteiligten: - die Ruhrbahn GmbH - Polizei Essen - FB 32 - Ordnungsamt Essen - FB 37 Feuerwehr Essen - FB 59 Umweltamt - FB 66 - Amt für Straßen und Verkehr kurz ASV - FB 67 - Grün und Gruga - SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH - Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0105-100 an staatlichen Schulen in Hamburg (ca. 430 Standorte bei SBH, ca. 73 bei GMH). Vertragslaufzeit voraussichtlich 01.01.2026 bis 31.12.2027, mit 2-maliger Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich. Auftrag in 3 Lose unterteilt: Los 1 (Region Nord), Los 2 (Region Mitte/Ost mit HIBB-Standorten bundesweit verteilt), Los 3 (Region Süd/GMH, Schulen im Süden Hamburgs plus Sport-/Sonderbauten stadtweit). Angebotsabgabe für ein bis alle Lose möglich. Bieter können max. 2 Lose erhalten (Mittelstandsförderung). Zuschlag jeweils wirtschaftlichstem Angebot, sofern max. 2 Lose pro Bieter. - Stadt SchwelmSchwelm
Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Leistungsphasen 1-5 und 8
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Leistungsphasen 1-5 und 8. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durcheinen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 600 rn2. lm Bestand soll die Lehrküche zur Küche für die OGS und der Zahnputzraum zu WCs umgebaut werden. Es finden in mehreren Räumen Maler- und Bodenbelagsarbeitenstatt. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I Eignungskriterien (siehe Anlage 2:Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung : a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (siehe Anlage2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung d Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen und um die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an den Standorten Köln, Bonn und Aachen des Westdeutschen Rundfunks. Es kommen hierbei die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrotechnischen Anlagen an den vorgenannten Standorten. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0105. Los 2 umfasst die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Der Auftragnehmer führt die vollständige Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701 / 0702 durch. Weiterhin empfiehlt der Auftragnehmer dem Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung pro Gerät eine Prüffrist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1111. Der Vertragsbeginn ist jeweils für den 01.09.2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorgesehen mit je einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten Leistungsbeschreibungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen umfassend beschrieben. Die Höchstabnahmemenge in dieser Rahmenvereinbarung liegt im Los 1 bei ca. 6.048 Stunden. Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 3.024 Stunden. Im Los 2 liegt die Höchstabnahmemenge bei ca. 264.400 einphasigen (230 V) und ca. 1.640 dreiphasigen Betriebsmittel (450V). Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 132.200 einphasigen und ca. 820 dreiphasigen Betriebsmitteln.- Westdeutscher Rundfunk Köln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen und um die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an den Standorten Köln, Bonn und Aachen des Westdeutschen Rundfunks. Es kommen hierbei die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrotechnischen Anlagen an den vorgenannten Standorten. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0105. Los 2 umfasst die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Der Auftragnehmer führt die vollständige Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701 / 0702 durch. Weiterhin empfiehlt der Auftragnehmer dem Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung pro Gerät eine Prüffrist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1111. Der Vertragsbeginn ist jeweils für den 01.09.2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorgesehen mit je einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten Leistungsbeschreibungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen umfassend beschrieben. Die Höchstabnahmemenge in dieser Rahmenvereinbarung liegt im Los 1 bei ca. 6.048 Stunden. Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 3.024 Stunden. Im Los 2 liegt die Höchstabnahmemenge bei ca. 264.400 einphasigen (230 V) und ca. 1.640 dreiphasigen Betriebsmittel (450V). Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 132.200 einphasigen und ca. 820 dreiphasigen Betriebsmitteln. - Deadline: May 12
Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in 2 Losen
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen und um die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an den Standorten Köln, Bonn und Aachen des Westdeutschen Rundfunks. Es kommen hierbei die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrotechnischen Anlagen an den vorgenannten Standorten. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0105. Los 2 umfasst die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Der Auftragnehmer führt die vollständige Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701 / 0702 durch. Weiterhin empfiehlt der Auftragnehmer dem Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung pro Gerät eine Prüffrist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1111. Der Vertragsbeginn ist jeweils für den 01.09.2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorgesehen mit je einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten Leistungsbeschreibungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen umfassend beschrieben. Die Höchstabnahmemenge in dieser Rahmenvereinbarung liegt im Los 1 bei ca. 6.048 Stunden. Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 3.024 Stunden. Im Los 2 liegt die Höchstabnahmemenge bei ca. 264.400 einphasigen (230 V) und ca. 1.640 dreiphasigen Betriebsmittel (450V). Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 132.200 einphasigen und ca. 820 dreiphasigen Betriebsmitteln.
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