Ruhr LIVE GmbH
Rahmenvereinbarung Pressearbeit und Medienkooperationen für RUHR GAMES 2027
Rahmenvereinbarung über die Pressearbeit und Medienkooperationen für die RUHR GAMES 2027 Umfang: Gegenstand der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung ist die Konzeption, Planung, Steuerung, Umsetzung und Nachbereitung der Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit für die RUHR GAMES 2027.
Public Relations
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Ruhr LIVE GmbH
- Published:
- August 20, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Public Relations
Tender description
Rahmenvereinbarung über die Pressearbeit und Medienkooperationen für die RUHR GAMES 2027 Umfang: Gegenstand der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung ist die Konzeption, Planung, Steuerung, Umsetzung und Nachbereitung der Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit für die RUHR GAMES 2027.
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Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbHKölnDeadline: Oct 07Zum Leistungsumfang der Beratung gehören wissenschaftlich fundierte Ausarbeitungen (in Form von Gutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit , welche - je nach Bedarf und Vorgabe des KCM - von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reicht) zu erstellen sind, die Teilnahme an Besprechungen und Telefonkonferenzen, sowie ergänzende Leistungen, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung) von Gremiensitzungen oder Workshops einschließlich zu-gehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den Dienstleister ein.Verkehrssicherung für Brückenprüfungen und Instandsetzungsmaßnahmen 2027-2028 (Rahmenvereinbarung)
Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenDeadline: Aug 31Rahmenvereinbarung zur Gewährleistung der Verkehrssicherung für Brückenprüfung und für kleinere Instandsetzungsmaßnahmen für die Jahre 2027 und 2028. Es werden bei Bedarf Einzelaufträge erteilt. Die Rahmevereinbarung umfasst die Verkehrssicherung für die Brückenprüfungen und kleinere Instandsetzungsmaßnahmen in den Jahren 2027-2028. Die vorgesehenen Hauptmengen umfassen: - 50 Stck Vorbereiten und Einholen der verkehrsrechtlichen Genehmigung - 2800 d Kontrolle der Verkehrssicherung - 60 m Erstmarkierungen - 300 Stck Verkehrszeichen aufstellen oder abbauen - 250 Stck Bake umsetzen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Mengen über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, falls nicht alle bereitgestellten Mengen abgenommen werden. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen im angegebenen Zeitraum nicht höher als 100 v.H. liegen darf. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beziehen sich auf die gesamte Laufzeit und sind auch für die gesamte Laufzeit zu bepreisen.Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzDeadline: Aug 10Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto.Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 1: Solobusse
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändAbschluss einer Rahmenvereinbarung zur Installation und Inbetriebnahme von Carrier Infrastruktur 2027-2029 für die Austro Control GmbH
Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter HaftungWienDeadline: Sep 29Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ür die Installation inkl. Lieferung, Einschulung, Wartung und das reaktive Störungsmanagement für PDH Multiplexer, Netzüberwachungselemente und Richtfunksysteme nebst dafür erforderlichen Begleiteinrichtungen, sowie ein entsprechender Support- und Softwarepflegevertrag für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 01. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2029. Leistungsort sind die Flugsicherungsstandorte der ACG in Österreich. Festgehalten wird, dass eine Rahmenvereinbarung eine Vereinbarung ist, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die einzelnen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und die in Aussicht genommene Menge. Ergebnis dieses Vergabeverfahrens ist somit nicht die Erteilung eines einzelnen, inhaltlich bereits vollständig determinierten Auftrags, sondern der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bedingungen für einzelne, noch gesondert auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilenden Aufträgen. Die ggstdl. Rahmenvereinbarung bildet die Höchstabrufmenge. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet diese Höchstmenge abzurufen.
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