Staatliches Hochbauamt Schwäbisch HallTED
Rahmenvereinbarung Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in HAR, KÜ
Die Gesamt-Honorarsumme der Rahmenvereinbarungen wurde mit ca. 2.000.000 € brutto (IB: 1.100.000 € + VA: 800.000 €) ermittelt. Diese sollen voraussichtlich mit ca. 10-15 Einzelaufträgen je IB + VA beauftragt werden. Die gesamten anrechenbaren Kosten der Rahmenvereinbarungen werden hierbei auf ca. 15.000.000 € brutto (IB: 9.900.000 € + VA:...
No credit card · Instant access
Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Staatliches Hochbauamt Schwäbisch Hall
- Published:
- February 17, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Die Gesamt-Honorarsumme der Rahmenvereinbarungen wurde mit ca. 2.000.000 € brutto (IB: 1.100.000 € + VA: 800.000 €) ermittelt. Diese sollen voraussichtlich mit ca. 10-15 Einzelaufträgen je IB + VA beauftragt werden. Die gesamten anrechenbaren Kosten der Rahmenvereinbarungen werden hierbei auf ca. 15.000.000 € brutto (IB: 9.900.000 € + VA: 5.100.000 €) geschätzt. Für die Dauer des Zeitraums der Jahre 1 und 2 ist mit einem Auftragsvolumen für IB und VA in Höhe von ungefähr 500.000 - 600.000 € brut
Further details
With free access, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
30 days free · no credit card · cancel anytime
All procurement details
Buyer, lots, participants, locations, documents, and procedure data have already been captured. Open any area to see the complete information in your workspace.
7 data areas available
30 days free · no credit card · cancel anytime
Documents
Unlock49 details capturedDocuments
Buyer
Unlock4 details capturedBuyer · Address · Contact
Lots
Unlock1 detail capturedLots LOT-0000
Procedure data
Unlock6 details capturedPublication number · Procedure reference · Buyer reference · Procedure type · +2 more
Performance locations
Unlock4 details capturedPerformance locations
Bidders and contractors
Unlock3 details capturedBidders and contractors · Address · Contact
Publisher
Unlock6 details capturedPublisher · Address · Contact
Related tenders
4Rahmenvereinbarungen Objektplanung Ingenieurbauwerke in NIES, WERM, LD
Staatliches Hochbauamt Schwäbisch HallRahmenvereinbarung (Ein-Partner-Rahmenvereinbarung) für Objektplanungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke - IB) und 4 HOAI (Verkehrsanlagen -VA) in drei militärischen Liegenschaften im Main-Tauber-Kreis.: Hermann-Köhl-Kaserne und Heeresflugplatz Niederstetten, Munitionslager Wermutshausen und LV-Anlage GUSTAV in Lauda-Königshofen. Die Gesamt-Honorarsumme der Rahmenvereinbarungen wurde mit ca. 1.500.000 € brutto (IB: 900.000 € + VA: 600.000 €) ermittelt. Diese sollen voraussichtRahmenvereinbarung Objektplanung Gebäude und Innenräume ATM, HAR CSK, HAR Mat.Lag, WDÜ, KÜ
Staatliches Hochbauamt Schwäbisch HallDeadline: Mar 04Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen bei Neubauten, Um-/Erweiterungen sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen. Gesamtlaufzeit: 7 Jahre. Geschätzte Honorarsumme: ca. 2.000.000 € netto bei anrechenbaren Kosten (KG 300 + 400) von ca. 15.000.000 € netto. Geplant sind ca. 10 Einzelaufträge. Auftragsvolumen für Jahre 1 und 2: ca. 900.000 € netto; für den weiteren Zeitraum bis zum Ende der Laufzeit bis zum Erreichen des Gesamtwerts der Rahmenvereinbarung.B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.Erschließung Gewerbepark Urfeld - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Wesselinger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (WEGE)Die WEGE entwickelt in Wesseling-Urfeld einen 25 ha großen, modernen und nachhaltigen Gewerbepark. Das Projekt umfasst die Erschließung eines strategisch günstig gelegenen Standorts mit Fokus auf erneuerbare Energien, energieeffiziente Gebäude und umweltfreundliche Mobilität. Die städtebauliche Planung (2020) und der Flächennutzungsplan (Juni 2023) sind abgeschlossen. Archäologische Untersuchungen liegen vor; das Projekt befindet sich aktuell in der Bauleitplanung.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Staatliches Hochbauamt Schwäbisch Hall.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.