Thüringer Ministerium für Digitales und InfrastrukturErfurtTED
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage hierfür bilden...
Software Licences
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- Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
- Published:
- June 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Licences
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a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionenverträge sowie gegebenenfalls die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge. b) Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr haben. c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der veröffentlichten Vergabeunterlagen ist, detailliert aufgeführt. Die Beitritte der Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag.
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