Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbH
Rahmenvereinbarung Grundwasserbeweissicherung
Rahmenvereinbarung zur Grundwasserbeweissicherung in der Seestadt Aspern (UVP-Gebiete Nord und Süd). Ziel ist die Überwachung der Bauauswirkungen auf die Grundwasserqualität durch regelmäßige Probennahmen und Gutachtenerstellungen an vorhandenen Pegeln. Laufzeit: 4 Jahre mit Option auf 1 Jahr Verlängerung. Maximales Abrufvolumen: 500.000 ...
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Rahmenvereinbarung zur Grundwasserbeweissicherung in der Seestadt Aspern (UVP-Gebiete Nord und Süd). Ziel ist die Überwachung der Bauauswirkungen auf die Grundwasserqualität durch regelmäßige Probennahmen und Gutachtenerstellungen an vorhandenen Pegeln. Laufzeit: 4 Jahre mit Option auf 1 Jahr Verlängerung. Maximales Abrufvolumen: 500.0...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbH
- Published:
- March 23, 2026
- Deadline:
- April 28, 2026
Tender description
Rahmenvereinbarung zur Grundwasserbeweissicherung in der Seestadt Aspern (UVP-Gebiete Nord und Süd). Ziel ist die Überwachung der Bauauswirkungen auf die Grundwasserqualität durch regelmäßige Probennahmen und Gutachtenerstellungen an vorhandenen Pegeln. Laufzeit: 4 Jahre mit Option auf 1 Jahr Verlängerung. Maximales Abrufvolumen: 500.000 EUR netto (Stand März 2026, exkl. Valorisierung).
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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9- Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbHWienDeadline: Apr 28
Rahmenvereinbarung Grundwasserbeweissicherung
Rahmenvereinbarung zur Grundwasserbeweissicherung in der Seestadt Aspern (UVP-Gebiete Nord und Süd). Ziel ist die Überwachung der Bauauswirkungen auf die Grundwasserqualität durch regelmäßige Probennahmen und Gutachtenerstellungen an vorhandenen Pegeln. Laufzeit: 4 Jahre mit Option auf 1 Jahr Verlängerung. Maximales Abrufvolumen: 500.000 EUR netto (Stand März 2026, exkl. Valorisierung). - Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbHWienDeadline: Jun 02
Rahmenvereinbarung Lärmmonitoring
Rahmenvereinbarung für baubegleitendes Lärmmonitoring in den UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern. Leistungen: Errichtung und Betrieb mehrerer Schallmessstellen mit Verkehrszählstelle, datengestütztes Webportal mit Alarmierungsfunktion, laufende Datenspeicherung und -aufbereitung. Laufzeit 4 Jahre, optional +1 Jahr. Maximales Abrufvolumen: 300.000 EUR netto (Stand April 2026). - Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbHDeadline: Jun 02
Rahmenvereinbarung Lärmmonitoring
Baubegleitende Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung umweltrechtlicher Auflagen hinsichtlich Lärmeinwirkungen durch Bautätigkeiten in den UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern. Leistungen: Errichtung und Betrieb mehrerer Schallmessstellen samt Verkehrszählstelle, Einrichtung eines datengestützten Webportals mit Alarmierungsfunktion, laufende Datenspeicherung, -aufbereitung und -bereitstellung. Rahmenvereinbarung für 4 Jahre, verlängerbar um 1 Jahr. Maximales Abrufvolumen: EUR 300.000 netto (Stand April 2026). - RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbHDeadline: May 19
Rahmenvertrag Lieferung von Hygienepapier
Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienepapier mit einer festen Laufzeit von 24 Monaten und der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der geschätzte Auftragswert für die maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren beläuft sich auf ca. 1.900.000 EUR netto. - Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H.Wien
Rahmenvereinbarung „Corporate Design Theater in der Josefstadt“
Die Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. schließt eine 3-jährige Rahmenvereinbarung (mit Option auf 2 Verlängerungen) für die visuelle Konzeptionierung und Umsetzung eines neuen Corporate Designs sowie weiterführender Agenturleistungen ab der Spielsaison 2026/27 ab. Leistungen umfassen grafische Konzeptionierung von Theaterproduktionen, Homepage-Gestaltung, Give-Aways, POS und Neukonzeptionierung von Innen- und Außenräumen. Geschätztes Budget: EUR 440.000,-- (netto) für 5 Jahre, maximale Auftragssumme: EUR 520.000,-- (netto). - gematik GmbH
Rahmenvereinbarung BCM-Beratungsleistungen 2026-2030
Zur Absicherung der zeitkritischen Geschäftsprozesse der gematik GmbH (als Unternehmen) gegen ungeplante Unterbrechungen hat die gematik GmbH (gematik) ein Business Continuity Management System (BCMS) in Anlehnung an den BSI Standard 200-4 implementiert. Das gematik-interne BCMS umfasst die BCM-Prozesse, -Verantwortungen und -Organisation für die gematik Geschäftsprozesse und unterstützende Ressourcen des Unternehmens zur Wahrnehmung ihrer Governance-Rolle. Wesentliche Elemente des gematik-internen BCMS sind die Business Impact Analyse (BIA), den Soll-Ist-Vergleich, die Vorbereitung und das Testen von Geschäftsfortführungspläne (GFP) sowie die Durchführung von Krisenstabsübungen. Diese Komponente des BCMS umfassen Regelaufgaben, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufgrund begrenzter interner Ressourcen und zur Gewährleistung einer neutralen und unabhängigen Prüfung der Ergebnisse der BCM-Regelaufgaben müssen die vorhandenen Kapazitäten durch BCM-Beratungsleistungen ergänzt werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, bei einem Auftragnehmer jährlich verschiedene Beratungsleistungen nach Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von BCM-Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Erstvertragslaufzeit, Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 362.000,- EUR (netto). Die Einzelabrufe erfolgen zu konkreten Fragestellungen im Kontext BCM und die Leistungen sind in Übereinstimmung mit BSI Standard 200-4 zu erbringen. Der Auftraggeber wird die benötigten Leistungen im jeweiligen Einzelabruf konkretisieren, wobei keine Abrufverpflichtung besteht (bis auf den feststehenden Leistungsbestandteil der Onboardingphase). Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung. - gematik GmbHBerlinDeadline: May 28
Rahmenvereinbarung BCM-Beratungsleistungen 2026-2030
Zur Absicherung der zeitkritischen Geschäftsprozesse der gematik GmbH (als Unternehmen) gegen ungeplante Unterbrechungen hat die gematik GmbH (gematik) ein Business Continuity Management System (BCMS) in Anlehnung an den BSI Standard 200-4 implementiert. Das gematik-interne BCMS umfasst die BCM-Prozesse, -Verantwortungen und -Organisation für die gematik Geschäftsprozesse und unterstützende Ressourcen des Unternehmens zur Wahrnehmung ihrer Governance-Rolle. Wesentliche Elemente des gematik-internen BCMS sind die Business Impact Analyse (BIA), den Soll-Ist-Vergleich, die Vorbereitung und das Testen von Geschäftsfortführungspläne (GFP) sowie die Durchführung von Krisenstabsübungen. Diese Komponente des BCMS umfassen Regelaufgaben, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aufgrund begrenzter interner Ressourcen und zur Gewährleistung einer neutralen und unabhängigen Prüfung der Ergebnisse der BCM-Regelaufgaben müssen die vorhandenen Kapazitäten durch BCM-Beratungsleistungen ergänzt werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, bei einem Auftragnehmer jährlich verschiedene Beratungsleistungen nach Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Abruf von BCM-Beratungsleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Erstvertragslaufzeit, Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 362.000,- EUR (netto). Die Einzelabrufe erfolgen zu konkreten Fragestellungen im Kontext BCM und die Leistungen sind in Übereinstimmung mit BSI Standard 200-4 zu erbringen. Der Auftraggeber wird die benötigten Leistungen im jeweiligen Einzelabruf konkretisieren, wobei keine Abrufverpflichtung besteht (bis auf den feststehenden Leistungsbestandteil der Onboardingphase). Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung. - Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle Bau
Fraunhofer-Gesellschaft 80-00031-2800-A Objektplanung Gebäude - Rahmenvereinbarung
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume mit Leistungen für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Es wird ein fachkundiges, mit dem Bauen im Bestand vertrautes und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden erfahrenes Planungsbüro gesucht. Der überwiegende Anteil der Baumaßnahmen wird im Bestand und im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Bestandsgebäude mit den technischen Anlagen sind unterschiedlichen Alters, in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Abrufberechtigt für die Zeitdauer der Rahmenvereinbarung sind neun Fraunhofer-Institute der Region 11_01, die folgende Standorte und damit Ausführungsorte umfasst: Moritzburg, Dresden, Zwickau Neue Institute oder Institutsteile die geografisch der Region zugeordnet werden, können ebenfalls Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen im Bereich >Objektplanung Gebäude<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertsteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§35 HOAI): 3 und 4, Honorarsatz (§35 HOAI): Basishonorarsatz Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit: 2 Jahre Optionale Verlängerung 1 x 2 Jahre Auftragsvolumen: Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe (kumuliert) beträgt EUR 500.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer Die Gültigkeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Es gilt das früher eintretende Ereignis. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 28. April 2026.
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- The contracting authority is Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbH.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.