Verbraucherzentrale NRW e. V.Düsseldorf
Rahmenvereinbarung für Transport, Logistik und Auf- und Abbau für Aktionen im Rheinischen Revier
Transporte und Logistik für das Projekt Nachhaltig leben im Revier der Verbraucherzentrale NRW im Rahmenvertrag Rahmenvereinbarung für Jahre 2026 - 31.12.2028 - Transport für die Mitmach-Aktion insg. vss. 35 Einsätze - Transport für die Wanderausstellung insg. vss. 25 Einsätze - Lagerraum von ca. 7 qm2
Moving Services, Logistics
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbraucherzentrale NRW e. V.
- Published:
- August 27, 2026
- Deadline:
- September 18, 2026
- Contract value:
- €3,200,000
- Topic:
- Moving Services
Tender description
Transporte und Logistik für das Projekt Nachhaltig leben im Revier der Verbraucherzentrale NRW im Rahmenvertrag Rahmenvereinbarung für Jahre 2026 - 31.12.2028 - Transport für die Mitmach-Aktion insg. vss. 35 Einsätze - Transport für die Wanderausstellung insg. vss. 25 Einsätze - Lagerraum von ca. 7 qm2
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Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausenDie Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2030. Leistungsteile: 2.1.1 Erstellen eines Kommunikationskonzepts und dessen Anpassung im Projektverlauf 2.2.1 Konzeption, Gestaltung und Programmierung einer Projekt-Internetseite sowie technischer Support und Anpassungen Für das Vorhaben wird ein eigener Internetauftritt erstellt. Das Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland. Die Internetseite ist so zu konzipieren, dass eine spätere Einbindung einer Cloud-Lösung technisch möglich ist. Die konkrete Umsetzung dieser Cloud Anbindung ist nicht Bestandteil der Festleistung und kann zu einem späteren Zeitpunkt optional im Rahmen der Rahmenvereinbarung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Die Cloud dient dem Upload von Bildern und Videos durch Projektverantwortliche; diese Medien sollen für die Außendarstellung im Webauftritt nutzbar sein. Das Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland. Die spätere Anbindung Cloud Lösung ist bei der technischen Konzeption zu berücksichtigen. Die Internetseite muss mit dem Content Management Typo3 programmiert werden. Optimierung für mobile Endgeräte (Mobile First) 2.2.2 Konzeption und Erstellung von Radiowerbung und Organisation der Ausstrahlung 2.2.3 Konzeption, Gestaltung und Unterstützung im Bereich Social Media und Newsletter 2.2.4 Konzeption, Gestaltung und Produktion von Werbefilmen 2.2.5 Konzeption und Gestaltung bei der Erstellung von Kommunikationsmaterialien Bei der Erstellung der Kommunikationsmaterialien sind die in Kap. 2.4.1 genannten Nachhaltigkeitskriterien als Mindestvorgabe einzuhalten. 2.2.6 Gestaltung und Beschaffung mobiler Werbeträger Bildrecherche 2.3.1 Konzeption, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Preisverleihungsveranstaltungen 2.3.2 Konzeption, Organisation, Durchführung, Dokumentation der Sommerfeste Nachhaltigkeit ist auch integraler Bestandteil der Leistungserbringung im Veranstaltungsbereich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur ökologisch und sozial nachhaltigen Durchführung der Veranstaltung umzusetzen. Dies umfasst insbesondere ressourcenschonende Planung, Abfallvermeidung und -trennung, den Einsatz wiederverwendbarer oder recycelbarer Materialien, die Berücksichtigung regionaler Lieferketten sowie die Reduktion von Emissionen. Von beiden Seiten werden eine Hauptansprechperson sowie Vertretung benannt, sodass ein Austausch über den gesamten Zeitraum in deutscher Sprache sichergestellt ist Für die Bearbeitungszeit der nachfolgend festen Leistungspunkte gem. Leistungsbeschreibung Ziffer 1.1 Zeitlicher Rahmen gelten folgende Fertigstellungszeiten: innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung: - Erstellung eines Kommunikationskonzept (Ziffer 2.1.2 der LB) - Entwicklung Kampagnendesign (Ziffer 2.1.1 der LB) - Konzeption, Gestaltung und Programmierung einer Projekt-Internetseite (Zif-fer 2.2.1 der LB) innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung: - Druckvorlage Flyer und Poster für zwei Zielgruppen (2.2.5 der LB) - Info-Stand, zwei Roll-Ups und 3.000 Give-aways (Ziffer 2.2.6 der LB) - drei verschiedene Format-Vorlagen für Text-, Bild- und Videobeiträge für Social Media (2.2.3 der LB) - Werbebeitrag inkl. Jingle für lokale Radiosender (Ziffer 2.2.4 der LB) - Werbefilm 2026 (Ziffer 2.2.4 der LB) innerhalb von zwölf Wochen nach Zuschlagserteilung (Ziffer 2.2.6 der LB) - Medienwand/Magnetwand - Zipper Walls - Beachflags - Weitere Roll-Ups Die virtuelle Karte des Rheinischen Reviers muss bis zum 15.01.2027 erstellt werden (Ziffer 2.2.1 der LB) Die Leistung ist gemäß der Leistungsbeschreibung zu erbringen und teilt sich in verbindlich zu erbringende Leistungen, die garantiert vom Auftragnehmer zu er-bringen sind und Abrufleistungen sowie Sach- und Fremdleistungen. Der Umfang der Abrufleistungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Er hängt maßgeblich von der Zusammensetzung des noch ein-zustellenden Projektteams, den Ergebnissen des zu erstellenden Kommunikations-konzepts und der Dynamik des Projektes ab. Die Abrufe erfolgen daher bedarfsorientiert während der Projektlaufzeit. Diese Leistungen begründen keinen Mindestabruf. Die Fremdleistung kann vergeben oder - sofern fachlich möglich - vom Auftranehmer selbst erbracht werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in Absprache mit dem Auftragnehmer im Einzelfall nach Zuschlag. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über den gesamten Vertragszeitraum die zur vollständigen Leistungserfüllung erforderlichen Kapazitäten vorzuhalten und einzusetzen. Im Falle einer Vertretung sind, nach Absprache mit dem Auftraggeber, nur Personen einzusetzen, welche die gleiche Qualifikation nachweisen könnenRahmenvereinbarung über den Transport von Lebensmitteln und Mahlzeiten
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Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung beim Logistik Zentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, sowie die Beförderung und Zustellung innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland im Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit abgeschlossenen Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt ist ausschließlich das Logistik Zentrum Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der Kontrollbeschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) mit einer Schutzweste
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)KölnDeadline: Aug 31Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
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